Verwaltungsvollstreckung
Das Verwaltungsvollstreckungsrecht regelt die zwangsweise Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen durch Verwaltungsbehörden (v.a. §§ 1–20 VwVG, UZwG sowie Landesvollstreckungsgesetze). Im Fokus stehen die Anforderungen an wirksame und vollstreckbare Grundverfügungen, gestrecktes und gekürztes Verfahren, Auswahl und Androhung von Zwangsmitteln sowie der Rechtmäßigkeitszusammenhang zwischen Grund- und Vollstreckungsmaßnahme. Examensklassiker: Sofortvollzug (§ 6 VwVG), Erledigung der Grundverfügung, Abgrenzung zu polizeilichen Eingriffsmaßnahmen.
Klausuren zum Thema
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Verwaltungsvollstreckungsrecht – Der Hund in der Obdachlosenunterkunft
Die Klausur behandelt Probleme des Polizei- und Verwaltungsvollstreckungsrechts anhand eines Falles, in dem ein Hund in einer Obdachlosenunterkunft thematisiert wird. Im Zentrum stehen polizeiliche Eingriffsmaßnahmen und die verwaltungsrechtliche Vollstreckung. Die Aufgabenstellung erfordert vertiefte Kenntnisse zu Vollstreckungs- und Ermessensfragen im öffentlichen Recht.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Hundeführerschein
Die Klausur behandelt die grundrechtlichen Fragen rund um die Einführung eines Hundeführerscheins. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG und eine erste Einführung in die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Grundrechtseingriffen. Ergänzend werden Bezüge zu Verwaltungsvollstreckung und dem Polizei- und Ordnungsrecht hergestellt.
ÖR-Fortgeschrittenenklausur zum Polizeirecht
Die Klausur behandelt zahlreiche grundlegende Fragen des Polizeirechts. Abgeprüft werden mehrere Primärmaßnahmen und eine Sekundärmaßnahme. Neben Klausurklassikern wie der Frage nach der Rechtsnatur von polizeilichen Maßnahmen bildet die Rechtmäßigkeitsprüfung des unmittelbaren Zwangs einen Schwerpunkt. Trotz des landesrechtlichen Einschlags lässt sich der Sachverhalt problemlos auf andere Bundesländer übertragen. Prozessual ist die Klausur in eine Fortsetzungsfeststellungsklage eingekleidet. Die Klausur bewegt sich auf mittlerem Schwierigkeitsniveau. Neben einem breiten Wissen zum Sicherheitsrecht ist auch ein zügiges, strukturiertes und zu einer tiefgehenden Subsumtion führendes Arbeiten eng am Sachverhalt gefordert. Damit handelt es sich um eine repräsentative, gar idealtypische Polizeirechtsklausur.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Polizeirecht – Hooligans in der Abseitsfalle
Die Klausur behandelt polizeirechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr anlässlich eines Hooligan-Aufeinandertreffens rund um ein Fußballspiel. Im Fokus stehen die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen für das Einschreiten der Polizei nach Generalklausel und Standardmaßnahmen. Die Verantwortlichkeit und Maßnahmen zur Verwaltungsvollstreckung werden dabei ebenfalls thematisiert.
Störender Barbetrieb im Wellnesscenter
Die Anfängerklausur behandelt verwaltungsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit einem störenden Barbetrieb in einem Wellnesscenter. Es geht mutmaßlich um gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen und die Abgrenzung öffentlich-rechtlicher Eingriffsbefugnisse bei Störungen durch Gewerbebetriebe.
Fußballfans außer Kontrolle – ein folgenreiches »Treffen«
Die Examensklausur im Polizeirecht behandelt die rechtliche Überprüfung von polizeilichen Maßnahmen gegenüber gewaltbereiten Fußballfans, insbesondere die Ingewahrsamnahme und deren Vollzug. Im Fokus stehen auch die Prüfung von Sofortvollzug, Kostenbescheiden und prozessuale Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes einschließlich völkerrechtlicher Bezüge.
Vorschnelle Strompolizei
Die Klausur thematisiert das Verwaltungsvollstreckungsrecht anhand eines Falls zur strompolizeilichen Verfügung und dem nachfolgenden Vorgehen gegen einen Kostenbescheid im Zusammenhang mit Bauschutt auf einem Ufergrundstück. Kernpunkte sind die Trennung der relevanten Handlungen (Grundverfügung, Vollstreckung, Kostenbescheid) und die Entbehrlichkeit der Zwangsmittelandrohung.
