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Öffentliches Recht

Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)

Das Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB) ist im Baugenehmigungsverfahren erforderlich, wenn über eine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit (§§ 30–35 BauGB) entschieden wird. Streitpunkte im Examen sind die Reichweite und Ersetztbarkeit des Einvernehmens, die kommunale Planungshoheit sowie Rechtsschutzmöglichkeiten nach § 47 VwGO oder Amtshaftungsfragen (§ 839 BGB, Art. 34 GG).

Zu diesem Thema haben wir 36 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Baurecht – Minischweine im Wohngebiet

Die Klausur befasst sich mit den bauplanungsrechtlichen Anforderungen an das Halten von Minischweinen im Wohngebiet. Sie prüft insbesondere die Voraussetzungen für das Vorliegen einer baulichen Anlage und die Anwendung des § 30 BauGB im beplanten Innenbereich. Zudem wird die Rolle des gemeindlichen Einvernehmens sowie die rechtliche Bewertung von Tierhaltung in Wohngebieten erörtert.

Dr. Valérie V. Suhr· JuS 2025, 946· 120 Min
Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Recht der öffentlichen Sachen+2 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examenübungsklausur: Ein Bebauungsplan mit Komplikationen

In dem Fall begehrt die Eigentümerin E eines Grundstücks im Ortsteil O der Gemeinde G die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Gaststätte. Im Zentrum steht die Frage nach der Rechtmäßigkeit eines neu gefassten qualifizierten Bebauungsplans, der nach einem kontroversen politischen Prozess und im Wege einer Videokonferenz beschlossen wurde. Zu prüfen ist unter anderem die Zulässigkeit der Gaststätte nach der BauNVO sowie der Ablauf und die Wirksamkeit des Bebauungsplanverfahrens, insbesondere im Hinblick auf Beteiligung, Auslegung und Form der Gemeinderatssitzung. Der Fall thematisiert zentrale Aspekte des Bauplanungsrechts und der kommunalen Selbstverwaltung.

Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
JA 20251. Staatsexamen

* "Das Schweigen des Landratsamts – Fiktion trifft auf gemeindliche Verweigerung

In dieser Examenskursklausur aus dem Baurecht steht ein Antrag auf Baugenehmigung im unbeplanten Innenbereich im Mittelpunkt. Es geht um die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens, den Eintritt der Genehmigungsfiktion bei behördlichem Schweigen und die Erfolgsaussichten einer Klage der Gemeinde gegen die Fiktionsbescheinigung. Zugleich werden kommunalrechtliche Aspekte der Gemeinderatsladung beleuchtet.

Sarah Lena Hünting· JA 2025, 221· 300 Min
Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Zulässigkeit der Anfechtungsklage+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur zum Baurecht – Wohnen im Außenbereich

Die Eheleute E beantragen nach der vollständigen Zerstörung ihres Wohngebäudes infolge von Brandstiftung die Genehmigung zum Wiederaufbau auf ihrem im Außenbereich gelegenen Grundstück. Die W-GmbH, Betreiberin eines nahegelegenen Windparks, wendet sich gegen die Baugenehmigung und rügt die Unzulässigkeit des Vorhabens im Außenbereich sowie eine drohende Splittersiedlung. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Bauplanungsrechts, insbesondere zur Zulässigkeit von Wohnnutzung im Außenbereich gemäß § 35 BauGB, zum Verhältnis zum Flächennutzungsplan und zur Bedeutung der Materialwahl beim Wiederaufbau. Zudem ist zu klären, ob die W-GmbH zur Klage gegen die Baugenehmigung befugt ist.

Piet Blanc· ZJS 2024, 1031
Außenbereich (§ 35 BauGB)Zulässigkeit der AnfechtungsklageBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)+5 weitere
JURA 20241. Staatsexamen

»Kontroversen um den Konverter«

Die Klausur behandelt baurechtliche und verwaltungsrechtliche Fragen am Beispiel eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für eine Konverterstation im Außenbereich. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen des Bauplanungsrechts, insbesondere die Außenbereichsdogmatik, das privilegierte Vorhaben, die Ortsgebundenheit, sowie die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens und der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz nach § 80 V VwGO. Der Gemeinde werden Beteiligungsrechte im Verfahren und mögliche Konflikte aus dem Flächennutzungsplan sowie Kostenfolgen und das Landschaftsbild thematisiert.

