Klausuren
1 KlausurJA 20151. Staatsexamen
Maler – ein gefährliches Handwerk?
Der Fall behandelt die Erfolgsaussichten einer Feststellungsklage eines ausgebildeten Malergesellen, der ohne Meisterprüfung, aber mit abgeschlossener Gesellenausbildung und Berufserfahrung, ein Malergewerbe betreiben möchte. Thematisiert werden die Zulassungsvoraussetzungen nach der Handwerksordnung, die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG, mögliche Inländerdiskriminierung im europäischen Kontext sowie das Bestimmtheitsgebot. Die europarechtlichen Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen werden dabei als eingehalten unterstellt.
Zulässigkeit der FeststellungsklageBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gewerberecht+3 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Thomas Traub prüfen besonders häufig Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) (1×), Gewerberecht (1×) und Zulässigkeit der Feststellungsklage (1×).