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Öffentliches RechtJA 20151. Staatsexamen

Maler – ein gefährliches Handwerk?

JA 2015, 42 · Öffentliches Recht für 1. Staatsexamen

Von Thomas Traub

Zur Fundstelle (JA)Im Editor schreibenBald
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Niveau
1. Staatsexamen
Quelle
JA 2015, 42
Lösung
—

Der Fall behandelt die Erfolgsaussichten einer Feststellungsklage eines ausgebildeten Malergesellen, der ohne Meisterprüfung, aber mit abgeschlossener Gesellenausbildung und Berufserfahrung, ein Malergewerbe betreiben möchte. Thematisiert werden die Zulassungsvoraussetzungen nach der Handwerksordnung, die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG, mögliche Inländerdiskriminierung im europäischen Kontext sowie das Bestimmtheitsgebot. Die europarechtlichen Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen werden dabei als eingehalten unterstellt.

Schwerpunkte

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