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Öffentliches Recht

Polizeiliche Standardmaßnahmen

Polizeiliche Standardmaßnahmen im NRW-Polizeigesetz (§§ 8–14 PolG NRW) regeln typisierte Eingriffsformen wie Identitätsfeststellung, Befragung, Vorladung und Erkennungsdienstliche Maßnahmen. Sie genießen Anwendungsvorrang gegenüber der polizeilichen Generalklausel (§ 8 PolG NRW), begrenzen die Eingriffsbefugnisse und bieten Rechtssicherheit. Examensklassiker: Verhältnis Standardmaßnahme/Generalklausel, tatbestandliche Abgrenzung mehrerer Standardermächtigungen, Prüfungsstruktur der Standardmaßnahmen.

Zu diesem Thema haben wir 3 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Polizeirecht - Der polizeiliche Schusswaffeneinsatz

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die rechtliche Überprüfung eines polizeilichen Schusswaffeneinsatzes. Im Zentrum stehen die Voraussetzungen und die Rechtmäßigkeit des Grundverwaltungsakts, insbesondere die Ermächtigungsgrundlage, die Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sowie das Ermessen bei der Auswahl und Anwendung geeigneter Zwangsmittel. Ein weiterer Fokus liegt auf der Verhältnismäßigkeit der Zwangsmittelanwendung im Rahmen des polizeilichen Handelns. Die Klausur erfordert außerdem die strukturierte Prüfung der anwenderischen Aspekte polizeilicher Vollstreckungsmaßnahmen.

Kramer, Tyborczyk· JuS 2021, 845
Polizeiliche GeneralklauselPolizeiliche Standardmaßnahmen+6 weitere
JuS 2020Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Polizeiliche Kennzeichnungspflicht

In der Klausur steht die grundrechtliche Bewertung der polizeilichen Kennzeichnungspflicht im Mittelpunkt. Wesentliche Schwerpunkte bilden die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Eingriffsgrundlage unter Berücksichtigung des Bestimmtheitsgrundsatzes, der Wesentlichkeitslehre und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Zudem wird die Verfassungsmäßigkeit der konkreten Anwendung im Einzelfall insbesondere in Bezug auf die Angemessenheit problematisiert. Ein weiterer Fokus liegt auf dem sachlichen Schutzbereich, namentlich der Herleitung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Evers· JuS 2020, 1177
Polizeiliche GeneralklauselPolizeiliche Standardmaßnahmen+6 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Parteimitglieder im Schützenverein

Ein Sportschütze (P) hat eine waffenrechtliche Erlaubnis für ein Repetiergewehr, nachdem er Mitglied einer vom BVerfG als verfassungsfeindlich eingestuften Partei wurde. Die Ordnungsbehörde widerruft seine Waffenbesitzkarte wegen Zweifel an seiner Zuverlässigkeit und ordnet die Sicherstellung der Waffe an. Bei der Vollstreckung wird seine Wohnung gegen seinen Willen durchsucht und das Gewehr sichergestellt; anschließend erhält er einen Kostenbescheid. Schwerpunkte liegen im besonderen Gefahrenabwehrrecht, Parteienprivileg nach Art. 21 Abs. 2 GG, waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG n.F.) sowie Grundrechtsschutz der Wohnung und Kostenrecht.

Thomas Kemper, Leon Heuschen· ZJS 2020, 454
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten+5 weitere
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Polizeiliche Standardmaßnahmen in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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