Organstreitverfahren
Das Organstreitverfahren (Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG, §§ 13 Nr. 5, 63 ff. BVerfGG) dient der Klärung verfassungsrechtlicher Streitigkeiten zwischen obersten Bundesorganen oder ihren Teilen über Rechte und Pflichten aus dem Grundgesetz. Zentrale Zulässigkeitsvoraussetzungen sind Parteifähigkeit, Antragsgegenstand und Antragsbefugnis. Examensrelevant: Rechte aus Art. 38 GG (Abgeordnetenstatus), aus Art. 21 GG (Parteien), sowie Streit um das Verhältnis von Regierung und Parlament (Art. 20, 23 GG).
Klausuren zum Thema
Konstituierungskrise
Die Klausur behandelt eine Krisensituation bei der Konstituierung des Bundestages nach einer Neuwahl: Die stärkste Fraktion erhebt Anspruch auf das Amt der Bundestagspräsidentin, während andere Fraktionen die Geschäftsordnung ändern wollen, um dies zu verhindern. Thematisiert werden das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, die materiellen und prozessualen Voraussetzungen einschließlich der Geschäftsordnung des Bundestages, sowie die Verteilung der Ausschussvorsitze.
Beratung im Gesetzgebungsverfahren und Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes
Im Mittelpunkt der Klausur steht die Frage, ob der Bundespräsident die Ausfertigung eines Gesetzes verweigern darf, das im Schnellverfahren durch den Bundestag verabschiedet wurde und möglicherweise völkerrechtlichen Verpflichtungen widerspricht. Neben dem Gesetzgebungsverfahren werden das Demokratieprinzip, das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten sowie die Rechte einzelner Abgeordneter erörtert, einschließlich der Option verfassungsrechtlicher Streitverfahren.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Wahldebakel für das Bundestagspräsidium
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen und Abläufe bei der Wahl des Bundestagspräsidiums. Prüflinge setzen sich mit den Wahlrechtsgrundsätzen und der Rolle des Bundestags auseinander. Dabei wird insbesondere die praktische Bedeutung der Staatsstrukturprinzipien und möglicher Organstreitigkeiten beleuchtet.
Vertrauenskrise im Bundestag
Die Klausur behandelt ein Organstreitverfahren zwischen Bundestagsabgeordneten, dem Bundestagspräsidenten und dem Bundeskanzler im Zusammenhang mit der Vertrauensfrage und der Auflösung des Bundestages. Im Mittelpunkt stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Vertrauensfrage, das Verfahren der Bundestagsauflösung sowie die Rechte der beteiligten Verfassungsorgane. Zudem wird die Funktion des Bundespräsidenten und eine europarechtliche Zusatzfrage zur Rolle der Europäischen Kommission thematisiert.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisations-, Verfassungsprozess-, Verwaltungsrecht – Kleine Anfragen zu großen Bahn-Themen
Die Klausur behandelt verfassungs- und verwaltungsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit kleinen Anfragen im Bundestag, insbesondere im Bereich der Bahnpolitik. Thematisiert werden das parlamentarische Fragerecht sowie die prozessuale Durchsetzung gegenüber Exekutive und Verwaltung. Schwerpunkte liegen auf staatsorganisationsrechtlichen Fragen, dem Organstreitverfahren und verwaltungsprozessualen Klagearten.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – Finanzspritze für parteinahe Stiftungen
Die Klausur befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit und Gestaltung staatlicher Förderungen für parteinahe Stiftungen. Im Fokus stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine gleichheitsgerechte Mittelvergabe sowie die Ausgestaltung von Rechtsschutzmöglichkeiten. Dabei werden Grundzüge des Parteien- und Stiftungsrechts sowie zentrale Prüfungsmechanismen des Grundgesetzes behandelt.
»Schutz der Zivilbevölkerung – aber schnell«
Die Klausur behandelt aktuelle Fragen des Staatsorganisationsrechts anhand eines beschleunigten Gesetzgebungsverfahrens für ein Zivilschutzgesetz. Schwerpunkte sind das Beratungsrecht der Abgeordneten (Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG), die Dauer und Organisation parlamentarischer Verfahren sowie die Geschäftsordnungsautonomie des Bundestages (Art. 40 Abs. 1 S. 2 GG), insbesondere im Kontext von Organstreitverfahren.