Der Stern von Vergina
In dieser Übungsklausur geht es um öffentliches Polizei- und Sicherheitsrecht. Als Reaktion auf das Aufhängen eines politisch brisanten Banners durch einen Fan im Stadion kommt es zu polizeilichen Maßnahmen, deren Rechtmäßigkeit im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage zu prüfen ist. Zentrale Aspekte sind Störereigenschaft, Verwaltungszwang und die Zulässigkeit sowie Begründetheit der Klage.
Bekömmlich, rein und natürlich – Gesundheitsbezogene Angaben in der Bierwerbung
Die Examensklausur behandelt das Vorgehen gegen eine lebensmittelrechtliche Untersagungsverfügung einschließlich Anordnung der sofortigen Vollziehung und Zwangsgeldandrohung gegenüber einer Brauerei wegen gesundheitsbezogener Werbung für Bier. Thematisch im Mittelpunkt stehen einstweiliger Rechtsschutz, allgemeines Gefahrenabwehrrecht, die Auslegung und Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten, Fragen der Verwaltungsvollstreckung und die unionsrechtliche Dimension in Bezug auf EU-Sekundärrecht und Art. 267 AEUV.
Spiel mir das Lied vom Huhn
Ein Geflügelbauer aus München erhebt Klage gegen eine von der Stadt München verhängte, zwischenzeitlich aufgehobene Anordnung, Vögel nicht mehr im Freien zu halten, nachdem eine tote Taube fälschlicherweise auf Vogelgrippe getestet wurde. Die Klausur fragt nach den Erfolgsaussichten des verwaltungsgerichtlichen Vorgehens unter besonderer Betrachtung vollzugs- und sicherheitsrechtlicher Aspekte.
Wasserspielplatz
Bei der Klausur "Wasserspielplatz" handelt es sich um einen anspruchsvollen Übungsfall zu wasser- und baurechtlichen Fragestellungen im Kontext einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinleitung von Wasser für einen Spielplatz. Die Grundstückseigentümerin klagt gegen die der Gemeinde erteilte Erlaubnis und macht unter anderem geltend, dass ihre gewerbliche Nutzung beeinträchtigt und das Verfahren formell fehlerhaft sei. Zusätzlich werden Fragen des Verwaltungsprozesses, insbesondere die Beiladung und das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, thematisiert.
Neue Facette der Störereigenschaft bei Kraftstoffdiebstahl
In der Klausur wird ein Fall behandelt, bei dem Dieselkraftstoff von einem abgestellten Lkw entwendet und dadurch eine wasserrechtliche Gefahr verursacht wird. Die Problematik der Störereigenschaft und die Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids stehen im Zentrum der rechtlichen Prüfung. Die Klausur ist als Fortgeschrittenenklausur im Öffentlichen Recht konzipiert.
Original-Examensklausur: "Raserei
Die Original-Examensklausur beschäftigt sich mit der Sicherstellung eines Motorrads durch die Polizei wegen wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitungen, der anschließenden Kostenrechnung für die Verwahrung und möglichen Amtshaftungsansprüchen. Zu prüfen sind die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen, die Kostenfolge sowie zivilrechtliche Ansprüche. Die Klausur verlangt vertiefte Kenntnisse im Polizei- und Ordnungsrecht sowie im Amtshaftungsrecht.
Der präventiv-polizeiliche Gewahrsam
Die Klausur thematisiert den präventiv-polizeilichen Gewahrsam am Beispiel einer Ingewahrsamnahme nach einem Clubbesuch. Es werden klausur- und examensrelevante Probleme rund um die rechtlichen Voraussetzungen, Rechtsnatur und möglichen Rechtsschutz bei polizeilichem Gewahrsam behandelt. Der Fall prüft insbesondere die Eingriffsintensität, grundrechtliche Implikationen und prozessuale Möglichkeiten zur Überprüfung polizeilichen Handelns.
