Abstrakte Normenkontrolle
Die abstrakte Normenkontrolle (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, §§ 13 Nr. 6, 76 ff. BVerfGG) ermöglicht es Verfassungsorganen, Bundes- und Landesrecht unabhängig von einem Einzelfall auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen. Prüfungsfokus sind Zuständigkeit, Antragsbefugnis und das Prüfprogramm. Examensklassiker: Kompetenzverteilung Bund/Länder (Art. 72 GG, Berliner Mietendeckel), Verletzungen von Grundrechten wie Art. 14 und Art. 3 GG.
Klausuren zum Thema
Die Kontrolldichte bei der Überprüfung von Legislativ- und Exekutivakten durch das Bundesverfassungsgericht
Der Beitrag behandelt den Umfang der Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht bei der Überprüfung von Gesetzen und Akten der Exekutive. Er analysiert die Maßstäbe, nach denen das Gericht Legislative und Exekutive im Rahmen seiner Rechtsprechung überprüft.
Original-Examensklausur: „Gegenwind inklusive“
Der Fall behandelt die Fragen rund um das Wiederaufgreifen eines bestandskräftigen Gebührenbescheids, dessen Rechtsgrundlage durch das Bundesverfassungsgericht für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt wurde. Im Mittelpunkt stehen prozessuale und materielle Aspekte zur Änderung und Rücknahme von Verwaltungsakten, Rückwirkung einer neuen Rechtsverordnung sowie Anspruch auf Rückerstattung zu viel gezahlter Gebühren. Zu prüfen ist insbesondere die statthafte Klageart, die Anwendung von § 51 VwVfG NRW, § 48 VwVfG NRW und prozessrechtliche Besonderheiten im Zusammenhang mit einer abstrakten Normenkontrolle.
Examensübungsklausur: Oppositionsfinanzen
Nach den Bundestagswahlen 2025 streiten mehrere Fraktionen über die Zuweisung erhöhter finanzieller Mittel für Oppositionsfraktionen gemäß § 58 Abs. 2 Abgeordnetengesetz im Rahmen des Haushaltsplans. Konkret verlangt die C-Fraktion, trotz regelmäßiger Unterstützung der Minderheitsregierung in Gesetzgebungsverfahren, die erhöhte Oppositionsfinanzierung, während andere Fraktionen dies wegen fehlender Distanz zur Regierung ablehnen. Die C-Fraktion ruft das Bundesverfassungsgericht an und beanstandet eine Verletzung ihrer Rechte aus dem Abgeordnetengesetz sowie dem Grundgesetz. In einer Abwandlung begehrt eine zur Gruppe gewordene Fraktion erweiterte parlamentarische Rechte und erhöhte finanzielle Leistungen, welche der Bundestag jedoch unter Verweis auf den fehlenden Gesetzesinitiativaufwand ablehnt.
Beratung im Gesetzgebungsverfahren und Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes
Im Mittelpunkt der Klausur steht die Frage, ob der Bundespräsident die Ausfertigung eines Gesetzes verweigern darf, das im Schnellverfahren durch den Bundestag verabschiedet wurde und möglicherweise völkerrechtlichen Verpflichtungen widerspricht. Neben dem Gesetzgebungsverfahren werden das Demokratieprinzip, das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten sowie die Rechte einzelner Abgeordneter erörtert, einschließlich der Option verfassungsrechtlicher Streitverfahren.
Legalisierung durchs Schlupfloch
Im Mittelpunkt des Falls steht die formelle Verfassungsmäßigkeit des Bundes-Cannabisgesetzes (CanG), das unter Ausnutzung von verfahrensrechtlichen Besonderheiten durch den Bundestag initiiert und beschlossen wurde. Das Land B hält den Gesetzgebungsprozess für verfassungswidrig und beantragt beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung der Nichtigkeit des Gesetzes. Die Klausur prüft die Anforderungen an das Gesetzgebungsverfahren, die Beteiligung des Bundesrates und die Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
Original-Examensklausur: „Eine Pflegekammer und ihr Dachverband“
Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit der zwangsweisen Mitgliedschaft einer Pflegefachkraft in einer durch Landesgesetz errichteten Pflegekammer, insbesondere im Hinblick auf Gesetzgebungskompetenz, negative Vereinigungsfreiheit und Berufsfreiheit. Weiterhin wird die Rolle von Dachverbänden und deren Mandat sowie der Anspruch auf Austritt aus dem Verband geprüft. Über einen konkreten Normenkontrollantrag des Verwaltungsgerichts entscheidet das BVerfG.
