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Öffentliches Recht

Formelle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten

Die formelle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten prüft, ob Zuständigkeit, Verfahren und Formvorschriften beachtet sind (§ 35, § 48 VwVfG, § 30 BauGB). Typische Streitpunkte: Heilung von Verfahrensfehlern (§ 45 VwVfG), Anhörungspflichten, richtige Behördenzuständigkeit (Art. 3 GG, §§ 40, 42, 80 VwGO) sowie Bedeutung formeller Mängel für die Bestandskraft und Schadensersatz (§ 839 BGB).

Zu diesem Thema haben wir 91 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Der Automatenkiosk

Die Klausur behandelt eine öffentlich-rechtliche Problemstellung rund um den Betrieb eines Automatenkiosks im Verwaltungsrecht. Schwerpunkt sind die Prüfung der Voraussetzungen, Wirksamkeit und Rechtsfolgen von Verwaltungsakten sowie die Darstellung im urteilsmäßigen Stil. Es werden grundsätzliche Kenntnisse des Allgemeinen Verwaltungsrechts und methodische Fähigkeiten vorausgesetzt.

Dr. Philipp Overkamp· JuS 2026, 618· 300 Min
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtDie Merkmale des VerwaltungsaktsGrundlagen+6 weitere
JA 20261. Staatsexamen

* "Stifte, die den Schulfrieden gefährden?

Acht Vorfälle an einer Grundschule mit beliebten Stiften führen zu einem Verbot durch die Schulleiterin, kommuniziert per E-Mail. Ein betroffenes Kind fragt nach rechtlichen Möglichkeiten, die Stifte weiterhin mit zur Schule bringen zu dürfen. Die Klausur prüft landesspezifisches Schulrecht, Verwaltungsakt, Ermächtigungsgrundlagen, Rechtsschutz und verwaltungsverfahrensrechtliche Aspekte.

Dr. Andy Groth, Pevi Schröder· JA 2026, 403· 180 Min
Die Merkmale des VerwaltungsaktsBekanntgabe und Wirksamkeit von VerwaltungsaktenErmessen und Verhältnismäßigkeit+5 weitere
JuS 2026Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht – Die verwirrende E‑Mail

Die Klausur behandelt zentrale Grundlagen des allgemeinen Verwaltungsrechts mit Fokus auf den Verwaltungsakt und dessen Bekanntgabe. Anhand eines E-Mail-Falls werden die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Verwaltungsakts analysiert sowie typische Anfängerprobleme zur Form und zum Ermessen erarbeitet.

Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtDie Merkmale des VerwaltungsaktsBekanntgabe und Wirksamkeit von Verwaltungsakten+4 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Schwerpunktbereichsklausur Nationales Medienrecht: Rundfunkbeitragsbescheid – Nein Danke!

A betreibt ein Restaurant in NRW und wehrt sich gegen einen Rundfunkbeitragsbescheid des WDR, indem sie u. a. die Wirksamkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags und das Vorliegen eines beitragsbegründenden Vorteils bestreitet. Im Zentrum steht eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Bescheid, wobei A unter anderem argumentiert, der Auftrag zur Ausgewogenheit und Vielfalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werde nicht erfüllt. Die Fallbearbeitung betrifft insbesondere die Prüfung der Ermächtigungsgrundlage für den Rundfunkbeitrag, das Beitragsverständnis sowie die Grenzen der gerichtlichen Kontrolle des Rundfunkauftrags. Zudem steht die Frage im Raum, ob und inwieweit eine parteiische Berichterstattung Auswirkungen auf die Beitragspflicht hat.

Die Merkmale des VerwaltungsaktsMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungRundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG)+4 weitere
JURA 2026Fortgeschrittene

ÖR-Fortgeschrittenenklausur zur Aufhebung von Verwaltungsakten

Die Klausur behandelt die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten im Kontext von Corona-Hilfen für Profisportvereine. Zentral sind der Vorbehalt des Widerrufs bei Bewilligungsbescheiden, die Schlussabrechnung und die Berücksichtigung von anderweitigen staatlichen Hilfen, insbesondere im Hinblick auf Überkompensation und die Voraussetzungen der Förderrichtlinie.

Charlene Barth· JURA 2026, 814
Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenBekanntgabe und Wirksamkeit von Verwaltungsakten+3 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Das Glück der Erde …

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit bau- und sicherheitsrechtlicher Anordnungen gegen einen Pferdehalter im Außenbereich, der ohne Genehmigung eine Reitanlage errichtet hat. Thematisiert werden unter anderem bauplanungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen, kommunalrechtliche Verfahrensfragen sowie ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei herabfallenden Schneemassen.

Carolin Sax· JA 2025, 925· 120 Min
Außenbereich (§ 35 BauGB)Materielles BauordnungsrechtGrundlagen +3 weitere
JA 20251. Staatsexamen

Schulpflicht wider Willen

In der Klausur geht es um die Durchsetzung der Schulpflicht gegen den Willen von Eltern und Kind, einschließlich eines Zwangsgeldes im Falle der Nichtbefolgung. Die Adressaten wenden gegen den Verwaltungsakt insbesondere Grundrechte wie Religionsfreiheit und das Elternrecht ein. Zentral sind verwaltungsverfahrensrechtliche, verwaltungsprozessuale und grundrechtliche Fragen sowie die Auslegung schulrechtlicher Normen.

Dr. Daniel Berneith· JA 2025, 678· 90 Min
Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)+5 weitere
ZjS 2025Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur: Widerruf einer Baugenehmigung nach Rechtsänderung und Verhältnis von Art. 8 GG zu Art. 2 GG

Im Mittelpunkt des Falls steht E, die für ihr Grundstück eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses beantragt und erhalten hat. Nach einer Gesetzesänderung, die verschärfte Anforderungen an Heizungsanlagen vorsieht, widerruft die Baubehörde die zuvor rechtmäßig erteilte Genehmigung. E wendet sich gegen den Widerruf und beruft sich auf ihr schutzwürdiges Vertrauen und einen drohenden Vermögensschaden. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen insbesondere im allgemeinen Verwaltungsrecht bei der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer begünstigenden Verwaltungsentscheidung sowie im Umgang mit Widerrufsvorbehalten und Vertrauensschutz.

Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungMaterielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen+5 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht und Grundrechte – Käsetheke am Pranger

Die Klausur thematisiert am Beispiel einer vor Ort in einer Käsetheke öffentlich gemachten Verwaltungssanktion zentrale Fragen des Verwaltungsrechts sowie den Konflikt zwischen behördlichen Maßnahmen und Grundrechten. Zu prüfen sind insbesondere die Rechtmäßigkeit und Grenzen eingegriffener Maßnahmen in Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Daneben wird ein Schwerpunkt auf die Prüfung von Ermessensausübung und deren verfassungsrechtliche Schranken gelegt.

Fynn Gräber, Hannes Wittenberg· JuS 2025, 438· 300 Min
Ermessen und VerhältnismäßigkeitAllgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Die Merkmale des Verwaltungsakts+6 weitere
JA 20251. Staatsexamen

* "Das Schweigen des Landratsamts – Fiktion trifft auf gemeindliche Verweigerung

In dieser Examenskursklausur aus dem Baurecht steht ein Antrag auf Baugenehmigung im unbeplanten Innenbereich im Mittelpunkt. Es geht um die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens, den Eintritt der Genehmigungsfiktion bei behördlichem Schweigen und die Erfolgsaussichten einer Klage der Gemeinde gegen die Fiktionsbescheinigung. Zugleich werden kommunalrechtliche Aspekte der Gemeinderatsladung beleuchtet.

Sarah Lena Hünting· JA 2025, 221· 300 Min
Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Zulässigkeit der Anfechtungsklage+5 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Original-Examensaktenvortrag: 'Baumfrevel'

Der Original-Examensaktenvortrag 'Baumfrevel' behandelt die Rechtsnachfolge im Verwaltungsverfahren, insbesondere die Frage, ob eine Ausgleichsabgabe nach Baumfällung vom Rechtsnachfolger erhoben werden darf. Zusätzlich werden Themen wie Verjährung und Verwirkung im Verwaltungsrecht sowie Probleme der Unerweislichkeit und Beweisvereitelung im Sachverhalt angesprochen.

