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Öffentliches Recht

Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)

Das Gleichheitsrecht (Art. 3 GG) schützt vor willkürlicher Ungleich- oder Gleichbehandlung durch den Staat. Art. 3 Abs. 1 GG enthält den allgemeinen Gleichheitssatz („Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“); die Abs. 2 und 3 legen spezielle Diskriminierungsverbote (u.a. wegen Geschlecht, Abstammung, Behinderung) fest. Examensklassiker: Vergleichsgruppenbildung, Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem, Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem, Prüfungsmaßstab staatlicher Differenzierungen.

Zu diesem Thema haben wir 135 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – Kein Raum für Ungleichbehandlung

Die Klausur behandelt verfassungsrechtliche Fragen zur Ungleichbehandlung und den Voraussetzungen zulässiger Differenzierung. Dabei steht Art. 3 GG im Mittelpunkt; es geht um die Rechte betroffener Personen gegen diskriminierende staatliche Maßnahmen und um die verfassungsrechtlichen Maßstäbe der Gleichbehandlung.

Darius Ruff, Niklas Steinhoff· JuS 2026, 978
Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+1 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: „Die Qual der Wahl“

Die Hausarbeit behandelt öffentlich-rechtliche Fragestellungen im Kontext von Wahlen und Wahlrechtsgrundsätzen. Im Mittelpunkt steht die Prüfung, ob und unter welchen Voraussetzungen Wahlrechtsregelungen mit Verfassungsrang mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Es werden zentrale Fragen der Staatsorganisation, der Verfassungsbeschwerde sowie einschlägige Grundrechte thematisiert.

Wahlen und WahlrechtsgrundsätzeVerfassungsbeschwerde+5 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – CO2 in der Luft

Die Klausur behandelt grundrechtliche und verfassungsrechtliche Fragen rund um den staatlichen Umgang mit CO2 in der Luft. Neben der Auslegung von Grundrechten wie der körperlichen Unversehrtheit werden umweltrechtliche und gleichheitsrechtliche Aspekte erörtert. Schwerpunkt liegt auf der verfassungsrechtlichen Bewertung staatlicher Maßnahmen zum Schutz vor klimaschädlichen Emissionen.

Professor Dr. Daniel Wolff, Max Kelch· JuS 2026, 434· 300 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenKörperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)Umweltrecht+3 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Examensübungsklausur: Glücksspiel mit Grundrechten

Die Unternehmerin A begehrt als Betreiberin einer Einzelspielhalle in Baden-Württemberg nach Ablauf einer Härtefallbefreiung eine neue, unbefristete Erlaubnis zum Weiterbetrieb ihrer Spielhalle sowie hilfsweise eine erneute Befreiung. Die zuständige Behörde lehnt beide Anträge unter Verweis auf das landesrechtliche Abstandsgebot und die bestehende Erlaubnis einer Konkurrenzspielhalle ab. A unternimmt Widerspruch, Klage sowie eine Landesverfassungsbeschwerde und sieht ihre Grundrechte, insbesondere den chancengleichen Zugang zum Beruf und ihre Eigentumsfreiheit, verletzt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Auswahlentscheidung bei konkurrierenden Spielhallenbetrieben, das Abstandsgebot, die Härtefallregelung und Verfahrensfragen der Verfassungsbeschwerde sowie die Fortführbarkeit des Verfahrens nach dem Tod der Beschwerdeführerin.

Alexander Khorenko· ZJS 2026, 593
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

* "Zwischen Fluss und Meer

Der Fall behandelt die rechtliche Zulässigkeit von Versammlungsbeschränkungen sowie die Möglichkeiten effektiven Rechtsschutzes gegen diese. Im Mittelpunkt stehen die Meinungsfreiheit, der Gleichheitssatz und versammlungsrechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit einer islamistischen Kundgebung in Leipzig. Die Klausur stellt eine Übungsklausur dar, basiert aber teilweise auf echten Sachverhalten aus dem Jahr 2024.

Sarah Praunsmändel, Hundt-Matthies, Zimmermann· JA 2026, 314· 300 Min
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+3 weitere
JuS 2026Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Turban oder Motorrad?

Die Klausur thematisiert die Kollision zwischen der Tragepflicht eines Motorradhelms und dem Wunsch, aus religiösen Gründen einen Turban zu tragen. Im Zentrum stehen die Grundrechte aus Art. 4 und Art. 2 GG, insbesondere Fragen zum Prüfungsmaßstab, zur Abwägung und zur Verhältnismäßigkeit. Die Arbeit eignet sich besonders zur Einführung in grundrechtliche Falllösungen im öffentlichen Recht.

Luca Fynn Duda· JuS 2026, 41· 120 Min
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Recht der öffentlichen Sachen+4 weitere
JURA 2026Anfänger:innen

ÖR-Anfängerhausarbeit zu Genderpflicht in universitären Prüfungen

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Genderpflicht in universitären Prüfungen. Geprüft wird insbesondere, ob eine solche Pflicht gegen Grundrechte, insbesondere das Gleichheitsrecht oder die Meinungsfreiheit, verstößt.

Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Starker Staat

Die Klausur behandelt Grundfragen der Grundrechtsdogmatik im Kontext eines starken Staates. Es werden tatsächliche und rechtliche Grundlagen analysiert, wie weit und mit welchen Mitteln staatliche Eingriffe in Grundrechte erfolgen dürfen. Schwerpunkte liegen auf typischen Abwägungsentscheidungen und der Anwendung grundrechtlicher Prüfungsmaßstäbe.

Jan Dönges, Luisa Keßler· JuS 2025, 962· 300 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenRecht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+2 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte und Verwaltungsrecht – Vollverschleierung am Steuer

Die Klausur behandelt die rechtlichen Probleme rund um das Verbot der Vollverschleierung während des Führens eines Fahrzeugs. Im Fokus stehen hierbei die Prüfung der Glaubensfreiheit aus Art. 4 GG, Abwägung mit den Anforderungen an die Verwaltung (Ermessen, Verhältnismäßigkeit) sowie die rechtlichen Voraussetzungen eines Verwaltungsakts. Zusätzlich werden Gleichheitsfragen sowie die materielle Rechtmäßigkeit einer Verwaltungsmaßnahme angerissen.

Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Ermessen und VerhältnismäßigkeitDie Merkmale des Verwaltungsakts+5 weitere
ZjS 2025FortgeschritteneAnfänger:innen

Semesterabschlussklausur im Wirtschaftsvölkerrecht: New Tyres for Mesalien

Der WTO-Mitgliedstaat Mesalien hat ein Gesetz erlassen, das den Import und Verkauf von ausländisch hergestellten runderneuerten Reifen verbietet. In Mesalien produzierte runderneuerte Reifen sind weiterhin zugelassen. Die Regierung von Mesalien begründet das Verbot mit Umwelt- und Gesundheitsschutz aufgrund der kurzen Lebensdauer und den damit verbundenen Abfallproblemen runderneuerter Reifen. Die Eutanische Union, größter Exporteur runderneuerter Reifen nach Mesalien, zweifelt an der WTO-Konformität der Maßnahme und erwägt Konsultationen nach dem DSU. Im Mittelpunkt stehen die Vereinbarkeit des mesalischen Importverbots mit dem GATT, insbesondere Art. XI:1, Art. III:4 und eine mögliche Rechtfertigung nach Art. XX(b) GATT.

Jelena Bäumler, Jan Dorwig· ZJS 2025, 703
Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)Freizügigkeit (Art. 11 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+5 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Zeugnisbemerkung bei Legasthenie

Die Klausur behandelt die grundrechtliche Bewertung einer Zeugnisbemerkung über eine bestehende Legasthenie. Im Zentrum steht die Frage, ob dadurch das Gleichheitsrecht aus Art. 3 GG verletzt wird und welche Prüfungsschritte bei der mittelbaren Diskriminierung heranzuziehen sind. Ergänzend wird das Verhältnis zu weiteren Grundrechten, insbesondere zum Persönlichkeitsrecht und zum schulbezogenen Grundrecht, thematisiert.

Jan Martinus Berger, Antonia Gövert· JuS 2025, 422· 120 Min
Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)GrundrechtskonkurrenzenRecht der öffentlichen Sachen+3 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Hundeführerschein

Die Klausur behandelt die grundrechtlichen Fragen rund um die Einführung eines Hundeführerscheins. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG und eine erste Einführung in die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Grundrechtseingriffen. Ergänzend werden Bezüge zu Verwaltungsvollstreckung und dem Polizei- und Ordnungsrecht hergestellt.

Professor Dr. Daniel Wolff, Jana Hillenbrand· JuS 2025, 151· 120 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Recht der öffentlichen Sachen+4 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

Konsumverbot von Alkohol an bestimmten öffentlichen Orten?

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines bundesgesetzlichen Konsumverbots von Alkohol an bestimmten öffentlichen Orten, insbesondere mit Blick auf die allgemeine Handlungsfreiheit und den Gleichheitssatz. Thematisiert werden zudem Fragen der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz und die Erforderlichkeit des Gesetzes. Der Sachverhalt beruht auf aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen und richtet sich an Studierende im Grundstudium des Öffentlichen Rechts.

JURA 2025, 2212
Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Gesetzgebungskompetenzen+1 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

„Schutz einer Synagoge durch Künstliche Intelligenz“

Im Sommer 2023 werden in Nordrhein-Westfalen Synagogen Ziel gewaltsamer Anschläge, woraufhin das Land eine Videoüberwachung mit KI-basierter Auswahl von Personen zur Identitätskontrolle einführt. Der Kläger A sieht sich durch die Kontrollen und besonders die körperliche Durchsuchung diskriminiert und unverhältnismäßig behandelt, erhebt Klage und beruft sich unter anderem auf die Europäische Menschenrechtskonvention. Zu prüfen ist insbesondere, ob für das Vorgehen der Polizei eine geeignete Rechtsgrundlage vorliegt und wie verfassungs- sowie datenschutzrechtlich der Einsatz künstlicher Intelligenz und das Vorgehen der Polizei zu bewerten sind.

Durner, Müsch· JA 2024, 471· 300 Min
GrundlagenErmessen und VerhältnismäßigkeitGleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
JuS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Parteimitgliedschaft

Die Klausur thematisiert die Entziehung einer Waffenbesitzkarte wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit aufgrund einer Parteimitgliedschaft. Neben waffenrechtlichen Grundlagen werden insbesondere prüfungsrelevante Fragen zu Ermessensausübung, unbestimmten Rechtsbegriffen und zum Verhältnis von Verwaltungsrecht und Grundrechten behandelt.

Dr. Paula Rhein-Fischer· JuS 2024, 529· 120 Min
WaffenrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitUnbestimmte Rechtsbegriffe+4 weitere
JA 20241. Staatsexamen

„Der Streit um die Wagnerhalle“

Im Fall begehrt ein Ortsverband einer politischen Partei den Zugang zu einer neuen Stadthalle für eine Wahlkampfveranstaltung. Die Stadt Bayreuth lehnt den Antrag ab, da sie der Partei rechtsextreme und unerwünschte Tendenzen unterstellt und auf einen formellen Stadtratsbeschluss zum Ausschluss bestimmter politischer Inhalte verweist. Examiniert werden der einstweilige Rechtsschutz und die kommunalrechtlichen Grundlagen des Zugangs zu öffentlichen Einrichtungen unter Berücksichtigung der Grundrechte und des Parteienrechts.

