Polizeipflichtigkeit
Die Polizeipflichtigkeit regelt, wer Adressat polizeilicher Maßnahmen sein kann (§§ 4–6 PolG NRW). Unterschieden wird zwischen Verhaltens-, Zustands- und Nichtstörern. Examensrelevant: Auswahlermessen bei Mehreren (Störer/Nichtstörer), Inanspruchnahme des Zweckveranlassers, Abgrenzung von Anscheins-, Verdachts- und Nichtstörer (§ 6 PolG NRW).
Klausuren zum Thema
Die einsturzgefährdete Mauer
Bei der Klausur handelt es sich um eine anwaltsorientierte Übungsaufgabe aus dem Bauordnungsrecht mit Bezug zu einer Ordnungsverfügung wegen einer einsturzgefährdeten Mauer. Die Sachverhaltsanalyse umfasst insbesondere Fragen zu Widerspruchsfrist und Rechtsbehelfsbelehrung, Störereigenschaft, Umfang der Verantwortlichkeit, sofortiger Vollziehung sowie anwaltlicher Beratung bezüglich eines Antrags nach § 80 V VwGO.
Polizeipflichtigkeit in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.