Cirus Petzold, Robert Wille· JA 2025, 60· 60 Min
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitBesondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen+4 weitere
JA 2024Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "'Über den Wolken' – Einsatz einer Flugsicherheitsbegleiterin

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen an Bord eines Flugzeugs, insbesondere die gewaltsame Wegnahme einer Zigarettenattrappe durch eine anwesende Flugsicherheitsbegleiterin der Bundespolizei gegenüber einem schwerhörigen Passagier. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Anwendungsbereich des BPolG, der Zuständigkeit der Bundespolizei an Bord, der Eingriffsgrundlage sowie der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme und deren verwaltungsprozessuale Überprüfung.

Ermessen und VerhältnismäßigkeitGrundlagen Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+4 weitere
JA 20241. Staatsexamen

* "Fortgesetzte Frustration auf der Fußball-Fanmeile

Die Klausur behandelt vielfältige Fragen aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht und dem Verwaltungsprozessrecht rund um eine Fanmeile zur Fußball-Europameisterschaft in Passau. Thematisiert werden insbesondere die Voraussetzungen und Abgrenzung der straßenrechtlichen Sondernutzung sowie verschiedene verwaltungsprozessuale Aspekte wie Feststellungs- und Anfechtungsklage, Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten und einstweiliger Rechtsschutz. Landesrechtliche Vorschriften (BayStrWG) bilden die Grundlage des Sachverhalts.

Johannes Forck, Tim Renner· JA 2024, 579· 300 Min
Recht der öffentlichen SachenZulässigkeit der FeststellungsklageVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JA 2024Anfänger:innen

„Der gefährliche Hund“

Die Kellnerin K erwirbt während der COVID-19-Pandemie in Osnabrück die Labrador-Hündin Tessa. Nach einem Beißvorfall mit einem anderen Hund stuft die Stadt Tessa als gefährlich gemäß § 7 NHundG ein. K klagt erfolglos gegen den feststellenden Bescheid, da die entsprechenden Verfahrensvorschriften und materiellen Voraussetzungen des niedersächsischen Hundegesetzes streitig sind.

Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtDie Merkmale des VerwaltungsaktsErmessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Sollte die Einbürgerung am Handschlag scheitern?

Der Fall behandelt die Versagung einer Einbürgerung auf Grund der Weigerung eines muslimischen Antragstellers, Frauen aus religiösen Gründen die Hand zu geben. Schwerpunkt ist die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der 'Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse' (§ 10 I StAG) sowie die Frage, ob die Verweigerung des Handschlags ein legitimer Ablehnungsgrund ist. Zudem werden formelle Fragen des Widerspruchsverfahrens und der Klageerhebung angesprochen.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2024, 136· 180 Min
Besondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenErmessen und VerhältnismäßigkeitGlaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)+4 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

»Kleider machen Leute (ärgerlich)«

Die Klausur behandelt baurechtliche Fragestellungen im Kontext der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Hanauer Westfeld und der damit verbundenen Nutzungsänderung gewerblich genutzter Flächen. Schwerpunkt sind prozessuale Besonderheiten wie Eventualklagehäufung und materielle sowie formelle Fehler im Bebauungsplanverfahren, insbesondere im Hinblick auf das Rücksichtnahmegebot und Gebietsverträglichkeit.

Justus Hacke, Katharina Hanke· JURA 2024, 199
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die BaugenehmigungZulässigkeit der Feststellungsklage+4 weitere
JURA 2024Fortgeschrittene

Auflösung eines Wochenmarktes

Die Klausur thematisiert die kommunalrechtlichen Voraussetzungen und Grenzen der Auflösung eines Wochenmarktes als öffentliche Einrichtung durch eine nordrhein-westfälische Gemeinde. Im Fokus stehen der Widerruf einer Standplatzzuweisung, Ratsbeschlüsse zur Auflösung und Aufhebung der Satzung sowie die Rechte des betroffenen Standplatzinhabers, wobei Selbstverwaltungsgarantie, Verwaltungsakt und Vertrauensschutz eine zentrale Rolle spielen.

JURA 2024, 2120
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeRücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenKommunale Satzungen+5 weitere
JuS 20231. Staatsexamen2. Staatsexamen / Referendariat

Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Namensänderung aus wichtigem Grund

Die Klausur behandelt die Entscheidung über eine Namensänderung aus wichtigem Grund und stellt dabei die verwaltungsrechtlichen Grundlagen dar. Prüfungsgegenstand sind die maßgeblichen Kriterien für die Ermessensausübung sowie die einschlägigen rechtlichen Voraussetzungen. Schwerpunktmäßig werden die Merkmale des Verwaltungsakts und die Anforderungen an dessen Rechtmäßigkeit beleuchtet.

Azamat Karimov, Dr. Paul D. Lorenz· JuS 2023, 1149· 120 Min
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitDer Verwaltungsakt in der Klausur+4 weitere
JA 2023Anfänger:innen

* "Hund ohne Maulkorb

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Aufhebung einer Kampfhunde-Haltungserlaubnis durch die Stadt Passau. Im Mittelpunkt stehen Fragen des allgemeinen Verwaltungsrechts, insbesondere zur Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten sowie den verwaltungsprozessualen Voraussetzungen der Anfechtungsklage.

Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtBekanntgabe und Wirksamkeit von VerwaltungsaktenZulässigkeit der Anfechtungsklage+4 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Verwehrte Altersteilzeit

Die Klausur behandelt den Anspruch einer Beamtin auf Bewilligung von Altersteilzeit nach § 93 Abs. 3 BBG. Zentral sind Fragen der sachlichen Zuständigkeit, der Bedeutung dienstlicher Belange, Verwaltungsvorschriften, behördliche Ermessensausübung und die gerichtliche Überprüfbarkeit von Entscheidungen im beamtenrechtlichen Sonderrechtsverhältnis.

Constantin Glaesner, Matthias Leymann· JA 2023, 39· 180 Min
BeamtenrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitBesondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen+5 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

ÖR-Examensklausur zum Bauplanungsrecht

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans, der nach ergänzender Umweltprüfung ohne erneute Auslegung beschlossen wurde. Schwerpunkt ist die Frage, ob Beteiligungsrechte und Anforderungen der Plan-UP-Richtlinie gewahrt sind; zudem ist das unionsrechtliche Vorgehen bei Zweifeln an der Auslegung der Richtlinie zu prüfen.

Thomas Groß· JURA 2023, 979
NormenkontrollverfahrenBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Grundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts+5 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Heilt die Zeit alle Fehler?

Die Fortgeschrittenenklausur im Öffentlichen Recht thematisiert den Einfluss des allgemeinen Verwaltungsrechts auf das Baurecht und Fragen zur Wirksamkeit eines Vorbescheides. Es steht die Problematik des Nachbarschutzes, die Rolle eines Vorbescheids und baurechtlicher Eilrechtsschutz im Zentrum. Weitere Aspekte betreffen die Zuständigkeit der Behörden und mögliche Fehler im Verwaltungsverfahren.

Vincent Weber· JURA 2023, 874
Die BaugenehmigungFormelle Rechtmäßigkeit von VerwaltungsaktenEinführung in das allgemeine Verwaltungsrecht+5 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

»Klimaprotest vor dem Landtag«

Die Examensklausur spielt vor dem Bayerischen Landtag und handelt von einer von Klimaaktivist:innen geplanten Demonstration im befriedeten Bezirk. Im Mittelpunkt stehen zentrale Fragestellungen des Versammlungsrechts, speziell das Spannungsverhältnis zwischen Versammlungsfreiheit und deren Beschränkbarkeit, sowie verwaltungsverfahrensrechtliche und vollstreckungsrechtliche Problemstellungen.

Rudi Lang, Christoph Weber· JURA 2023, 220
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungPolizeifestigkeit der Versammlung+5 weitere
JURA 2023Anfänger:innen

Cave Canem!

