Gewerberecht
Das Gewerberecht regelt die Ausübung von gewerblichen Tätigkeiten und deren staatliche Kontrolle (v.a. GewO). Zentrale Fragen betreffen die Beschränkung der Berufsfreiheit (Art. 12 I GG), Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO, i.d.R. über § 31 GewO) und behördliche Maßnahmen wie Rücknahme und Widerruf von Erlaubnissen (§§ 49 III GewO, 80 III–IV VwGO). Examensklassiker: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, einstweiliger Rechtsschutz (§ 80 V VwGO), Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG).
Klausuren zum Thema
Examensübungsklausur: Verwaltungsprozessrecht und Gewerberecht – Nachts im Museum
Die Klausur thematisiert Probleme des Verwaltungsprozessrechts und des Gewerberechts. Im Mittelpunkt steht ein Fall, in dem behördliche Maßnahmen gegen Aktivitäten in einem Museum während der Nacht rechtlich zu beurteilen sind. Es werden Fragen der Klagearten, des Rechtsschutzes und einschlägige gewerberechtliche Grundlagen behandelt.
Der aufgebrachte Apotheker
Der Fall behandelt den Antrag eines Apothekers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen einen Bescheid des hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege, mit dem ihm die Apothekenbetriebserlaubnis sowie die Versandhandelserlaubnis entzogen wurden. Schwerpunkte liegen auf dem einstweiligen Rechtsschutz, den Voraussetzungen eines Widerrufs nach Apothekengesetz, der Bedeutung strafgerichtlicher Feststellungen für die Zuverlässigkeitsprüfung und der Abwägung betroffener Interessen.
Zweifelhafte Zuverlässigkeit
Der Antragsteller begehrt die Feststellung seiner Zuverlässigkeit für eine Tätigkeit als Luftsicherheitskontrollkraft am Flughafen Frankfurt gemäß Luftsicherheitsgesetz. Die zuständige Behörde lehnt seinen Antrag aufgrund früherer Vorfälle ab, die keinen Bezug zum Luftverkehr haben. Im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes werden auch effektiver Rechtsschutz nach Art. 19 IV GG und Tatbestandswirkung thematisiert.
Gewerbeerlaubnis mit Beschäftigungsverbot als Nebenbestimmung
In dieser ÖR-Anfängerklausur wird eine typische Fallgestaltung des Allgemeinen Verwaltungsrechts behandelt: Die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis unter der Auflage eines Beschäftigungsverbots als Nebenbestimmung. Der Fall dient der Einübung zentraler prüfungsrelevanter Aspekte wie Nebenbestimmungen, Ermessensausübung und der Berufsfreiheit.
Störender Barbetrieb im Wellnesscenter
Die Anfängerklausur behandelt verwaltungsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit einem störenden Barbetrieb in einem Wellnesscenter. Es geht mutmaßlich um gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen und die Abgrenzung öffentlich-rechtlicher Eingriffsbefugnisse bei Störungen durch Gewerbebetriebe.
Arzneimittel aus dem Automaten – oder doch nur Schokolade?
Die niederländische 'Landapotheek' betreibt in Baden-Württemberg einen sogenannten Arzneimittelautomaten. Das Regierungspräsidium Karlsruhe untersagt den Vertrieb apothekenpflichtiger Arzneimittel über diesen Automaten gestützt auf das AMG. Die Klausur fragt nach der Erfolgsaussicht einer Anfechtungsklage unter besonderer Berücksichtigung der Warenverkehrsfreiheit gem. AEUV.
Mittendrin oder nur dabei? Von seriösen Geschäftsmännern und gefährlichen Motorradrockern
Die Klausur thematisiert gewerberechtliche Maßnahmen gegen eine GmbH, deren Geschäftsführer mutmaßlich Mitglied in einem als kriminell geltenden Motorradclub ist. Zu prüfen sind insbesondere behördliche Maßnahmen wie die Rücknahme einer bereits erteilten Gewerbeerlaubnis sowie die Möglichkeit einer Gewerbeuntersagung aufgrund fehlender Zuverlässigkeit. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen und Voraussetzungen des öffentlichen Gewerberechts.
Kein Glück mit dem Glücksspiel
P, ein EU-Bürger und Betreiber von Sportwettenbüros, möchte sein Geschäft in Deutschland erweitern und stößt dabei auf Einschränkungen durch das deutsche Sportwettengesetz. Die zuständige Behörde untersagt ihm mangels Konzession den Betrieb und verpflichtet ihn zur Entfernung jugendgefährdender Werbeschilder. Zu prüfen ist, ob diese Maßnahmen seine unionsrechtlichen Grundfreiheiten verletzen.