JURA 2024, 2096· 300 Min
Außenbereich (§ 35 BauGB)Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Die Baugenehmigung+3 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

ÖR-Examensklausur zum Bauplanungsrecht

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans, der nach ergänzender Umweltprüfung ohne erneute Auslegung beschlossen wurde. Schwerpunkt ist die Frage, ob Beteiligungsrechte und Anforderungen der Plan-UP-Richtlinie gewahrt sind; zudem ist das unionsrechtliche Vorgehen bei Zweifeln an der Auslegung der Richtlinie zu prüfen.

Thomas Groß· JURA 2023, 979
NormenkontrollverfahrenBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Grundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts+5 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Heilt die Zeit alle Fehler?

Die Fortgeschrittenenklausur im Öffentlichen Recht thematisiert den Einfluss des allgemeinen Verwaltungsrechts auf das Baurecht und Fragen zur Wirksamkeit eines Vorbescheides. Es steht die Problematik des Nachbarschutzes, die Rolle eines Vorbescheids und baurechtlicher Eilrechtsschutz im Zentrum. Weitere Aspekte betreffen die Zuständigkeit der Behörden und mögliche Fehler im Verwaltungsverfahren.

Vincent Weber· JURA 2023, 874
Die BaugenehmigungFormelle Rechtmäßigkeit von VerwaltungsaktenEinführung in das allgemeine Verwaltungsrecht+5 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Wer anderen eine Grube gräbt

Die Examensklausur behandelt die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen und die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans sowie einer Veränderungssperre. Im Zentrum steht die geplante Errichtung einer Kiesgrube im Außenbereich und die Ablehnung des entsprechenden Genehmigungsantrags durch die Behörde. Es sind Fragen zum Bauplanungsrecht, zur Privilegierung im Außenbereich und zur formellen und materiellen Rechtmäßigkeit kommunaler Satzungen zu erörtern.

Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die BaugenehmigungLandesrecht (bundeslandspezifisch)+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Unfrieden am Friedberger Weiher – Teil 2

Im Mittelpunkt des Falls steht die Klage des F gegen einen Bescheid des Landratsamts (LRA), mit der sich F gegen eine Baugenehmigung sowie gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens wendet. F möchte die Aufhebung der Verwaltungsakte erreichen, wobei insbesondere die Frage nach der statthaften Klageart und der Klagebefugnis gemäß § 42 VwGO zu prüfen ist. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig das Drittschutzkonzept im öffentlichen Baurecht, insbesondere im Hinblick auf Nachbarschutz und das Rücksichtnahmegebot bei Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB. Es sind grundlegende Abwägungen zwischen Individualinteressen des Nachbarn und öffentlich-rechtlichen Regelungen im Baurecht anzustellen.

Renate Penßel· ZJS 2020, 44
Zulässigkeit der AnfechtungsklageBegründetheit der AnfechtungsklageRecht der öffentlichen Sachen+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Das Haus am See«

Im Mittelpunkt der Examensklausur steht die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen in einem kleinen Wohngebiet am Bodensee. Inhaltlich geht es insbesondere um die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagung, die sofortige Vollziehbarkeit, das Gemeindeeinvernehmen und den einstweiligen Rechtsschutz nach Baurecht. Die Klausur thematisiert außerdem Fragen zur authentischen Interpretation von Normen durch den Normgeber.

Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)+3 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Wohin mit der Gemeinschaftsunterkunft

Die Klausur behandelt die Gebietsverträglichkeit von Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende in einem Gewerbegebiet. Schwerpunkt sind die prozessrechtlichen Probleme des einstweiligen Rechtsschutzes sowie die Auswirkungen nachträglicher Rechtsänderungen und das Gemeindliche Einvernehmen.

Thomas Herbein· JURA 2020, 512
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Unfrieden am Friedberger Weiher – Teil 1

Im Mittelpunkt des Falls steht das Bauvorhaben des E, der auf seinem Grundstück am Friedberger Weiher ein fünfstöckiges Wohnhaus errichten möchte. Die Gemeinde G verweigert ihr Einvernehmen aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans, während das Landratsamt (LRA) dennoch eine Baugenehmigung unter Befreiung von den bauplanungsrechtlichen Vorgaben erteilt. Nachdem die Gemeinde G, der Nachbar F und die Nachbargemeinde N sich durch die Entscheidung des LRA jeweils in ihren Rechten verletzt sehen, stellt sich die Frage, ob ihre Klagen gegen die erteilte Baugenehmigung Aussicht auf Erfolg haben. Im Fokus stehen hierbei unter anderem die kommunale Planungshoheit, nachbarrechtliche Schutzwirkungen sowie das Verfahren zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen.