Die Klausur behandelt den verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz im Zusammenhang mit der Rücknahme einer Hundehaltererlaubnis. Der Schwerpunkt liegt auf der Prüfung eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 VwGO und der Frage, ob Vertrauensschutz im Rahmen des Rücknahmeermessens zu berücksichtigen ist. Weitere Aspekte sind das berechtigte Interesse für die Haltung eines Kampfhundes und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Florian Berger· JURA 2023, 97
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Ermessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

* "Bis hierhin und nicht weiter

Im Kontext steigender Corona-Infektionszahlen sperrt die Stadt Passau die Innpromenade, um größere Menschenansammlungen während der Pandemie zu vermeiden. Die Studentin S beantragt im einstweiligen Rechtsschutz, ihr das Spazierengehen auf der gesperrten Promenade zu gestatten. Es sind die Erfolgsaussichten dieses Antrags unter verschiedenen öffentlich-rechtlichen und verwaltungsprozessualen Gesichtspunkten zu prüfen.

Amrei Walker, Michael Walker· JA 2022, 571· 120 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Die Merkmale des VerwaltungsaktsGrundlagen +4 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Vorlesungsabschlussklausur Allgemeines Verwaltungsrecht: Rücktritt von der Prüfung

Ein Jurastudent möchte aus gesundheitlichen Gründen von einer Prüfungsleistung im Schwerpunktbereich zurücktreten und legt dabei erneut ein Attest seines Hausarztes vor. Die Dekanin verlangt nach mehrfachen krankheitsbedingten Rücktritten künftig ein amtsärztliches Attest, verweist dabei auf eine entsprechende Anordnung. Im Streit steht, ob die erhobenen Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Prüfungsunfähigkeit rechtmäßig sind und welche Rechte und Pflichten sich aus der Prüfungsordnung ergeben. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind geprüftes Verwaltungshandeln, Prüfungsrecht, die Anforderungen an ärztliche Nachweise sowie der Umgang mit etwaigen Regelungslücken.

Benjamin Rusteberg· ZJS 2022, 746
Formelle Rechtmäßigkeit von VerwaltungsaktenAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Der Ritt auf der Rasierklinge“

Die Übungsklausur behandelt die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen im Vorfeld einer möglichen Zwangsunterbringung nach dem schleswig-holsteinischen Psychisch-Kranken-Gesetz (SchlHPsychKG). Schwerpunkt ist die (Fortsetzungs-)Feststellungsklage einer Patientin gegen polizeiliche Ingewahrsamnahme und Fixierung im Krankenhaus auf Basis des allgemeinen Polizeirechts, unter besonderer Berücksichtigung des Grundrechtsschutzes und sofortigen Vollzugs.

Dr. Jörg Burmeister, Dr. Mischa Hecker· JA 2022, 326· 300 Min
Grundlagen Begründetheit der Fortsetzungsfeststellungsklage+4 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

Zeig mir, wie du heißt und ich sag dir, wer du bist!

Die Klausur thematisiert die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte auf Grundlage einer Änderung des Polizeigesetzes im Land X. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechte des betroffenen Beamten (insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung), der Verwaltungsrechtsweg sowie die Frage nach der Zulässigkeit und Begründetheit einer Feststellungsklage.

Tobias Mast· JURA 2022, 1223
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Zulässigkeit der FeststellungsklageMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Vom Basketball-Court zum Verwaltungs-Court

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines polizeilichen Platzverweises gegen einen Basketballspieler auf Grundlage der hessischen Corona-Verordnung und beleuchtet die verwaltungsrechtlichen und staatsorganisationsrechtlichen Grundlagen. Es sind insbesondere die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der einschlägigen Rechtsverordnung, das verwaltungsprozessuale Vorgehen sowie die Anwendung des IfSG und des HSOG zu prüfen.

Cristina Durth, Joshua Spannaus· JA 2021, 484· 180 Min
Zulässigkeit der FortsetzungsfeststellungsklageDie RechtsverordnungPolizeiliche Generalklausel+5 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Wer anderen eine Grube gräbt

Die Examensklausur behandelt die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen und die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans sowie einer Veränderungssperre. Im Zentrum steht die geplante Errichtung einer Kiesgrube im Außenbereich und die Ablehnung des entsprechenden Genehmigungsantrags durch die Behörde. Es sind Fragen zum Bauplanungsrecht, zur Privilegierung im Außenbereich und zur formellen und materiellen Rechtmäßigkeit kommunaler Satzungen zu erörtern.

Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die BaugenehmigungLandesrecht (bundeslandspezifisch)+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Parteimitglieder im Schützenverein

Ein Sportschütze (P) hat eine waffenrechtliche Erlaubnis für ein Repetiergewehr, nachdem er Mitglied einer vom BVerfG als verfassungsfeindlich eingestuften Partei wurde. Die Ordnungsbehörde widerruft seine Waffenbesitzkarte wegen Zweifel an seiner Zuverlässigkeit und ordnet die Sicherstellung der Waffe an. Bei der Vollstreckung wird seine Wohnung gegen seinen Willen durchsucht und das Gewehr sichergestellt; anschließend erhält er einen Kostenbescheid. Schwerpunkte liegen im besonderen Gefahrenabwehrrecht, Parteienprivileg nach Art. 21 Abs. 2 GG, waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG n.F.) sowie Grundrechtsschutz der Wohnung und Kostenrecht.

Thomas Kemper, Leon Heuschen· ZJS 2020, 454
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten+5 weitere
ZjS 2020Examensklausur1. Staatsexamen

(Referendar-)Examensklausur: Haftung für den Ministerpräsidenten?

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Streit zwischen dem Umweltverein U und dem Freistaat Bayern, vertreten durch den Ministerpräsidenten. U verlangt die Durchsetzung von EU-Immissionsgrenzwerten im Luftreinhalteplan und möchte hierfür Zwangshaft gegen den Ministerpräsidenten als letztmögliches Vollstreckungsmittel erwirken. Der Fall thematisiert verwaltungsrechtliche Vollstreckungsmöglichkeiten gegen Behörden, insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen, Zulässigkeit und Grenzen einer Zwangshaft gegen ein Regierungsmitglied. Dabei werden unionsrechtliche Bezüge und verfassungsrechtliche Fragen wie die Immunität des Ministerpräsidenten und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme relevant. Zusätzlich ist das Verfahren einer möglichen Vorlage an den EuGH zu prüfen.

Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Fridays for School

Ein Gymnasiast beantragt die Befreiung vom Unterricht zur Teilnahme an einer 'Fridays for Future'-Demonstration, was die Schulleitung ablehnt. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche und verwaltungsprozessuale Fragen, insbesondere zur Versammlungsfreiheit, zum Ermessensspielraum der Schule und zum staatlichen Erziehungsauftrag.

Helmut Birner· JURA 2020, 1373
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitVersammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Strittige Straßeneinziehung«

In dieser Referendarexamensklausur wird die Einziehung einer Gemeindestraße in Niedersachsen und die damit verbundene Umwandlung einer Verkehrsfläche in eine Fußgängerzone geprüft. Thematisch werden sowohl Probleme des Straßenrechts als auch klassische Fragen des Verwaltungsprozess- und Kommunalrechts behandelt, insbesondere die Betroffenheit subjektiver öffentlicher Rechte, Formalfragen des Verwaltungsverfahrens und die Anordnung der sofortigen Vollziehung.

Benedikt Beckermann· JURA 2020, 394
StraßenrechtZulässigkeit der AnfechtungsklageDie öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Der Widerruf roter Kfz-Kennzeichen

In diesem Übungsfall wird die Rechtmäßigkeit des Widerrufs von roten Kfz-Kennzeichen durch die Zulassungsbehörde sowie die Anordnung der sofortigen Vollziehung thematisiert. Gegenstand ist insbesondere ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 V VwGO. Zudem werden Fragen zur Rechtsbehelfsbelehrung und zum Wegfall des Vorverfahrens behandelt.

