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Öffentliches RechtJA 2009Fortgeschrittene

Waltraud Wunder wundert sich

JA 2009, 457 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene

Von Klaus Weber

Zur Fundstelle (JA)Im Editor schreibenBald
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
JA 2009, 457
Lösung
—

Die Stadt Chemnitz untersagt Waltraud Wunder das Kartenlegen und Hellsehen als angebliches Gewerbe aufgrund von Unzuverlässigkeit sowie strafrechtlichen Vorstrafen und ordnet die sofortige Vollziehung mitsamt Zwangsgeldandrohung an. Waltraud Wunder wendet sich mit einem Eilantrag (Aussetzung der sofortigen Vollziehung) an die Widerspruchsbehörde, bestreitet die Einstufung als Gewerbe und argumentiert, ihre Tätigkeit sei beruflicher Natur und keine Gewerbeausübung im Sinne der Gewerbeordnung.

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