Martin Kment (* 1975) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer. Er befasst sich mit verschiedenen Fragestellungen des Rechts und ist durch seine Tätigkeit in Forschung und Lehre bekannt. Genaueres zu seiner akademischen Position und den fachlichen Schwerpunkten geht aus den vorliegenden Informationen nicht hervor.
Klausuren
3 Klausuren»Das aufmüpfige Gericht«
Die Klausur thematisiert einen Grundrechtseingriff durch ein formelles Gesetz zum Umgang mit Hate-Speech in sozialen Netzwerken. Im Mittelpunkt stehen die Meinungsfreiheit im digitalen Raum und die verfassungsrechtliche Kontrolle des Gesetzgebungsverfahrens, insbesondere die Beschlussfähigkeit des Bundestags. Der Fall eignet sich zur Prüfung einer abstrakten Normenkontrolle.
Schützt die Legehennen!
Die Klausur behandelt die Prüfung eines Gesetzgebungsverfahrens im Zusammenhang mit dem Legehenngesetz (LegHG). Thematisch im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit und Begründetheit einer abstrakten Normenkontrolle durch eine Fraktion im Bundestag sowie die verfassungsrechtliche Bewertung von Bestimmtheitsgebot, Rückwirkungsverbot und Delegationsverbot im Kontext des Gesetzgebungsverfahrens.
Übungsfall: Die E-Mail-Steuer
Die Bundesregierung beschließt zur Sanierung kommunaler Haushalte und Bekämpfung von Spam eine Steuer auf E-Mails, die durch ein Gesetz eingeführt werden soll. Nach dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren verweigert der Bundespräsident die Ausfertigung wegen verfahrens- und verfassungsrechtlicher Bedenken. Die Regierungsfraktion im Bundestag sieht darin eine Kompetenzüberschreitung und möchte vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Bundespräsidenten vorgehen, um die Gesetzgebung zum Abschluss zu bringen. Im Mittelpunkt stehen das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten, Fragen des Gesetzgebungsverfahrens, die Rückwirkung von Gesetzen sowie die Zulässigkeit gerichtlicher Schritte.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Prof. Dr. Martin Kment prüfen besonders häufig Abstrakte Normenkontrolle (3×), Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO (1×), Grundlagen der Gesetzgebung (1×), Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG) (1×), Politische Parteien (1×), Recht der öffentlichen Sachen (1×) und Umweltrecht (1×).