Andreas Lenk· JA 2019, 779· 60 Min
Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+2 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Nacktkatzenzuchtverbot

Der Fall behandelt das Zuchtverbot und die Kastrationsanordnung von Canadian-Sphynx-Katzen auf Grundlage neu gewonnener wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Sinnesorgan Tasthaare. Zentrale Aspekte sind die Anwendung des § 11b TSchG (Qualzucht), das Ermessen nach § 16a Abs. 1 Satz 1 TSchG sowie die sofortige Vollziehung und den einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO.

Theresa Rammelt, Antje Schulz· JURA 2019, 1207
Ermessen und VerhältnismäßigkeitBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+3 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Prüfungsstress im Jurastudium

Die Klausur befasst sich im ersten Teil mit einem Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG) wegen verzögerter Korrektur einer universitären Prüfungsleistung. Im zweiten Teil werden klassische Fragen des Verwaltungsrechts angesprochen, insbesondere die Verwaltungsaktqualität von Prüfungsbewertungen sowie das Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens nach Eintritt der formellen Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts nach §§ 51, 48 VwVfG.

Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Die Merkmale des VerwaltungsaktsWiederaufgreifen des Verfahrens bei bestandskräftigen Verwaltungsakten+3 weitere
JURA 20192. Staatsexamen / Referendariat

»Aufenthaltsverbot und Meldeauflage«

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Aufenthaltsverbots und einer Meldeauflage gegen einen Fußballfan im Zusammenhang mit wiederholten gewalttätigen Vorfällen. Schwerpunkt sind polizei- und ordnungsrechtliche Fragen, insbesondere zu den Voraussetzungen, Nebenbestimmungen und der Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen. Der Fall eignet sich zur Examensvorbereitung im öffentlichen Recht.

Christian Marxsen· JURA 2019, 105
Grundlagen Ermessen und VerhältnismäßigkeitNebenbestimmungen zu Verwaltungsakten+4 weitere
ZjS 2018Anfänger:innen

Anfängerklausur: Das Prüfungsrecht des Bundestagspräsidenten im Rahmen der Fraktionsfinanzierung

Im vorliegenden Fall beantragt die Fraktion einer im Bundestag vertretenen, jedoch wegen Verfassungsfeindlichkeit von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossenen Partei die Auszahlung von Fraktionsmitteln. Der Bundestagspräsident verweigert diese mit Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die Änderung des Art. 21 Abs. 3 GG. Im Zentrum stehen die Abgrenzung zwischen Parteien- und Fraktionsfinanzierung, das Prüfungsrecht des Bundestagspräsidenten sowie die Frage der Gleichbehandlung und die Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen. Zu prüfen sind zudem Aktivlegitimation und etwaige Rechte des Bundestages im Hinblick auf Auszahlungsverfügungen.

Politische ParteienKonkrete NormenkontrolleEröffnung des Verwaltungsrechtswegs+5 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Rückforderung rechtswidriger Beihilfeleistungen

Ein Beamter erhält Beihilfeleistungen, die von seiner Ehefrau im Rahmen einer unrechtmäßigen Absprache mit einer Sachbearbeiterin durch gefälschte Anträge erschlichen werden. Es geht um die Rückforderung der zu Unrecht bewilligten Beihilfe, die zivilrechtliche Stellvertretung im ÖR, die Zurechnung des Handelns, die Bekanntgabe der Verwaltungsakte, sowie die Ermessensausübung nach § 48 II VwVfG.

Sebastian Thess· JURA 2018, 1168
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtRücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten+4 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

»Rocker ohne Knarre und Kutte«

Der Fall behandelt aktuelle verwaltungsrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Rockervereinigungen. Schwerpunkt sind der Entzug einer waffenrechtlichen Erlaubnis und das ordnungsbehördliche Verbot des öffentlichen Tragens von Kutten, wobei sowohl materielles als auch besonderes Verwaltungsrecht relevant sind. Daneben ist insbesondere die Definition und Anwendung des Gefahrenbegriffs für die behördlichen Maßnahmen zu prüfen.

Lukas Knappe, Martin Thelen· JURA 2018, 829
Ermessen und VerhältnismäßigkeitWaffenrechtGrundlagen +3 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Blumige Aussichten

Die Klausur behandelt die Rücknahme und den Widerruf eines Subventionsbescheids samt Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit einer Landesgartenschau. Im Fokus stehen Fragen des Verwaltungsakts, des Vertrauensschutzes und der Ermessensausübung bei der Bewilligung und Rückforderung öffentlicher Fördermittel.

Jeanine Greim-Diroll· JURA 2018, 740
Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenNebenbestimmungen zu VerwaltungsaktenErmessen und Verhältnismäßigkeit+3 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Widerruf einer Genehmigung

Die Klausur behandelt den Widerruf einer auf Grundlage eines Widerrufsvorbehalts erteilten Genehmigung für eine gentechnische Anlage. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit eines solchen Vorbehalts, seine Ausgestaltung als Nebenbestimmung sowie die Prüfung des behördlichen Ermessens und des Widerrufs nach Verlust der Genehmigungsvoraussetzungen.

Bastian Winter-Peter· JURA 2018, 508
Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenNebenbestimmungen zu VerwaltungsaktenErmessen und Verhältnismäßigkeit+3 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Aufenthaltsverbot für Fußballfans?

Die Klausur behandelt den Fall eines pauschalen Aufenthaltsverbots für Fußballfans von Eintracht Frankfurt anlässlich eines Lokalderbys in Darmstadt. Thematisiert werden formelle und materielle Voraussetzungen eines solchen Verbots, insbesondere Anhörung, Bestimmtheit, Rechtsgrundlage, Verhältnismäßigkeit und sofortige Vollziehung. Der Sachverhalt orientiert sich an einer Entscheidung des VG Darmstadt.

Sebastian Bretthauer· JURA 2018, 409
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitGrundlagen +5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Gefährliche Reinlichkeit

Die Klausur behandelt die durch eine kommunale Verordnung übertragene Straßenreinigungspflicht für Anlieger, speziell für den Kläger U, der sich weigert, die Reinigung auszuführen. Prüfen sind die Erfolgsaussichten seiner Anfechtungsklage gegen einen entsprechenden Bescheid, die Rechtmäßigkeit der Verordnung, die Beteiligung und Ladung im Gemeinderat sowie Fragen zu unbilligen Härten und Gleichbehandlung. Außerdem analysiert der Fall die Statthaftigkeit und Begründetheit eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz gegen drohende Bußgeldmaßnahmen.

Dr. Martin Heidebach· JA 2017, 757· 300 Min
Zulässigkeit der AnfechtungsklageErmessen und VerhältnismäßigkeitKommunale Satzungen+5 weitere
JA 20171. Staatsexamen

Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein Innenstadtverbot für Fußballfans

Ein Eintracht-Fan aus Darmstadt will sich mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen ein durch die Stadt verhängtes Aufenthaltsverbot für Fußballfans in der Innenstadt wenden. Die Behörde begründet das Verbot mit drohenden Ausschreitungen beim Derby gegen den SV Darmstadt 98. Die Klausur behandelt unter anderem Fragen nach der Rechtmäßigkeit des Aufenthaltsverbots und den Erfolgsaussichten eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz.

Julia Löbich, Florian Schuch· JA 2017, 280· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Grundlagen Ermessen und Verhältnismäßigkeit+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Konkurrenz um den Autoskooter

Im Sachverhalt konkurrieren zwei Schausteller um die Zulassung ihres Autoskooters auf einem gewerberechtlich festgesetzten Jahrmarkt, der von der Stadt veranstaltet wird. Die Auswahl erfolgt nach vorgegebenen Verwaltungsvorschriften und dem Kriterium 'bekannt und bewährt'. Ein abgelehnter Bewerber legt Widerspruch ein und kritisiert das Verfahren sowie die Mitwirkung des Konkurrenten an der Entscheidung. Thematisiert werden Marktzulassung, Konkurrentenverdrängungsklage, vorläufiger Rechtsschutz und Auswahlverfahren.

