Hermann Pünder ist deutscher Rechtswissenschaftler und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Verwaltungswissenschaften und Rechtsvergleichung an der Bucerius Law School in Hamburg. Seine wissenschaftlichen Schwerpunkte liegen im Bereich des öffentlichen Rechts, der Verwaltungswissenschaften sowie der rechtsvergleichenden Forschung. Pünder wurde 1966 in Köln geboren und ist an der Bucerius Law School tätig.
Klausuren
3 Klausuren,Tag der deutschen Patrioten' - polizeilicher Notstand im Versammlungsrecht
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Sofortvollzugsverbots einer Demonstration aufgrund eines behaupteten polizeilichen Notstands im Versammlungsrecht. Zentral sind die Fragen der Störer-Eigenschaft des Veranstalters, die Schutzpflicht des Staates zugunsten der Versammlungsfreiheit und die Anforderungen an das Vorgehen der Behörden bei Gefahrenprognose und Ressourcenknappheit. Zudem ist die Erfolgsaussicht eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO zu prüfen.
Sex Sells in der Mönckebergstraße
Die Klausur behandelt Fortsetzungsfeststellungsklage, Polizei- und Ordnungsrecht, Ermessensfehler.
»Demonstration mit Hindernissen«
Die Klausur befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und Beschränkungen von Demonstrationen am Beispiel einer Gegendemonstration zu einer PEGIDA-Veranstaltung in Hamburg. Schwerpunkte sind die Zulässigkeit von versammlungsrechtlichen Auflagen, Gefährderanschreiben, polizeiliche Maßnahmen sowie die Videoüberwachung der Demonstration.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Prof. Dr. Hermann Pünder prüfen besonders häufig Recht der öffentlichen Sachen (2×), Einstweiliger Rechtsschutz (1×), Ermessen und Verhältnismäßigkeit (1×), Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen (1×), Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) (1×), Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung (1×), Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) (1×) und Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen (1×).