Worum geht es
Die Klausur behandelt ein bauplanungsrechtliches Streitverfahren um die Zulässigkeit eines Wohnhauses im Außenbereich und die Reichweite des gemeindlichen Einvernehmens. Im Mittelpunkt stehen die Auslegung und Anwendung von § 35 BauGB, insbesondere zu Splittersiedlungen sowie die Beteiligungsrechte der Gemeinde, die Bindungswirkung von Urteilen und die Möglichkeit eines Rechtsmittels gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil. Daneben sind Normen des Verwaltungsprozessrechts und des bayerischen Landesrechts relevant.
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