Sekundäransprüche gegen polizeiliches Handeln
Sekundäransprüche gegen polizeiliches Handeln greifen, wenn Betroffene nach belastenden Maßnahmen Entschädigung, Schadensersatz oder Unterlassung begehren. Zentrale Normen sind Art. 34 S. 1 GG, § 839 BGB (Amtshaftung), § 82 Abs. 2 SPolG NRW (Kosten- und Entschädigungsfolgen) und § 80 Abs. 5 VwGO (vorläufiger Rechtsschutz). Examensklassiker: Amtshaftung nach rechtswidrigen Eingriffen, Folgenabschätzung nach rechtswidrigen Sicherstellungen, Erstattungsfähigkeit von Kosten fehlerhafter Maßnahmen.
Klausuren zum Thema
Anfängerklausur zum Baurecht – Wohnen im Außenbereich
Die Eheleute E beantragen nach der vollständigen Zerstörung ihres Wohngebäudes infolge von Brandstiftung die Genehmigung zum Wiederaufbau auf ihrem im Außenbereich gelegenen Grundstück. Die W-GmbH, Betreiberin eines nahegelegenen Windparks, wendet sich gegen die Baugenehmigung und rügt die Unzulässigkeit des Vorhabens im Außenbereich sowie eine drohende Splittersiedlung. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Bauplanungsrechts, insbesondere zur Zulässigkeit von Wohnnutzung im Außenbereich gemäß § 35 BauGB, zum Verhältnis zum Flächennutzungsplan und zur Bedeutung der Materialwahl beim Wiederaufbau. Zudem ist zu klären, ob die W-GmbH zur Klage gegen die Baugenehmigung befugt ist.
Anfängerklausur – Baurecht: Problematische Massage
F betreibt eine Physiotherapiepraxis in der Stadt Y und erweitert sein Angebot um erotische Massagen, die keinen physiotherapeutischen Bezug haben. Die zuständige Behörde betrachtet dies als eine teilweise Umnutzung, die von der bestehenden Baugenehmigung nicht gedeckt ist, und untersagt die Nutzung der Räume für den 'Erotik-Betrieb'. F wehrt sich gegen die Nutzungsuntersagung und argumentiert unter anderem mit der Unbestimmtheit des Begriffs sowie dem Fehlen einer formellen Baurechtswidrigkeit. Im Mittelpunkt stehen baurechtliche Fragen zur zulässigen Nutzung, zur Bestimmtheit und zur Verhältnismäßigkeit der behördlichen Maßnahme.
Schwerpunktbereichsklausur Einkommensteuerrecht: Bußgelder und Erpressung
In diesem Fall geht es um die Einkommensteuerveranlagung eines Ehepaars für das Jahr 2022. Zentrale Fragen betreffen berufsbedingte Werbungskosten wie Entfernungspauschale und Aufwendungen für Arbeitsmittel sowie die steuerliche Einordnung der Homeoffice-Pauschale. Zudem stehen außergewöhnliche Sachverhalte wie die Zahlung von Erpressungsgeldern durch einen Ehegatten und die Übernahme von Bußgeldern für Verkehrsverstöße durch den Arbeitgeber im Mittelpunkt. Die Klausur prüft schwerpunktmäßig Fragen der steuerlichen Abzugsfähigkeit und der Auswirkungen besonderer Zahlungsvorgänge auf das zu versteuernde Einkommen nach § 2 Abs. 5 S. 1 EStG.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungs- und Verwaltungsrecht - Auskunftsansprüche gegen den BND
Die Klausur beschäftigt sich mit Auskunftsansprüchen gegen den Bundesnachrichtendienst (BND). Schwerpunkte sind die Verpflichtung einer Bundesbehörde zur Auskunftserteilung durch Landesrecht, die dabei relevante Gesetzesbindung der Verwaltung sowie die grundgesetzliche Kompetenzverteilung und die Frage einer Annexkompetenz. Weiterhin wird das Spannungsfeld zwischen den Grenzen des Auskunftsanspruchs, insbesondere dem Schutz würdiger Interessen Dritter, und der Pressefreiheit beleuchtet, mit einer Abwägung zugunsten einer praktischen Konkordanz. Die Statthaftigkeit einer Verpflichtungsklage im Hinblick auf die Auskunftserteilung wird ebenfalls geprüft. Insgesamt werden dabei sowohl verfassungs- als auch verwaltungsrechtliche Aspekte vertieft.