Examensübungsklausur: Sonderprobleme des Eigentumsschutzes öffentlich-rechtlicher Ansprüche bei staatlicher Verantwortungsübernahme
Im Mittelpunkt des Falles steht die Frage, ob die Regelung des § 15 Abs. 2 Satz 2 ContStifG, nach der ausländische Entschädigungsleistungen auf die deutsche Conterganrente angerechnet werden, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der irische Staatsbürger X, selbst durch Thalidomid geschädigt, erhält sowohl von der deutschen Conterganstiftung als auch aus einem irischen Entschädigungsprogramm monatliche Zahlungen. Nach der Neuregelung wurde die irische Leistung auf die deutsche Rente angerechnet, wogegen sich X erfolglos vor Fachgerichten gewehrt hat. Das BVerwG ließ offen, ob der Eigentumsschutz und das rechtsstaatliche Vertrauen der Betroffenen in sozialrechtliche Ansprüche durch die deutsche Regelung übermäßig beeinträchtigt werden, und legte die Frage dem BVerfG vor.
Der Berliner Mietendeckel
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung des Berliner Mietendeckels durch das Bundesverfassungsgericht. Streitgegenstand sind vor allem die Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Land sowie Grundrechtsfragen wie Eigentumsgarantie und rechtsstaatlicher Vertrauensschutz. Die Rolle der Föderalismusreform und das Verhältnis von Landesrecht zu bundesrechtlichen Regeln werden eingehend diskutiert.
Mehr Qual als Wahl
Die Klausur thematisiert die Beschränkbarkeit der Wahlgänge zum Präsidium des Bundestages durch gesetzliche Änderungen der Geschäftsordnung. Nach dem Erfolg einer neuen Partei und dem erfolglosen Versuch der Fraktion, einen Vizepräsidenten zu wählen, wird eine Gesetzesänderung eingebracht und beschlossen, die das Vorschlagsrecht einer Fraktion beschränkt. Vertreter von Oppositionsfraktionen beantragen eine abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.
Sperrstunde für die Kunstfreiheit?
Gegenstand ist die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von § 28a Abs. 1 Nr. 7 und Nr. 11 IfSG (in der Fassung von 2020) durch das Bundesverfassungsgericht, wobei insbesondere die Vereinbarkeit mit dem Bestimmtheitsgebot und der Kunstfreiheit im Zentrum steht. Daneben werden staatsorganisationsrechtliche Aspekte wie die Gesetzgebung und das gesetzgeberische Verfahren, die Antragsberechtigung im Organstreitverfahren sowie der Beitritt zu Verfahren vor dem BVerfG problematisiert.
Berliner Mietendeckel
Die Klausur spielt vor dem Hintergrund des sogenannten Berliner Mietendeckels und thematisiert eine abstrakte Normenkontrolle vor dem Landesverfassungsgericht. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit der abstrakten Normenkontrolle, Prüfungsmaßstäbe des Landesverfassungsgerichts, die Gesetzgebungskompetenz sowie ein möglicher Verstoß gegen die Eigentumsgarantie und das Rückwirkungsverbot.
Hausarbeit: Eine bayerische Mietenpause
Der Fall behandelt die Einführung des „Gesetzes für gute Mieten in Bayern“ (BayGuMieG) durch ein Volksbegehren und den anschließenden Volksentscheid. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das bayerische Gesetz zur Begrenzung von Mieterhöhungen und Mietobergrenzen verfassungsrechtlich zulässig ist. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Gesetzgebungskompetenz des Landes Bayern, das Verhältnis des BayGuMieG zu bundesgesetzlichen Regelungen, sowie mögliche Verstöße gegen Grundrechte wie Art. 14 und Art. 3 GG. Es werden die Auswirkungen des Gesetzes sowohl für Vermieter als auch für potentiell betroffene Bürger diskutiert, insbesondere die Möglichkeit rechtlicher Schritte vor dem Verfassungsgerichtshof.
Im Westen geht der Halbmond auf...
