Klaus Weber
Klausuren
Kein Platz für Kinder
Die Klausur behandelt die Frage nach dem Anspruch einer Mutter auf einen Kindergarten- bzw. Hortplatz für ihr Kind in einer kommunalen Kindertageseinrichtung. Thematisch stehen die Nutzung öffentlicher Einrichtungen, die Kapazitätsbegrenzung von Betreuungseinrichtungen sowie etwaige Benutzungsansprüche und Gleichbehandlungsgrundsätze im Mittelpunkt. Der einstweilige Rechtsschutz gegen die Stadt Freital, die Kündigung des Betreuungsvertrags und die Auswahlkriterien für die Platzvergabe stehen im Vordergrund.
Fussball ist unser Leben
Die Klausur befasst sich mit der polizeirechtlichen Meldeauflage gegen einen angeblich gewaltbereiten Fußballfan im Vorfeld eines Auswärtsspiels und deren gerichtlicher Überprüfung mittels Fortsetzungsfeststellungsklage. Im Fokus stehen die formellen und materiellen Voraussetzungen für die Anordnung der Maßnahme, insbesondere die Ermessensausübung und der Grundrechtsschutz, sowie das Prozessrechtliche Interesse an einer Feststellung nach Erledigung. Weiterhin problematisiert werden die Verpflichtung zur Anhörung und die Auswirkungen auf Handlungsfreiheit und Freizügigkeit.
Skinheads im Keller
Die Klausur behandelt die rechtliche Einordnung und Rechtmäßigkeit der polizeilichen Auflösung eines Skinhead-Konzerts in einem geschlossenen Raum. Es geht um die Abgrenzung zwischen versammlungsrechtlicher und polizeirechtlicher Eingriffsbefugnis sowie die Voraussetzungen für eine Auflösung nach dem Versammlungsgesetz. Gegenstand ist eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht auf Rechtswidrigkeit der Maßnahme.
Mahnwache in Görlitz
Die Klausur behandelt das Verbot einer Mahnwache vor dem Wohnhaus einer Staatsanwältin in Görlitz durch die Stadtverwaltung. Thematisiert werden das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, mögliche Einschränkungen zum Schutz der Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte sowie das behördliche und verwaltungsgerichtliche Verfahren im Rahmen eines Eilverfahrens.
Waltraud Wunder wundert sich
Die Klausur behandelt die gewerberechtliche Untersagung von Kartenlegen und Hellsehen durch die Stadt Chemnitz gegenüber Waltraud Wunder, einschließlich Anordnung der sofortigen Vollziehung und Zwangsgeldandrohung. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung sowie die Abgrenzung zwischen Gewerbe und Dienst höherer Art. Die rechtlichen Vorschriften zur Gewerbeuntersagung und zum vorläufigen Rechtsschutz werden thematisiert.
Plauener Nebenbestimmungen
Die Klausur behandelt die Zwangsgeldfestsetzung im Verwaltungsvollstreckungsrecht im Zusammenhang mit einer genehmigten Außengastronomie und deren Nebenbestimmungen. Zentral sind die Bestimmtheit der Vollstreckungstitel, die Wirksamkeit und Anfechtbarkeit von Androhungen und Festsetzung des Zwangsgeldes sowie prozessuale Fragen im einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 V VwGO. Die rechtliche Einordnung von Nebenbestimmungen (Bedingung/Auflage) und ihre Verbindung mit Vollstreckungsmaßnahmen stehen dabei im Fokus.
Leipziger Ersatzvornahme
Die Klausur behandelt den Eilrechtsschutz gegen einen Kostenbescheid nach einer Abschleppmaßnahme wegen Falschparkens. Es sind die Erfolgsaussichten eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO zu prüfen, wobei auf die Kostenpflicht des Halters, die behördliche Zuständigkeit, den Unterschied zwischen Ersatzvornahme und unmittelbarer Ausführung sowie die Erforderlichkeit der Maßnahme einzugehen ist. Im Mittelpunkt stehen der Prüfungsaufbau nach Primär- und Sekundärmaßnahme und der richtige Tenor der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung.
Verwaltungsvollstreckung im Erzgebirge
Die Klausur behandelt die Voraussetzungen und den Ablauf der Verwaltungsvollstreckung im Baurecht, insbesondere die Unanfechtbarkeit des Grundverwaltungsaktes, Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Vollstreckungsmaßnahmen, mögliche Vollstreckungshindernisse und die prozessuale Umsetzung des Tenors nach § 80 Abs. 4 VwGO. Der konkrete Sachverhalt dreht sich um Vollstreckungsmaßnahmen (Zwangsgeld und Ersatzvornahme) zur Durchsetzung einer Teilabbruchsanordnung, die der Betroffene als unverhältnismäßig und fehlerhaft beanstandet.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Klaus Weber prüfen besonders häufig Entscheidung durch Gerichtsbescheid (4×), Recht der öffentlichen Sachen (4×), Vorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO) (4×), Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO (2×), Der Verwaltungsakt in der Klausur (2×), Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung (2×), Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung (1×) und Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO (1×).