Anika Klafki ist eine deutsche Rechtswissenschaftlerin und Hochschullehrerin an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Seit 2022 ist sie zudem Richterin am Thüringer Verfassungsgerichtshof. Ihre akademische Laufbahn umfasst Tätigkeiten in Forschung und Lehre im Bereich der Rechtswissenschaft. Klafki befasst sich insbesondere mit Fragen des Verfassungsrechts.
Klausuren
3 KlausurenAnfängerklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht – Die verwirrende E‑Mail
Die Klausur behandelt zentrale Grundlagen des allgemeinen Verwaltungsrechts mit Fokus auf den Verwaltungsakt und dessen Bekanntgabe. Anhand eines E-Mail-Falls werden die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Verwaltungsakts analysiert sowie typische Anfängerprobleme zur Form und zum Ermessen erarbeitet.
»Die reisende Kristallkugel« Eine Tour d’Horizon durch das Gewerberecht
Die Klausur 'Die reisende Kristallkugel' thematisiert zentrale Fragen des Gewerberechts mit Fokus auf die Abgrenzung von stehenden, Reise- und Marktgewerben, Unzuverlässigkeit und den Einfluss der Insolvenz auf gewerberechtliche Maßnahmen. Anhand eines praxisnahen Sachverhalts prüfen Studierende unter anderem gewerberechtliche Untersagungen, die Bedeutung von Unzuverlässigkeit, arbeitsrechtliche Aspekte und das Verhältnis zum Insolvenzrecht.
»Demonstration mit Hindernissen«
Die Klausur befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und Beschränkungen von Demonstrationen am Beispiel einer Gegendemonstration zu einer PEGIDA-Veranstaltung in Hamburg. Schwerpunkte sind die Zulässigkeit von versammlungsrechtlichen Auflagen, Gefährderanschreiben, polizeiliche Maßnahmen sowie die Videoüberwachung der Demonstration.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Professorin Dr. Anika Klafki prüfen besonders häufig Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) (1×), Bekanntgabe und Wirksamkeit von Verwaltungsakten (1×), Die Merkmale des Verwaltungsakts (1×), Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht (1×), Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen (1×), Gewerberecht (1×), Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung (1×) und Recht der öffentlichen Sachen (1×).