Von Regelgrößen und Sperrklauseln
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Reform des Bundestagswahlrechts mit den Schwerpunkten Zweitstimmendeckung und Sperrklausel. Im Rahmen eines Organstreitverfahrens werden Wahlrechtsgrundsätze, das Verhältnis von Erst- und Zweitstimme sowie die Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Bundestages anhand konkreter Gesetzesänderungen überprüft.
»Waffenlieferungen in Kriegszeiten«
Die Anfängerklausur behandelt ein Organstreitverfahren zwischen einer Bundestagsfraktion und der Bundesregierung. Zu prüfen ist, ob die Bundesregierung durch die Weigerung, parlamentarische Anfragen zu Waffenlieferungen an die Ukraine zu beantworten, die Rechte der Fraktion verletzt hat.
* "Ordnung im Bundestag
Die Klausur befasst sich mit Maßnahmen der Bundestagspolizei gegenüber einer Bundestagsabgeordneten, die an ihrem Bürofenster ein politisches Plakat angebracht hat, sowie mit Sitzungsausschlüssen von Abgeordneten der N-Fraktion nach einem Ordnungsverstoß im Bundestag. Geprüft werden insbesondere die verfassungsrechtlichen Rechte der Abgeordneten, die polizeilichen Befugnisse des Bundestagspräsidenten und die Zulässigkeit sowie Begründetheit verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes.
Der meinungsstarke Ministerpräsident
Die Klausur behandelt einen Organstreit im Landesverfassungsrecht (NRW) über die rechtlichen Grenzen ministerpräsidentlicher Äußerungen zur politischen Betätigung einer Oppositionspartei im Kontext von Klimaprotesten. Kernprobleme sind das Recht auf Chancengleichheit der Parteien und die Äußerungsbefugnisse von Hoheitsträgern, insbesondere im Lichte der BVerfG-Rechtsprechung.
Politische Klimapflege
Die Klausur behandelt staatsorganisationsrechtliche Fragestellungen am Beispiel des Gesetzgebungsverfahrens zum Geordnete-Rückkehr-Gesetz (GRG), insbesondere die Geschäftsautonomie des Bundestages, die Rolle von Ausschüssen und die Verknüpfung sachfremder Regelungen. Im Vordergrund steht zudem der verfassungsprozessuale Rechtsschutz gegen die Gesetzgebung des Bundestags und kritische Einsprüche des Bundesrats.
Im Visier des Verfassungsschutzes
Der Fall behandelt das Frage- und Informationsrecht des Bundestages bzw. einzelner Abgeordneter gegenüber der Bundesregierung sowie die verfassungsrechtlichen Grenzen dieses Rechts, namentlich im Bereich geheimhaltungsbedürftiger Informationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Schwerpunktmäßig stehen ein Organstreitverfahren, Antragsbefugnis und Parteifähigkeit eines Abgeordneten sowie die Abwägung zwischen parlamentarischem Informationsrecht und dem Schutz des Staatswohls im Mittelpunkt.
Corona im Bundestag
Im Frühjahr 2020 ordnen die Gesundheitsbehörden wegen einer Corona-Infektion eines AfW-Abgeordneten Quarantäne für alle Fraktionsmitglieder an. Nach Aufhebung der Immunität im Bundestag bestreitet die AfW-Fraktion die Rechtmäßigkeit der Maßnahme und begehrt die Feststellung einer Verletzung ihrer Rechte, nachdem der Bundestag die Freigabe zur Teilnahme an einer Bundestagssitzung verweigert hat. Zu prüfen sind insbesondere die Bedeutung der Abgeordnetenimmunität im Kontext infektionsschutzrechtlicher Quarantänen und subjektive Rechtspositionen des einzelnen Abgeordneten.
Corona-Chaos in der Bundesregierung
Der Fall thematisiert einen inneren Streit innerhalb der Bundesregierung über Kompetenzen bei der Impfstoffbeschaffung während der Coronakrise. Zudem geht es um die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Weisungen der Bundeskanzlerin gegenüber einem Bundesminister und um formelle Fragen der Gesetzgebungskompetenz, Gegenzeichnung von Gesetzen sowie mögliche Rechtsschutzmöglichkeiten gegen ein umstrittenes Schulgesetz.