In Nordrhein-Westfalen wurde ein Gesetz verabschiedet, das vorschreibt, in jedem Gerichtsgebäude ein Hilal-Symbol (islamische Mondsichel) anzubringen, um gesellschaftlichen Zusammenhalt und Solidarität zu fördern. Bundestagsabgeordnete beantragen beim Bundesverfassungsgericht die abstrakte Normenkontrolle mit Blick auf Gesetzgebungskompetenz, Grundrechte der Justizbeamten sowie die Unparteilichkeit der Justiz. Die Aufgabe prüft die Zulässigkeit und Begründetheit des Antrags.
28 days later
Im Sachverhalt wird die Verfassungsmäßigkeit einer landesrechtlichen Regelung über die Dauer des polizeilichen Präventivgewahrsams geprüft. Insbesondere die bis zu 28-tägige Gewahrsamsdauer wird hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und der EMRK sowie der Verhältnismäßigkeit problematisiert. Die Landesregierung eines anderen Bundeslandes stellt einen Antrag auf Überprüfung der Norm vor dem Bundesverfassungsgericht.
Fortgeschrittenenklausur: „Rückreisequarantäne“
Eine pensionierte HNO-Ärztin kehrt nach einem längeren Auslandsaufenthalt auf den portugiesischen Azoren nach Berlin zurück. Nach der geltenden Corona-Eindämmungsverordnung wird sie verpflichtet, sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben. Die Ärztin hält diese Maßnahme für unverhältnismäßig und beantragt vor dem Verwaltungsgericht Berlin deren Aufhebung. Der Fall behandelt zentrale Fragen des Infektionsschutzrechts, insbesondere die Rechtmäßigkeit von Quarantäneanordnungen sowie deren Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf individuelle Schutzmaßnahmen und Grundrechte.
Allzweckwaffe Sperrklausel
Die Klausur thematisiert die Anhebung der Sperrklausel im Bundeswahlgesetz von fünf auf zehn Prozent der gültigen Zweitstimmen und die damit verbundenen verfassungsrechtlichen Fragen. Geprüft werden vor allem die Vereinbarkeit mit den Wahlrechtsgrundsätzen, der Chancengleichheit der Parteien sowie formelle Aspekte des Gesetzgebungsverfahrens – insbesondere die Stimmabgabe im Bundesrat. Es ist zu prüfen, ob ein entsprechender Antrag einer Landesregierung auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines solchen Änderungsgesetzes Aussicht auf Erfolg hat.
Saarabstimmung – die Dritte
Die Klausur thematisiert die Möglichkeit des Austritts oder Ausschlusses eines Bundeslandes (Saarland) aus der Bundesrepublik Deutschland mittels Bundesgesetz sowie per Grundgesetzänderung. Geprüft werden insbesondere die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen des Rechtsschutzes vor dem Bundesverfassungsgericht, die Zulässigkeit und Begründetheit einschlägiger Antragsarten sowie die materiellen Grenzen einfacher und verfassungsändernder Gesetzgebung nach dem Grundgesetz.
Bundestagswahl mit Bonus
Die Klausur thematisiert eine Änderung des Bundeswahlgesetzes, durch die der nach Zweitstimmen stärksten Partei ein Mandatsbonus von 50 zusätzlichen Sitzen gewährt werden soll. Es wird die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung, die Zulässigkeit sowie die Begründetheit eines Antrags einer Landesregierung auf einstweilige Aussetzung der Gesetzesänderung zum Bundesverfassungsgericht geprüft.
»Das aufmüpfige Gericht«
Die Klausur thematisiert einen Grundrechtseingriff durch ein formelles Gesetz zum Umgang mit Hate-Speech in sozialen Netzwerken. Im Mittelpunkt stehen die Meinungsfreiheit im digitalen Raum und die verfassungsrechtliche Kontrolle des Gesetzgebungsverfahrens, insbesondere die Beschlussfähigkeit des Bundestags. Der Fall eignet sich zur Prüfung einer abstrakten Normenkontrolle.
Hamburger Lehren
Die Klausur beschreibt einen Streit zwischen Bund und dem Land Berlin über ein Gesetz zur Sicherheit bei Bundes-Großereignissen, ausgelöst durch einen Vorstoß zur Unterstellung der Landespolizeikräfte unter das Kommando der Bundespolizei. Das Land Berlin beantragt eine abstrakte Normenkontrolle gegen das Gesetz und argumentiert mit verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich Gesetzgebungsverfahren, Gesetzgebungsformel sowie Verwaltungskompetenz.