Schwerpunktsbereichsklausur: Die verhängnisvolle Fahrt der Spack Jarrow
Der Flaggenstaat B möchte von Küstenstaat A Schadensersatz für die Beschädigung seines Kriegsschiffs und die Verletzung von Besatzungsmitgliedern, die durch das Eingreifen eines Schiffes aus A während einer Militärübung in der AWZ von A entstanden sind. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Zulässigkeit einer Klage vor einem Schiedsgericht nach Anlage VII des SRÜ, insbesondere unter Berücksichtigung der Bereichsausnahme für militärische Aktivitäten. Materiellrechtlich ist die Rechtmäßigkeit militärischer Aktivitäten eines fremden Kriegsschiffs in der AWZ eines anderen Staates sowie mögliche Schadensersatzansprüche zu prüfen. Neben völkerrechtlichen Aspekten geht es um die Auslegung des SRÜ hinsichtlich Informationspflichten und den Grundsatz der friedlichen Nutzung der Meere.
Examensklausur: 40.000 t Schredder-Schrott
Im Mittelpunkt des Falls steht die öffentlich-rechtliche Verantwortlichkeit für die Beseitigung von 40.000 Tonnen Schredder-Rückständen, die in einer von K an R vermieteten Lagerhalle lagern. Nach Insolvenz und Liquidation der R-GmbH wird K als Vermieter von der zuständigen Behörde zur Entsorgung aufgefordert, da von dem Material erhebliche Gefahren ausgehen. K widersetzt sich der Verfügung und beruft sich auf die Aufgabe seines Eigentums sowie die fehlende Verantwortlichkeit als Vermieter. Rechtlich relevant sind Aspekte des Verwaltungsrechts, insbesondere der Verantwortlichkeit nach dem Gefahrenabwehrrecht, Eigentumsaufgabe (Dereliktion), nachwirkende Haftung sowie die Zurechnung von umweltrechtlichen Pflichten.
Examensklausur: Staatshaftungsrecht – Folgenreiche Ermittlungsmaßnahmen
Ein Journalist gibt ein Magazin mit NS-Zeit-Dokumenten heraus, dessen Vertriebsgesellschaft LM-UG nach einer staatsanwaltschaftlich veranlassten, später aufgehobenen Beschlagnahme einen erheblichen finanziellen Schaden geltend macht. Im Raum stehen Staatshaftungsansprüche gegen das Land Hessen wegen möglicher Amtspflichtverletzungen bei Ermittlungsmaßnahmen. Ein zweiter Teil des Falls betrifft den Schaden, der bei einer polizeilichen Wohnungsdurchsuchung im Rahmen eines BtMG-Verfahrens an der Wohnung des Vermieters L entsteht. Zu prüfen ist ferner, welche Gerichte für die Geltendmachung der Ansprüche zuständig sind. Zentrale Schwerpunkte bilden die Zulässigkeit und Haftungsfolgen hoheitlicher Eingriffe.
Schwerpunktbereichsklausur: Zwielichtige Dienstreisen in Kolonien
Im Mittelpunkt des Falls stehen völkerrechtliche Fragen der Immunität staatlicher Funktionsträger sowie die Zuständigkeit internationaler Gerichte. Die Regierung des Staates Äquatorien verlangt von der ehemaligen Kolonialmacht Kolonien die Einstellung eines strafrechtlichen Verfahrens gegen einen früheren Ressortminister, der sowohl dienstlich als auch privat Vermögenstransfers tätigte. Außerdem stellt sich die Frage der Zulässigkeit einer Klage Äquatoriens vor dem Internationalen Gerichtshof zur Durchsetzung dieses Anspruchs. In einer Abwandlung wird zudem die Immunität des amtierenden Staatsoberhaupts bei Foltervorwürfen thematisiert.
Obdachlos
Der Fall behandelt die drohende Obdachlosigkeit einer Familie nach Mietkündigung, Räumungsurteil und gescheitertem Vollstreckungsschutz. Die Frage ist, ob die Stadt (Polizeibehörde) verpflichtet ist, die Familie (wieder) in die alte Wohnung einzuweisen oder ob ein Angebot, sie in einem Bürocontainer unterzubringen, genügt. Im Mittelpunkt steht das Polizei- und Ordnungsrecht in Verbindung mit der Eröffnung (vorläufigen) verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes.
Zeitfrage
In dem Fall geht es um die Frage, ob der Oberbürgermeister verpflichtet ist, den Beginn der Sitzungen des Stadtrats der Stadt Saarheim auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen, damit eine größere Öffentlichkeit an den Sitzungen teilnehmen kann. Die Fraktion des B.D.B. sieht sich durch die derzeitige Regelung in ihrem Recht beeinträchtigt und klagt auf Änderung des Sitzungsbeginns. Es stehen kommunalrechtliche Ansprüche, das Recht auf Öffentlichkeit der Sitzungen und die Mitwirkungsrechte der Ratsmitglieder im Mittelpunkt.
