Genug vergnügt!
Saarheim: Genug vergnügt! · Öffentliches Recht für Schwerpunktbereich
In diesem Fall geht es um die planungsrechtliche Zulässigkeit eines 'Vintage-Activity-Cafés' im unbeplanten Innenbereich der Saarheimer Altstadt nach § 34 BauGB. Streitpunkt ist, ob das von den Eigentümern geplante Vorhaben genehmigungsfähig ist, insbesondere angesichts geplanter Beschränkungen für Vergnügungsstätten im neuen Bebauungsplan und der bereits angelaufenen Bauleitplanung. Zudem spielen prozessuale Fragen zur Antrags-, Widerspruchs- und Klagebefugnis sowie zu Verfahrensfristen eine Rolle.
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- Außenbereich (§ 35 BauGB)Neuerrichtung von Wohngebäuden (§ 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 BauGB)
- Außenbereich (§ 35 BauGB)Teilprivilegierung und verfassungsrechtlicher Bestandsschutz
- Außenbereich (§ 35 BauGB)Nutzungsänderung nach § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BauGB
- Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Rechtsschutz der Gemeinde - Baugenehmigung erteilt ohne Einholung des Einvernehmens
- Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Ersetzung des Einvernehmens - Ermessensentscheidung oder Verpflichtung der Behörde?
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