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Prof. Dr.

Timo Hebeler

5 Klausuren im Portal
Professor:in · Universität Trier

Timo Hebeler, geboren am 8. Dezember 1974 in Rotenburg an der Fulda, ist deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer an der Universität Trier. Als Professor vermittelt er Studierenden fundierte Kenntnisse verschiedener Bereiche des deutschen Rechts. Hebeler ist für seine Tätigkeit in Forschung und Lehre anerkannt und trägt zur wissenschaftlichen Ausbildung an der Universität Trier bei.

Klausuren

5 Klausuren
JA 2025Anfänger:innen

*"Der (noch) unerfüllte Traum vom Oldtimer-Schauraum?

A beantragt die Baugenehmigung für einen Oldtimer-Schauraum auf dem Fundament einer zuvor abgerissenen Scheune in einer rheinland-pfälzischen Stadt, nachdem der ursprüngliche Bau durch einen Sturm zerstört wurde. Die zuständige Behörde lehnt den Antrag ab; A erhebt daraufhin Widerspruch und später Klage auf Erteilung der Baugenehmigung. Zu prüfen ist insbesondere, ob ein Anspruch auf Baugenehmigung besteht, insbesondere unter Berücksichtigung eines möglichen Ersatzbaus.

Prof. Dr. Timo Hebeler, Helene Stahl· JA 2025, 471· 120 Min
Zulässigkeit der VerpflichtungsklageBegründetheit der VerpflichtungsklageAußenbereich (§ 35 BauGB)+3 weitere
JA 2019Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Kartenverkaufsverbot für Gästefans

Der Sachverhalt dreht sich um ein Kartenverkaufsverbot für Gästefans bei einem Bundesligaspiel in Rheinland-Pfalz, das zur Gefahrenabwehr angesichts gewalttätiger Fangruppen und einer gleichzeitigen Großveranstaltung angeordnet wird. Es werden sowohl polizei- und ordnungsrechtliche Fragestellungen (Adressat der Maßnahme, Zweckveranlasser, Erforderlichkeit des Verbots) als auch prozessuale Aspekte im Zusammenhang mit einem Gefährderanschreiben behandelt. Die Klausur verlangt die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage des betroffenen Vereins und die Zulässigkeit einer Klage eines adressierten Fans gegen das Gefährderanschreiben.

Prof. Dr. Timo Hebeler, Dr. Thomas Spitzlei, Fahrner· JA 2019, 282· 300 Min
GrundlagenPolizeiliche Generalklausel (§ 9 Abs. 1 S. 1 POG)+3 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Wohnungsprostitution

Die Klausur thematisiert die baurechtliche Zulässigkeit der Ausübung von Prostitution in einer Wohnung in einem ausgewiesenen Mischgebiet und die Anordnung zur Beseitigung eines ungenehmigten Anbaus. Geprüft wird insbesondere, ob gegen die bauaufsichtliche Beseitigungsanordnung und das behördliche Vorgehen vorgegangen werden kann und welche öffentlich-rechtlichen Normen einschlägig sind.

Prof. Dr. Timo Hebeler, Sebastian Huhle· JA 2017, 687· 150 Min
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die BaugenehmigungBegründetheit der Anfechtungsklage+2 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Der findige Investor

Der Sachverhalt behandelt die Ablehnung eines Bauantrags durch die Gemeinde im unbeplanten Innenbereich sowie die Prüfung eines Amtshaftungsanspruchs wegen entgangener Mieteinnahmen. Es werden die Verknüpfung von Staatshaftungsrecht und Baurecht, insbesondere der Anspruch aus § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG und die Befreiung nach § 31 II BauGB thematisiert. Zu untersuchen ist, ob dem Investor B dem Grunde nach ein Amtshaftungsanspruch zusteht.

Prof. Dr. Timo Hebeler, Lisa Erzinger· JA 2013, 765· 120 Min
Grundlagen+1 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Ehec-Alarm

Im Zusammenhang mit einem Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes zur Bekämpfung einer möglichen erneuten Ehec-Welle wird die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes und die Zustimmungserfordernisse geprüft. Schwerpunkte sind die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit, das Prüfungsrecht des Bundeskanzlers sowie Möglichkeiten eines Rechtsbehelfs gegen dessen Weigerung zur Gegenzeichnung. Die Klausur behandelt insbesondere das Organstreitverfahren zwischen Bundestag und Bundeskanzler.

Prof. Dr. Timo Hebeler, Lisa Erzinger· JA 2011, 921· 300 Min
Grundlagen der GesetzgebungGesetzgebungsverfahrenOrganstreitverfahren+4 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Prof. Dr. Timo Hebeler prüfen besonders häufig Grundlagen (2×), Außenbereich (§ 35 BauGB) (1×), Begründetheit der Anfechtungsklage (1×), Begründetheit der Verpflichtungsklage (1×), Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB) (1×), Die Baugenehmigung (1×), Gesetzgebungsverfahren (1×) und Grundlagen der Gesetzgebung (1×).