ORIGINAL: "Die Home-Sitterin
Eine Rentnerin gründet eine Home-Sitting-Agentur, um während der Abwesenheit von Hauseigentümern deren Wohnung zu bewohnen und so Einbrüche zu verhindern. Die Behörde sieht darin ein erlaubnispflichtiges Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO und droht mit einer Betriebsschließung. Die Rentnerin erhebt negative Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht mit dem Ziel, die Erlaubnispflicht juristisch klären zu lassen.
»Die reisende Kristallkugel« Eine Tour d’Horizon durch das Gewerberecht
Die Klausur 'Die reisende Kristallkugel' thematisiert zentrale Fragen des Gewerberechts mit Fokus auf die Abgrenzung von stehenden, Reise- und Marktgewerben, Unzuverlässigkeit und den Einfluss der Insolvenz auf gewerberechtliche Maßnahmen. Anhand eines praxisnahen Sachverhalts prüfen Studierende unter anderem gewerberechtliche Untersagungen, die Bedeutung von Unzuverlässigkeit, arbeitsrechtliche Aspekte und das Verhältnis zum Insolvenzrecht.
Ein unheiliger Weihnachtsabend
Der Sachverhalt handelt von einem Türsteher, der nach einem Vorfall in einer Diskothek mit Gewalt gegen einen Gast seine gewerberechtliche Zuverlässigkeit in Frage gestellt sieht. Im Mittelpunkt stehen der Widerruf der Bewachererlaubnis durch die Stadt Essen, die Voraussetzungen des Widerrufs und die prozessualen Folgen einer fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung.
Konkurrenz um den Autoskooter
Im Sachverhalt konkurrieren zwei Schausteller um die Zulassung ihres Autoskooters auf einem gewerberechtlich festgesetzten Jahrmarkt, der von der Stadt veranstaltet wird. Die Auswahl erfolgt nach vorgegebenen Verwaltungsvorschriften und dem Kriterium 'bekannt und bewährt'. Ein abgelehnter Bewerber legt Widerspruch ein und kritisiert das Verfahren sowie die Mitwirkung des Konkurrenten an der Entscheidung. Thematisiert werden Marktzulassung, Konkurrentenverdrängungsklage, vorläufiger Rechtsschutz und Auswahlverfahren.
Unzuverlässigkeit eines Beliehenen bei rechtsextremen Aktivitäten
In diesem Fall wendet sich ein Bezirksschornsteinfegermeister im einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 V VwGO gegen den Widerruf seiner Bestellung wegen angeblicher Unzuverlässigkeit aufgrund rechtsextremer Aktivitäten und politischer Nähe zur NPD. Die Antragsgegnerin argumentiert mit Gefahr für das öffentliche Interesse und Zweifel an der Verfassungstreue, während der Antragsteller sein politisches Engagement für zulässig hält und keine fachlichen Beanstandungen vorliegen.
Maler – ein gefährliches Handwerk?
Der Fall behandelt die Erfolgsaussichten einer Feststellungsklage eines ausgebildeten Malergesellen, der ohne Meisterprüfung, aber mit abgeschlossener Gesellenausbildung und Berufserfahrung, ein Malergewerbe betreiben möchte. Thematisiert werden die Zulassungsvoraussetzungen nach der Handwerksordnung, die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG, mögliche Inländerdiskriminierung im europäischen Kontext sowie das Bestimmtheitsgebot. Die europarechtlichen Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen werden dabei als eingehalten unterstellt.
Marktplatzvergabe bei knapper Kapazität
Die Übungsklausur thematisiert die Vergabe von Marktplatzstandplätzen bei knapper Kapazität am Hamburger Dom. Im Fokus stehen Fragen des Gewerberechts, der Marktzulassung, das Auswahlverfahren und die Befangenheit im Verwaltungsverfahren sowie der einstweilige Rechtsschutz. Der Sachverhalt orientiert sich an einer Entscheidung des VG Bremen und behandelt die Ablehnung des Antragsstellers, Verfahrensmängel und mögliche Rechtsverletzungen.
