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Öffentliches Recht

Polizeipflichtigkeit

Die Polizeipflichtigkeit regelt, wer Adressat polizeilicher Maßnahmen sein kann (§§ 4–6 PolG NRW). Unterschieden wird zwischen Verhaltens-, Zustands- und Nichtstörern. Examensrelevant: Auswahlermessen bei Mehreren (Störer/Nichtstörer), Inanspruchnahme des Zweckveranlassers, Abgrenzung von Anscheins-, Verdachts- und Nichtstörer (§ 6 PolG NRW).

Zu diesem Thema haben wir 1 Klausur im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2005Fortgeschrittene

Die einsturzgefährdete Mauer

Bei der Klausur handelt es sich um eine anwaltsorientierte Übungsaufgabe aus dem Bauordnungsrecht mit Bezug zu einer Ordnungsverfügung wegen einer einsturzgefährdeten Mauer. Die Sachverhaltsanalyse umfasst insbesondere Fragen zu Widerspruchsfrist und Rechtsbehelfsbelehrung, Störereigenschaft, Umfang der Verantwortlichkeit, sofortiger Vollziehung sowie anwaltlicher Beratung bezüglich eines Antrags nach § 80 V VwGO.

Prof. Dr. Herbert Limpens· JA 2005, 809· 60 Min
Eingriffsbefugnisse der BauaufsichtsbehördenErmessen und VerhältnismäßigkeitZulässigkeit des Widerspruchsverfahrens+5 weitere
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Polizeipflichtigkeit in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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