Die mobile Werbeanlage
Die Klausur behandelt einen Streit zwischen einem Antiquitätenhändler und der Stadt Arnsberg über die Einstufung eines abgestellten, beschrifteten Pkw-Anhängers als ortsfeste Werbeanlage. Der Händler wendet sich gegen die bauordnungsrechtliche Verfügung, die die Entfernung des Anhängers und ein Abstellenverbot anordnet, und stellt Fragen nach der Rechtslage und möglichen Änderungen durch tägliche Nutzung. Thematisch liegt der Schwerpunkt auf Bauordnungsrecht NRW, Verwaltungsakt und gerichtlichem Rechtsschutz.
Vollstreckte Fensterläden sind teuer!
Im Mittelpunkt der Klausur steht die verwaltungsrechtliche Vollstreckung im Zusammenhang mit der Anbringung historischer Fensterläden an einem denkmalgeschützten Gebäude nach Erlass und Umsetzung eines Bebauungsplans. Geprüft werden insbesondere Fragen zur Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten, zur Verwaltungsvollstreckung und zur Kostenpflicht, einschließlich möglicher Einwände gegen Vollstreckungsmaßnahmen und Kostenbescheide.
Der Pkw mit den abgefahrenen Reifen
Der Klausurfall thematisiert die Rechtmäßigkeit der Sicherstellung und Abschleppung eines Pkw mit abgefahrenen Reifen durch das Ordnungsamt einer Stadt. Im Vordergrund stehen verwaltungs- und ordnungsrechtliche Eingriffsbefugnisse, Fragen des Sofortvollzugs sowie der Rechtsschutz, insbesondere Eilrechtsschutz, gegen Maßnahmen der Gefahrenabwehr.
Examensklausur ÖR »My home is my castle« – Polizeibesuch nicht erwünscht!
Der Fall behandelt die rechtliche Einordnung eines Polizeieinsatzes, bei dem die Wohnungstür einer Privatperson geöffnet und ihm die Einsatzkosten in Rechnung gestellt werden. Schwerpunktmäßig werden Fragen zur Zulässigkeit des Kostenbescheids, die Konnexität von Grundverwaltungsakt und Vollstreckungsmaßnahme, die Abgrenzung von Gefahrenarten, die statthafte Klageart gegen Realakte sowie die Fristberechnung diskutiert. Zudem steht die Überprüfung der Rechtmäßigkeit unmittelbaren Zwangs im Raum.
Der abgestellte Pkw
Die Klausur behandelt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen eine sofort vollziehbare Verfügung zur Entfernung eines zum Verkauf abgestellten Pkw von einem öffentlichen Parkstreifen. Thematisiert werden die Voraussetzungen und die Rechtmäßigkeit von straßenrechtlichen Eingriffen sowie der Sondernutzungsbegriff im Straßenrecht NRW.
Examensklausur ÖR Aus Nr. 23 wird Nr. 29 – oder vorläufig doch nicht?
In diesem Examensfall begehrt A vorläufigen Rechtsschutz gegen die Umnummerierung seines Grundstücks durch die Landeshauptstadt München. Zu prüfen sind insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit verwaltungsgerichtlicher Eilrechtsschutzanträge (insb. nach § 80 Abs. 5 VwGO) sowie Ansprüche auf Rückgängigmachung bereits geschaffener faktischer Vollziehung. Die Klausur behandelt sowohl den Fall des sofortigen Vollzugs als auch eine Abwandlung ohne Sofortvollzug.
Windige Angelegenheiten
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten der verwaltungsgerichtlichen Klage eines Unternehmens, das eine geringere Fördersumme zur Installation einer Solaranlage erhalten hat als beantragt. Im Fokus stehen die Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen, Selbstbindung der Verwaltung, sowie die Thematik der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren. Außerdem wird ein Verbot der Ausfuhr von Düngemittel nach Nordkorea behördlich ausgesprochen.
Waltraud Wunder wundert sich
Die Stadt Chemnitz untersagt Waltraud Wunder das Kartenlegen und Hellsehen als angebliches Gewerbe aufgrund von Unzuverlässigkeit sowie strafrechtlichen Vorstrafen und ordnet die sofortige Vollziehung mitsamt Zwangsgeldandrohung an. Waltraud Wunder wendet sich mit einem Eilantrag (Aussetzung der sofortigen Vollziehung) an die Widerspruchsbehörde, bestreitet die Einstufung als Gewerbe und argumentiert, ihre Tätigkeit sei beruflicher Natur und keine Gewerbeausübung im Sinne der Gewerbeordnung.
