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Öffentliches Recht

Verwaltungsvollstreckung

Das Verwaltungsvollstreckungsrecht regelt die zwangsweise Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen durch Verwaltungsbehörden (v.a. §§ 1–20 VwVG, UZwG sowie Landesvollstreckungsgesetze). Im Fokus stehen die Anforderungen an wirksame und vollstreckbare Grundverfügungen, gestrecktes und gekürztes Verfahren, Auswahl und Androhung von Zwangsmitteln sowie der Rechtmäßigkeitszusammenhang zwischen Grund- und Vollstreckungsmaßnahme. Examensklassiker: Sofortvollzug (§ 6 VwVG), Erledigung der Grundverfügung, Abgrenzung zu polizeilichen Eingriffsmaßnahmen.

Zu diesem Thema haben wir 30 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Verwaltungsvollstreckungsrecht – Der Hund in der Obdachlosenunterkunft

Die Klausur behandelt Probleme des Polizei- und Verwaltungsvollstreckungsrechts anhand eines Falles, in dem ein Hund in einer Obdachlosenunterkunft thematisiert wird. Im Zentrum stehen polizeiliche Eingriffsmaßnahmen und die verwaltungsrechtliche Vollstreckung. Die Aufgabenstellung erfordert vertiefte Kenntnisse zu Vollstreckungs- und Ermessensfragen im öffentlichen Recht.

Dr. Martin Diesterhöft, Dr. Rike Sinder· JuS 2026, 342· 300 Min
Grundlagen VerwaltungsvollstreckungRecht der öffentlichen Sachen+2 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Hundeführerschein

Die Klausur behandelt die grundrechtlichen Fragen rund um die Einführung eines Hundeführerscheins. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG und eine erste Einführung in die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Grundrechtseingriffen. Ergänzend werden Bezüge zu Verwaltungsvollstreckung und dem Polizei- und Ordnungsrecht hergestellt.

Professor Dr. Daniel Wolff, Jana Hillenbrand· JuS 2025, 151· 120 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Recht der öffentlichen Sachen+4 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

ÖR-Fortgeschrittenenklausur zum Polizeirecht

Die Klausur behandelt zahlreiche grundlegende Fragen des Polizeirechts. Abgeprüft werden mehrere Primärmaßnahmen und eine Sekundärmaßnahme. Neben Klausurklassikern wie der Frage nach der Rechtsnatur von polizeilichen Maßnahmen bildet die Rechtmäßigkeitsprüfung des unmittelbaren Zwangs einen Schwerpunkt. Trotz des landesrechtlichen Einschlags lässt sich der Sachverhalt problemlos auf andere Bundesländer übertragen. Prozessual ist die Klausur in eine Fortsetzungsfeststellungsklage eingekleidet. Die Klausur bewegt sich auf mittlerem Schwierigkeitsniveau. Neben einem breiten Wissen zum Sicherheitsrecht ist auch ein zügiges, strukturiertes und zu einer tiefgehenden Subsumtion führendes Arbeiten eng am Sachverhalt gefordert. Damit handelt es sich um eine repräsentative, gar idealtypische Polizeirechtsklausur.

Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselSekundäransprüche gegen polizeiliches Handeln+4 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Polizeirecht – Hooligans in der Abseitsfalle

Die Klausur behandelt polizeirechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr anlässlich eines Hooligan-Aufeinandertreffens rund um ein Fußballspiel. Im Fokus stehen die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen für das Einschreiten der Polizei nach Generalklausel und Standardmaßnahmen. Die Verantwortlichkeit und Maßnahmen zur Verwaltungsvollstreckung werden dabei ebenfalls thematisiert.

Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselPolizeiliche Standardmaßnahmen+4 weitere
JURA 2023Anfänger:innen

Störender Barbetrieb im Wellnesscenter

Die Anfängerklausur behandelt verwaltungsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit einem störenden Barbetrieb in einem Wellnesscenter. Es geht mutmaßlich um gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen und die Abgrenzung öffentlich-rechtlicher Eingriffsbefugnisse bei Störungen durch Gewerbebetriebe.

Stefanie Barfeld· JURA 2023, 1470
Grundlagen Polizeiliche Generalklausel+3 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

Fußballfans außer Kontrolle – ein folgenreiches »Treffen«

Die Examensklausur im Polizeirecht behandelt die rechtliche Überprüfung von polizeilichen Maßnahmen gegenüber gewaltbereiten Fußballfans, insbesondere die Ingewahrsamnahme und deren Vollzug. Im Fokus stehen auch die Prüfung von Sofortvollzug, Kostenbescheiden und prozessuale Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes einschließlich völkerrechtlicher Bezüge.

Grundlagen Polizeiliche StandardmaßnahmenVerwaltungsvollstreckung+2 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

Vorschnelle Strompolizei

Die Klausur thematisiert das Verwaltungsvollstreckungsrecht anhand eines Falls zur strompolizeilichen Verfügung und dem nachfolgenden Vorgehen gegen einen Kostenbescheid im Zusammenhang mit Bauschutt auf einem Ufergrundstück. Kernpunkte sind die Trennung der relevanten Handlungen (Grundverfügung, Vollstreckung, Kostenbescheid) und die Entbehrlichkeit der Zwangsmittelandrohung.