Demokratieförderung unter dem Grundgesetz - Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Volksbefragungen
Das Demokratieförderungsgesetz (DemfG), das die Durchführung unverbindlicher Volksbefragungen vorsieht, wird in formeller und materieller Hinsicht auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Zulässigkeit plebiszitärer Elemente im bundesdeutschen Gesetzgebungsverfahren sowie zu formellen Anforderungen an das Zustandekommen von Bundesgesetzen und der Einschaltung des Bundesverfassungsgerichts. Zusätzlich werden staatsorganisationsrechtliche Grundbegriffe wie das konstruktive Misstrauensvotum und die Gewaltenteilung behandelt.
Schützt die Legehennen!
In dieser öffentlich-rechtlichen Übungsklausur wird die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes zur artgerechten Haltung von Legehennen anhand einer abstrakten Normenkontrolle geprüft. Schwerpunkte sind Mängel im Gesetzgebungsverfahren (Zuständigkeit der Einbringung, Beschlussfähigkeit, Einspruchsbehandlung), das Bestimmtheitsgebot, das Rückwirkungsverbot und das Delegationsverbot nach Art. 80 GG. Grundrechte sind ausdrücklich nicht zu prüfen.
Luftverkehrsteuer – Auf- oder Gegenwind aus Karlsruhe?
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung des Luftverkehrsteuergesetzes (LuftVStG) mittels konkreter Normenkontrolle vor dem BVerfG. Prüfungspunkte sind die Gesetzgebungskompetenz des Bundes, die Vereinbarkeit der Steuer mit dem allgemeinen Gleichheitssatz, der Berufsfreiheit und Eigentumsfreiheit. Die Besteuerung gewerblichen Passagierluftverkehrs, die Bemessungsgrundlage sowie die Steuersätze werden hinsichtlich ihrer Verfassungsmäßigkeit untersucht.
Referendarexamensklausur: Freie Fahrt für freie Radler Gesetzgebungslehre und Staatshaftungsrecht
Die Klausur behandelt die Einführung einer allgemeinen Helmpflicht für Fahrradfahrer durch eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung in Form eines Gesetzes und die damit zusammenhängende Ahndung von Verstößen als Ordnungswidrigkeit. Nachdem eine betroffene Bürgerin wegen Verstoßes gegen die Helmpflicht mit einem Bußgeld belegt wurde, wehrt sie sich und erreicht, dass das Amtsgericht die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes anzweifelt und das Bundesverfassungsgericht anruft. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit von verordnungsändernden Gesetzen, die konkrete Normenkontrolle sowie die Vereinbarkeit der Helmpflicht mit Grundrechten. Zusätzlich wird Grundwissen zum Amtshaftungsanspruch abgefragt.
Übungsfall: Die E-Mail-Steuer
Die Bundesregierung beschließt zur Sanierung kommunaler Haushalte und Bekämpfung von Spam eine Steuer auf E-Mails, die durch ein Gesetz eingeführt werden soll. Nach dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren verweigert der Bundespräsident die Ausfertigung wegen verfahrens- und verfassungsrechtlicher Bedenken. Die Regierungsfraktion im Bundestag sieht darin eine Kompetenzüberschreitung und möchte vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Bundespräsidenten vorgehen, um die Gesetzgebung zum Abschluss zu bringen. Im Mittelpunkt stehen das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten, Fragen des Gesetzgebungsverfahrens, die Rückwirkung von Gesetzen sowie die Zulässigkeit gerichtlicher Schritte.
Staatsorganisationsrecht – »Zeitgemäßes Wahlrecht«
Der Fall thematisiert die Einführung einer Wahlpflicht mittels Änderung des Bundeswahlgesetzes durch § 51 BWahlG, mit dem Bürger bei Nichtwahrnehmung ihres Wahlrechts mit einer Geldbuße belegt werden. Die Landesregierung hält dies für verfassungswidrig und beantragt die abstrakte Normenkontrolle; im Zentrum stehen die Vereinbarkeit einer Wahlpflicht mit der Wahlfreiheit und dem Demokratieprinzip.
