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Öffentliches Recht

Bund-Länder-Streitigkeit

Die Bund-Länder-Streitigkeit (Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG, §§ 13 Nr. 7, 68 ff. BVerfGG) ermöglicht die verfassungsgerichtliche Klärung von Meinungsverschiedenheiten über Rechte und Pflichten zwischen Bund und Ländern oder einzelnen Ländern. Examensrelevant: Prüfung der Prozessführungsbefugnis, Rechtserheblichkeit der Streitigkeit, Parteienfähigkeit sowie des Ausschlusses anderer Rechtswege.

Zu diesem Thema ergänzen wir die Klausurensammlung laufend — schau gleich nochmal vorbei.

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Bund-Länder-Streitigkeit in der Jurafuchs-Lernapp

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