*"Der (noch) unerfüllte Traum vom Oldtimer-Schauraum?
JA 2025, 471 · Öffentliches Recht für Anfänger:innen
Von Prof. Dr. Timo Hebeler, Helene Stahl
A beantragt die Baugenehmigung für einen Oldtimer-Schauraum auf dem Fundament einer zuvor abgerissenen Scheune in einer rheinland-pfälzischen Stadt, nachdem der ursprüngliche Bau durch einen Sturm zerstört wurde. Die zuständige Behörde lehnt den Antrag ab; A erhebt daraufhin Widerspruch und später Klage auf Erteilung der Baugenehmigung. Zu prüfen ist insbesondere, ob ein Anspruch auf Baugenehmigung besteht, insbesondere unter Berücksichtigung eines möglichen Ersatzbaus.
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- Außenbereich (§ 35 BauGB)Neuerrichtung von Wohngebäuden (§ 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 BauGB)
- Außenbereich (§ 35 BauGB)Teilprivilegierung und verfassungsrechtlicher Bestandsschutz
- Außenbereich (§ 35 BauGB)Nutzungsänderung nach § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BauGB
- Begründetheit der VerpflichtungsklageBescheidungsurteil bei Ermessensmissbrauch
- Begründetheit der VerpflichtungsklageBescheidungsurteil bei Ermessensfehlgebrauch
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