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Jurafuchs

Klaus Weber

8 Klausuren im Portal · Profil-Link vorschlagen

Klausuren

JA 2014Fortgeschrittene

Kein Platz für Kinder

Die Klausur behandelt die Frage nach dem Anspruch einer Mutter auf einen Kindergarten- bzw. Hortplatz für ihr Kind in einer kommunalen Kindertageseinrichtung. Thematisch stehen die Nutzung öffentlicher Einrichtungen, die Kapazitätsbegrenzung von Betreuungseinrichtungen sowie etwaige Benutzungsansprüche und Gleichbehandlungsgrundsätze im Mittelpunkt. Der einstweilige Rechtsschutz gegen die Stadt Freital, die Kündigung des Betreuungsvertrags und die Auswahlkriterien für die Platzvergabe stehen im Vordergrund.

Klaus Weber· JA 2014, 460· 60 Min Bearbeitung
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Recht der öffentlichen SachenVorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Fussball ist unser Leben

Die Klausur befasst sich mit der polizeirechtlichen Meldeauflage gegen einen angeblich gewaltbereiten Fußballfan im Vorfeld eines Auswärtsspiels und deren gerichtlicher Überprüfung mittels Fortsetzungsfeststellungsklage. Im Fokus stehen die formellen und materiellen Voraussetzungen für die Anordnung der Maßnahme, insbesondere die Ermessensausübung und der Grundrechtsschutz, sowie das Prozessrechtliche Interesse an einer Feststellung nach Erledigung. Weiterhin problematisiert werden die Verpflichtung zur Anhörung und die Auswirkungen auf Handlungsfreiheit und Freizügigkeit.

Klaus Weber· JA 2013, 458· 60 Min Bearbeitung
Entscheidung durch GerichtsbescheidAusführung der Gesetze durch die VerwaltungWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Skinheads im Keller

Die Klausur behandelt die rechtliche Einordnung und Rechtmäßigkeit der polizeilichen Auflösung eines Skinhead-Konzerts in einem geschlossenen Raum. Es geht um die Abgrenzung zwischen versammlungsrechtlicher und polizeirechtlicher Eingriffsbefugnis sowie die Voraussetzungen für eine Auflösung nach dem Versammlungsgesetz. Gegenstand ist eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht auf Rechtswidrigkeit der Maßnahme.

Klaus Weber· JA 2012, 293· 60 Min Bearbeitung
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenMaßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungRecht der öffentlichen Sachen+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Mahnwache in Görlitz

Die Klausur behandelt das Verbot einer Mahnwache vor dem Wohnhaus einer Staatsanwältin in Görlitz durch die Stadtverwaltung. Thematisiert werden das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, mögliche Einschränkungen zum Schutz der Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte sowie das behördliche und verwaltungsgerichtliche Verfahren im Rahmen eines Eilverfahrens.

Klaus Weber· JA 2009, 639· 300 Min Bearbeitung
Entscheidung durch GerichtsbescheidMaßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungEnteignender Eingriff+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Waltraud Wunder wundert sich

Die Klausur behandelt die gewerberechtliche Untersagung von Kartenlegen und Hellsehen durch die Stadt Chemnitz gegenüber Waltraud Wunder, einschließlich Anordnung der sofortigen Vollziehung und Zwangsgeldandrohung. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung sowie die Abgrenzung zwischen Gewerbe und Dienst höherer Art. Die rechtlichen Vorschriften zur Gewerbeuntersagung und zum vorläufigen Rechtsschutz werden thematisiert.

Klaus Weber· JA 2009, 457
Der Verwaltungsakt in der KlausurRecht der öffentlichen SachenBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO+5 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Plauener Nebenbestimmungen

Die Klausur behandelt die Zwangsgeldfestsetzung im Verwaltungsvollstreckungsrecht im Zusammenhang mit einer genehmigten Außengastronomie und deren Nebenbestimmungen. Zentral sind die Bestimmtheit der Vollstreckungstitel, die Wirksamkeit und Anfechtbarkeit von Androhungen und Festsetzung des Zwangsgeldes sowie prozessuale Fragen im einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 V VwGO. Die rechtliche Einordnung von Nebenbestimmungen (Bedingung/Auflage) und ihre Verbindung mit Vollstreckungsmaßnahmen stehen dabei im Fokus.

Klaus Weber· JA 2009, 215· 300 Min Bearbeitung
Der Verwaltungsakt in der KlausurEntscheidung durch GerichtsbescheidVorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Leipziger Ersatzvornahme

Die Klausur behandelt den Eilrechtsschutz gegen einen Kostenbescheid nach einer Abschleppmaßnahme wegen Falschparkens. Es sind die Erfolgsaussichten eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO zu prüfen, wobei auf die Kostenpflicht des Halters, die behördliche Zuständigkeit, den Unterschied zwischen Ersatzvornahme und unmittelbarer Ausführung sowie die Erforderlichkeit der Maßnahme einzugehen ist. Im Mittelpunkt stehen der Prüfungsaufbau nach Primär- und Sekundärmaßnahme und der richtige Tenor der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung.

Klaus Weber· JA 2007, 627· 300 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch GerichtsbescheidVorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Verwaltungsvollstreckung im Erzgebirge

Die Klausur behandelt die Voraussetzungen und den Ablauf der Verwaltungsvollstreckung im Baurecht, insbesondere die Unanfechtbarkeit des Grundverwaltungsaktes, Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Vollstreckungsmaßnahmen, mögliche Vollstreckungshindernisse und die prozessuale Umsetzung des Tenors nach § 80 Abs. 4 VwGO. Der konkrete Sachverhalt dreht sich um Vollstreckungsmaßnahmen (Zwangsgeld und Ersatzvornahme) zur Durchsetzung einer Teilabbruchsanordnung, die der Betroffene als unverhältnismäßig und fehlerhaft beanstandet.

Klaus Weber· JA 2007, 536· 180 Min Bearbeitung
Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOVorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Klaus Weber prüfen besonders häufig Entscheidung durch Gerichtsbescheid (4×), Recht der öffentlichen Sachen (4×), Vorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO) (4×), Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO (2×), Der Verwaltungsakt in der Klausur (2×), Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung (2×), Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung (1×) und Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO (1×).