Klausuren
4 KlausurenFortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsprozessrecht und Polizeirecht – Bombenalarm im Biergarten
Die Klausur behandelt verwaltungsprozessuale und polizeirechtliche Fragen im Zusammenhang mit einem Bombenalarm in einem Biergarten. Prüfungsgegenstand sind insbesondere die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, die polizeiliche Generalklausel sowie die Voraussetzungen polizeilichen Einschreitens. Ferner werden Aspekte des einstweiligen Rechtsschutzes angesprochen.
Protestcamp unter Pandemiebedingungen
Die Klausur thematisiert einen Protestcamp unter Pandemiebedingungen in Hamburg. Sie verlangt die verwaltungsgerichtliche Prüfung von Auflagen oder Verboten gegenüber einer Versammlung, wobei besonders pandemiebedingte Abstandsregeln, das Recht auf Versammlungsfreiheit sowie die Verhältnismäßigkeitsprüfung im Mittelpunkt stehen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erledigung des Verwaltungsakts vor Klageerhebung.
Verbot von Friseurbetrieben zur Eindämmung einer Pandemie
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines während der Pandemie erlassenen Verbots von Friseurbetrieben. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Infektionsschutzrechts, die Anforderungen an eine Schutzmaßnahme, das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sowie grundrechtliche Eingriffe und deren Verhältnismäßigkeit.
,Tag der deutschen Patrioten' - polizeilicher Notstand im Versammlungsrecht
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Sofortvollzugsverbots einer Demonstration aufgrund eines behaupteten polizeilichen Notstands im Versammlungsrecht. Zentral sind die Fragen der Störer-Eigenschaft des Veranstalters, die Schutzpflicht des Staates zugunsten der Versammlungsfreiheit und die Anforderungen an das Vorgehen der Behörden bei Gefahrenprognose und Ressourcenknappheit. Zudem ist die Erfolgsaussicht eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO zu prüfen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Prof. Dr. Jens Gerlach prüfen besonders häufig Recht der öffentlichen Sachen (2×), Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) (1×), Die Rechtsverordnung (1×), Einstweiliger Rechtsschutz (1×), Ermessen und Verhältnismäßigkeit (1×), Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (1×), Gefahr für polizeiliche Schutzgüter (1×) und Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung (1×).