Immer Ärger mit dem BAföG
Die Klausur thematisiert das Änderungsgesetz zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dessen rückwirkende Auswirkungen auf Studierende. Im Fragenteil werden Anforderungen an Rechtsverordnungen und die Wahlrechtsgrundsätze sowie die Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht erläutert. Die Falllösung prüft die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes aus staatsorganisationsrechtlicher Sicht, ohne Grundrechte.
Schwangerschaftsabbruch 3.0
Die Klausur behandelt das komplexe Zusammenspiel von Individualverfassungsbeschwerde und staatsorganisationsrechtlichen Fragen im Kontext einer Gesetzesänderung zum Schwangerschaftsabbruch. Sie prüft u.a. Gesetzgebungskompetenzen, das Gesetzgebungsverfahren, Konflikte im Parlamentsbetrieb (Sitzungsausschluss), die Beteiligung des Vermittlungsausschusses und die Auswirkungen auf die Berufsausübungsfreiheit von Ärzten. Die Studierenden sollen sich mit der Verbindung von Staatsorganisationsrecht und Grundrechtsdogmatik auseinandersetzen.
Das Gesetz zur Abschaffung der Briefwahl
Im Fall geht es um ein parlamentarisches Gesetz zur Abschaffung der Briefwahl und dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Thematisiert werden unter anderem das Gesetzgebungsverfahren, die formellen Anforderungen an Gesetzesinitiativen, die Rolle des Bundespräsidenten bei der Ausfertigung sowie die materiell-verfassungsrechtliche Prüfung der Wahlrechtsgrundsätze. Der Fall bietet eine vertiefte Auseinandersetzung mit Fragen des Staatsorganisationsrechts und des Verfassungsprozessrechts.
Schwierige Regierungsbildung oder: präsidialer KoKo-Jambo
Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Probleme rund um das Verfahren zur Wahl und Ernennung des Bundeskanzlers, insbesondere bei einer 'Kooperationskoalition' (KoKo) als Minderheitsregierung. Zu prüfen ist die Zulässigkeit und Erfolgsaussicht eines Organstreitverfahrens gegen die ausbleibende Ernennung des gewählten Kanzlerkandidaten durch den Bundespräsidenten sowie die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines alternativen Vorgehens über ein konstruktives Misstrauensvotum nach Art. 67 GG.
Richtlinienkompetenz versus Ressortprinzip in turbulenten Zeiten
Die Klausur thematisiert das Zusammenspiel von Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers und Ressortprinzip unter der geschäftsführenden Bundesregierung am Beispiel einer umstrittenen Stimmabgabe im Rat der Europäischen Union. Im Fokus stehen die staatsorganisationsrechtlichen Grundsätze, europarechtliche Konsequenzen eines Verfassungsverstoßes sowie die Wirkung einer fehlerhaften Regierungsentscheidung im Außenverhältnis. Grundlage bildet ein abgewandelter Sachverhalt nach dem Vorbild des sogenannten Glyphosat-Falles.
Kritische Fragen
Die Oppositionsfraktion O im Bundestag stellt eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung bezüglich der Praxis des Einsatzes von V-Leuten sowie der Positionierung der Kabinettsmitglieder zur Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Die Bundesregierung verweigert die Auskunft mit Verweis auf Geheimnisschutz, kompetenzielle Beschränkungen und den exekutivischen Kernbereich. O beantragt beim BVerfG festzustellen, dass ihr Informationsanspruch verletzt wurde. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten des Antrags.
Rote Karte für wen?
Die rechtsextreme A-Partei veranstaltet eine Demonstration, woraufhin Bundesministerin W eine kritische Pressemitteilung auf der Homepage ihres Ministeriums veröffentlicht. Die A-Partei sieht sich dadurch in ihrer Chancengleichheit verletzt und beantragt beim Bundesverfassungsgericht ein Organstreitverfahren. Streitig ist, ob die Äußerung von W gegen das Neutralitätsgebot verstößt und die Chancengleichheit politischer Parteien beeinträchtigt.