Julius Adler, Ammar Bustami· JURA 2022, 1477
Verwaltungsvollstreckung+2 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Der Stern von Vergina

In dieser Übungsklausur geht es um öffentliches Polizei- und Sicherheitsrecht. Als Reaktion auf das Aufhängen eines politisch brisanten Banners durch einen Fan im Stadion kommt es zu polizeilichen Maßnahmen, deren Rechtmäßigkeit im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage zu prüfen ist. Zentrale Aspekte sind Störereigenschaft, Verwaltungszwang und die Zulässigkeit sowie Begründetheit der Klage.

Tassilo Schröck, Filipp Ruzin· JA 2021, 931· 180 Min
Grundlagen Zulässigkeit der FortsetzungsfeststellungsklageVerwaltungsvollstreckung+4 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Bekömmlich, rein und natürlich – Gesundheitsbezogene Angaben in der Bierwerbung

Die Examensklausur behandelt das Vorgehen gegen eine lebensmittelrechtliche Untersagungsverfügung einschließlich Anordnung der sofortigen Vollziehung und Zwangsgeldandrohung gegenüber einer Brauerei wegen gesundheitsbezogener Werbung für Bier. Thematisch im Mittelpunkt stehen einstweiliger Rechtsschutz, allgemeines Gefahrenabwehrrecht, die Auslegung und Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten, Fragen der Verwaltungsvollstreckung und die unionsrechtliche Dimension in Bezug auf EU-Sekundärrecht und Art. 267 AEUV.

Henning Tappe· JURA 2021, 820
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)GrundlagenErmessen und Verhältnismäßigkeit+3 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Spiel mir das Lied vom Huhn

Ein Geflügelbauer aus München erhebt Klage gegen eine von der Stadt München verhängte, zwischenzeitlich aufgehobene Anordnung, Vögel nicht mehr im Freien zu halten, nachdem eine tote Taube fälschlicherweise auf Vogelgrippe getestet wurde. Die Klausur fragt nach den Erfolgsaussichten des verwaltungsgerichtlichen Vorgehens unter besonderer Betrachtung vollzugs- und sicherheitsrechtlicher Aspekte.

Thomas Rappenglix· JA 2019, 521· 120 Min
VerwaltungsvollstreckungEröffnung des VerwaltungsrechtswegsBegründetheit der Fortsetzungsfeststellungsklage+3 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Wasserspielplatz

Bei der Klausur "Wasserspielplatz" handelt es sich um einen anspruchsvollen Übungsfall zu wasser- und baurechtlichen Fragestellungen im Kontext einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinleitung von Wasser für einen Spielplatz. Die Grundstückseigentümerin klagt gegen die der Gemeinde erteilte Erlaubnis und macht unter anderem geltend, dass ihre gewerbliche Nutzung beeinträchtigt und das Verfahren formell fehlerhaft sei. Zusätzlich werden Fragen des Verwaltungsprozesses, insbesondere die Beiladung und das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, thematisiert.

Anton Meyer· JA 2018, 940· 300 Min
Materielles BauordnungsrechtGrundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsBesondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen+4 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Neue Facette der Störereigenschaft bei Kraftstoffdiebstahl

In der Klausur wird ein Fall behandelt, bei dem Dieselkraftstoff von einem abgestellten Lkw entwendet und dadurch eine wasserrechtliche Gefahr verursacht wird. Die Problematik der Störereigenschaft und die Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids stehen im Zentrum der rechtlichen Prüfung. Die Klausur ist als Fortgeschrittenenklausur im Öffentlichen Recht konzipiert.

Gefahrenabwehrrechtliche VerantwortlichkeitGrundlagen +3 weitere
JA 2016Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: "Raserei

Die Original-Examensklausur beschäftigt sich mit der Sicherstellung eines Motorrads durch die Polizei wegen wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitungen, der anschließenden Kostenrechnung für die Verwahrung und möglichen Amtshaftungsansprüchen. Zu prüfen sind die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen, die Kostenfolge sowie zivilrechtliche Ansprüche. Die Klausur verlangt vertiefte Kenntnisse im Polizei- und Ordnungsrecht sowie im Amtshaftungsrecht.

Jan Singbartl, Dr. Josef Zintl· JA 2016, 778· 300 Min
Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselAmtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)+5 weitere
JURA 2015Anfänger:innen

Der präventiv-polizeiliche Gewahrsam

Die Klausur thematisiert den präventiv-polizeilichen Gewahrsam am Beispiel einer Ingewahrsamnahme nach einem Clubbesuch. Es werden klausur- und examensrelevante Probleme rund um die rechtlichen Voraussetzungen, Rechtsnatur und möglichen Rechtsschutz bei polizeilichem Gewahrsam behandelt. Der Fall prüft insbesondere die Eingriffsintensität, grundrechtliche Implikationen und prozessuale Möglichkeiten zur Überprüfung polizeilichen Handelns.

