Gaststättenerlaubnis unter Auflagen
JA 2008, 375 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene
Im Mittelpunkt der Klausur steht die Frage, ob die Stadt Duisburg einer Diskothek die Gaststättenerlaubnis unter Nebenbestimmungen, insbesondere Beschäftigungs- und Betretungsverboten, rechtmäßig erteilen durfte und wie sich der Betreiber gegen diese gerichtlichen Nebenbestimmungen und den angedrohten Widerruf der Erlaubnis rechtlich zur Wehr setzen kann. Insbesondere sind verwaltungsrechtliche Anforderungen an Nebenbestimmungen, deren sofortige Vollziehbarkeit sowie die Möglichkeiten vorläufigen Rechtsschutzes zu prüfen.
Schwerpunkte
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- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Rechtsschutzbedürfnis bei offensichtlicher Unzulässigkeit der Hauptsache (§§ 80, 80a VwGO)
- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Erhebung der Anfechtungsklage im Eilverfahren – Zeitpunkt und rechtliche Folgen
- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Vorheriger Antrag bei der Behörde als Zulässigkeitsvoraussetzung (§ 80 Abs. 6 S. 1 VwGO)
- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Rechtsschutzbedürfnis als Zulässigkeitsvoraussetzung
- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Beteiligten- und Prozessfähigkeit im einstweiligen Rechtsschutz
Weitere Klausuren zu Vorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)
Übung macht den Meister — hier sind 6 weitere Klausuren mit verwandter Themenstellung.