Renate Penßel· ZJS 2019, 492
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeDer Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts+5 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Kein Honigschlecken

Die Klausur behandelt ein baurechtliches Problem im unbeplanten Außenbereich eines saarländischen Feldgrundstücks. Im Zentrum steht die Frage, ob ein geplantes 'Bienenhaus' für eine nebenberufliche Imkerei bauplanungsrechtlich zulässig ist und unter welchen Voraussetzungen das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB entbehrlich bzw. ersetzbar ist. Die Fallbearbeitung verlangt eine umfassende gutachterliche Prüfung zur Rechtmäßigkeit der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.

Manuel Kollmann· JA 2016, 753· 120 Min
Außenbereich (§ 35 BauGB)Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)+1 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Gemeindliche- und/oder Staatshaftung beim unwirksamen Bebauungsplan

Lisa Müller möchte Schadensersatz bzw. Entschädigung von der Gemeinde Zeidelhaching wegen der verweigerten Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bei ihren Bauvorbescheidsanträgen. Die Gemeinde hat das Einvernehmen auf Basis eines später als unwirksam festgestellten Bebauungsplans verweigert, was zu einer Ablehnung der Bauvorbescheide durch das Landratsamt führte. Müller behauptet, dadurch einen erheblichen Vermögensschaden erlitten zu haben, während die Gemeinde jegliche Haftung bestreitet und auf die Möglichkeit der Ersatzvornahme durch die Bauaufsichtsbehörde sowie fehlende Amtspflichtverletzung verweist. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind möglicher Amtshaftungsanspruch, die Bindungswirkung des gemeindlichen Einvernehmens sowie Ansprüche aus dem Aufopferungsgewohnheitsrecht.

Jan Singbartl· ZJS 2015, 106
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOAmtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Der ehemalige jüdische Friedhof

Die Fortgeschrittenenklausur behandelt die Änderung eines Bebauungsplans mit dem Ziel, einen ehemaligen jüdischen Friedhof als öffentliche Grünfläche auszuweisen und die Totenruhe zu bewahren. Thematisiert werden bauplanungsrechtliche Abwägungsfehler, das beschleunigte Änderungsverfahren und religionsbezogene Belange, insbesondere der Schutz von Gottesdienst und Seelsorge sowie das Selbstverständnis der Religionsgemeinschaften.

Martin Mengden· JURA 2015, 863
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Grundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts+5 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Viel Wind um Nichts?

Der Fall behandelt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage im Außenbereich. Ein Nachbar, dessen geplante Anlage durch die Genehmigung wirtschaftlich beeinträchtigt wird, wehrt sich im Wege eines Eilverfahrens gegen die sofortige Vollziehung. Die klausurtypischen Problemstellungen umfassen insbesondere die Rechtmäßigkeit der Genehmigung, die Bindungswirkung des Vorbescheids sowie das Rechtsschutzbedürfnis im verwaltungsprozessualen Eilverfahren.

Dr. Jochen Kerkmann· JA 2014, 600· 300 Min
UmweltrechtVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Außenbereich (§ 35 BauGB)+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Inside out, outside in? – Eine »Außenbereichsinsel« im Innenbereich

Die Klausur behandelt einen baurechtlichen Fall zur planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Factory-Outlet-Centers auf einem Grundstück, das im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen ist, aber keinen Bebauungsplan aufweist. Im Mittelpunkt stehen die Anwendung der Vorschriften über beplanten und unbeplanten Innenbereich sowie die Problematik einer sogenannten Außenbereichsinsel im Innenbereich und das Verfahren um die Erteilung einer Baugenehmigung.

Ralph Zimmermann· JURA 2013, 833
Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)Außenbereich (§ 35 BauGB)Die Baugenehmigung+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Aufregung in der »Grünen Oase« – Anfechtung einer Baugenehmigung

Die Klausur behandelt die Anfechtung einer Baugenehmigung im Kontext eines Bebauungsplans, der durch einen Bürgerentscheid initiiert wurde. Thematisiert werden kommunalrechtliche Fragestellungen wie die Zulässigkeit kommunaler Bürgerbeteiligung, das Verfahren bei Gemeinderatsentscheidungen und Drittschutz im Baurecht, insbesondere hinsichtlich des gemeindlichen Einvernehmens und der persönlichen Beteiligung von Gemeinderatsmitgliedern.

