Klaus Weber, geboren 1957 in Augsburg, ist deutscher Jurist und Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung der Verlage C. H. Beck und Vahlen GmbH und als Rechtsanwalt in Augsburg tätig. Seine beruflichen Schwerpunkte liegen an der Schnittstelle zwischen juristischer Praxis und Verlagswesen.
Klausuren
8 KlausurenKein Platz für Kinder
In dieser Klausur begehrt eine alleinerziehende Mutter im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die weitere Unterbringung ihrer Tochter in einem städtischen Hort. Streitig ist insbesondere der Anspruch auf Benutzung der öffentlichen Einrichtung, die rechtliche Einordnung des Betreuungsverhältnisses sowie die Rechtmäßigkeit der Kündigung durch die Stadt. Die Klausur behandelt dabei kommunalrechtliche Fragestellungen im Kontext begrenzter Kapazitäten und deren Auswahlkriterien.
Fussball ist unser Leben
Die Klausur behandelt einen Aktenvortrag zum allgemeinen Polizeirecht, in dem eine Meldeauflage gegen einen Fußballfan mittels Verwaltungsakt verhängt wurde. Streitig sind die Rechtmäßigkeit der Maßnahme, das Feststellungsinteresse im Rahmen der Fortsetzungsfeststellungsklage und die Auswirkungen auf Grundrechte wie Freizügigkeit und allgemeine Handlungsfreiheit. Es wird außerdem auf Anhörungsrechte und Ermessensausübung eingegangen.
Skinheads im Keller
Die Klausur thematisiert die Auflösung eines Skinheadkonzerts im Keller durch die Stadt Sachsental mit Bezug auf das Versammlungsrecht und die Abgrenzung zur polizeilichen Generalklausel. Prüfungsgegenstand ist insbesondere, ob die Maßnahme zulässig und rechtmäßig war, sowie die Voraussetzungen und der Vorrang des Versammlungsgesetzes gegenüber polizeirechtlichen Normen.
Mahnwache in Görlitz
Im Fall geht es um das Verbot einer für den 15.06.2008 angemeldeten Mahnwache vor dem Privathaus einer Staatsanwältin in Görlitz. Die Stadt verbietet die Mahnwache mit Sofortvollzug unter Hinweis auf den Schutz der Privatsphäre, während der Antragsteller sich auf die Versammlungsfreiheit beruft. Gegenstand ist ein verwaltungsgerichtliches Eilrechtsschutzverfahren.
Waltraud Wunder wundert sich
Die Stadt Chemnitz untersagt Waltraud Wunder das Kartenlegen und Hellsehen als angebliches Gewerbe aufgrund von Unzuverlässigkeit sowie strafrechtlichen Vorstrafen und ordnet die sofortige Vollziehung mitsamt Zwangsgeldandrohung an. Waltraud Wunder wendet sich mit einem Eilantrag (Aussetzung der sofortigen Vollziehung) an die Widerspruchsbehörde, bestreitet die Einstufung als Gewerbe und argumentiert, ihre Tätigkeit sei beruflicher Natur und keine Gewerbeausübung im Sinne der Gewerbeordnung.
Plauener Nebenbestimmungen
Die Klausur behandelt die verwaltungsrechtlichen Anforderungen an Nebenbestimmungen (Bedingungen/Auflagen) zu einem begünstigenden Verwaltungsakt am Beispiel einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis zur Außenbewirtschaftung. Schwerpunkte sind die Bestimmtheit des Verwaltungsakts, die Zulässigkeit und Bindungswirkung von Zwangsgeldandrohung und -festsetzung sowie prozessuale Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes gemäß § 80 Abs. 5 VwGO.
Leipziger Ersatzvornahme
In dem Fall 'Leipziger Ersatzvornahme' geht es um die Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids nach einer Abschleppmaßnahme wegen verkehrswidrigen Parkens. Gegenstand ist die Prüfung eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Kostenforderung, insbesondere mit Blick auf die Voraussetzungen einer Ersatzvornahme, die rechtlichen Anforderungen an die Adressatenstellung des Halters sowie die Rolle von Hilfspolizeibeamten.
Verwaltungsvollstreckung im Erzgebirge
Die Klausur thematisiert die Verwaltungsvollstreckung, insbesondere die Unanfechtbarkeit des Grund-Verwaltungsaktes, Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Vollstreckungsmaßnahmen und Vollstreckungshindernisse. Im Mittelpunkt stehen Zwangsgeldandrohung, Festsetzung und Ersatzvornahme sowie der Tenor einer Entscheidung nach § 80 IV VwGO. Der Fall ist nach einem Beschluss des VGH Mannheim gestaltet und dient zur Prüfung verwaltungsrechtlicher Eilrechtsschutzverfahren.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Klaus Weber prüfen besonders häufig Verwaltungsvollstreckung (3×), Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO) (3×), Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) (2×), Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage (2×), Die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde (1×), Gewerberecht (1×), Grundlagen (1×) und Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung (1×).