Wildwechsel
Die Klausur behandelt einen Unfall infolge Wildwechsels, die polizeiliche Bergung des verunfallten Fahrzeugs sowie einen daraus resultierenden weiteren Unfall aufgrund leichter Fahrlässigkeit des Abschleppunternehmers. Im Zentrum stehen Fragen der Schadensersatzpflicht zwischen dem Land und dem Vertragspartner, Amtshaftung, sowie die Anwendung von Art. 34 Satz 2 GG.
Wasser-Fall
In dieser Klausur geht es um die Frage, ob ein Grundstückseigentümer von der Stadt die Ausstattung eines auf seinem Grundstück errichteten Wasserauffangschachts mit einer technischen Abdeckung und den Ersatz einer Betonrinne durch eine Steinrinne verlangen kann. Es sind kommunalrechtliche Ansprüche sowie die Anspruchsgrundlagen für ein Handeln der Stadt als Trägerin öffentlicher Aufgaben zu prüfen. Streitentscheidend sind die Rechtsnatur und Bindungswirkung eines Verwaltungshandelns in Form eines Schreibens sowie öffentlich-rechtliche Sekundäransprüche, wie insbesondere der Folgenbeseitigungsanspruch.
Waschanlage
Die Klausur behandelt die bau- und ordnungsrechtliche Zulässigkeit des Betriebs einer automatischen Waschanlage an Sonn- und Feiertagen. Im Zentrum steht die Untersagungsverfügung der Ortspolizeibehörde unter Bezugnahme auf das saarländische Feiertagsgesetz, die sich gegen den Betreiber der Einrichtung richtet. Zu prüfen ist, ob die Verfügung rechtmäßig ergangen ist oder ob dem Betreiber ausnahmsweise doch ein Betrieb der Waschanlage zusteht.
Verrechnet
Die Klausur thematisiert die Rückforderung von Ausbildungskosten gegenüber einer Beamtin, die ihre Tätigkeit vor Ablauf einer vereinbarten Mindestzeit beendet hat. Im Mittelpunkt stehen die Wirksamkeit der Rückzahlungsvereinbarung, die rechtliche Einordnung der Verpflichtungserklärung (öffentlich-rechtlicher Vertrag oder einseitige Auflage) sowie die Zulässigkeit des Verwaltungsakts zur Rückforderung. Die Beamtin wehrt sich gegen den Bescheid im Rahmen einer Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht.
Straßenschlussstrich
Der Fall behandelt das saarländische Straßenstrich-Modell: Ein auf Landesrecht gestütztes Prostitutionsverbot wird in Saarheim durch individuell abgeschlossene öffentlich-rechtliche Verträge mit Prostituierten in der Praxis durch polizeiliche Duldung unter der Vorgabe gesundheitlicher Beratung und Pflicht zur Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz 'umgangen'. Thema sind die Zuständigkeit des Regionalverbands Saarbrücken, die Rechtsnatur und Zulässigkeit solcher Verträge, und die ordnungsrechtliche Behandlung von Prostitution im öffentlichen Raum.
Straßenkunst
Die Klausur behandelt die Vergabe und Ablehnung einer Sondernutzungserlaubnis für Straßenkunst und die Frage nach einem Schadensersatzanspruch der Stadt gegenüber einem Beamten aufgrund fehlerhafter Amtsausübung. Es geht insbesondere um das Verhältnis von Kunstfreiheit und straßenrechtlicher Genehmigungspraxis sowie um die Beamtenhaftung bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln. Zugleich werden mögliche prozessuale Durchsetzungsmöglichkeiten angesprochen.
Schwein gehabt!
Der Fall behandelt die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung einer Schweinemästerei innerhalb einer geschlossenen Ortschaft und das Verfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung bei fehlendem gemeindlichen Einvernehmen. Zudem wird die Amtshaftung für etwaige Schadensersatzansprüche nach verweigerter Einvernehmensentscheidung angesprochen, insbesondere im Hinblick auf die Verantwortlichkeit von Stadtrat und Bürgermeister sowie die Ersatzvornahme durch die Kommunalaufsicht.
Scheunenabbruch
Die Klausur behandelt den behördlich veranlassten Abbruch einer einsturzgefährdeten Scheune und die Kostenfolge für die Eigentümerin nach dem Tod des ursprünglichen Eigentümers. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts, die Vollstreckung mittels Zwangsgeld und Ersatzvornahme sowie die Rechtsnachfolge bei öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen. Geprüft wird insbesondere, ob die Klage gegen die Kostenforderung Aussicht auf Erfolg hat.
