Klausuren
Gaststättenerlaubnis unter Auflagen
Im Mittelpunkt der Klausur steht die Frage, ob die Stadt Duisburg einer Diskothek die Gaststättenerlaubnis unter Nebenbestimmungen, insbesondere Beschäftigungs- und Betretungsverboten, rechtmäßig erteilen durfte und wie sich der Betreiber gegen diese gerichtlichen Nebenbestimmungen und den angedrohten Widerruf der Erlaubnis rechtlich zur Wehr setzen kann. Insbesondere sind verwaltungsrechtliche Anforderungen an Nebenbestimmungen, deren sofortige Vollziehbarkeit sowie die Möglichkeiten vorläufigen Rechtsschutzes zu prüfen.
Die Waffenbörse
Die Klausur behandelt die Versagung einer waffenrechtlichen Ausnahmegenehmigung für die Teilnahme an einer Waffenbörse durch eine GmbH durch das Polizeipräsidium Köln. Schwerpunkte sind die behördliche Verpflichtung zur Erteilung der Genehmigung gem. § 35 Abs. 3 WaffG, prozessuale Schritte im Eilrechtsschutz sowie Fragen der anwaltlichen Beratung bei Verweigerung von Ausnahmegenehmigungen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Claudius Berger prüfen besonders häufig Entscheidung durch Gerichtsbescheid (1×), Recht der öffentlichen Sachen (1×), Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO) (1×), Vorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO) (1×), Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO) (1×) und Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel) (1×).