Lukas Heinze· JA 2024, 319· 300 Min
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: Grundrechtseingriff durch pandemiebedingte Schließung eines Fitnessstudios als „Kirche des Bizeps“

A, österreichischer Staatsbürger und begeistertes Mitglied der aus Social-Media bekannten "Kirche des Bizeps", wendet sich gegen die pandemiebedingte Schließung eines Fitnessstudios in Deutschland. Er macht geltend, durch das Pandemie-Eindämmungsgesetz (PEG) in mehreren Grundrechten, insbesondere der Religionsfreiheit, verletzt zu sein, da ihm der tägliche Fitnessstudio-Besuch als religiöse Pflicht erscheint. Zudem sieht A sich durch Sonderregelungen für Polizeidienstkräfte in unzulässiger Weise ungleich behandelt und beruft sich auf weitere Freiheitsrechte wie die allgemeine Handlungsfreiheit und die Freizügigkeit. Schwerpunkt des Falls sind Grundrechteingriffe im Kontext der Pandemiebekämpfung, das Verhältnis verschiedener Grundrechte und die Einordnung der "Kirche des Bizeps" als Religionsgemeinschaft.

Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+5 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – Finanzspritze für parteinahe Stiftungen

Die Klausur befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit und Gestaltung staatlicher Förderungen für parteinahe Stiftungen. Im Fokus stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine gleichheitsgerechte Mittelvergabe sowie die Ausgestaltung von Rechtsschutzmöglichkeiten. Dabei werden Grundzüge des Parteien- und Stiftungsrechts sowie zentrale Prüfungsmechanismen des Grundgesetzes behandelt.

Laura Jäckel, Timo Laven, Yannick Schoog· JuS 2024, 256· 300 Min
Politische ParteienStaatsstrukturprinzipien des GGVerfassungsbeschwerde+4 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Sollte die Einbürgerung am Handschlag scheitern?

Der Fall behandelt die Versagung einer Einbürgerung auf Grund der Weigerung eines muslimischen Antragstellers, Frauen aus religiösen Gründen die Hand zu geben. Schwerpunkt ist die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der 'Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse' (§ 10 I StAG) sowie die Frage, ob die Verweigerung des Handschlags ein legitimer Ablehnungsgrund ist. Zudem werden formelle Fragen des Widerspruchsverfahrens und der Klageerhebung angesprochen.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2024, 136· 180 Min
Besondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenErmessen und VerhältnismäßigkeitGlaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)+4 weitere
JuS 2024Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Racial Profiling an kriminalitätsbelasteten Orten

Die Klausur behandelt die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Maßnahmen im Kontext von Racial Profiling an kriminalitätsbelasteten Orten. Schwerpunktmäßig werden Aspekte des Polizei- und Ordnungsrechts sowie des Gleichheitsrechts (Art. 3 GG) geprüft. Es geht um die Bewertung des rechtlichen Rahmens, Ermessensentscheidungen und grundrechtliche Implikationen solcher Maßnahmen.

Dr. Björnstjern Baade· JuS 2024, 158· 300 Min
Grundlagen Polizeiliche StandardmaßnahmenGleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
JA 2024Anfänger:innen

Homöopathie für Tiere

Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit des in § 50 II TAMG geregelten Tierarztvorbehalts bei der Anwendung von Humanhomöopathika an Tieren im Lichte der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG und des Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG. Geprüft werden die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde, insbesondere im Hinblick auf die Drei-Stufen-Lehre und Verhältnismäßigkeit.

Jonas Geck· JA 2024, 43· 120 Min
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+2 weitere
JURA 2024Fortgeschrittene

Verwaltungsrecht und Europarecht

Die Hausarbeit thematisiert zum einen den Umgang mit geschlechtersensibler Sprache durch Lehrkräfte im Schulunterricht und die Reaktion eines Elternteils, der ein aufsichtliches Einschreiten der Schulbehörde begehrt. Im zweiten Teil wird das Erscheinungsbild von Beamten im schulischen Kontext im Rahmen einer Individualbeschwerde vor dem EGMR behandelt, wobei Grundkenntnisse der EMRK erforderlich sind.

Robert Böttner, Eric Böttner· JURA 2024, 772
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)+4 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Tristes Christfest – Das Weihnachtsbaum-Verkaufsverbot

Die Klausur thematisiert ein gesetzliches Verkaufsverbot für Weihnachtsbäume zwischen November und Dezember. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten von Verfassungsbeschwerden einer Privatperson und eines Bio-Weihnachtsbaumerzeugers, insbesondere im Hinblick auf Grundrechte wie Glaubensfreiheit, Eigentums- und Berufsfreiheit sowie deren Schrankensystematik. Zusätzlich soll die Betroffenheit einer ausländischen Firma aus unionsrechtlicher Sicht (Grundfreiheiten) erörtert werden.

Dr. Romy Klimke, Jannis Bertling· JA 2023, 847· 300 Min
VerfassungsbeschwerdeGlaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+5 weitere
JA 20231. Staatsexamen

'Coronaausbrüche in der Fleischfabrik' – Arbeitsstopp für Grenzpendler aus Großbetrieben der Fleischproduktion

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde eines tschechischen Fleischbetriebs gegen vorübergehende Einreisebeschränkungen für Grenzpendler, die zur Eindämmung einer Virusvariante während der Corona-Pandemie erlassen wurden. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich Grundrechte, insbesondere Gleichbehandlung und Berufsfreiheit, sowie im Verhältnis zum Unionsrecht (Freizügigkeit von Arbeitnehmern und Unternehmern nach dem AEUV und FreizügG/EU). Zudem sind prozessuale Fragen wie die Beschwerdebefugnis und das Prüfungsprogramm des Bundesverfassungsgerichts zu erörtern.

Dr. Jannika Jahn, Paula Anna Jenner· JA 2023, 400· 180 Min
VerfassungsbeschwerdeGleichheitsrecht (Art. 3 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+3 weitere
ZjS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur Grundrechte: „Lasst mich mitsingen!“

Eine 9-jährige Schülerin begehrt Aufnahme in einen traditionsreichen Knabenchor, der als Anstalt des öffentlichen Rechts geführt wird. Ihre Aufnahme wird nach einem Vorsingen unter Verweis auf nicht ausreichenden Luftdruck beim Singen und den traditionsbedingten Klang eines Knabenchors abgelehnt. Die Schülerin sieht sich durch diese Ablehnung in ihrem Recht auf geschlechterbezogene Gleichbehandlung aus Art. 3 GG verletzt und erhebt Verfassungsbeschwerde. Im Mittelpunkt stehen die Abwägung zwischen Gleichbehandlungsgebot und Kunstfreiheit sowie die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Auswahlpraxis öffentlicher Kulturinstitutionen.

Joshua Moir· ZJS 2023, 569
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

* "Ärger mit der Prüfungsordnung

Die Klausur beschäftigt sich mit einer Änderung der Prüfungsordnung an einer Universität, welche die Prüfungsform im dritten Versuch von einer mündlichen Prüfung zu einer Klausur wechselt. Studierende, die von dieser Änderung betroffen sind, werden vor rechtliche Herausforderungen gestellt, insbesondere im Hinblick auf den Vertrauensschutz und die Rückwirkung der Prüfungsordnung. Der Fall fragt nach der Entscheidung des Prüfungsamts und den möglichen Rechtsschutzmöglichkeiten.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2023, 209· 180 Min
Die SatzungVerwaltungsvorschriften+4 weitere
JURA 2023Anfänger:innen

»Die rüstige Rentnerin«

Die Klausur behandelt die unionsrechtlichen Freizügigkeits- und Gleichbehandlungsrechte von Unionsbürgern am Beispiel einer deutschen Rentnerin, die in Spanien lebt und aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit von einer Teilnahme an den nationalen Meisterschaften ausgeschlossen wird. Thematisiert werden insbesondere der freizügigkeitsakzessorische Gleichbehandlungsanspruch, das Diskriminierungsverbot sowie die Horizontalwirkung im Privatrechtsverhältnis; prozessual wird die Formulierung einer zulässigen Vorlagefrage im Vorabentscheidungsverfahren an den EuGH geprüft.

Europäische Integration+2 weitere
JURA 2023Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Parteitag in der Stadthalle?

Die Klausur behandelt die Verpflichtungsklage einer Partei auf Zugang zu einer kommunalen Stadthalle nach Veränderung der Benutzungssatzung, wobei der Begriff „Partei“ aus dem Kreis der Nutzungsberechtigten gestrichen wurde. Thematisiert werden methodengerechte Satzungsauslegung und Grundsatzfragen zu kommunalen Einrichtungen, Vereinsbegriff und Gleichheitsrecht. Schwerpunkt ist die rechtliche Prüfung der Zulassungsansprüche und die Auslegung der kommunalen Satzung.

Kommunale SatzungenDie öffentlichen Einrichtungen der GemeindeGleichheitsrecht (Art. 3 GG)+2 weitere
JURA 2023Anfänger:innen

Beamtenrechtliche Eignung und politische Gesinnung

Die Klausur stellt sechs Einzelprobleme zur beamtenrechtlichen Eignung im Zusammenhang mit politischer Gesinnung und Verfassungstreue. Untersucht werden Einstellung und Entfernung aus dem öffentlichen Dienst bei Teilnahme an Veranstaltungen, Aktivitäten in bestimmten politischen Gruppierungen sowie politisch motivierten Äußerungen und Handlungen. Der Fokus liegt auf der Vereinbarkeit behördlicher Entscheidungen mit grundrechtlichen und beamtenrechtlichen Vorgaben.

Thomas Groß· JURA 2023, 549
BeamtenrechtGleichheitsrecht (Art. 3 GG)+2 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

* "Wider die Zersplitterung der Stadtverordnetenversammlung!

Nach der Kommunalwahl in einer hessischen Stadt beschließt die Stadtverordnetenversammlung eine Änderung ihrer Geschäftsordnung, die die Mindestanzahl für eine Fraktion erhöht und damit die Mitwirkungsmöglichkeiten kleiner Parteien beschneidet. Zwei benachteiligte Stadtverordnete fechten die Änderung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof an und rügen u.a. die Verletzung demokratischer Grundsätze und Verfahrensmängel. Zu prüfen ist die Erfolgsaussicht ihres Antrags, wobei insbesondere prozessuale Zulässigkeit und materielle Rechtmäßigkeit der Neuregelung einschließlich etwaiger Mitwirkungsrechte und Demokratiegrundsätze im Vordergrund stehen.

Jan N. Henrich· JA 2022, 396· 300 Min
GrundlagenDer GemeinderatZulässigkeit der Allgemeinen Leistungs- und Unterlassungklage+5 weitere
JA 20221. Staatsexamen

Sperrstunde für die Kunstfreiheit?

Gegenstand ist die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von § 28a Abs. 1 Nr. 7 und Nr. 11 IfSG (in der Fassung von 2020) durch das Bundesverfassungsgericht, wobei insbesondere die Vereinbarkeit mit dem Bestimmtheitsgebot und der Kunstfreiheit im Zentrum steht. Daneben werden staatsorganisationsrechtliche Aspekte wie die Gesetzgebung und das gesetzgeberische Verfahren, die Antragsberechtigung im Organstreitverfahren sowie der Beitritt zu Verfahren vor dem BVerfG problematisiert.