Sauna
Der Fall behandelt die Klage eines privaten Unternehmers gegen eine Stadt, die über eine kommunale GmbH Freizeitangebote wie eine Sauna und Sonnenliegen betreibt. Der Kläger sieht sich durch das Kommunalunternehmen in seiner wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit beeinträchtigt und wendet sich gegen die Stadt mit dem Ziel, den kommunalen Betrieb einzustellen. Die Klausur stellt Bezüge zum Kommunalrecht, wirtschaftlicher Betätigung der Gemeinde und Grundrechten her.
Sanitäter
In diesem Fall geht es um die Vergabe und anschließende Einstellung eines Künstlerstipendiums durch die Stadt Saarheim nebst der Bindung an eine Materialbezugsklausel und das verwaltungsinterne Widerspruchsverfahren. Es werden insbesondere Fragen zum Verwaltungsakt, zur Nebenbestimmung, zum Ermessensgebrauch sowie zur Klagebefugnis der Ausgangsbehörde im verwaltungsgerichtlichen Verfahren behandelt.
Saalbaubau
Die Klausur thematisiert die Rechte und Pflichten eines Ratsmitglieds, insbesondere den Auskunftsanspruch und die Grenzen der Verschwiegenheitspflicht nach nichtöffentlichen Sitzungen, sowie die verwaltungsgerichtliche Kontrolle kommunaler Maßnahmen. Im Mittelpunkt stehen eine Informationsklage und die Anfechtung eines Ratsbeschlusses durch ein Ratsmitglied. Ferner wird ein Bezug zur Kommunalverfassung und zum verwaltungsprozessualen Rechtsschutz geprüft.
Rathausbrand
Nächtliche Schlagfertigkeit
Die Klausur behandelt die polizeiliche Mitnahme einer Person zur Verhinderung weiterer häuslicher Gewalt und die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage. Insbesondere geht es um die Voraussetzungen und Rechtmäßigkeit der polizeilichen Ingewahrsamnahme im Saarländischen Polizei- und Ordnungsrecht sowie die Bedeutung grundrechtlicher Positionen.
Manche sind gleicher!
Im Fall 'Manche sind gleicher!' geht es um die Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer gegenüber Piätsch erlassenen Abrissverfügung für eine ohne Baugenehmigung errichtete Anglerhütte im Außenbereich. Neben baurechtlichen Fragen steht die Gleichbehandlung gegenüber anderen Grundstückseigentümern und die Bindung der Bauaufsichtsbehörde an behördliche Weisungen sowie mögliche Ermessensfehler und das Vertrauen auf behördliches Einschreiten im Mittelpunkt.
Fahrrad weg!
Im Fall "Fahrrad weg!" geht es um die Sicherstellung eines Fahrrads durch die Polizei, nachdem der Künstler Edgar Escher gegen die Verpflichtung zur Nutzung eines gekennzeichneten Radweges verstoßen hatte. Zu prüfen ist die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme sowie die Erfolgsaussichten einer Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere im Hinblick auf die Sach- und Rechtslage bezüglich Verkehrssicherheit, Ermessensausübung und Verwaltungsvollstreckung.
Boygroup
Die Klausur behandelt die Frage, ob der Oberbürgermeister einer Gemeinde die Entfernung jugendschutzbezogener Aufklärungskampagnenplakate anordnen darf, die von Einwohnern als ethisch fragwürdig empfunden werden. Im Mittelpunkt steht die Verhältnismäßigkeit eines solchen Eingriffs gegenüber grundrechtlich geschützten Positionen wie der Meinungs- und Informationsfreiheit. Ebenfalls relevant sind die rechtlichen Voraussetzungen für ordnungsbehördliches Handeln und die Bindung der Verwaltung an Gesetz und Verfassung.
Baumfällig
Der Fall behandelt die Rechtmäßigkeit eines polizeilichen Bescheids, mit dem die Eigentümerin verpflichtet wird, einen durch einen Unfall gefährdeten Baum zu fällen. Der Schwerpunkt liegt auf den Voraussetzungen und Grenzen ordnungsrechtlicher Gefahrenabwehr sowie auf der Prüfung von Alternativen zur behördlich angeordneten Maßnahme und dem Rechtsschutz gegen die drohende Vollstreckung. Zusätzlich werden relevante Grundrechte der Eigentümerin und Aspekte des verfahrensrechtlichen Vorgehens angesprochen.
Abgeschleppt und Abgezockt?
Sekundäransprüche gegen polizeiliches Handeln in der Jurafuchs-Lernapp
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