Original-Examensklausur: "'Si tacuisses' .' Öffentliche Äußerungen von Amtsträgern
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Grenzen und Anforderungen an öffentliche Äußerungen von Amtsträgern, insbesondere vor Wahlen. Im Mittelpunkt stehen die Pflicht zur staatlichen Neutralität, Parteiverbotsverfahren sowie Grundrechte wie das Recht auf Chancengleichheit im Wahlkampf und Versammlungsfreiheit. Die Kandidaten müssen Anträge vor dem Bundesverfassungsgericht und vor dem Verwaltungsgericht anhand dieses Hintergrunds prüfen.
Can’t Wait to Get on the Road Again
Die Klausur thematisiert ein Organstreitverfahren zwischen Abgeordneten des Deutschen Bundestags und der Parlamentsmehrheit bezüglich der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Gegenstand ist die Frage, ob das Recht der Abgeordneten auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nach Art. 44 GG verletzt wurde, sowie die Abgrenzung von Kompetenzen zwischen Bund und Ländern im Bereich der Bundesautobahnverwaltung und der Schutz des exekutiven Kernbereichs.
Wahlkampfgetöse – Bundesminister versus Landespartei
Im Sachverhalt veröffentlicht ein Bundesminister während des Wahlkampfs zur Hamburgischen Bürgerschaft eine amtliche Stellungnahme über eine Landespartei und ruft die Bevölkerung zur Nichtwahl dieser Partei auf. Die betroffene Partei sieht darin eine Verletzung ihrer Rechte und beantragt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Zu prüfen ist insbesondere das staatsorganisationsrechtliche Verhältnis zwischen Bundesminister und Landespartei sowie die Chancengleichheit der Parteien im Wahlkampf.
Fraktionslos = rechtlos?
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Stellung von fraktionslosen Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die unterschiedlichen Begrenzungen der Mitwirkungsrechte – wie Rederecht, Stimmrecht im Ausschuss und der Zugang zu parlamentarischen Prozessen – mit dem freien Mandat gemäß Art. 38 Abs. 1 GG vereinbar sind und inwiefern fraktionslose Abgeordnete effektiven Rechtsschutz erlangen können.
Immun gegen Durchsuchungen?
In der Klausur geht es um die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Aufhebung der Immunität eines Bundestagsabgeordneten im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere einer Durchsuchung. Es wird unter anderem geprüft, ob das Vorgehen des Stellvertreters des Bundestagspräsidenten und der generelle Immunitätsbeschluss des Bundestages mit dem Grundgesetz vereinbar sind und ob ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg haben könnte.
Demokratie hat ihren Preis!
Die Klausur behandelt ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, in dem die Bundestagsfraktion F der Bundesregierung eine Verletzung ihrer Informationsrechte im Zusammenhang mit den Verhandlungen zur Errichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) vorwirft. Im Fokus steht, ob und in welchem Umfang die Bundesregierung den Bundestag fortlaufend über die Entwicklungen informieren muss, insbesondere angesichts der Mitwirkungsrechte des Parlaments beim europäischen Integrationsprozess. Die Thematik ist an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.6.2012 angelehnt.
Mehr Transparenz!
Im Vorfeld der Bundestagswahl wird ein Gesetz erlassen, das die Anzeige- und Veröffentlichungspflichten der Nebentätigkeiten von Abgeordneten drastisch ausweitet. Die Klausur behandelt die Frage, ob das gestiegene Maß an Transparenz mit dem freien Mandat vereinbar ist und wie weit Transparenzanforderungen parlamentarischer Abgeordneter im Lichte des Grundgesetzes reichen dürfen.
Die Hüter der Verfassung
In dem Fall geht es um die verfassungsrechtlichen Handlungsoptionen der Bundespräsidentin im Kontext der Wahl und Ernennung des Bundeskanzlers sowie um die Zulässigkeit und Begründetheit einer gegen Änderungen des Grundgesetzes und des BVerfGG gerichteten Fraktionsklage vor dem Bundesverfassungsgericht. Themenschwerpunkte sind Staatsorganisationsrecht (Bundespräsident, Wahl des Bundeskanzlers, Gesetzgebungsverfahren, Minderheitenschutz) und Verfassungsprozessrecht (abstrakte Normenkontrolle, Organstreitverfahren).