Sebastian Kluckert· JURA 2017, 1319
GewerberechtVerwaltungsvorschriftenVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Ein Dach über dem Kopf

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Unterbringungsverfügung zur Abwehr gesundheitlicher Gefahren für obdachlose Flüchtlinge im strengen Winter. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung zwischen Sicherstellung und polizeilicher Generalklausel, die Wesentlichkeitstheorie, das Vorgehen gegen Nichtstörer sowie die Frage nach der Verhältnismäßigkeit angesichts der Eingriffe in Eigentumsgrundrechte. Es sind keine spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen zu prüfen.

Philipp Singler· JURA 2017, 975
Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+4 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

tagesshow im Bundestag

Die Klausur thematisiert die Rechte von Medienvertretern im Bundestag und die Befugnisse des Bundestagspräsidenten, insbesondere im Zusammenhang mit einer abgelehnten Drehgenehmigung für eine Satiresendung. Im Zentrum stehen verwaltungsrechtliche Fragestellungen zum Hausrecht des Bundestags, zur Polizei- und Ordnungsgewalt sowie zu einschlägigen Grundrechten wie der Rundfunkfreiheit.

Matthias Friehe· JURA 2017, 852
Der BundestagRundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG)Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch+4 weitere
JA 2016Anfänger:innen

Der findige Gaststättenbetreiber

Die Übungsklausur behandelt die Rücknahme einer Gaststättengenehmigung wegen fehlender Brandschutztüren und die Wirksamkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Erteilung einer Gaststättengenehmigung unter bestimmten Bedingungen. Thematisiert werden zudem die Voraussetzungen der Klagezulässigkeit im Verwaltungsprozessrecht.

Jannis Broscheit· JA 2016, 840· 120 Min
GaststättenrechtDer öffentlich-rechtliche VertragZulässigkeit der Anfechtungsklage+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Suche nach dem Richtigen

Im Mittelpunkt des Falls steht eine ordnungsbehördliche Verfügung der Stadt T gegen die H-GmbH, die als Verwalterin eines Einkaufszentrums verpflichtet werden soll, während eines erwarteten Kundenandrangs infolge einer Produktneuheit geeignete Abfallbehälter und mobile Toiletten bereitzustellen. Die H-GmbH wehrt sich gegen die Anordnung und argumentiert insbesondere, nicht die richtige Störerin zu sein und verweist auf alternative Verantwortliche wie die C-AG als Mieterin sowie den Grundstückseigentümer. Gegenstand der Prüfung sind Fragen zur Polizei- und Ordnungsrechtlichen Störereigenschaft und Störerauswahl sowie verwaltungsrechtliche und verwaltungsprozessuale Aspekte. Zu untersuchen ist unter anderem die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Volker Herbolsheimer· ZJS 2016, 459
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeFormelle Rechtmäßigkeit von VerwaltungsaktenAusführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Die Masern und das zwangsweise Schulfrei

Im Sachverhalt besucht eine nicht gegen Masern geimpfte Schülerin trotz örtlichem Masernausbruch weiterhin die Schule, bis das Gesundheitsamt ein zeitlich begrenztes Schulbetretungsverbot erlässt. Die Schülerin und ihre Eltern halten dieses Verbot für unverhältnismäßig und fechten es vor dem Verwaltungsgericht an. Die Klausur thematisiert die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts und der dazu ergriffenen Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz.

Christopher Klotz· JA 2016, 123· 300 Min
Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungErmessen und Verhältnismäßigkeit+5 weitere
ZjS 20152. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Das Protestcamp im Außenbereich Ist die Versammlungsfreiheit Trumpf?

Ein Energieversorger plant die Erweiterung eines Windparks, wodurch der Protest gegen das Projekt zunimmt. Aktivisten errichten mit Zustimmung des Grundstückseigentümers E ein Protestcamp auf einer Wiese nahe des Windparks. Landrat L ordnet aus baurechtlichen und umweltschutzbezogenen Gründen die Beseitigung des Camps gegenüber E an. E legt Widerspruch ein und argumentiert unter anderem mit der Versammlungsfreiheit und demokratischen Grundrechten. Im Mittelpunkt stehen das Widerspruchsverfahren, die Rechtmäßigkeit der baurechtlichen Verfügung sowie das Verhältnis von Baurecht und Versammlungsrecht.

Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: My home is my castle

Im Kölner Stadtgebiet wird bei Bauarbeiten eine Bombe aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden, was eine Evakuierung aller Anwohner im Umkreis von 1,5 km zur Folge hat. Die betroffenen Bewohner, darunter M und B mit ihren Kindern, sollen bis zur erfolgreichen Entschärfung ihre Wohnungen verlassen und verbringen die Zeit in einer Mehrzweckhalle. B fühlt sich durch die polizeilichen Anordnungen in seinem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung beeinträchtigt und stellt sich die Frage nach möglichen Entschädigungsansprüchen. Im weiteren Verlauf bleibt die Familie zunächst in ihrer Wohnung und erlaubt nach Aufforderung das Betreten durch einen Behördenmitarbeiter, der sich vom Verlassen der Wohnung überzeugt. Zentral sind verwaltungsrechtliche Fragestellungen zu polizeilichen Maßnahmen, Grundrechtsschutz und etwaige Entschädigungsansprüche.

Silvia Pernice-Warnke· ZJS 2015, 501
Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Recht der öffentlichen Sachen+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Ordnungsrechtliches Verbot von Wahlplakaten

Der Fall behandelt die rechtliche Bewertung einer ordnungsrechtlichen Verfügung gegen eine Partei, die strafbare, fremdenfeindliche Wahlplakate im öffentlichen Raum angebracht hat. Gegen die Verfügung zur Entfernung und das Verbot öffentlichkeitswirksamer Nutzung wird Widerspruch eingelegt; zu prüfen sind insbesondere polizei- und ordnungsrechtliche sowie grundrechtliche Aspekte, einschließlich Verwaltungsakt und den Voraussetzungen für die sofortige Vollziehung.

GrundlagenMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Was lange währt ...?!

Die Klausur behandelt die Aufhebung eines über 35 Jahre alten Bewilligungsbescheids über Eingliederungshilfe nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) für eine ehemalige DDR-Häftling. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Rücknahme von Verwaltungsakten, zur Verwirkung sowie zur Anwendung der Ausschlussgründe des HHG und dem rechtlichen Gehör.

Dr. Birgit Peters· JA 2015, 115· 120 Min
Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenWiederaufgreifen des Verfahrens bei bestandskräftigen VerwaltungsaktenFormelle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten+2 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Die E-Mail-Steuer

Die Bundesregierung beschließt zur Sanierung kommunaler Haushalte und Bekämpfung von Spam eine Steuer auf E-Mails, die durch ein Gesetz eingeführt werden soll. Nach dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren verweigert der Bundespräsident die Ausfertigung wegen verfahrens- und verfassungsrechtlicher Bedenken. Die Regierungsfraktion im Bundestag sieht darin eine Kompetenzüberschreitung und möchte vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Bundespräsidenten vorgehen, um die Gesetzgebung zum Abschluss zu bringen. Im Mittelpunkt stehen das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten, Fragen des Gesetzgebungsverfahrens, die Rückwirkung von Gesetzen sowie die Zulässigkeit gerichtlicher Schritte.

Politische ParteienAbstrakte NormenkontrolleRecht der öffentlichen Sachen+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Von erschlichenen Einbürgerungen und Sprachnachweisen

A, vormals Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaats, erhält durch unvollständige Angaben im Einbürgerungsantrag die deutsche Staatsangehörigkeit, worauf seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit automatisch erlischt. Nach Bekanntwerden eines gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahrens nimmt die Stadtverwaltung Mainz die Einbürgerung zurück. A klagt gegen diese Entscheidung, macht einen Verstoß gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung sowie Verstöße gegen grundrechtlich geschützte Positionen, insbesondere wegen eingetretener Staatenlosigkeit und deren Auswirkungen auf seinen Aufenthalt und das eheliche Zusammenleben geltend. Die zentrale rechtliche Problematik betrifft die Rücknahme der Einbürgerung, den Umgang mit Ermittlungsverfahren, den Schutz vor Staatenlosigkeit und grundrechtliche Aspekte.

