Fortgeschrittenenhausarbeit: Parteimitglieder im Schützenverein
ZJS 2020, 454 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene
Von Thomas Kemper, Leon Heuschen
Ein Sportschütze (P) hat eine waffenrechtliche Erlaubnis für ein Repetiergewehr, nachdem er Mitglied einer vom BVerfG als verfassungsfeindlich eingestuften Partei wurde. Die Ordnungsbehörde widerruft seine Waffenbesitzkarte wegen Zweifel an seiner Zuverlässigkeit und ordnet die Sicherstellung der Waffe an. Bei der Vollstreckung wird seine Wohnung gegen seinen Willen durchsucht und das Gewehr sichergestellt; anschließend erhält er einen Kostenbescheid. Schwerpunkte liegen im besonderen Gefahrenabwehrrecht, Parteienprivileg nach Art. 21 Abs. 2 GG, waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG n.F.) sowie Grundrechtsschutz der Wohnung und Kostenrecht.
Schwerpunkte
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- Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenKonkludente Aufhebung eines Verwaltungsakts durch Rückforderungsbescheid
- Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenRechtsschutz gegen Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid
- Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenEntreicherung bei Rückforderung unionsrechtswidriger Subventionen (§ 49a Abs. 2 VwVfG)?
- Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenEntreicherung beim Rückforderungsanspruch (§ 49a Abs. 2 VwVfG)
- Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenRückforderung nach Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsakts – Förderungen für Assistenzhunde
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