Die BaugenehmigungEinvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Grundlagen+5 weitere
JURA 2013Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

Die Klausur behandelt die Erteilung und Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei einem Bauvorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB. Im Kern stehen die Rechtsschutzmöglichkeiten der Gemeinde gegen die Ersetzung ihres Einvernehmens, die baurechtliche Privilegierung von Vorhaben sowie ein möglicher Amtshaftungsanspruch eines Bauherrn aufgrund rechtswidriger Verweigerung des Einvernehmens. In mehreren Abwandlungen wird insbesondere auf die Fristenregelung des § 36 II 2 BauGB, die Teilprivilegierung und die Auswirkungen der Verfahrensverzögerung eingegangen.

Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Außenbereich (§ 35 BauGB)Materielles Bauordnungsrecht+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

In dieser Examensklausur wird die Erteilung und Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei bauplanungsrechtlichen Vorhaben im Außenbereich thematisiert. Gegenstand sind sowohl die Rechtsschutzmöglichkeiten der Gemeinde gegen die Einvernehmensersetzung als auch mögliche Amtshaftungsansprüche des Bauherrn bei rechtswidriger Verweigerung des Einvernehmens. Zudem werden die Fristwirkung und Folgen der Einvernehmensfiktion nach § 36 II 2 BauGB behandelt.

Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)+3 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Die lärmende Jugendherberge

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans für eine große Jugendferienanlage im Außenbereich einer Gemeinde. Im Fokus stehen Fragen des materiellen Bauplanungsrechts, die Berücksichtigung von Lärmschutzinteressen der Nachbarn und die antragsbefugnis eines Umweltverbandes in einem Normenkontrollverfahren nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG. Außerdem wird auf konfligierende Interessen zwischen kommunaler Entwicklung und Lärmimmissionen eingegangen.

Stefanie Hanke, Dirk Steinbach· JA 2011, 202· 300 Min
Außenbereich (§ 35 BauGB)Normenkontrollverfahren+3 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Die klagende Nachbargemeinde

Es handelt sich um eine Examensklausur zum öffentlichen Recht, die die Klagebefugnis einer Nachbargemeinde im Zusammenhang mit der Bauleitplanung für einen großflächigen Einzelhandel behandelt. Thematisiert werden u. a. die Widerspruchsfrist bei fehlender Bekanntgabe, die Rechtsfolgen formeller und materieller Fehler im Verfahren der Bauleitplanung sowie schädliche Auswirkungen nach § 34 Abs. 3 BauGB. Der Sachverhalt wurde als Hausarbeit für Fortgeschrittene gestellt.

Kaspar Henrik Möller· JURA 2011, 54
Anwendungsbereich des BauplanungsrechtsUnbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)+2 weitere
JA 20101. Staatsexamen

Wildpark

Die Klausur behandelt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung eines Wildparks im Außenbereich anhand eines Antrags auf Vorbescheid, den die zuständige Behörde ablehnt. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB sowie die Erforderlichkeit des Vorhabens im Außenbereich, die Bedeutung des Flächennutzungsplans und die Beurteilung öffentlicher Belange im bauplanungsrechtlichen Genehmigungsverfahren. Die Klausur fordert zudem Kenntnisse im Verwaltungsprozessrecht bezüglich des Verpflichtungsbegehrens vor dem Verwaltungsgericht.

Anton Meyer· JA 2010, 456· 300 Min
Außenbereich (§ 35 BauGB)Begründetheit der Verpflichtungsklage+3 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Shoppingcenter hinterm Gartenzaun

E, Eigentümer eines Wohnhauses in Landsberg am Lech, wendet sich gegen den Bebauungsplan "Ost 4", der die Neuausweisung eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel vorsieht. E befürchtet negative Auswirkungen auf sein Wohngebiet durch das geplante Fachmarktzentrum und die Lärmbelastung, insbesondere auch vor dem Hintergrund der bestehenden Geruchs- und Geräuschimmissionen aus der Nachbarschaft. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Bauplanungsrechts, insbesondere das Abwägungsgebot, das Trennungsgebot sowie das Konfliktbewältigungsgebot. Der Fall thematisiert ferner die prozessuale Einkleidung des vorläufigen Rechtsschutzes im Normenkontrollverfahren und das Rechtsschutzinteresse des Klägers.