Dr. Nils Grosche· ZJS 2015, 91
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Formelle Rechtmäßigkeit von VerwaltungsaktenSchutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Kommunalrecht: Kein Festkommers im Friedenssaal der Stadt M?

Im Fall wird thematisiert, ob die Stadt M einer Studentenverbindung den Zugang zum kommunalen Friedenssaal für einen Festkommers verweigern darf. Die Klausur behandelt die Vergabe kommunaler öffentlicher Einrichtungen, etwaige grundrechtliche Gleichbehandlungs- und Gleichberechtigungsfragen sowie mögliche Amtshaftungstatbestände bei kommunalaufsichtlichem Handeln.

Boas Kümper· JURA 2015, 1231
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeGleichheitsrecht (Art. 3 GG)Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht und Kommunalrecht – Finanzhaie in Ludwigswerk?

In der Stadt Ludwigswerk gibt es Streit um den Verkauf städtischer Grundstücke an einen Investor. Eine Bürgerinitiative reicht ein Bürgerbegehren gegen den Verkauf ein, das vom Stadtrat mit Verweis auf ein fehlendes Unterschriftenquorum für unzulässig erklärt wird. Einer der Initiatoren möchte gegen diese Entscheidung vorgehen.

Christopher Schmidt· JURA 2015, 741
GrundlagenWahlen, Bürgerentscheide und weitere BeteiligungsformenEröffnung des Verwaltungsrechtswegs+4 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Marktplatzvergabe bei knapper Kapazität

Die Übungsklausur thematisiert die Vergabe von Marktplatzstandplätzen bei knapper Kapazität am Hamburger Dom. Im Fokus stehen Fragen des Gewerberechts, der Marktzulassung, das Auswahlverfahren und die Befangenheit im Verwaltungsverfahren sowie der einstweilige Rechtsschutz. Der Sachverhalt orientiert sich an einer Entscheidung des VG Bremen und behandelt die Ablehnung des Antragsstellers, Verfahrensmängel und mögliche Rechtsverletzungen.

GewerberechtErmessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
JA 20142. Staatsexamen / Referendariat

Das Ultra-Verbot

Im Fall erhält ein Mitglied der Mainzer Ultras einen präventiven Platzverweis für das Gelände des Stadions und den Universitätscampus anlässlich eines Bundesligaspiels, nachdem es im Zusammenhang mit Ausschreitungen und Sachbeschädigungen mehrfach polizeilich auffällig geworden war. Gegen die sofort vollziehbare Verfügung legt der Betroffene Widerspruch ein und begehrt anwaltliche Hilfe sowie vorläufigen Rechtsschutz, um am Spiel teilnehmen zu dürfen.

Richard Yamato· JA 2014, 378· 60 Min
Polizeiliche StandardmaßnahmenVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+3 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Schluss mit lustig

Die hessische Gemeinde G erlässt eine Alkoholverbotsverordnung für das Musikerviertel, um nächtliche Trinkgelage und Lärmbelästigungen durch Touristen einzudämmen. Ein Student, dem im Rahmen der Verordnung Weinflaschen durch die Polizei sichergestellt werden, klagt vor dem Verwaltungsgericht auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme. Zu prüfen sind die Rechtmäßigkeit der Verordnung, der polizeilichen Sicherstellung sowie die Zulässigkeit und Begründetheit der Fortsetzungsfeststellungsklage.

Prof. Dr. Markus Ogorek, Heese, Rapp, Thönissen· JA 2014, 278· 300 Min
GefahrenabwehrverordnungErmessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Wer weist hier wen an?

Die Klausur behandelt eine Vereinbarung zwischen zwei Gemeinden und einer Verwaltungsgemeinschaft zur Betreibung einer Mehrzweckhalle. Im Streit um die Genehmigung der Vereinbarung durch die Rechtsaufsichtsbehörde werden Fragen des Kommunalrechts, des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie des Verwaltungsprozessrechts aufgeworfen. Zu prüfen sind die Zulässigkeit und Begründetheit der Klagen gegen die verweigerte Genehmigung.

Dr. Benedikt Grünewald· JA 2014, 123· 300 Min
GrundlagenKommunalrechtliche VerwaltungsorganisationZulässigkeit der Anfechtungsklage+4 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Doktor Ade«

Die Klausur behandelt den Entzug eines Doktorgrades wegen Plagiatsvorwürfen anhand eines fiktiven Sachverhalts um die Person P und fokussiert auf allgemeines Verwaltungsrecht. Zu prüfen sind insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen und das Verfahren zur Aberkennung des Titels sowie Fragen nach Grundrechten und der Öffentlichkeit des Verfahrens.

Armin von Weschpfennig· JURA 2014, 1055
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungErmessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
JA 20131. Staatsexamen

Auf der Hut

A, ein Hütchenspieler, wird vom Polizeipräsidenten Köln mit Aufenthaltsverbot und Zwangsgeldandrohung belegt, um Betrugsdelikte nach § 263 StGB zu verhindern. Der Bescheid wird für sofort vollziehbar erklärt; A wendet sich gegen das Vorgehen der Polizei im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes an das Verwaltungsgericht.

GrundlagenPolizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO+4 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

St. Martin oder St. Michael?

Die Klausur behandelt die schulspezifische Frage der Zurückstellung eines Kindes vom regulären Grundschulbesuch und die damit verbundene Verpflichtung zum Besuch eines Schulkindergartens in Niedersachsen. Im Mittelpunkt stehen formale und materielle Fragen zur Rechtmäßigkeit der Verwaltungsentscheidung und deren Anfechtung im Widerspruchsverfahren.

Möller· JA 2013, 695· 300 Min
Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Formelle Rechtmäßigkeit von VerwaltungsaktenMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Fussball ist unser Leben

Die Klausur behandelt einen Aktenvortrag zum allgemeinen Polizeirecht, in dem eine Meldeauflage gegen einen Fußballfan mittels Verwaltungsakt verhängt wurde. Streitig sind die Rechtmäßigkeit der Maßnahme, das Feststellungsinteresse im Rahmen der Fortsetzungsfeststellungsklage und die Auswirkungen auf Grundrechte wie Freizügigkeit und allgemeine Handlungsfreiheit. Es wird außerdem auf Anhörungsrechte und Ermessensausübung eingegangen.

Klaus Weber· JA 2013, 458· 60 Min
Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+4 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Häusliches Betretungsverbot

Im Sachverhalt erteilt die Polizei nach einer häuslichen Auseinandersetzung ein zehntägiges Rückkehrverbot gegen M. Dieser möchte nach Ablauf der Maßnahme feststellen lassen, dass das polizeiliche Betretungsverbot rechtswidrig war und zieht vor das Verwaltungsgericht. Geprüft werden die Rechtmäßigkeit der Maßnahme sowie die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage.

Grundlagen Die Merkmale des VerwaltungsaktsZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+4 weitere
ZjS 20132. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur Öffentliches Recht: Das Schulbetretungsverbot

Im vorliegenden Fall wendet sich der 14-jährige K, vertreten durch seine Eltern, gegen ein von der zuständigen Behörde verhängtes Schulbetretungsverbot aufgrund fehlenden Masernimpfschutzes. Das Verbot wurde ausgesprochen, nachdem im Umfeld der Schule eine Masern-Erkrankung aufgetreten war und Schutzmaßnahmen ergriffen wurden. K und seine Eltern beanstanden vor allem die Rechtmäßigkeit und die formellen Voraussetzungen des Verbots sowie die genaue Auslegung der Tatbestandsmerkmale des Infektionsschutzgesetzes. Die Behörde beruft sich auf die Durchmischung der Schülerschaft und die Notwendigkeit zum Schutz ungeimpfter Personen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Infektionsschutzrecht, Verwaltungsrecht sowie den Anforderungen an eine behördliche Maßnahme zur Gefahrenabwehr.