Streit um das Betreuungsgeld
Die Klausur thematisiert das Betreuungsgeldgesetz und dessen Zustandekommen. Im Zentrum steht ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das die Ordnungsgemäßheit des Gesetzgebungsverfahrens, die Gesetzgebungskompetenz sowie die Beteiligung des Bundesrates prüft. Die materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes ist zu unterstellen.
Der schneidige Bundespräsident und sein Rücktritt
Der Fall behandelt die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen des Rücktritts eines Bundespräsidenten und die Frage der Vertretung im Amt. Zudem wird thematisiert, ob eine Bundestagsfraktion gegen die Ausfertigung eines Gesetzes durch dessen Vertreter vor dem Bundesverfassungsgericht vorgehen kann.
Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF
Die Klausur befasst sich mit der parlamentarischen Kontrolle der Haushaltskompetenz im Zusammenhang mit der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF). Im Fokus stehen die Beteiligungsrechte des Bundestages und der Abgeordneten, insbesondere bezüglich der Übertragung von Rechten auf ein Sondergremium und den Rechtsschutzmöglichkeiten der Abgeordneten beim Bundesverfassungsgericht.
»Reden ist Silber …« – auch im Bundestag?
Die Klausur behandelt die Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages, welche die Beteiligungsrechte der Abgeordneten und die Verhandlungsöffentlichkeit betrifft. Im Fokus steht ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das aus einer Einschränkung von Rede- und Aussprachemöglichkeiten resultiert. Zentral ist die Frage, ob die neuen Regelungen mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Parlamentsverfahren vereinbar sind.
Demokratisierung durch Militärausbildung?
Die Klausur thematisiert die rechtlichen und verfassungsrechtlichen Fragen rund um die Bundeswehrausbildung ausländischer Soldaten in Deutschland im Kontext einer Militärkooperation mit einem westafrikanischen Staat nach einem Putsch. Schwerpunkte sind die parlamentarische Kontrolle durch einen Untersuchungsausschuss, die Rechte des Bundestages gegenüber der Bundesregierung sowie die Geheimhaltungsinteressen und Grundrechte betroffener Dritter (Unternehmen). Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen von Aktenvorlage und Aussagegenehmigung sowie die Rechte des Untersuchungsausschusses.
Übungsklausur (Anfänger) ÖR Fragen über Fragen
Der Fall behandelt das Fragerecht von Abgeordneten im Bundestag und die Antwortpflicht der Bundesregierung. Es geht um die Frage, ob ein Abgeordneter einen Anspruch auf Beantwortung seiner Zusatzfragen hat, insbesondere bei politisch heiklen oder rhetorischen Fragen, und wie weit diese Rechte im Rahmen eines Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht reichen.
Ehec-Alarm
Im Zusammenhang mit einem Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes zur Bekämpfung einer möglichen erneuten Ehec-Welle wird die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes und die Zustimmungserfordernisse geprüft. Schwerpunkte sind die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit, das Prüfungsrecht des Bundeskanzlers sowie Möglichkeiten eines Rechtsbehelfs gegen dessen Weigerung zur Gegenzeichnung. Die Klausur behandelt insbesondere das Organstreitverfahren zwischen Bundestag und Bundeskanzler.
Examensklausur ÖR Bewährungsprobe für das parlamentarische Informationsrecht
Der Bundestagsabgeordnete Z begehrt von der Bundesregierung Auskunft über externe Beratungsleistungen bei der Vorbereitung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen. Die Bundesregierung verweigert detaillierte Angaben unter Berufung auf das Staatswohl und den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Z ruft das Bundesverfassungsgericht im Organstreitverfahren wegen einer vermeintlichen Verletzung seiner parlamentarischen Informationsrechte an.
Examensklausur ÖR Onlinedurchsuchungen
Die Klausur behandelt die Einführung einer gesetzlichen Grundlage für Onlinedurchsuchungen und deren Vereinbarkeit mit Grundrechten. Es wird die Möglichkeit und Erfolgsaussicht einer Organstreitklage der Bundestagsfraktion gegen die Ausfertigungsverweigerung des Bundespräsidenten geprüft. Dabei werden das Verfahren, relevante Grundrechte sowie das materielle Prüfungsrecht des Bundespräsidenten analysiert.
Organstreitverfahren in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.