Gefahrenabwehrverordnung
Gefahrenabwehrverordnungen ermöglichen präventive Maßnahmen zur Abwehr öffentlicher Gefahren (§ 7 PolG NRW, landesspezifisch). Typische Klausurprobleme: Ermächtigungsgrundlage, Verhältnismäßigkeit (§ 17 Abs. 5 IfSG, Art. 2 Abs. 1 GG), Grundrechtseingriffe, Bestimmtheitsgebot; zudem Regelungen zu Schutzgütern wie Umwelt (Art. 20a GG), Tierwohl (§ 1 S. 2 TierSchG) und Sicherheit (§ 42 WaffG, § 71–74 HessSOG).
Klausuren zum Thema
Original-Examensklausur: "Verbotszone für gefährliche Gegenstände per Gefahrenabwehrverordnung
Die Klausur thematisiert die Rechtmäßigkeit einer Gefahrenabwehrverordnung der Stadt D, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände im Bereich des Rathausplatzes verbietet. Zu prüfen sind insbesondere die Erfolgsaussichten einer Feststellungsklage eines betroffenen Bürgers gegen polizeiliches Handeln sowie die Zulässigkeit einer Klage der Stadt D gegen die Aufhebung des Ratsbeschlusses durch die Aufsichtsbehörde. Es geht um verwaltungsrechtliche und ordnungsrechtliche Aspekte, einschließlich der Normkompetenz, des Verordnungsrechts und Grundrechtsfragen.
Ruhestörung auf Spanisch
In diesem öffentlich-rechtlichen Übungsfall begehrt der Betreiber eines spanischen Restaurants gerichtlichen einstweiligen Rechtsschutz gegen die widerrufene Gaststättenerlaubnis und die Schließungsverfügung der Stadt Köln aufgrund von wiederholten Ruhestörungen. Die Klausur behandelt insbesondere die Voraussetzungen für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung im Rahmen von § 80 Abs. 5 VwGO sowie gaststättenrechtliche und gewerberechtliche Fragestellungen.
Gefahrenabwehrverordnung in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.