Nils Schaks· ZJS 2013, 397
Formelle Rechtmäßigkeit von VerwaltungsaktenSchutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Aufregung in der »Grünen Oase« – Anfechtung einer Baugenehmigung

Die Klausur behandelt die Anfechtung einer Baugenehmigung im Kontext eines Bebauungsplans, der durch einen Bürgerentscheid initiiert wurde. Thematisiert werden kommunalrechtliche Fragestellungen wie die Zulässigkeit kommunaler Bürgerbeteiligung, das Verfahren bei Gemeinderatsentscheidungen und Drittschutz im Baurecht, insbesondere hinsichtlich des gemeindlichen Einvernehmens und der persönlichen Beteiligung von Gemeinderatsmitgliedern.

Die BaugenehmigungEinvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Grundlagen+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Original Aktenvortrag: "Die Tätowierung – Pony 'Speedy' und die 'Rolling-Stones-Zunge'

Die Stadt Düsseldorf untersagt einem Antragsteller, sein Pony mit einem 'Rolling Stones'-Zungenmotiv tätowieren zu lassen, und ordnet die sofortige Vollziehung dieser Verfügung an. Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die Verfügung, wobei unter anderem Tierschutzrecht (§§ 1, 5, 6 TierSchG), die Zustellung sowie ein möglicher Eingriff in die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu prüfen sind.

Dr. Claudia Ridder· JA 2012, 936· 60 Min
Ermessen und VerhältnismäßigkeitVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+3 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur Steuerrecht: „Steuern und Finanzen“

Die X-KG, vertreten durch ihren Komplementär A und die Kommanditisten B und C, beantragt beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung einer geplanten Umstrukturierung. Nachdem das Finanzamt eine für die KG günstige Auskunft erteilt, erfolgt die Umstrukturierung entsprechend. Später ändert das Finanzamt aufgrund einer neuen Entscheidung des Bundesfinanzhofs seine Rechtsauffassung und erlässt einen geänderten Feststellungsbescheid, in dem stille Reserven besteuert werden. A, B, C und die X-KG wehren sich gegen diese Änderung und erheben Klage. Im Fokus stehen vor allem Fragen zur Bindungswirkung der verbindlichen Auskunft, zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung sowie zu Klagefristen im Steuer- und Verwaltungsrecht.

Dr. Marcel Krumm· ZJS 2012, 356
Formelle Rechtmäßigkeit von VerwaltungsaktenBekanntgabe und Wirksamkeit von VerwaltungsaktenMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+5 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Umwandlung einer Gaststätte zur Diskothek

Im Sachverhalt geht es um die Umwandlung einer genehmigten Schankwirtschaft zur Diskothek durch den Betreiber F. Die zuständige Behörde entzieht ihm daraufhin die Gaststättenerlaubnis wegen unbefugter Betriebsartänderung und Unzuverlässigkeit, gestützt auch auf eine Vorstrafe und das Preisabgabemodell. Es sind insbesondere gaststättenrechtliche und bau- bzw. immissionsschutzrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit behördlichen Eingriffsakten zu prüfen.

GaststättenrechtDie BaugenehmigungMaterielles Bauordnungsrecht+5 weitere
JA 20112. Staatsexamen / Referendariat

Hamburger Nächte

Die Klausur behandelt die Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung im Straßenrecht anhand einer Untersagungsverfügung des Bezirksamts Hamburg-Mitte gegen das Aufstellen von Reisemobilen zur gewerblichen Nutzung. Der Antragsteller begehrt im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs und argumentiert unter anderem mit seiner allgemeinen Handlungsfreiheit sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Thematisiert werden zudem formelle und materielle Aspekte der Verfügung sowie relevante Normen des Hamburger Wegegesetzes und des Verwaltungsverfahrensrechts.

Andreas Kerst· JA 2011, 935· 300 Min
StraßenrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+4 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Tätigkeitsverbot wegen Schweinegrippe

Ein beamteter Hochschullehrer wird aufgrund einer Infektion mit dem Schweinegrippevirus per Verwaltungsakt von seiner Hochschule mit einem Tätigkeitsverbot und einer Untersuchungspflicht belegt. Die Klausur prüft die Erfolgsaussichten seines Widerspruchs, insbesondere die formellen und materiellen Voraussetzungen, die Fristproblematik sowie die Verfassungsmäßigkeit der einschlägigen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes.

Prof. Dr. Yvonne Dorf· JA 2011, 116· 240 Min
Die Merkmale des VerwaltungsaktsZulässigkeit des WiderspruchsverfahrensErmessen und Verhältnismäßigkeit+3 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur: Tagesmutter trotz Scientology-Mitgliedschaft?

Beate Glaubdran, seit vier Jahren als Tagesmutter in Jena tätig, wird wegen ihrer Mitgliedschaft bei der Scientology Kirche Deutschland e.V. vom Jugendamt die Erlaubnis zur Kindertagespflege entzogen. Das Jugendamt stützt den Entzug auf Zweifel an ihrer Eignung und einer daraus folgenden Gefährdung des Kindeswohls, da die Werte von Scientology angeblich dem Grundgesetz widersprächen. B wendet sich mit einem Widerspruch, der abgewiesen wird, und argumentiert mit ihrer fachlichen Qualifikation sowie einem Verstoß gegen ihre Religions- und Berufsfreiheit. Zentral geht es um die Rechtmäßigkeit des Entzugs der Pflegeerlaubnis wegen Scientology-Mitgliedschaft und die verfassungsrechtliche Bewertung des Eingriffs.

Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenFormelle Rechtmäßigkeit von VerwaltungsaktenBekanntgabe und Wirksamkeit von Verwaltungsakten+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur: Europa ohne Grenzen

Im Mittelpunkt des Falls steht der deutsche Staatsbürger A, der nach einem Ausflug aus Frankreich kommend im Grenzgebiet von Rheinland-Pfalz von der Polizei im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Kontrolle (Schleierfahndung) angehalten wird. Nach der Kontrolle und der Feststellung von Messern im Kofferraum gibt sich A scherzhaft fälschlich als Terrorist aus, woraufhin die Polizei ihn in Gewahrsam nimmt und die Messer sicherstellt. A begehrt im Nachgang die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen. Der Fall thematisiert unter anderem die unions- und verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Kontrollen im Schengen-Raum, polizei- und ordnungsrechtliche Eingriffe (Gewahrsam, Sicherstellung), Anscheinsgefahr sowie Fragen des Rechtswegs zum Verwaltungsgericht.

Josef Ruthig· ZJS 2011, 63
Recht der öffentlichen SachenGefahr für polizeiliche SchutzgüterGefahr für polizeiliche Schutzgüter +5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Black Jack

Im Fall 'Black Jack' begehrt ein Hundehalter vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht einstweiligen Rechtsschutz gegen ein Hundeverbot und eine Anleinpflicht, die ihm durch einen sofort vollziehbaren Bescheid auferlegt wurden. Im Mittelpunkt stehen vor allem formelle und materielle Fragen der Zuständigkeit, des Verwaltungsverfahrens und der Verhältnismäßigkeit sicherheitsrechtlicher Maßnahmen. Die Klausur behandelt klassische Themen aus dem Polizei- und Ordnungsrecht sowie des einstweiligen Rechtsschutzes.

Anton Meyer· JA 2010, 738· 300 Min
Grundlagen Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO+3 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Eine Fiktion mit Tücken

In diesem Fall begehrt die K-AG als Eigentümerin eines Kaufhausgrundstücks eine gerichtliche Überprüfung der Rücknahme einer ihr vermeintlich zustehenden Baugenehmigung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Auslöser ist die Zurückstellung ihres Bauantrags sowie eine nachfolgende Veränderungssperre der Stadt zur Sicherung einer geänderten Bauleitplanung für das Sondergebiet 'Einkaufszentrum Süd'. Es geht um die rechtlichen Voraussetzungen und Wirkungen der Zurückstellung sowie der Veränderungssperre, das Verfahren einer fiktiven Genehmigungserteilung und die Rechtsbeständigkeit der Rücknahmeentscheidung. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts sowie verwaltungsprozessuale Aspekte der Anfechtung und Bestandskraft von Verwaltungsakten.

Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGODer Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts+6 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Aus Nr. 23 wird Nr. 29 – oder vorläufig doch nicht?

In diesem Examensfall begehrt A vorläufigen Rechtsschutz gegen die Umnummerierung seines Grundstücks durch die Landeshauptstadt München. Zu prüfen sind insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit verwaltungsgerichtlicher Eilrechtsschutzanträge (insb. nach § 80 Abs. 5 VwGO) sowie Ansprüche auf Rückgängigmachung bereits geschaffener faktischer Vollziehung. Die Klausur behandelt sowohl den Fall des sofortigen Vollzugs als auch eine Abwandlung ohne Sofortvollzug.

Sebastian Unger· JURA 2010, 939
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Die Merkmale des VerwaltungsaktsEröffnung des Verwaltungsrechtswegs+5 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Windige Angelegenheiten

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten der verwaltungsgerichtlichen Klage eines Unternehmens, das eine geringere Fördersumme zur Installation einer Solaranlage erhalten hat als beantragt. Im Fokus stehen die Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen, Selbstbindung der Verwaltung, sowie die Thematik der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren. Außerdem wird ein Verbot der Ausfuhr von Düngemittel nach Nordkorea behördlich ausgesprochen.

Martin Heidebach· JA 2009, 797· 300 Min
Die Merkmale des VerwaltungsaktsNebenbestimmungen zu VerwaltungsaktenErmessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Plauener Nebenbestimmungen

Die Klausur behandelt die verwaltungsrechtlichen Anforderungen an Nebenbestimmungen (Bedingungen/Auflagen) zu einem begünstigenden Verwaltungsakt am Beispiel einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis zur Außenbewirtschaftung. Schwerpunkte sind die Bestimmtheit des Verwaltungsakts, die Zulässigkeit und Bindungswirkung von Zwangsgeldandrohung und -festsetzung sowie prozessuale Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes gemäß § 80 Abs. 5 VwGO.

Klaus Weber· JA 2009, 215· 300 Min
Nebenbestimmungen zu VerwaltungsaktenVerwaltungsvollstreckungVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Der Atomkonsens

Das Land L wendet sich gegen eine Weisung des Bundesumweltministers, die die Wiederaufnahme des Betriebs eines zuvor abgeschalteten Kernkraftwerks an weitere bundesaufsichtliche Zustimmung knüpft und eine personelle Umsetzung im Landesministerium vorsieht. Zudem beanstandet das Land Passagen einer zwischen dem Bund und Energieversorgungsunternehmen geschlossenen Vereinbarung zum schrittweisen Atomausstieg, die Vorgaben für das Genehmigungsverfahren beinhalten. Im Kern geht es um den Konflikt zwischen Bundes- und Landeskompetenzen bei der Ausführung des Atomrechts, insbesondere um Eingriffe in die Rechte des Landes gem. Art. 85 Abs. 3 GG. Das Land beantragt beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Weisung und der entsprechenden Vereinbarungspassagen.

Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungFormelle Anforderungen an versammlungsrechtliche MaßnahmenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Gaststättenerlaubnis unter Auflagen

In dem Fall verlangt ein Betreiber einer Diskothek rechtliche Beratung, nachdem ihm eine Gaststättenerlaubnis unter Auflagen (Beschäftigungs- und Betretungsverbot für bestimmte Personen) erteilt wurde und darüber hinaus ein Widerruf der Erlaubnis droht. Der Fall thematisiert die Voraussetzungen und Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen zur Gaststättenerlaubnis, die Möglichkeiten vorläufigen Rechtsschutzes sowie das richtige prozessuale Vorgehen.

Dr. Claudius Berger· JA 2008, 375· 300 Min
GaststättenrechtNebenbestimmungen zu VerwaltungsaktenVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

For sale

In diesem Übungsfall geht es um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Einbaus einer weiteren Wohneinheit in ein bestehendes Wohnhaus im Außenbereich. Der Eigentümer beantragt einen Vorbescheid, den das Landratsamt zunächst erlässt, nach Widerspruch der Gemeinde jedoch wieder aufhebt. Die Fallbearbeitung umfasst Fragen zur Reichweite des gemeindlichen Einvernehmens, zum Ablauf des Verfahrens nach § 36 BauGB sowie zu den Rechtsgrundlagen und Grenzen von Abhilfe- und Widerrufsentscheidungen im Baugenehmigungsverfahren.

Anton Meyer· JA 2006, 211· 300 Min
Außenbereich (§ 35 BauGB)Die BaugenehmigungFormelle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten+3 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Die einsturzgefährdete Mauer

Bei der Klausur handelt es sich um eine anwaltsorientierte Übungsaufgabe aus dem Bauordnungsrecht mit Bezug zu einer Ordnungsverfügung wegen einer einsturzgefährdeten Mauer. Die Sachverhaltsanalyse umfasst insbesondere Fragen zu Widerspruchsfrist und Rechtsbehelfsbelehrung, Störereigenschaft, Umfang der Verantwortlichkeit, sofortiger Vollziehung sowie anwaltlicher Beratung bezüglich eines Antrags nach § 80 V VwGO.

Prof. Dr. Herbert Limpens· JA 2005, 809· 60 Min
Eingriffsbefugnisse der BauaufsichtsbehördenErmessen und VerhältnismäßigkeitZulässigkeit des Widerspruchsverfahrens+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Ärger im Revierpark

Die Klausur behandelt die Anwaltsberatung im Zusammenhang mit einem Hausverbot für einen öffentlichen Park, das von der Stadt Gelsenkirchen wegen eines Vorfalls verhängt wurde. Thematisiert werden die Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes sowie die rechtlichen Voraussetzungen und die Angemessenheit von Sanktionen der Verwaltung. Die Mandantin begehrt die Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten, insbesondere gegen das Aufenthaltsverbot vorzugehen.

Proppe· JA 2005, 644
Die Merkmale des VerwaltungsaktsErmessen und VerhältnismäßigkeitVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Die Waffenbörse

Die Klausur befasst sich mit der waffenrechtlichen Ausnahmegenehmigung für einen Händler zum Vertrieb von Waffen auf einer jährlich stattfindenden Waffenbörse. Das Polizeipräsidium Köln verweigert entgegen bisheriger Praxis die Genehmigung, sodass anwaltliche Beratung und die Prüfung verwaltungsrechtlicher sowie waffenrechtlicher Schritte erforderlich werden. Die Prüfung umfasst insbesondere die Bescheidlage, die Selbstbindung der Behörde, das Verfahren und die Möglichkeit einstweiliger Anordnungen.

Dr. Claudius Berger· JA 2005, 377· 300 Min
WaffenrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Pfusch im 'Großen Öffentlichen': eine kleine Fehlerfolgenlehre

Ein Student wird wegen wiederholten Verstoßes gegen die Prüfungsordnung einer hessischen Universität von einer Übung ausgeschlossen. Die Klausur fragt, ob ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen den Ausschluss Aussicht auf Erfolg hat. Der Sachverhalt behandelt die Fehlerfolgenlehre im Prüfungsrecht und setzt Kenntnisse im Verwaltungsrecht voraus.

Dr. Sebastian Heselhaus, Weiss· JA 2005, 122· 180 Min
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Niederschläge

Die Klausur behandelt einen Streit um die Rechtmäßigkeit eines Bescheids, mit dem ein Grundstückseigentümer zum Anschluss seines Grundstücks an die Regenwasserkanalisation verpflichtet wird. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der öffentlichen-rechtlichen Grundlagen für einen Anschluss- und Benutzungszwang, die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer kommunalen Satzung sowie deren Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Grundstücksnutzung. Außerdem werden die Anforderungen an formgerechte Beschlussfassung im Stadtrat sowie das öffentliche Interesse an der Maßnahme thematisiert.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Niederschläge
Die SatzungRecht der öffentlichen SachenEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
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Formelle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten in der Jurafuchs-Lernapp

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