Leo Müller, Maximilian Roth· JA 2022, 307· 300 Min
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Abstrakte Normenkontrolle+4 weitere
JA 2022Anfänger:innen

Grundrechtskollisionen im digitalen Raum

Die Klausur behandelt eine Grundrechtskollision im Kontext digitaler Plattformen und sozialen Medien am Beispiel einer Löschung politischer Inhalte und des Accounts eines Bundestagskandidaten während der Covid-19-Pandemie. Schwerpunktmäßig steht das Verhältnis zwischen Meinungsfreiheit, Wahlkampfkommunikation und den Rechten des Plattformanbieters im Zentrum. Zu prüfen ist die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Löschung.

Katharina Longin, Wiebke de Raaf· JA 2022, 130· 180 Min
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)GrundrechtskonkurrenzenAllgemeine Grundrechtslehren+4 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Unrepräsentative Demokratie?

Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit eines Paritätsgesetzes, das eine geschlechterparitätische Besetzung der Landeslisten zur Bundestagswahl vorschreibt. Im Zentrum stehen dabei Fragen zum Gleichstellungsauftrag, zu den Wahlrechtsgrundsätzen und zu den Rechten der politischen Parteien. Der fiktive Sachverhalt fordert eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Zusammenspiel von Gleichstellung und demokratischen Prinzipien.

Therese Neuffer· JURA 2022, 1353
Wahlen und WahlrechtsgrundsätzePolitische ParteienGleichheitsrecht (Art. 3 GG)+1 weitere
JURA 2022Anfänger:innen

Justizfreunde

Die Anfängerhausarbeit behandelt die Urteilsverfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Aufnahme einer Journalistin in einen privaten Journalistenverein. Es stehen die möglichen Verletzungen der Vereinigungsfreiheit, der Pressefreiheit und des Gleichbehandlungsgebots sowie die Vereinbarkeit der Öffentlichkeitsarbeit des BVerfG mit dem Recht auf Gleichbehandlung im publizistischen Wettbewerb im Mittelpunkt.

Stefan Haack· JURA 2022, 746
VerfassungsbeschwerdeVereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)+5 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

Thor für Deutschland

Thor, ein 15-jähriger Schüler, nimmt aus politischen Gründen während der Unterrichtszeit an Demonstrationen teil und wird deshalb von seiner Schule sanktioniert. Die Klausur prüft Konflikte zwischen Schulpflicht und Grundrechten wie Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie das Gleichheitsrecht und die behördliche Ermessensausübung. Zudem werden verfassungsprozessuale Fragen, insbesondere zur Verfassungsbeschwerde und zum einstweiligen Rechtsschutz beim Bundesverfassungsgericht, thematisiert.

Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
JA 2021Anfänger:innen

Corona im Bundestag

Im Frühjahr 2020 ordnen die Gesundheitsbehörden wegen einer Corona-Infektion eines AfW-Abgeordneten Quarantäne für alle Fraktionsmitglieder an. Nach Aufhebung der Immunität im Bundestag bestreitet die AfW-Fraktion die Rechtmäßigkeit der Maßnahme und begehrt die Feststellung einer Verletzung ihrer Rechte, nachdem der Bundestag die Freigabe zur Teilnahme an einer Bundestagssitzung verweigert hat. Zu prüfen sind insbesondere die Bedeutung der Abgeordnetenimmunität im Kontext infektionsschutzrechtlicher Quarantänen und subjektive Rechtspositionen des einzelnen Abgeordneten.

Prof. Dr. Matthias Friehe· JA 2021, 831· 120 Min
Der BundestagStaatsstrukturprinzipien des GGOrganstreitverfahren+2 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Burkini im Schwimmbad

Der Fall thematisiert ein Burkini-Verbot in öffentlichen Schwimmbädern und behandelt zentrale Fragen der Glaubensfreiheit und Gleichheitsrechte. Er enthält außerdem eine Problemschwerpunkt zur formellen und materiellen Beschlussfähigkeit des Bundestages im Rahmen der Gesetzgebung. Der Sachverhalt eignet sich insbesondere zur Prüfung der Grundrechte und des Staatsorganisationsrechts.

Ute Sacksofsky, Berit Völzmann· JURA 2021, 1105
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Gesetzgebungsverfahren+3 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Schwangerschaftsabbruch 3.0

Die Klausur behandelt das komplexe Zusammenspiel von Individualverfassungsbeschwerde und staatsorganisationsrechtlichen Fragen im Kontext einer Gesetzesänderung zum Schwangerschaftsabbruch. Sie prüft u.a. Gesetzgebungskompetenzen, das Gesetzgebungsverfahren, Konflikte im Parlamentsbetrieb (Sitzungsausschluss), die Beteiligung des Vermittlungsausschusses und die Auswirkungen auf die Berufsausübungsfreiheit von Ärzten. Die Studierenden sollen sich mit der Verbindung von Staatsorganisationsrecht und Grundrechtsdogmatik auseinandersetzen.

GesetzgebungskompetenzenGesetzgebungsverfahrenBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+5 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Im Westen geht der Halbmond auf...

In Nordrhein-Westfalen wurde ein Gesetz verabschiedet, das vorschreibt, in jedem Gerichtsgebäude ein Hilal-Symbol (islamische Mondsichel) anzubringen, um gesellschaftlichen Zusammenhalt und Solidarität zu fördern. Bundestagsabgeordnete beantragen beim Bundesverfassungsgericht die abstrakte Normenkontrolle mit Blick auf Gesetzgebungskompetenz, Grundrechte der Justizbeamten sowie die Unparteilichkeit der Justiz. Die Aufgabe prüft die Zulässigkeit und Begründetheit des Antrags.

Abstrakte Normenkontrolle+4 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Die Leiden des jungen Werner

In diesem Übungsfall aus dem Gefahrenabwehrrecht wird geprüft, ob der durch den Oberbürgermeister ausgesprochene Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse sowie das Verbot des Erwerbs und Besitzes erlaubnisfreier Waffen gegenüber einem exponierten kommunalpolitischen Funktionär einer als verfassungsfeindlich eingestuften, aber nicht verbotenen Partei rechtmäßig ist. Es werden insbesondere Fragen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit, des Parteienprivilegs, sowie der gerichtliche Eilrechtsschutz gegen Sofortvollzug thematisiert.

Johanna Gabler, Christoph Hautkappe· JA 2020, 924· 300 Min
Gefahr für polizeiliche Schutzgüter Ermessen und VerhältnismäßigkeitVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Mietpreisbremse

Die Klausur behandelt die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbremse (§ 556d BGB) und thematisiert insbesondere die Grundrechtseingriffe zugunsten privater Vermieter. Im Mittelpunkt stehen mögliche Verletzungen der Eigentumsfreiheit (Art. 14 GG) und des Gleichheitsrechts (Art. 3 I GG) durch die Beschränkung der Miethöhe im Rahmen eines Wohnungsmarktes mit angespanntem Wohnungsmarkt. Außerdem wird geprüft, ob die Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde, erfüllt sind.

Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+1 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Wahlrechtliche Irrungen und Wirrungen

Die Klausur behandelt die Wahlprüfungsbeschwerde eines unter Betreuung stehenden deutschen Staatsbürgers, der aufgrund § 13 Nr. 2 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde, und prüft die Vereinbarkeit dieser Norm mit den Wahlrechtsgrundsätzen und Grundrechten. Zudem wird geprüft, ob dem Betroffenen Amtshaftungsansprüche gegen das Bundesland für die Verletzung des Steuergeheimnisses zustehen, die zu einem Schlaganfall und hohen Behandlungskosten geführt haben.

Thomas Becker, Johannes Heck· JA 2020, 440· 300 Min
Wahlen und WahlrechtsgrundsätzeAmtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)+2 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Allzweckwaffe Sperrklausel

Die Klausur thematisiert die Anhebung der Sperrklausel im Bundeswahlgesetz von fünf auf zehn Prozent der gültigen Zweitstimmen und die damit verbundenen verfassungsrechtlichen Fragen. Geprüft werden vor allem die Vereinbarkeit mit den Wahlrechtsgrundsätzen, der Chancengleichheit der Parteien sowie formelle Aspekte des Gesetzgebungsverfahrens – insbesondere die Stimmabgabe im Bundesrat. Es ist zu prüfen, ob ein entsprechender Antrag einer Landesregierung auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines solchen Änderungsgesetzes Aussicht auf Erfolg hat.

Dr. Benjamin Straßburger· JA 2020, 116· 180 Min
Wahlen und WahlrechtsgrundsätzePolitische ParteienAbstrakte Normenkontrolle+4 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Pandemiebedingte Betriebsschließung«

Die Klausur behandelt die Auswirkungen infektionsschutzrechtlicher Betriebsschließungen während der COVID-19-Pandemie. Schwerpunkte sind die Fortsetzungsfeststellungsklage gegen infektionsschutzrechtliche Allgemeinverfügungen, die Prüfung der Eingriffsnormen aus dem Infektionsschutzgesetz sowie die Vereinbarkeit der Maßnahmen mit der Berufsfreiheit und dem Gleichheitssatz. Es werden typische verfassungs- und verwaltungsrechtliche Fragestellungen im Kontext pandemiebedingter Einschränkungen behandelt.

Zulässigkeit der FortsetzungsfeststellungsklageBesondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+2 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Zulassung verfassungsfeindlicher Parteien zu kommunalen Einrichtungen

In dem Fall geht es um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine kreisfreie Stadt einer verfassungsfeindlichen Partei wie der NPD die Nutzung eines städtischen Kulturzentrums für eine Parteiveranstaltung verweigern darf. Untersucht werden kommunalrechtliche, verfassungsrechtliche und verwaltungsprozessuale Aspekte, insbesondere im Lichte der Gleichbehandlung politischer Parteien und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Ronja Heß, Ibrahim Kanalan· JURA 2020, 859
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindePolitische ParteienGleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Dunkle Hautfarbe

Im Fall betritt ein deutscher Staatsbürger mit dunkler Hautfarbe den Kölner Hauptbahnhof und wird von Polizeibeamten zu einer Identitätsfeststellung aufgefordert. Die Maßnahme erfolgt offenbar nur aufgrund seiner Hautfarbe, was der Betroffene als diskriminierend empfindet und ihre Rechtswidrigkeit gerichtlich feststellen lassen möchte. Die Problematik betrifft polizeiliche Ermessensentscheidungen, Gleichheitsrechte und die Zulässigkeit sowie Begründetheit einer Fortsetzungsfeststellungsklage.

Andreas Müller· JA 2019, 295· 60 Min
Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Ermessen und VerhältnismäßigkeitZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+3 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Was lange währt, ist doch nicht gut?

E vermietet seit Jahrzehnten eine Ferienwohnung im unbeplanten Innenbereich ohne entsprechende Genehmigung. Aufgrund einer Beschwerde ergeht eine Nutzungsuntersagung, die vor dem Verwaltungsgericht angegriffen wird. Zu prüfen sind Fragen der baurechtlichen Genehmigungspflicht, Ermessen, Duldung/Verwirkung und Gleichbehandlung im Kontext von § 13a BauNVO und Art. 3 I GG.

Tim Kristofer Kraus· JA 2019, 44· 180 Min
Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)Ermessen und VerhältnismäßigkeitGleichheitsrecht (Art. 3 GG)+1 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

»Was lange währt, wird endlich gut«

Die Klausur behandelt die Ablehnung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft einer Referendarin nach einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen Beleidigung und thematisiert die rechtlichen Anforderungen an die Berufswürdigkeit nach § 7 Nr. 5 BRAO. Schwerpunkte sind die verfassungsrechtliche Prüfung am Maßstab der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), die Drei-Stufen-Theorie sowie der Begriff des allgemeinen Gesetzes im Sinne von Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 103 Abs. 3 GG.

