»Das aufmüpfige Gericht«

Worum geht es
Die Klausur thematisiert einen Grundrechtseingriff durch ein formelles Gesetz zum Umgang mit Hate-Speech in sozialen Netzwerken. Im Mittelpunkt stehen die Meinungsfreiheit im digitalen Raum und die verfassungsrechtliche Kontrolle des Gesetzgebungsverfahrens, insbesondere die Beschlussfähigkeit des Bundestags. Der Fall eignet sich zur Prüfung einer abstrakten Normenkontrolle.
Themen
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Diskussion
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Weitere Klausuren zu Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)
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