Die Hüter der Verfassung
In dem Fall geht es um die verfassungsrechtlichen Handlungsoptionen der Bundespräsidentin im Kontext der Wahl und Ernennung des Bundeskanzlers sowie um die Zulässigkeit und Begründetheit einer gegen Änderungen des Grundgesetzes und des BVerfGG gerichteten Fraktionsklage vor dem Bundesverfassungsgericht. Themenschwerpunkte sind Staatsorganisationsrecht (Bundespräsident, Wahl des Bundeskanzlers, Gesetzgebungsverfahren, Minderheitenschutz) und Verfassungsprozessrecht (abstrakte Normenkontrolle, Organstreitverfahren).
Das Luftsicherheitsgesetz: Zwei Bruchlandungen in Karlsruhe
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes sowie die Bundeskompetenz zum Erlass entsprechender Normen und die Reichweite der Amtshilfe nach Art. 35 GG. Am Beispiel eines Gesetzgebungsverfahrens werden verfassungsprozessuale und staatsorganisationsrechtliche Fragen wie die Gesetzgebungskompetenz und die ordnungsgemäße Beschlussfassung im Bundestag thematisiert.
Wunschkind oder Kind nach Wunsch? Verfassungsfragen der beschränkten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (§ 3 a ESchG)
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Fragen rund um die beschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik gemäß § 3a ESchG. Thematisiert werden insbesondere Grundrechtsträgerschaft des Embryos in vitro, staatliche Schutzpflichten und das Untermaßverbot im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle.
Ein neues Transplantationsgesetz
Der Fall thematisiert die abstrakte Normenkontrolle eines neuen Transplantationsgesetzes und die Prüfung seiner formellen Verfassungsmäßigkeit. Schwerpunkte sind die Gesetzgebungskompetenz des Bundes, die Anforderungen an die Erforderlichkeitsklausel des Art. 72 Abs. 2 GG sowie die Beschlussfähigkeit und das Mehrheitsprinzip im Bundestag nach Art. 42 Abs. 2 GG.
Übungsklausur ÖR Präimplantationsdiagnostik
Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Fragen zur Zulässigkeit eines strafrechtlichen Verbots der Präimplantationsdiagnostik (PID) im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle. Besonders im Fokus stehen der Schutz der Menschenwürde sowie der objektiv-rechtliche Gehalt der Grundrechte bei ethisch und gesellschaftlich kontroversen Gesetzesänderungen.
Übungsfall: Europarecht in Fällen, Fall 2
Ein Mitgliedstaat setzt eine EU-Richtlinie um, die Werbung und Sponsoring für hochprozentigen Alkohol verbietet. Ein Verwaltungsgericht soll ein darauf beruhendes nationales Gesetz anwenden, das mit der eigenen Verfassung unvereinbar erscheint, aber unionsrechtlich erforderlich ist. Das Gericht zweifelt an der Gültigkeit der Richtlinie wegen möglicher Kompetenzüberschreitung, Bedenken hinsichtlich Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit sowie unionsrechtlicher Grundrechte. Im Mittelpunkt stehen das Vorabentscheidungsverfahren, die Bindung nationaler Gerichte an EU-Recht und das Verhältnis zwischen Verfassungsrecht und unionsrechtlichen Vorgaben.
Anfängerhausarbeit ÖR Stöhnen über die Neuverschuldung
Die Klausur behandelt die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer abstrakten Normenkontrolle gegen Regelungen zur Neuverschuldung im Rahmen der bundesstaatlichen Finanzverfassung. Gegenstand sind ferner der Gesetzgebungsprozess (insbesondere die Gesetzesinitiative durch einen Ausschuss), das Rechtsstaats- und das Sozialstaatsprinzip sowie plebiszitäre Elemente auf haushaltsrechtlicher Ebene.
Examensklausur ÖR Nichtraucherschutz in Berliner Kiezkneipen
Die Klausur behandelt das Nichtraucherschutzrecht in Berliner Kiezkneipen mit Bezug auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.07.2008. Zu prüfen ist insbesondere der einstweilige Rechtsschutz sowie ein Problem im Zusammenhang mit Art. 100 Abs. 1 GG. Der Fall fordert die Übertragung verfassungsrechtlicher Erkenntnisse auf eine verwaltungsrechtliche Fallgestaltung.
Abstrakte Normenkontrolle in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.