Semra Sagir· JURA 2019, 1297
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Verfassungsbeschwerde+2 weitere
JURA 2019Anfänger:innen

Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)

Die Klausur behandelt den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG anhand mehrerer Fallkonstellationen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind die Prüfung von Ungleichbehandlungen durch Gesetzgebung und Verwaltung, insbesondere im Strafrecht, Steuerrecht und Beamtenrecht. Ziel ist, die Prüfungsstruktur und Problemfelder von Art. 3 Abs. 1 GG zu vermitteln.

Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+1 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Hamburger Lehren

Die Klausur beschreibt einen Streit zwischen Bund und dem Land Berlin über ein Gesetz zur Sicherheit bei Bundes-Großereignissen, ausgelöst durch einen Vorstoß zur Unterstellung der Landespolizeikräfte unter das Kommando der Bundespolizei. Das Land Berlin beantragt eine abstrakte Normenkontrolle gegen das Gesetz und argumentiert mit verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich Gesetzgebungsverfahren, Gesetzgebungsformel sowie Verwaltungskompetenz.

Abstrakte NormenkontrolleGesetzgebungsverfahrenGesetzgebungskompetenzen+2 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Racial Profiling

Die Klausur behandelt die Kontrolle einer Familie durch Bundespolizisten im Zug, wobei der Verdacht auf Racial Profiling und eine mögliche Diskriminierung im Raum steht. Die Maßnahmen der Polizei werden anhand des BPolG und der grundrechtlichen Ermessensgrenzen, insbesondere Art. 3 III GG, geprüft. Die Familie möchte die Rechtmäßigkeit der Maßnahme im Verwaltungsgericht überprüfen lassen, zudem wird die Staatshaftung angesprochen.

Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Grundlagen Grundlagen+2 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Über den Wolken

Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit des Luftverkehrsteuergesetzes (LuftVStG) insbesondere im Hinblick auf die Grundrechte von EU-Unternehmen (insbesondere Eigentum und Berufsfreiheit) und behandelt Fragen zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Daneben geht es um die Vereinbarkeit der Steuer mit dem allgemeinen Gleichheitssatz angesichts der Ungleichbehandlung von Passagier- und Frachtflugverkehr.

Foroud Shirvani, Kevin Dziwis· JURA 2018, 298
VerfassungsbeschwerdeGleichheitsrecht (Art. 3 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+3 weitere
JA 20171. Staatsexamen

Post vom Dekan – plötzlich ist der Doktortitel weg

Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit des Dissertationsdruckzwangs und die Rechtmäßigkeit der Aberkennung des Doktortitels nach Versäumung der Ablieferungsfrist für Pflichtexemplare. Gegenstand ist unter anderem die grundrechtliche Überprüfung der Druck- und Publikationspflicht sowie deren Auswirkungen auf die Wissenschaftsfreiheit, das Gleichheitsgebot und den Schutz vor Enteignung. Es ist eine Übungsklausur auf Examensniveau, die eine Verfassungsbeschwerde prüft.

Dr. Gerrit Hellmuth Stumpf· JA 2017, 362· 300 Min
VerfassungsbeschwerdeWissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 GG)+2 weitere
JA 20171. Staatsexamen

Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein Innenstadtverbot für Fußballfans

Ein Eintracht-Fan aus Darmstadt will sich mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen ein durch die Stadt verhängtes Aufenthaltsverbot für Fußballfans in der Innenstadt wenden. Die Behörde begründet das Verbot mit drohenden Ausschreitungen beim Derby gegen den SV Darmstadt 98. Die Klausur behandelt unter anderem Fragen nach der Rechtmäßigkeit des Aufenthaltsverbots und den Erfolgsaussichten eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz.

Julia Löbich, Florian Schuch· JA 2017, 280· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Grundlagen Ermessen und Verhältnismäßigkeit+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Der Gesichtsschleier in der Schule

Die Klausur thematisiert die Frage, ob eine staatliche Schule eine Schülerin, die einen Gesichtsschleier (Niqab) trägt, vom Unterricht ausschließen darf. Sie behandelt das Spannungsverhältnis zwischen der Glaubensfreiheit der Schülerin und den schulrechtlichen Auflagen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Unterrichtsbetriebs.

Monika Polzin, Katharina Doll· JURA 2017, 1436
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Ermessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Gesetzliche Kita-Pflicht: Ein Übungsfall zu den Grenzen staatlicher Integrationspolitik

Der Fall behandelt die Einführung einer verpflichtenden Kita-Pflicht für nichtschulpflichtige Kinder ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und die daran anknüpfenden Grundrechtsprobleme. Besonderes Gewicht liegt auf dem Elternrecht, der allgemeinen Handlungsfreiheit, einer möglichen Diskriminierung sowie der Frage nach dem Gesetzesvorbehalt und den Grenzen staatlicher Integrationspolitik. Zu prüfen ist insbesondere, ob und inwieweit die Verfassungsbeschwerde der betroffenen Eltern und des Kindes gegen die Neuregelung Aussicht auf Erfolg hat.

Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Sozialtourismus?

Die Klausur behandelt die Problematik des sogenannten Sozialtourismus im Zusammenhang mit EU-Bürgern, die nach Deutschland einreisen, ohne einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, und dabei durch Vortäuschen falscher Tatsachen Aufenthaltsbescheinigungen erhalten und Sozialleistungen beantragen. Der Gesetzgeber hat eine Wiedereinreisesperre eingeführt, die nach missbräuchlicher Erlangung von Aufenthaltsrechten verhängt werden kann. Die Klausur stellt unter anderem das Vorgehen des rumänischen Staatsangehörigen R dar und die rechtliche Bewertung seiner Situation.

Ermessen und VerhältnismäßigkeitEuropäische Integration+3 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Streit um das neue Spielhallengesetz

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung des neuen Hamburger Spielhallengesetzes durch einen betroffenen Spielhallenbetreiber. Zu prüfen sind insbesondere die Gesetzgebungskompetenz Hamburgs, die Vereinbarkeit der Neuregelungen mit Art. 12 Abs. 1 GG sowie mögliche Verletzungen des Gleichheitssatzes gemäß Art. 3 Abs. 1 GG. Ein Schwerpunkt liegt auf der Abwägung zwischen Grundrechten und den Zielen des Gesetzgebers.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2016, 834· 180 Min
GesetzgebungskompetenzenBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+2 weitere
JA 2016Anfänger:innen

'Heißer' Nebenjob im Studium

In diesem Fall geht es um die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, das die Inanspruchnahme von Prostituierten unter Strafe stellt, während die Prostituierten selbst straffrei bleiben. Geprüft werden die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde, die sich auf Art. 12 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG stützt, erhoben von einer selbstbestimmt agierenden Sexarbeiterin.

Matthias Friehe· JA 2016, 602· 180 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+1 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Schule mit Courage

Der Fall behandelt die Frage, ob die rechtsextreme Jugendorganisation einer Partei Anspruch auf Nutzung der Mensa einer öffentlichen Schule für eine parteipolitische Veranstaltung hat. Im Mittelpunkt stehen kommunalrechtliche Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen, die grundrechtlichen Anforderungen an die Gleichbehandlung politischer Parteien, das Parteienprivileg und die verfassungsrechtlichen Grenzen der Zulassung. Es ist insbesondere einstweiliger Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht zu prüfen.

Dr. Hannes Beyerbach· JA 2016, 521· 300 Min
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeGleichheitsrecht (Art. 3 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+2 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Sex Sells in der Mönckebergstraße

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer polizeirechtlichen Untersagungsverfügung gegen sexuelle Werbewirkung im öffentlichen Straßenraum in Hamburg. Zu prüfen ist insbesondere die Fortsetzungsfeststellungsklage, einschlägige Vorschriften des Polizei- und Ordnungsrechts sowie Ermessensentscheidungen der Behörde. Die Bewerbung einer Prostitutionsvermittlungs-Website und ihre Einschränkbarkeit stehen im Fokus.

Prof. Dr. Hermann Pünder, Daniel Mattig· JA 2016, 115· 180 Min
Zulässigkeit der FortsetzungsfeststellungsklageGrundlagenPolizeiliche Generalklausel (§ 3 Abs. 1 SOG)+3 weitere
JURA 2016Schwerpunktbereich

Europarecht – Die Pkw-Maut

Die Klausur behandelt die geplante Einführung einer Pkw-Maut auf deutschen Autobahnen und beleuchtet deren Europarechtskonformität. Im Mittelpunkt stehen die Diskriminierung ausländischer Pkw-Halter, die unionsrechtliche Kompetenz und einschlägige unionsrechtliche Normen. Der Sachverhalt gibt zahlreiche Hinweise zur Abwägung der Argumente der beteiligten Staaten und des Bundesverkehrsministers.

Europäische Integration+1 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Nationale Minderheiten und Sperrklauseln im Wahlrecht

Die Klausur behandelt die Wahlprüfungsbeschwerde gegen einen Landtagsbeschluss im Bundesland X. Im Mittelpunkt steht die Privilegierung des Niederländischen Wählerverbands als Partei der niederländischen Minderheit, die von der 5 %-Sperrklausel im Landeswahlgesetz ausgenommen ist. Es ist zu prüfen, ob dies mit den Grundsätzen der Wahl- und Chancengleichheit sowie dem verfassungsrechtlichen Schutz nationaler Minderheiten vereinbar ist.

Dr. Michael Schwarz· JA 2015, 842· 300 Min
Wahlen und WahlrechtsgrundsätzeGleichheitsrecht (Art. 3 GG)Staatsstrukturprinzipien des GG+2 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Luftverkehrsteuer – Auf- oder Gegenwind aus Karlsruhe?

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung des Luftverkehrsteuergesetzes (LuftVStG) mittels konkreter Normenkontrolle vor dem BVerfG. Prüfungspunkte sind die Gesetzgebungskompetenz des Bundes, die Vereinbarkeit der Steuer mit dem allgemeinen Gleichheitssatz, der Berufsfreiheit und Eigentumsfreiheit. Die Besteuerung gewerblichen Passagierluftverkehrs, die Bemessungsgrundlage sowie die Steuersätze werden hinsichtlich ihrer Verfassungsmäßigkeit untersucht.

Prof. Dr. Mike Wienbracke· JA 2015, 604· 300 Min
Abstrakte NormenkontrolleGesetzgebungskompetenzenGleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Maler – ein gefährliches Handwerk?

Der Fall behandelt die Erfolgsaussichten einer Feststellungsklage eines ausgebildeten Malergesellen, der ohne Meisterprüfung, aber mit abgeschlossener Gesellenausbildung und Berufserfahrung, ein Malergewerbe betreiben möchte. Thematisiert werden die Zulassungsvoraussetzungen nach der Handwerksordnung, die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG, mögliche Inländerdiskriminierung im europäischen Kontext sowie das Bestimmtheitsgebot. Die europarechtlichen Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen werden dabei als eingehalten unterstellt.

Thomas Traub· JA 2015, 42· 300 Min
Zulässigkeit der FeststellungsklageBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gewerberecht+3 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Kommunalrecht: Kein Festkommers im Friedenssaal der Stadt M?