Plauener Nebenbestimmungen
Die Klausur behandelt die verwaltungsrechtlichen Anforderungen an Nebenbestimmungen (Bedingungen/Auflagen) zu einem begünstigenden Verwaltungsakt am Beispiel einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis zur Außenbewirtschaftung. Schwerpunkte sind die Bestimmtheit des Verwaltungsakts, die Zulässigkeit und Bindungswirkung von Zwangsgeldandrohung und -festsetzung sowie prozessuale Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes gemäß § 80 Abs. 5 VwGO.
Examensklausur ÖR Milchbauern in Aufruhr
Die Examensklausur behandelt einen Demonstrationszug von Milchbauern entlang einer Bundesstraße und beleuchtet dabei das Spannungsfeld zwischen Versammlungsrecht, polizeilichen Maßnahmen und europäischen Grundfreiheiten, insbesondere der Warenverkehrsfreiheit. Wesentliche Aspekte sind der Umgang der Staatsorgane mit der Versammlung sowie die Auswirkungen auf den internationalen Transportverkehr.
Übungshausarbeit ÖR Der Wanderkessel
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Auflagen, insbesondere die Verlegung einer Demonstrationsroute sowie die Begleitung einer Demonstration durch die Polizei (Kesselung). Zudem werden das Fortsetzungsfeststellungsinteresse in versammlungsrechtlichen Streitigkeiten und die Inanspruchnahme von Notstandspflichtigen geprüft.
Ein Unfall mit Folgen
Die Klausur thematisiert einen Unfall eines amerikanischen Militär-LKWs mit Umweltschäden und anschließender polizeilicher Gefahrenabwehr sowie eine Inhaftierung eines Drogenkuriers mit gesundheitlichen Folgen. Es werden staatshaftungsrechtliche Ansprüche sowie die Frage nach unions- und menschenrechtlichen Klagen, insbesondere nach EMRK, geprüft.
Leipziger Ersatzvornahme
In dem Fall 'Leipziger Ersatzvornahme' geht es um die Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids nach einer Abschleppmaßnahme wegen verkehrswidrigen Parkens. Gegenstand ist die Prüfung eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Kostenforderung, insbesondere mit Blick auf die Voraussetzungen einer Ersatzvornahme, die rechtlichen Anforderungen an die Adressatenstellung des Halters sowie die Rolle von Hilfspolizeibeamten.
Verwaltungsvollstreckung im Erzgebirge
Die Klausur thematisiert die Verwaltungsvollstreckung, insbesondere die Unanfechtbarkeit des Grund-Verwaltungsaktes, Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Vollstreckungsmaßnahmen und Vollstreckungshindernisse. Im Mittelpunkt stehen Zwangsgeldandrohung, Festsetzung und Ersatzvornahme sowie der Tenor einer Entscheidung nach § 80 IV VwGO. Der Fall ist nach einem Beschluss des VGH Mannheim gestaltet und dient zur Prüfung verwaltungsrechtlicher Eilrechtsschutzverfahren.
Der renitente Waffensammler
Im Fall 'Der renitente Waffensammler' bittet ein Mandant um anwaltlichen Rat bezüglich eines Waffenbesitzverbots samt Sicherstellung seiner erlaubnisfreien Waffen durch die Polizei sowie der Anwendung unmittelbaren Zwangs. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gegen den Bescheid, die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen, die Prozessarten (Feststellungsklage/Fortsetzungsfeststellungsklage) und die Voraussetzungen für die Anwendung unmittelbaren Zwangs.
Die einsturzgefährdete Mauer
Bei der Klausur handelt es sich um eine anwaltsorientierte Übungsaufgabe aus dem Bauordnungsrecht mit Bezug zu einer Ordnungsverfügung wegen einer einsturzgefährdeten Mauer. Die Sachverhaltsanalyse umfasst insbesondere Fragen zu Widerspruchsfrist und Rechtsbehelfsbelehrung, Störereigenschaft, Umfang der Verantwortlichkeit, sofortiger Vollziehung sowie anwaltlicher Beratung bezüglich eines Antrags nach § 80 V VwGO.
Verwaltungsvollstreckung in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.