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Helene Stahl

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Klausuren

1 Klausur
JA 2025Anfänger:innen

*"Der (noch) unerfüllte Traum vom Oldtimer-Schauraum?

A beantragt die Baugenehmigung für einen Oldtimer-Schauraum auf dem Fundament einer zuvor abgerissenen Scheune in einer rheinland-pfälzischen Stadt, nachdem der ursprüngliche Bau durch einen Sturm zerstört wurde. Die zuständige Behörde lehnt den Antrag ab; A erhebt daraufhin Widerspruch und später Klage auf Erteilung der Baugenehmigung. Zu prüfen ist insbesondere, ob ein Anspruch auf Baugenehmigung besteht, insbesondere unter Berücksichtigung eines möglichen Ersatzbaus.

Prof. Dr. Timo Hebeler, Helene Stahl· JA 2025, 471· 120 Min
Zulässigkeit der VerpflichtungsklageBegründetheit der VerpflichtungsklageAußenbereich (§ 35 BauGB)+3 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Helene Stahl prüfen besonders häufig Außenbereich (§ 35 BauGB) (1×), Begründetheit der Verpflichtungsklage (1×) und Zulässigkeit der Verpflichtungsklage (1×).