Im Fall wird thematisiert, ob die Stadt M einer Studentenverbindung den Zugang zum kommunalen Friedenssaal für einen Festkommers verweigern darf. Die Klausur behandelt die Vergabe kommunaler öffentlicher Einrichtungen, etwaige grundrechtliche Gleichbehandlungs- und Gleichberechtigungsfragen sowie mögliche Amtshaftungstatbestände bei kommunalaufsichtlichem Handeln.

Boas Kümper· JURA 2015, 1231
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeGleichheitsrecht (Art. 3 GG)Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Zur Vereinbarkeit von Altersgrenzen mit Europa- und Verfassungsrecht

Die Klausur behandelt die Frage, ob gesetzlich festgelegte Altersgrenzen für das passive Wahlrecht – hier am Beispiel des berufsmäßigen ersten Bürgermeisters in Bayern – mit europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind. Im Fokus steht die mögliche Diskriminierung wegen des Alters sowie der rechtliche Rahmen durch das Grundgesetz und die Europäische Grundrechtecharta.

Maximilian Dombert· JURA 2015, 938
Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)+2 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

»Sukzessivadoption und Ehegattensplitting – Gleichheit und die Ausgestaltung von Freiheit«

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem ein eingetragener Lebenspartner die Sukzessivadoption eines zuvor allein adoptierten Kindes begehrt, wobei diese für eingetragene Lebenspartnerschaften gesetzlich ausgeschlossen ist. Thematisiert werden die verfassungsrechtlichen Aspekte des Gleichheitsrechts und der Familienfreiheit im Kontext von Ehe, Lebenspartnerschaft und Adoption. Die Fallfrage richtet sich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses.

Anna Sophie Poschenrieder· JURA 2015, 638
Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+1 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Gut für den Teint, aber schlecht für die Gesundheit

Der Fall behandelt eine Verfassungsbeschwerde eines Sonnenstudiobetreibers gegen das Nutzungsverbot für Minderjährige nach § 4 NiSG. Es sind insbesondere Fragen der Berufsfreiheit, Eigentumsfreiheit, der Gesetzgebungskompetenz, der Verhältnismäßigkeit und der Prüfung eines Grundrechtseingriffs unter umstrittener wissenschaftlicher Grundlage zu erörtern.

VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gesetzgebungskompetenzen+4 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

(K)eine andere Wahl?“

Der Fall behandelt eine Wahlprüfungsbeschwerde eines Bürgers gegen die Sperrklausel (Fünf-Prozent-Hürde) bei der Bundestagswahl sowie gegen die unbeschränkte Möglichkeit der Briefwahl. Diskutiert wird insbesondere die Vereinbarkeit der Sperrklausel und der Briefwahl mit den Wahlrechtsgrundsätzen des Grundgesetzes. Die Klausur stellt zudem prozessuale wie materiell-rechtliche Fragen aus dem Wahlprüfungsrecht.

Wahlen und WahlrechtsgrundsätzeDas Bundesverfassungsgericht+1 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Kein Platz für Kinder

In dieser Klausur begehrt eine alleinerziehende Mutter im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die weitere Unterbringung ihrer Tochter in einem städtischen Hort. Streitig ist insbesondere der Anspruch auf Benutzung der öffentlichen Einrichtung, die rechtliche Einordnung des Betreuungsverhältnisses sowie die Rechtmäßigkeit der Kündigung durch die Stadt. Die Klausur behandelt dabei kommunalrechtliche Fragestellungen im Kontext begrenzter Kapazitäten und deren Auswahlkriterien.

Klaus Weber· JA 2014, 460· 60 Min
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeZulässigkeit der FortsetzungsfeststellungsklageVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+2 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Subventioniertes Freibad

Die Klausur behandelt die Förderpraxis für kommunale Sportstätten anhand des Beispiels 'Subventioniertes Freibad'. Thematisiert werden die Vergabe von Subventionen, die Rücknahme des Zuwendungsbescheids nach § 48 VwVfG, die Außenwirkung von Verwaltungsvorschriften kraft Selbstbindung durch Art. 3 I GG sowie die Vertretung der Gemeinde und die Folgen von Formfehlern. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Rücknahmebescheid.

Prof. Dr. Andreas Funke, Lina Waidhas, Valerius, Zehetgruber· JA 2014, 439· 300 Min
Die Merkmale des VerwaltungsaktsErmessen und VerhältnismäßigkeitGleichheitsrecht (Art. 3 GG)+4 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Konkurrenz bei Beamtenernennung

Der Sachverhalt betrifft die Konkurrenz mehrerer Bewerber bei der Ernennung zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamburg. Er beleuchtet Fehler im Auswahlverfahren, wie die angeblich rechtswidrige Erstellung einer Anlassbeurteilung durch die Justizsenatorin, Beeinflussung im Richterwahlausschuss und die Missachtung einstweiliger Rechtsschutzverfahren. Der Kläger wendet sich gegen die Ernennung eines Konkurrenten und fordert seine eigene Ernennung sowie die erneute Entscheidung unter Beachtung rechtlicher Vorgaben.

BeamtenrechtGleichheitsrecht (Art. 3 GG)Ermessen und Verhältnismäßigkeit+3 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Der uneinsichtige Apotheker

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit aufsichtsrechtlicher Maßnahmen gegen einen Apotheker, der apothekenpflichtige Arzneimittel in der Selbstbedienung anbietet. Hierbei stehen das Apothekenrecht, die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und der Gleichheitssatz (Art. 3 GG) im Mittelpunkt. Neben verwaltungsprozessualen Fragen (Klagearten, Zulässigkeit, Begründetheit) sind insbesondere die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Grundlagen und die Vereinbarkeit mit Grundrechten zu prüfen.

Dr. Nils Schaks· JA 2014, 40· 300 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Gewerberecht+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Landeskleinkinder«

Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von landesrechtlich ausgestalteten Förderleistungen für Kleinkinder, insbesondere die Frage der Ungleichbehandlung von Nicht-Landeskindern und Ausländern. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der Gleichheitsrechte und die Begründung von Wohnsitzerfordernissen sowie Staatsangehörigkeitsvoraussetzungen im Rahmen einer Landesverordnung.

Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+4 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Damit der Landarzt nicht nur im Fernsehen kommt

Die Bundesregierung plant zur Bekämpfung des Landarztmangels die Einführung eines Landarztdienstes als Zulassungsvoraussetzung für die kassenärztliche Tätigkeit sowie die Erhebung einer Landarztabgabe von bereits zugelassenen Kassenärzten. Der Sachverhalt thematisiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von verpflichtenden Landarztdiensten und Beitragszahlungen, insbesondere im Hinblick auf die Berufsfreiheit und den Gleichheitssatz. Die Bundesärztekammer stellt die Notwendigkeit und Verfassungskonformität des Konzepts in Frage.

Birgit Reese· JURA 2014, 740
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
JURA 2014Schwerpunktbereich

»Reiz«-wäsche im Strafvollzug

Der Fall behandelt die rechtlichen Möglichkeiten eines transsexuellen männlichen Strafgefangenen, Damenbekleidung im geschlossenen Männervollzug zu tragen. Im Mittelpunkt steht die gerichtliche Überprüfung einer ablehnenden Ermessensentscheidung der Justizvollzugsanstalt im Lichte von Grundrechten, allgemeinen Vollzugsgrundsätzen sowie dem Strafvollzugsrecht. Darüber hinaus werden Diskriminierungsfragen und Sicherheitsaspekte in der Haft thematisiert.

Sebastian Sobota· JURA 2014, 608
Ermessen und VerhältnismäßigkeitWeitere Rechtsgebiete+4 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Der frustrierte Wähler

Die Klausur behandelt eine Wahlprüfbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht. Anhand eines Sachverhalts, der verschiedene Konstellationen wie das Erfordernis eines Unterschriftenquorums für parteilose Kandidaten, die Auswirkungen starrer Listen, die Geheimhaltung der Wahlentscheidung sowie die Briefwahl und deren mögliche Beeinflussung umfasst, werden zentrale Fragestellungen des Wahlrechts und der Wahlrechtsgrundsätze verfassungsrechtlich geprüft.

Wahlen und WahlrechtsgrundsätzeDas BundesverfassungsgerichtVerfassungsbeschwerde+4 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Helm oder Glaube?«

Ein Motorradfahrer beantragt wegen seiner religiösen Überzeugung eine Ausnahmegenehmigung von der gesetzlichen Helmpflicht, welche ihm von der Behörde verweigert wird. Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Problematik um das Spannungsverhältnis zwischen Glaubensfreiheit und staatlicher Schutzpflicht für Leben und Sicherheit im Straßenverkehr. Im Fokus stehen die Reichweite des Schutzes von Art. 4 GG und die Zulässigkeit sowie Begründetheit der gerichtlichen Klage auf Ausnahme von der Helmpflicht.

Julia Kühn, Christina Wank· JURA 2014, 94
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Allgemeine Grundrechtslehren+4 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Der Zwangsgenosse

Biobauer B, der die Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft aus weltanschaulichen Gründen ablehnt, begehrt die Feststellung, dass er nicht Mitglied ist. Im Mittelpunkt steht die Frage der Vereinbarkeit der gesetzlichen Zwangsmitgliedschaft mit Grundrechten, insbesondere Gewissensfreiheit und Eigentumsfreiheit. Die Klausur verlangt zudem eine Auseinandersetzung mit der Feststellungsklage und einer möglichen Vorlage an das Bundesverfassungsgericht.

Dr. Markus Winkler· JA 2013, 676· 180 Min
Zulässigkeit der FeststellungsklageFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)+4 weitere
JA 20131. Staatsexamen

Keine Karten für Chaoten!

Im Mittelpunkt steht ein Fußballverein, dem von der Ordnungsbehörde untersagt wird, Eintrittskarten an den Gastverein abzugeben, um drohende gewalttätige Auseinandersetzungen sog. Problemfans zu verhindern. Der Verein hält die Untersagung für rechtswidrig und beantragt einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht. Es sind polizei- und verwaltungsprozessrechtliche Fragen mit Fokus auf Verhaltensstörer und Notstandspflichtigen sowie Grundrechte zu prüfen.

Dr. Roland Broemel· JA 2013, 604· 300 Min
GrundlagenErmessen und VerhältnismäßigkeitVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Du sollst nicht rauchen

G betreibt eine kleine Gaststätte, in der das Rauchen nach einem neuen Landesnichtraucherschutzgesetz verboten wird. Er sieht sich existenziell bedroht, muss einen Passivrauchengefahrentest absolvieren und fordert Rechtsschutz gegen das Gesetz, insbesondere wegen einer Benachteiligung gegenüber größeren Gaststätten sowie der zusätzlichen Prüfungspflicht.

Christian Weinbuch· JA 2013, 197· 120 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+2 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Ratsausschluss nach Prügelei?

In der Klausur geht es um die Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses einer nordrhein-westfälischen Stadt, der das Ratsmitglied Bobic aufgrund einer gewalttätigen Auseinandersetzung nach einer strafrechtlichen Verurteilung ausschließen soll. Geprüft werden die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen des Ausschlusses eines Ratsmitglieds, insbesondere unter Einbeziehung wahl- und kommunalrechtlicher Vorschriften sowie der Auswirkungen auf die Grundrechte des Betroffenen.