Christian Hufen· ZJS 2010, 225
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Zulässigkeit der AnfechtungsklageBegründetheit der Anfechtungsklage+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Maßloses Wohnen im Außenbereich

Die Klausur behandelt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Wohnhauses im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Thematisiert werden die Anforderungen an die Bestimmtheit des Vorbescheidsantrags, die öffentliche Belange wie die Verfestigung einer Splittersiedlung sowie der Widerspruch zu Darstellungen des Flächennutzungsplans. Zudem steht die straßenmäßige Erschließung sowie das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht und die Beteiligung der Gemeinde im Fokus.

Anton Meyer· JA 2009, 378· 300 Min
Außenbereich (§ 35 BauGB)Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsBegründetheit der Verpflichtungsklage+5 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Verdichtung der gemeindlichen Planungshoheit zu einer strikten Planungspflicht

Die Klausur behandelt die Frage, inwieweit eine schleswig-holsteinische Gemeinde verpflichtet ist, einen Bebauungsplan zur Steuerung großflächiger Einzelhandelsansiedlungen aufzustellen, insbesondere im Lichte von Regionalplanvorgaben und interkommunalen Abstimmungsgeboten. Im Fokus stehen die kommunale Planungshoheit, deren mögliche Einschränkungen durch Ziele der Raumordnung sowie die verwaltungsrechtliche Kontrolle durch die Kommunalaufsicht. Die Sachverhaltsprüfung lehnt sich an eine BVerwG-Entscheidung an und thematisiert das Spannungsverhältnis zwischen planerischer Freiheit und Planungspflicht.

Jan Boris Ingerowski· JURA 2009, 303
Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsGrundlagenEinvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)+4 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Willkommen in der wunderbaren Welt der Windkraft

Die Klausur behandelt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich einer Ortsgemeinde unter Berücksichtigung von Raumordnungs- und Flächennutzungsplänen. Im Mittelpunkt steht das Verhältnis von Gemeinde, Verbandsgemeinde und Kreisverwaltung sowie Fragen der Planungshoheit und rechtlicher Bindungen durch übergeordnete Pläne.

Dr. Markus Winkler· JA 2008, 274· 180 Min
Außenbereich (§ 35 BauGB)Die Baugenehmigung+2 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

For sale

In diesem Übungsfall geht es um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Einbaus einer weiteren Wohneinheit in ein bestehendes Wohnhaus im Außenbereich. Der Eigentümer beantragt einen Vorbescheid, den das Landratsamt zunächst erlässt, nach Widerspruch der Gemeinde jedoch wieder aufhebt. Die Fallbearbeitung umfasst Fragen zur Reichweite des gemeindlichen Einvernehmens, zum Ablauf des Verfahrens nach § 36 BauGB sowie zu den Rechtsgrundlagen und Grenzen von Abhilfe- und Widerrufsentscheidungen im Baugenehmigungsverfahren.

Anton Meyer· JA 2006, 211· 300 Min
Außenbereich (§ 35 BauGB)Die BaugenehmigungFormelle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten+3 weitere
JA 20051. Staatsexamen

ORIGINAL: "Zwei Gemeinden und ein Industriegebiet

Die Gemeinden A und B streiten über die Wirksamkeit eines Bebauungsplanes, der für ein bisher als Grünfläche ausgewiesenes Gebiet am Ortsrand von A für den Bau einer Großfertigungsanlage eines Möbelkonzerns als Industriegebiet ausgewiesen wurde. Gemeinde B macht die Rechte ihrer unmittelbar angrenzenden Bürger geltend und bemängelt u.a. Lärmbeeinträchtigung, fehlende Abstimmung mit Nachbargemeinden und die faktische Verhinderung geplanter Wohnbebauung. Die Klausur behandelt die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen, das Normenkontrollverfahren sowie die Beteiligtenstellung.

Prof. Dr. Wolfgang Kahl· JA 2005, 280· 300 Min
Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsNormenkontrollverfahren+2 weitere
JA 20051. Staatsexamen

Ärger mit dem Einvernehmen

Die Klausur thematisiert die Rechtmäßigkeit eines durch die Bauaufsichtsbehörde ersetzten Einvernehmens nach § 36 BauGB sowie Fragen zur Zulässigkeit und Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens im Außenbereich und im Lichte eines zukünftigen Bebauungsplans. Zusätzlich werden Probleme des einstweiligen Rechtsschutzes behandelt, insbesondere die aufschiebende Wirkung eines gemeindlichen Widerspruchs gegen eine erteilte Baugenehmigung.