Der uneinsichtige Apotheker
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit aufsichtsrechtlicher Maßnahmen gegen einen Apotheker, der apothekenpflichtige Arzneimittel in der Selbstbedienung anbietet. Hierbei stehen das Apothekenrecht, die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und der Gleichheitssatz (Art. 3 GG) im Mittelpunkt. Neben verwaltungsprozessualen Fragen (Klagearten, Zulässigkeit, Begründetheit) sind insbesondere die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Grundlagen und die Vereinbarkeit mit Grundrechten zu prüfen.
Zum Verwechseln ähnlich
Der Fall behandelt eine Gewerbeuntersagung wegen angeblicher Unzuverlässigkeit der Antragstellerin im Zusammenhang mit dem Versand irreführender Angebote zur Eintragung in ein Verzeichnis für Neugründungen. Im Mittelpunkt steht der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen die sofort vollziehbare Untersagungsverfügung nach § 35 GewO und die Frage, ob das Vorgehen der Antragstellerin eine Unzuverlässigkeit im Sinne der Gewerbeordnung darstellt.
Examensklausur ÖR Tücken des neuen Genehmigungsverfahrensrechts
Ein angehender Gastwirt kämpft in Niedersachsen um die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis. Nach Verzögerungen im Genehmigungsverfahren und einer Negativschlagzeile wird die Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit versagt. Die Klausur prüft den verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gegen die Versagung – insbesondere im Lichte neuer unionsrechtlicher Vorgaben (Dienstleistungsrichtlinie, § 6a GewO) – sowie die Reichweite des nationalen Gaststättenrechts.
Klausur Schwerpunktbereich Unternehmens- und Wirtschaftsrecht Gibst Du mir – so gebe ich Dir
Der Makler Bertram Balduin gewährt im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit mehreren Personen unbürokratische Kredite zu banküblichen Konditionen. Die BaFin wird auf das Verhalten aufmerksam und fordert von Balduin die Einstellung weiterer Kreditvergaben sowie die Rückabwicklung der bestehenden Verträge. Thematisiert werden unter anderem die Erlaubnispflichtigkeit von Kreditgeschäften, die Anordnungsbefugnisse der BaFin und die Zwangsgeldandrohung.
Waltraud Wunder wundert sich
Die Stadt Chemnitz untersagt Waltraud Wunder das Kartenlegen und Hellsehen als angebliches Gewerbe aufgrund von Unzuverlässigkeit sowie strafrechtlichen Vorstrafen und ordnet die sofortige Vollziehung mitsamt Zwangsgeldandrohung an. Waltraud Wunder wendet sich mit einem Eilantrag (Aussetzung der sofortigen Vollziehung) an die Widerspruchsbehörde, bestreitet die Einstufung als Gewerbe und argumentiert, ihre Tätigkeit sei beruflicher Natur und keine Gewerbeausübung im Sinne der Gewerbeordnung.
Gaststättenerlaubnis unter Auflagen
In dem Fall verlangt ein Betreiber einer Diskothek rechtliche Beratung, nachdem ihm eine Gaststättenerlaubnis unter Auflagen (Beschäftigungs- und Betretungsverbot für bestimmte Personen) erteilt wurde und darüber hinaus ein Widerruf der Erlaubnis droht. Der Fall thematisiert die Voraussetzungen und Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen zur Gaststättenerlaubnis, die Möglichkeiten vorläufigen Rechtsschutzes sowie das richtige prozessuale Vorgehen.
Ruhestörung auf Spanisch
In diesem öffentlich-rechtlichen Übungsfall begehrt der Betreiber eines spanischen Restaurants gerichtlichen einstweiligen Rechtsschutz gegen die widerrufene Gaststättenerlaubnis und die Schließungsverfügung der Stadt Köln aufgrund von wiederholten Ruhestörungen. Die Klausur behandelt insbesondere die Voraussetzungen für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung im Rahmen von § 80 Abs. 5 VwGO sowie gaststättenrechtliche und gewerberechtliche Fragestellungen.
Friseurgeschäfte
Die Klausur behandelt die rechtlichen Möglichkeiten der Stadt Saarheim, Maßnahmen gegen ein innovatives Friseurgeschäft zu ergreifen, das neben Friseurdienstleistungen frühmorgens Getränke und Croissants anbietet und auch Haarpflegemittel außerhalb regulärer Öffnungszeiten verkauft. Zentral sind dabei gewerbe-, gaststätten- und ordnungsrechtliche Fragestellungen sowie die Verhältnismäßigkeit von Betriebseinschränkungen bis hin zur Untersagung aufgrund einer behaupteten Unzuverlässigkeit des Betreibers.
Gewerberecht in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.