Thorsten Attendorn· JURA 2013, 1065
Der RatGrundlagen+2 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Europawahl mal anders – von Sperrklauseln und Wahlspenden

Die Klausur behandelt die Anfechtung der Europawahl durch einen Spitzenkandidaten einer Partei, die an der 5-Prozent-Sperrklausel scheitert sowie Fragen rund um Wahlspenden und das Wahlverfahren. Thematisiert werden unter anderem die Wahlrechtsgrundsätze, die Chancengleichheit der Parteien und die Rechtsbehelfe gegen Wahlfehler auf nationaler und europäischer Ebene.

Gerrit Hellmuth Stumpf· JA 2012, 923· 300 Min
Wahlen und WahlrechtsgrundsätzePolitische Parteien+3 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Original Aktenvortrag: "Keine Einladung zum Vorstellungsgespräch – Ein Schwerbehinderter klagt an

Ein schwerbehinderter Bewerber wird von einem öffentlichen Arbeitgeber nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und klagt auf Entschädigung. Im Streit ist insbesondere, ob ein Verstoß gegen die Einladungspflicht aus § 82 SGB IX und eine Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vorliegt, obwohl der Bewerber die in der Stellenausschreibung geforderte Mindestnote nicht erreicht hat. Die Fallbearbeitung thematisiert den Umgang mit Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und die arbeitsrechtlichen/beamtenrechtlichen Folgen einer möglicherweise diskriminierenden Nichteinladung.

Dr. Claudia Ridder· JA 2012, 778· 60 Min
BeamtenrechtGleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Streit um die Studiengebühren

Im Fall 'Streit um die Studiengebühren' wendet sich ein Student gegen die Einführung allgemeiner Studiengebühren in seinem Bundesland. Er prüft vor allem, ob das neue Gesetz mit seinen Grundrechten vereinbar ist, insbesondere im Hinblick auf Gleichbehandlung und Berufsfreiheit.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2012, 765· 180 Min
Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+1 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Kein Alkoholverbot ist auch keine Lösung?

Die Klausur behandelt zwei Fallkomplexe: Zum einen ist die Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde eines Supermarktes gegen das nächtliche Verkaufsverbot von Alkohol nach § 3a I LadÖG Baden-Württemberg zu prüfen. Zum anderen ist die Erfolgsaussicht einer Klage gegen einen auf eine Polizeiverordnung gestützten Platzverweis wegen Alkoholkonsums im öffentlichen Raum zu beurteilen. Thematisch geht es u.a. um Grundrechte, Polizeirecht und die verfassungsrechtlichen Anforderungen an gesetzliche Ermächtigungsgrundlagen.

Christian Malte Frank, Maximilian Platzer· JA 2012, 680· 300 Min
Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungErmessen und VerhältnismäßigkeitAllgemeine Grundrechtslehren+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Easy Going in Europa?

Die Klausur thematisiert die Reichweite der europäischen Grundfreiheiten und deren Konkurrenzverhältnis, insbesondere zwischen Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit. Anhand des Falles einer kommunalen Regelung in Maastricht, die Nicht-Niederländern den Zutritt zu Coffeeshops verwehrt, wird die Rechtmäßigkeit solcher Maßnahmen im Zusammenspiel nationaler Vorschriften und Unionsrecht – unter besonderer Berücksichtigung von Rechtfertigungsgründen und mittelbaren Diskriminierungen – geprüft.

Dr. Christoph Görisch· JA 2012, 441· 90 Min
Europäische Integration+2 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Vertrauensschutz für einen Bootsliegeplatz?

Die Klausur behandelt den Anspruch auf Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung (Bootsliegeplatz), insbesondere den Gleichbehandlungsanspruch und Vertrauensschutz nach Ausgliederung des Betriebs in eine privatrechtliche GmbH. Im Sachverhalt werden die Vergaberichtlinien einer Gemeinde für Bootsliegeplätze und deren Veränderung im Zusammenhang mit prioritätsbasierter Vergabepraxis, Unregelmäßigkeiten und Vertrauensschutz thematisiert. Die Fallbearbeitung verlangt außerdem die richtige Klageart zu formulieren.

Dr. Christian Heckel· JA 2012, 361· 300 Min
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeGleichheitsrecht (Art. 3 GG)Strukturprinzip Rechtsstaat+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Recht auf Freizügigkeit und Hochschulzulassung

In dieser Examensklausur wird das Recht auf Freizügigkeit im Kontext der Hochschulzulassung für ausländische Studierende am Beispiel einer belgischen Verordnung thematisiert. Konkret wird geprüft, ob und inwiefern eine zahlenmäßige Begrenzung nicht-ansässiger Studierender bei medizinischen Studiengängen unionsrechtlich zulässig ist. Die Klausur nimmt Bezug auf die EuGH-Entscheidung Bressol und behandelt typische Probleme des Europarechts in Verbindung mit Grundrechten.

Freizügigkeit, Art. 21 AEUVGrundfreiheiten: ÜberblickFreizügigkeit (Art. 11 GG)+3 weitere
JA 20112. Staatsexamen / Referendariat

Hamburger Nächte

Die Klausur behandelt die Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung im Straßenrecht anhand einer Untersagungsverfügung des Bezirksamts Hamburg-Mitte gegen das Aufstellen von Reisemobilen zur gewerblichen Nutzung. Der Antragsteller begehrt im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs und argumentiert unter anderem mit seiner allgemeinen Handlungsfreiheit sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Thematisiert werden zudem formelle und materielle Aspekte der Verfügung sowie relevante Normen des Hamburger Wegegesetzes und des Verwaltungsverfahrensrechts.

Andreas Kerst· JA 2011, 935· 300 Min
StraßenrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+4 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Bankenabgabe

Im Sachverhalt wird die Einführung einer Bankenabgabe durch den Bund thematisiert, mit der Banken zur Finanzierung von Entschädigungseinrichtungen verpflichtet werden. Eine betroffene Bank erhebt Verfassungsbeschwerde und macht insbesondere eine Verletzung von Grundrechten wie Eigentumsfreiheit, Berufsfreiheit und Gleichbehandlung geltend. Es ist zu prüfen, ob die Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat.

David Bruch· JURA 2011, 698
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+3 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Grenzenlose Tariftreue

Die Klausur beschäftigt sich mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des rheinland-pfälzischen Vergabegesetzes, insbesondere mit den Tariftreueklauseln und der Zuständigkeitsregelung der ordentlichen Gerichte bei Streitigkeiten unterhalb eines bestimmten Schwellenwerts. Geprüft wird, ob eine Verfassungsbeschwerde eines vom Auftrag ausgeschlossenen Unternehmens Aussicht auf Erfolg hätte, weil das Gesetz in Grundrechte, die Kompetenzordnung und den effektiven Rechtsschutz eingreife.

Dr. Markus Winkler· JA 2010, 274· 180 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)GrundrechtskonkurrenzenVerfassungsbeschwerde+4 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Die ungerechte Prüfung

Die Examensklausur behandelt Prüfungsrecht am Beispiel eines Falls zur Bewertung einer juristischen Staatsprüfung im Bundesland Hessen. Die Studentin S erlangt wegen vermeintlich fehlerhafter Korrektur erst nach Klage zur Neubewertung die Zulassung zur mündlichen Prüfung und begehrt anschließend Schadensersatz wegen entgangenen Einkommens. Schwerpunkt sind die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage auf Neubeurteilung der Prüfungsleistung sowie ein möglicher öffentlich-rechtlicher Schadensersatzanspruch.

Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtEröffnung des VerwaltungsrechtswegsStaatshaftungsrechtliche Sekundäransprüche: Überblick+5 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Bewährungsprobe für das parlamentarische Informationsrecht

Der Bundestagsabgeordnete Z begehrt von der Bundesregierung Auskunft über externe Beratungsleistungen bei der Vorbereitung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen. Die Bundesregierung verweigert detaillierte Angaben unter Berufung auf das Staatswohl und den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Z ruft das Bundesverfassungsgericht im Organstreitverfahren wegen einer vermeintlichen Verletzung seiner parlamentarischen Informationsrechte an.

Eike Michael Frenzel· JURA 2010, 220
OrganstreitverfahrenDer BundestagDie Bundesregierung+5 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Anspruch einer Partei auf Nutzung kommunaler Einrichtungen

Im Sachverhalt streitet die rechtsradikale N-Partei mit zwei kommunalen Gebietskörperschaften um die Nutzung von Kulturzentren bzw. Stadthallen für Parteitage. Zur Diskussion stehen öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen, die Wirksamkeit und Zulässigkeit von Ausschlussregelungen, die Widmung und Entwidmung öffentlicher Einrichtungen sowie Parteiendiskriminierung. Die Prüfung umfasst auch Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes.

Mathis Bader· JURA 2009, 940
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeGrundlagenBesondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen+4 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Nichtraucherschutz in Berliner Kiezkneipen

Die Klausur behandelt das Nichtraucherschutzrecht in Berliner Kiezkneipen mit Bezug auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.07.2008. Zu prüfen ist insbesondere der einstweilige Rechtsschutz sowie ein Problem im Zusammenhang mit Art. 100 Abs. 1 GG. Der Fall fordert die Übertragung verfassungsrechtlicher Erkenntnisse auf eine verwaltungsrechtliche Fallgestaltung.

Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Die Konzessionsvergabe

Die Examensklausur behandelt die rechtliche Überprüfung der nicht öffentlichen Konzessionsvergabe eines kommunalen Freizeitbades. Im Zentrum stehen die Erfolgsaussichten vergaberechtlicher und verwaltungsrechtlicher Rechtsbehelfe eines unterlegenen Bieters, wobei das Zusammenspiel von Vergaberecht, verwaltungsgerichtlichem Rechtsschutz und unionsrechtlichen Grundfreiheiten geprüft wird.

Jens Weyd· JURA 2009, 448
Grundlagen des EuroparechtsVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+4 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur (Fortgeschrittene) ÖR Blauer Dunst ade

Im Bundesland X wird auf Grundlage gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse ein umfassendes Rauchverbot in Gaststätten erlassen. Ein Gastwirt erhebt Verfassungsbeschwerde gegen das Rauchverbot, da er insbesondere eine Verletzung seiner Berufsfreiheit, seines Eigentums und des Gleichheitssatzes geltend macht. Der Fall behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit des Rauchverbots sowie der grundrechtlichen Aspekte.

Thomas Reuter, Marcel Wiedmann· JURA 2009, 221
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Hanseatische Sektenjagd

Die Klausur behandelt die Bekenntnisfreiheit nach Art. 4 GG am Beispiel der staatlichen Empfehlungen gegen Scientology und beleuchtet, ob und wie ein mittelbar-faktischer Eingriff in Grundrechte vorliegt. Vertieft wird zudem, wann dem Staat wirtschaftliche Nachteile infolge solcher Empfehlungen zurechenbar sind, auch unter Gesichtspunkten des Amtshaftungsrechts.

Hartmut Kahl, Ralph Zimmermann· JA 2007, 783· 300 Min
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Allgemeine Grundrechtslehren+2 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Zweitwohnung

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Zweitwohnungsteuersatzung in Bayern. Im Rahmen einer Normenkontrollklage wendet sich ein Eigentümer einer Zweitwohnung gegen die Satzung mit dem Einwand unter anderem der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes sowie von Bestimmtheitsgeboten und einer möglichen unzulässigen erdrosselnden Wirkung der Steuer. Im Zentrum stehen dabei Fragen des kommunalen Abgabenrechts, der Verfassungsmäßigkeit von Aufwandsteuern und der Vereinbarkeit mit Art. 3 GG.