Markus Sikora· JA 2005, 40· 300 Min
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Außenbereich (§ 35 BauGB)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+3 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Versprochen ist versprochen

Die Klausur behandelt einen Streit um eine kommunale Bauleitplanung und anschließende Baugenehmigungen im Zusammenhang mit einer Rückübertragung eines vormals enteigneten Grundstücks, das nun zur Errichtung einer Freiluftbühne genutzt werden soll. Im Fokus steht ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Stadt, Nachbar und Kreisverwaltung zur Vermeidung verwaltungsrechtlicher Streitigkeiten, der schließlich zu Problemen bei der Genehmigung eines Nebengebäudes führt. Thematisiert werden Bebauungsplan, Nachbarrechte, Vertragsbindung der Verwaltung sowie baurechtliche und planungsrechtliche Fragestellungen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Versprochen ist versprochen
Außenbereich (§ 35 BauGB)Die Baugenehmigung und das Baugenehmigungsverfahren+6 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Veränderungssperre

Die Klausur thematisiert die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vergnügungsstätten angesichts einer von der Stadt Saarheim erlassenen Veränderungssperre nach § 14 BauGB und unterscheidet die aktuelle Rechtslage nach § 34 BauGB i.V.m. § 7 BauNVO von der intendierten Planung. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob gegen die Veränderungssperre ein Normenkontrollantrag nach § 47 Abs. 1 VwGO zulässig und erfolgversprechend ist.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Veränderungssperre
Zulässigkeit des WiderspruchsverfahrensDie Baugenehmigung und das Baugenehmigungsverfahren+6 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Schwein gehabt!

Der Fall behandelt die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung einer Schweinemästerei innerhalb einer geschlossenen Ortschaft und das Verfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung bei fehlendem gemeindlichen Einvernehmen. Zudem wird die Amtshaftung für etwaige Schadensersatzansprüche nach verweigerter Einvernehmensentscheidung angesprochen, insbesondere im Hinblick auf die Verantwortlichkeit von Stadtrat und Bürgermeister sowie die Ersatzvornahme durch die Kommunalaufsicht.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Schwein gehabt!
Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOEntscheidung durch GerichtsbescheidEinvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Investory

Im Fall 'Investory' geht es um die Rechtmäßigkeit eines auf ein Einkaufszentrum zugeschnittenen Bebauungsplans ('Obere Sulz II') der Stadt Saarheim, gegen dessen Inkrafttreten die Nachbarstadt Neunkirchen Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht erhebt. Die Klausurproblematik liegt insbesondere in der gerichtlichen Überprüfbarkeit der Abwägung öffentlicher Belange sowie der Einwendungserwägungen im Bauplanungsrecht, der Antragsbefugnis einer Nachbargemeinde und den formellen sowie materiellen Anforderungen an das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Investory
Kommunale SatzungenBürger und EinwohnerAußenbereich (§ 35 BauGB)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Genug vergnügt!

In diesem Fall geht es um die planungsrechtliche Zulässigkeit eines 'Vintage-Activity-Cafés' im unbeplanten Innenbereich der Saarheimer Altstadt nach § 34 BauGB. Streitpunkt ist, ob das von den Eigentümern geplante Vorhaben genehmigungsfähig ist, insbesondere angesichts geplanter Beschränkungen für Vergnügungsstätten im neuen Bebauungsplan und der bereits angelaufenen Bauleitplanung. Zudem spielen prozessuale Fragen zur Antrags-, Widerspruchs- und Klagebefugnis sowie zu Verfahrensfristen eine Rolle.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Genug vergnügt!
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Weitere RechtsgebieteAußenbereich (§ 35 BauGB)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Abgeflammt

In diesem Fall geht es um die planungsrechtliche Zulässigkeit des Wiederaufbaus einer abgebrannten Holzwarenfabrik in einem überwiegend von Wohnnutzung geprägten Gebiet ohne Bebauungsplan. Zentraler Streitpunkt ist, ob sich das betreffende Vorhaben im Sinne des § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügt und ob der Gesellschaft Bestandsschutz oder ausnahmsweise eine Zulassung nach dem BauGB zusteht. Die Klage richtet sich auf die Erteilung eines Vorbescheids bezüglich der Art der baulichen Nutzung.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Abgeflammt
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Die Baugenehmigung+5 weitere
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