Anton Meyer· JA 2006, 800· 300 Min
Kommunale SatzungenGleichheitsrecht (Art. 3 GG)Landesrecht (bundeslandspezifisch)+2 weitere
JA 20061. Staatsexamen

Der Verwaltungskostenbeitrag

Die Klausur thematisiert die Einführung eines Verwaltungskostenbeitrags an Hochschulen im Bundesland L und prüft die Rechtmäßigkeit dieser nichtsteuerlichen Abgabe. Im Mittelpunkt stehen die verwaltungsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Probleme rund um die Erhebung von Gebühren, insbesondere die Gesetzgebungskompetenz, Grundrechtsfragen und der gerichtliche Rechtsschutz der Betroffenen. Zwei Studierende wehren sich auf unterschiedlichen Wegen gegen den Beitrag und ersuchen rechtliche Beratung.

Dr. Urs Kramer· JA 2006, 197· 300 Min
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtDie SatzungStrukturprinzip Rechtsstaat+5 weitere
JA 2005Anfänger:innen

Bessere Chancen für den Nachwuchs?

Im Mittelpunkt steht ein Gesetz, das Architekten ab 65 Jahren die weitere Berufsausübung untersagt, um Jüngeren Chancen zu geben und altersbedingte Fehler zu verhindern. Ein betroffener Architekt erhebt Verfassungsbeschwerde und beruft sich auf Grundrechte, insbesondere seine Berufsfreiheit, eine mögliche Enteignung sowie Gleichheitsrechte. Die Klausur prüft die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde unter besonderer Berücksichtigung der einschlägigen Grundrechte.

Dr. Winfried Bausback, Dr. Michael Hein· JA 2005, 873· 120 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+2 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Wolfsgehege

Die Klausur behandelt die Errichtung eines Wolfsgeheges im Saarheimer Zoo, wobei zwischen Zoobetreiber und Anwohner Konflikte über Lärm und Geruch entstehen. Im Fokus stehen bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Fragen, insbesondere zum Nachbarschutz und zur Beteiligung der Nachbarschaft nach § 71 Abs. 1 Satz 2 LBO, sowie das Widerspruchsverfahren gegen die Baugenehmigung. Die Lösung prüft die Erfolgsaussichten einer Anfechtungsklage eines Nachbarn gegen die Baugenehmigung für das Wolfsgehege.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Wolfsgehege
Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Die BaugenehmigungFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Ungesund

In diesem Fall bewirbt sich Benjamin Backes als Beamter, verschweigt eine lebensbedrohliche Organfunktionsstörung und wird nach mehreren Jahren aufgrund eines darauf zurückzuführenden Schlaganfalls rückwirkend entlassen. Die Stadt Saarheim nimmt seine Beamtenernennungen zurück und fordert die Rückzahlung der erhaltenen Besoldung, abzüglich Sozialhilfesatz, was Backes mit einer Klage angreift. Umstritten ist insbesondere die rechtliche Zulässigkeit der Rücknahme der Ernennung, die damit verbundene Rückforderung und die Frage nach einer möglichen Diskriminierung aufgrund der Behinderung.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Ungesund
Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenKörperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)Europäische Integration+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Straßenkunst

Die Klausur behandelt die Vergabe und Ablehnung einer Sondernutzungserlaubnis für Straßenkunst und die Frage nach einem Schadensersatzanspruch der Stadt gegenüber einem Beamten aufgrund fehlerhafter Amtsausübung. Es geht insbesondere um das Verhältnis von Kunstfreiheit und straßenrechtlicher Genehmigungspraxis sowie um die Beamtenhaftung bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln. Zugleich werden mögliche prozessuale Durchsetzungsmöglichkeiten angesprochen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Straßenkunst
Sekundäransprüche gegen polizeiliches Handeln+7 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Starenhut

Die Klausur behandelt die rechtlichen Fragen um die Erhebung von Gebühren durch eine kommunale Satzung für die sogenannte 'Starenhut', eine von der Gemeinde organisierte kollektive Maßnahme zur Vertreibung von Staren im Kirschanbaugebiet. Geprüft werden insbesondere die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit der Gebührensatzung, die Rechtsmäßigkeit des Gebührenbescheids, die Vorgaben zur Kalkulation und Berechenbarkeit der Gebühr sowie die Einbeziehung von Verwaltungskosten. Außerdem wird die Frage aufgeworfen, ob die Maßnahmedurchführung eine öffentliche Aufgabe darstellt und ob ein Benutzungszwang für Grundstückseigentümer zulässig ist.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Starenhut
Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Schutz vor Ausbürgerung und Auslieferung (Art. 16 GG)Die Satzung+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Saarphrodite

Die Klausur behandelt die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung (Festplatz) durch die Veranstalterin einer Erotikmesse, die aufgrund einer gemeindlichen Satzung (Viehmarktsatzung) abgelehnt wurde. Im Zentrum steht die Frage, ob die Ablehnung rechtmäßig ist, insbesondere im Hinblick auf die Auslegung des Begriffs "öffentliche Ordnung", die Voraussetzungen für den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, Gleichbehandlungsgrundsatz und die Bedeutung von Marktfestsetzungen nach der Gewerbeordnung.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Saarphrodite
Entscheidung durch GerichtsbescheidMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenDie Satzung+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Richterschelte

In diesem Sachverhalt geht es um die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage gegen Beschränkungen einer angemeldeten Demonstration vor dem Wohnhaus eines Richters, die aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes untersagt und auf einen anderen Ort verlegt wurde. Die Fallgestaltung betrifft den Konflikt zwischen Versammlungsfreiheit und dem Schutz des Privatlebens, mit Bezug auf verwaltungsrechtliche Auflagen und deren gerichtliche Kontrolle.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Richterschelte
Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Rathausverbot

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Hausverbots gegen einen ehemaligen Stadtratsmitglied gegenüber dem Rathaus, das als Reaktion auf störendes Verhalten und Beschimpfungen während einer Stadtratssitzung ausgesprochen wurde. Im Zentrum steht die Bewertung der Erfolgsaussichten einer Klage gegen dieses Hausverbot, insbesondere im Hinblick auf Verwaltungsrecht und Grundrechte wie die Meinungsfreiheit. Es werden die Anforderungen an Verwaltungsakte, Ermessensausübung und die Abwägung grundrechtlicher Interessen beleuchtet.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Rathausverbot
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Freizügigkeit (Art. 11 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Presseflug

Die Klausur 'Presseflug' behandelt die rechtliche Prüfung einer Teilnahmeverweigerung an einem Informationsflug und anschließender Pressekonferenz, organisiert vom Bundesministerium für Verkehr und der Deutschen Lufthansa AG. Die Analyse umfasst insbesondere presserechtliche Auskunftsansprüche und die Grundrechte auf Informations- und Pressefreiheit im Zusammenhang mit der Auswahl von Journalist:innen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Presseflug
Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Nichts für viel Lärm

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Kommunalrecht, in dem der Oberbürgermeister einer Stadt eigenmächtig einer ortsansässigen Firma einen Zuschuss für Lärmsanierungsmaßnahmen gewährt, ohne die gesetzlichen oder haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu beachten. Es werden die Voraussetzungen und Folgen der Rücknahme eines rechtswidrigen Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der Zuwendung thematisiert. Zudem spielen unionsrechtliche Vorgaben (De-minimis-Beihilfen) eine Rolle.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Nichts für viel Lärm
Entscheidung durch GerichtsbescheidMaßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Der neue Mensch

Die Klausur befasst sich mit der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit der Aufstellung einer Monumentalfigur im Außenbereich, verbunden mit der Frage, ob und inwieweit die Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG einschränkende Vorschriften des Baurechts in Bezug auf das Vorhaben verdrängt oder einen Anspruch auf Genehmigung vermittelt. Der Fall umfasst eine Baugenehmigung, die unter Berufung auf das Bauplanungsrecht abgelehnt wurde, sowie die anschließende verwaltungsrechtliche Klage auf Feststellung und Verpflichtung.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Der neue Mensch
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Die BaugenehmigungAußenbereich (§ 35 BauGB)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Märchenstunde

Die Klausur behandelt die rechtliche Bewertung einer erteilten Erlaubnis zur Durchführung einer Märchenstunde in einer kommunalen Stadtbibliothek. Es sind u.a. Fragen der Rechtmäßigkeit und der Widerrufbarkeit der Erlaubnis sowie die Anwendbarkeit gemeindlicher Vorschriften und Grundrechte – insbesondere hinsichtlich einer möglichen Zensur im Sinne von Art. 5 GG – zu klären. Dabei wird insbesondere auf das saarländische Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) sowie auf Art. 5 GG abgestellt.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Märchenstunde
Recht der öffentlichen SachenDie SatzungFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Leinen los!

In dem Fall 'Leinen los!' wendet sich eine Hundehalterin gegen die ihr auferlegte Anleinpflicht für ihren Hund aufgrund einer örtlichen Polizeiverordnung der Stadt Saarheim. Im Fokus stehen die Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnung, die Voraussetzungen und Wirksamkeit der HundAnleinVO sowie eventuelle Grundrechtsverletzungen. Die Klage richtet sich gegen einen belastenden Verwaltungsakt vor dem Verwaltungsgericht und thematisiert einschlägige öffentlich-rechtliche Voraussetzungen und Normen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Leinen los!
Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Schutz vor Ausbürgerung und Auslieferung (Art. 16 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Himmelsstrahler

Im Fall 'Himmelsstrahler' bringt der Betreiber einer Ausflugsgaststätte mehrere leistungsstarke, weithin sichtbare Scheinwerfer auf dem Dach an, um den Umsatz zu steigern und Aufmerksamkeit zu erzeugen. Die Bauaufsichtsbehörde erlässt eine Beseitigungsverfügung wegen Verstoßes gegen das Bauordnungsrecht, insbesondere wegen Beeinträchtigung des Ortsbilds und Gefahren für den Straßenverkehr. Die Erfolgsaussichten der gegen diese Verfügung gerichteten Klage sind zu prüfen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Himmelsstrahler
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenDie BaugenehmigungFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichAnfänger:innen

Glashaus

In diesem Fall begehrt der Eigentümer eines Grundstücks im Geltungsbereich eines (teilweise inhaltsleeren) Bebauungsplans die Baugenehmigung für ein großes verglastes Gewächshaus zum Erwerbszweck. Die Bauaufsichtsbehörde lehnt die Genehmigung mit der Begründung ab, das Vorhaben füge sich nicht in die Umgebung ein und die Gefahr von Verkehrsunfällen durch Blendungen bestehe. Zu prüfen ist insbesondere, ob und inwieweit ein Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung besteht.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Glashaus
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenDie BaugenehmigungFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Genug vergnügt!

In diesem Fall geht es um die planungsrechtliche Zulässigkeit eines 'Vintage-Activity-Cafés' im unbeplanten Innenbereich der Saarheimer Altstadt nach § 34 BauGB. Streitpunkt ist, ob das von den Eigentümern geplante Vorhaben genehmigungsfähig ist, insbesondere angesichts geplanter Beschränkungen für Vergnügungsstätten im neuen Bebauungsplan und der bereits angelaufenen Bauleitplanung. Zudem spielen prozessuale Fragen zur Antrags-, Widerspruchs- und Klagebefugnis sowie zu Verfahrensfristen eine Rolle.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Genug vergnügt!
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Weitere RechtsgebieteAußenbereich (§ 35 BauGB)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Gelinkt

Die Klausur befasst sich mit der Frage, ob ein Unternehmen, das einen Nachtclub mit Striptease-Angebot betreibt, einen Anspruch auf Aufnahme in eine von der Stadt Saarheim betriebene öffentliche Linkliste für Gastronomie- und Freizeitbetriebe hat. Neben prozessualen Zulässigkeitsfragen (insbesondere hinsichtlich der Antragsform und des richtigen Beklagten) geht es im Schwerpunkt um die Anspruchsgrundlage, die kommunalrechtliche Zulässigkeit der Linkliste als wirtschaftliche Betätigung sowie diskretionsleitende Erwägungen mit Bezug auf die Gleichbehandlung und den Ausschluss einzelner Angebote.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Gelinkt
Entscheidung durch GerichtsbescheidWirtschaftliche Betätigung der GemeindeAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Freudenhaus

Die Klausur thematisiert die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit eines Versammlungs- und Veranstaltungsgebäudes im unbeplanten Außenbereich und die Rechtmäßigkeit einer bauaufsichtsbehördlichen Abrissverfügung. Es sind insbesondere die materiellen und formellen Voraussetzungen für die Anordnung des Rückbaus sowie der Ermessensgebrauch der Behörde zu prüfen, einschließlich eines möglichen gemeinwohlorientierten Ausnahmetatbestands und der Berücksichtigung kommunaler Interessen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Freudenhaus
Bürger und EinwohnerWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Die Baugenehmigung+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Dr. Eisenbart

Die Klausur thematisiert die Umbenennung einer Straße durch einen Ortsrat und die daraus resultierenden rechtlichen Bedenken eines betroffenen Klinikbetreibers. Im Mittelpunkt stehen die öffentlich-rechtlichen Anforderungen zur Straßenumbenennung, das Verwaltungsverfahren sowie die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Widerspruch gegen die Maßnahme möglich und Erfolg versprechend ist. Zusätzlich wird die Frage behandelt, ob ein Verwaltungsakt vorliegt und ob eine Verletzung eigener Rechte gegeben ist.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Dr. Eisenbart
Entscheidung durch GerichtsbescheidFreizügigkeit (Art. 11 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichAnfänger:innen

Biergarten

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Ablehnung einer Baugenehmigung für einen großflächigen Biergarten im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der keine Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung enthält. Im Mittelpunkt stehen bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Fragen, ergänzt durch Aspekte des Gaststättenrechts und ggf. Grundrechte des Antragstellers.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Biergarten
GaststättenrechtDie BaugenehmigungBürger und Einwohner+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Abgeflammt

In diesem Fall geht es um die planungsrechtliche Zulässigkeit des Wiederaufbaus einer abgebrannten Holzwarenfabrik in einem überwiegend von Wohnnutzung geprägten Gebiet ohne Bebauungsplan. Zentraler Streitpunkt ist, ob sich das betreffende Vorhaben im Sinne des § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügt und ob der Gesellschaft Bestandsschutz oder ausnahmsweise eine Zulassung nach dem BauGB zusteht. Die Klage richtet sich auf die Erteilung eines Vorbescheids bezüglich der Art der baulichen Nutzung.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Abgeflammt
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Die Baugenehmigung+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Tumult im Bundestag

Die Klausur thematisiert die parlamentarische Rede- und Verhaltensfreiheit eines Abgeordneten, dem wegen einer kritischen Äußerung zur Rentenreform eine Rüge durch die Bundestagspräsidentin erteilt wird. Es ist zu prüfen, ob die Rüge gegen die Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (Meinungsfreiheit) und die Rechte aus Art. 38 GG (Abgeordnetenstatus) verstößt und ein entsprechender Antrag beim Bundesverfassungsgericht zulässig und begründet ist.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Tumult im Bundestag
Der BundestagDie BundesregierungFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Tod eines Bundeskanzlers

Die Klausur thematisiert Fragen der Organisation und Handlungsfähigkeit der Bundesregierung nach dem Tod des Bundeskanzlers, insbesondere zur Zulässigkeit der Ernennung eines geschäftsführenden Bundeskanzlers durch den Bundespräsidenten, zur rechtmäßigen Amtsausübung der Kabinettsmitglieder und zu Befugnissen der geschäftsführenden Regierung. Untersucht wird zudem, ob Maßnahmen der geschäftsführenden Bundesregierung wirksam sind und ob in dieser Phase Gesetzesinitiativen ergriffen werden dürfen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Tod eines Bundeskanzlers
Der BundestagDie BundesregierungDer Bundespräsident+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Strickliesel

Die Klausur behandelt die Einführung eines Pflichtfachs Handarbeit für Mädchen in saarländischen Schulen und den Ausschluss von Jungen vom Handarbeitsunterricht. Thematisiert werden schulrechtliche Grundlagen, die verfassungsrechtlichen Anforderungen an schulische Regelungen, insbesondere die Gleichbehandlung und Grundrechte. Die Fälle drehen sich um die Anfechtung dieser Verordnung durch betroffene Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern vor den Verwaltungsgerichten und im Wege der Verfassungsbeschwerde.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Strickliesel
VerfassungsbeschwerdeAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Die "Piätsch-Affaire

In der 'Piätsch-Affaire' geht es um die Frage, ob ein Vorstandsvorsitzender nach einer diffamierenden Äußerung durch einen parlamentarischen Staatssekretär im Rahmen einer Bundestagsdebatte gegen diese und die darauf basierende Ablehnung von Rechtsschutz durch das Bundesverwaltungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde vorgehen kann. Die Klausur thematisiert die parlamentarische Redefreiheit sowie die Möglichkeiten und Grenzen des Justizrechtsschutzes gegen politische Regierungsakte.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Die "Piätsch-Affaire
VerfassungsbeschwerdeEntscheidung durch GerichtsbescheidDie Bundesregierung+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichAnfänger:innen

High ist okay

Die Klausur behandelt das DroGeInfVerVerG, das die Verbreitung bestimmter Informationen über Drogenkonsum verbietet und § 144 StGB als neue Strafnorm einführt. Im Mittelpunkt steht die Verfassungsbeschwerde eines Vereins, der behauptet, durch das Gesetz in seinen Grundrechten auf Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit, Meinungsfreiheit und Berufsfreiheit verletzt zu sein. Zu prüfen ist insbesondere, ob ein Eingriff in diese Grundrechte vorliegt und ob das Gesetz verfassungsrechtlich tragfähig begründet sowie im Kompetenzbereich des Bundes erlassen wurde.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: High ist okay
VerfassungsbeschwerdeFreizügigkeit (Art. 11 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Der Fall Saumann

Im Fall Saumann geht es um den Ausschluss eines Bundestagsabgeordneten aus der Fraktion seiner Partei, die dabei von ihrer eigenen Geschäftsordnung abweicht. Saumann wendet sich mit einem Organstreitverfahren an das Bundesverfassungsgericht und macht Verstöße gegen seine Rechte aus Art. 21 GG und Art. 38 Abs. 1 GG geltend, insbesondere im Hinblick auf den Ablauf des Ausschlussverfahrens und seine Anhörung. Die Klausur thematisiert die partei- und fraktionsverfassungsrechtliche Stellung der Abgeordneten und die verfassungsgerichtliche Kontrolle interner Fraktionsentscheidungen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Der Fall Saumann
Entscheidung durch GerichtsbescheidWahlen, Bürgerentscheide und weitere BeteiligungsformenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Chefsache II - Tag der Abrechnung

Die Klausur behandelt einen verfassungsrechtlichen Streit über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Auflösung des Deutschen Bundestages nach Art. 68 GG. Im Zentrum steht die Frage, ob der Bundespräsident verpflichtet ist, dem Vorschlag der Bundeskanzlerin zur Auflösung des Bundestages nach erfolglos gestellter Vertrauensfrage zu folgen, und inwiefern das BVerfG in das Verfahren eingreifen kann. Dies umfasst Fragen zum Organstreitverfahren sowie zum Umgang mit politischen Motiven bei der Entscheidung des Bundespräsidenten.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Chefsache II - Tag der Abrechnung
Politische ParteienLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Der Rat+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Chefsache

Im Fall "Chefsache" geht es um die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ernennung von Bundesministern und des Bundeskanzlers sowie um das Verhältnis zwischen Bundespräsident und Bundeskanzlerin bei der Auswahl und Ernennung von Kabinettsmitgliedern. Gegenstand sind insbesondere die Bindungen des Bundespräsidenten an Wahl- und Vorschlagsakte sowie Maßnahmen und Kontrollmöglichkeiten nach dem Grundgesetz. Ferner steht die Frage einer etwaigen Organstreitigkeit vor dem Bundesverfassungsgericht im Mittelpunkt.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Chefsache
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Der BundestagDer Bundespräsident+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Bahnhofsapotheke

Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtliche Überprüfung einer Landesregelung zu den Ladenöffnungszeiten im Saarland, insbesondere betreffend eine ungleich behandelte Apothekenregelung auf Bahnhöfen und Flughäfen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Landesgesetz mit höherrangigem Recht, insbesondere der Berufsfreiheit und dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes sowie dem Verbot der Einzelfallregelung vereinbar ist, und ob der Bund oder das Land die Gesetzgebungskompetenz besitzt.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Bahnhofsapotheke
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Weitere RechtsgebieteFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Aufgerundet

Die Übungsklausur behandelt die Zulässigkeit und Verfassungsmäßigkeit einer Änderung im Fraktionsrechtsstellungsgesetz des Saarlandes, welche die Mindestzahl von Fraktionsmitgliedern von zwei auf drei erhöht. Ausgangspunkt ist die Versagung des Fraktionsstatus für die Abgeordneten einer Partei, die nur über zwei Sitze verfügt, und der daraus resultierende Ausschluss von parlamentarischen Rechten und Leistungen. Die Klausur schildert mögliche verfassungsrechtliche und gleichheitsrechtliche Konflikte und die Frage, ob und wie diese vor dem Saarländischen Verfassungsgerichtshof angegriffen werden können.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Aufgerundet
Freizügigkeit (Art. 11 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

An die Kette gelegt

Die Klausur thematisiert die Bindung der Mitglieder einer Landesregierung an Weisungen des Landtags bezüglich des Stimmverhaltens im Bundesrat sowie deren mögliche Verankerung in der saarländischen Verfassung. Streitig ist insbesondere, ob und wie weit der Landtag das Stimmverhalten der Bundesratsvertreter steuern darf und welche Anforderungen das Verfahren einer Landesverfassungsänderung stellt. Rechtsfragen zum Verhältnis von Landesverfassungen zum Grundgesetz und zu den verfassungsgerichtlichen Verfahren stehen im Vordergrund.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: An die Kette gelegt
Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGODer Bundestag+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Die "Amanda-Affaire"

Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit des Untersuchungsausschussgesetzes (PUAG) in Hinblick auf die Regelungen zur Besetzung des Untersuchungsausschusses, die Reichweite der Zwangsrechte und die Beweisgewinnung sowie die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde einer Aktiengesellschaft gegen Beschlüsse des Bundesgerichtshofs im Rahmen eines Untersuchungsausschussverfahrens. Außerdem werden Grundrechtsfragen des Datenschutzes und der Rechtsschutzmöglichkeiten betroffener Unternehmen thematisiert.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Die "Amanda-Affaire"
VerfassungsbeschwerdeBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
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