Annette Guckelberger· JURA 2015, 926
Polizeiliche StandardmaßnahmenGefahr für polizeiliche Schutzgüter +2 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Die mobile Werbeanlage

Die Klausur behandelt einen Streit zwischen einem Antiquitätenhändler und der Stadt Arnsberg über die Einstufung eines abgestellten, beschrifteten Pkw-Anhängers als ortsfeste Werbeanlage. Der Händler wendet sich gegen die bauordnungsrechtliche Verfügung, die die Entfernung des Anhängers und ein Abstellenverbot anordnet, und stellt Fragen nach der Rechtslage und möglichen Änderungen durch tägliche Nutzung. Thematisch liegt der Schwerpunkt auf Bauordnungsrecht NRW, Verwaltungsakt und gerichtlichem Rechtsschutz.

Günter Proppe· JA 2011, 860· 60 Min
Materielles BauordnungsrechtDie Merkmale des VerwaltungsaktsVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Vollstreckte Fensterläden sind teuer!

Im Mittelpunkt der Klausur steht die verwaltungsrechtliche Vollstreckung im Zusammenhang mit der Anbringung historischer Fensterläden an einem denkmalgeschützten Gebäude nach Erlass und Umsetzung eines Bebauungsplans. Geprüft werden insbesondere Fragen zur Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten, zur Verwaltungsvollstreckung und zur Kostenpflicht, einschließlich möglicher Einwände gegen Vollstreckungsmaßnahmen und Kostenbescheide.

Matthias Valta, Burbach, Klanten· JA 2011, 680· 300 Min
VerwaltungsvollstreckungDer Verwaltungsakt in der KlausurBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)+3 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Der Pkw mit den abgefahrenen Reifen

Der Klausurfall thematisiert die Rechtmäßigkeit der Sicherstellung und Abschleppung eines Pkw mit abgefahrenen Reifen durch das Ordnungsamt einer Stadt. Im Vordergrund stehen verwaltungs- und ordnungsrechtliche Eingriffsbefugnisse, Fragen des Sofortvollzugs sowie der Rechtsschutz, insbesondere Eilrechtsschutz, gegen Maßnahmen der Gefahrenabwehr.

Dr. Johannes Meister· JA 2011, 359· 300 Min
Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselVerwaltungsvollstreckung+3 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR »My home is my castle« – Polizeibesuch nicht erwünscht!

Der Fall behandelt die rechtliche Einordnung eines Polizeieinsatzes, bei dem die Wohnungstür einer Privatperson geöffnet und ihm die Einsatzkosten in Rechnung gestellt werden. Schwerpunktmäßig werden Fragen zur Zulässigkeit des Kostenbescheids, die Konnexität von Grundverwaltungsakt und Vollstreckungsmaßnahme, die Abgrenzung von Gefahrenarten, die statthafte Klageart gegen Realakte sowie die Fristberechnung diskutiert. Zudem steht die Überprüfung der Rechtmäßigkeit unmittelbaren Zwangs im Raum.

Alexander Seidl, Gero Bartsch· JURA 2011, 297
Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselVerwaltungsvollstreckung+4 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Der abgestellte Pkw

Die Klausur behandelt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen eine sofort vollziehbare Verfügung zur Entfernung eines zum Verkauf abgestellten Pkw von einem öffentlichen Parkstreifen. Thematisiert werden die Voraussetzungen und die Rechtmäßigkeit von straßenrechtlichen Eingriffen sowie der Sondernutzungsbegriff im Straßenrecht NRW.

Günter Proppe· JA 2010, 818· 60 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)StraßenrechtVerwaltungsvollstreckung+3 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Aus Nr. 23 wird Nr. 29 – oder vorläufig doch nicht?

In diesem Examensfall begehrt A vorläufigen Rechtsschutz gegen die Umnummerierung seines Grundstücks durch die Landeshauptstadt München. Zu prüfen sind insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit verwaltungsgerichtlicher Eilrechtsschutzanträge (insb. nach § 80 Abs. 5 VwGO) sowie Ansprüche auf Rückgängigmachung bereits geschaffener faktischer Vollziehung. Die Klausur behandelt sowohl den Fall des sofortigen Vollzugs als auch eine Abwandlung ohne Sofortvollzug.

Sebastian Unger· JURA 2010, 939
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Die Merkmale des VerwaltungsaktsEröffnung des Verwaltungsrechtswegs+5 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Windige Angelegenheiten

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten der verwaltungsgerichtlichen Klage eines Unternehmens, das eine geringere Fördersumme zur Installation einer Solaranlage erhalten hat als beantragt. Im Fokus stehen die Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen, Selbstbindung der Verwaltung, sowie die Thematik der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren. Außerdem wird ein Verbot der Ausfuhr von Düngemittel nach Nordkorea behördlich ausgesprochen.

Martin Heidebach· JA 2009, 797· 300 Min
Die Merkmale des VerwaltungsaktsNebenbestimmungen zu VerwaltungsaktenErmessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Waltraud Wunder wundert sich

Die Stadt Chemnitz untersagt Waltraud Wunder das Kartenlegen und Hellsehen als angebliches Gewerbe aufgrund von Unzuverlässigkeit sowie strafrechtlichen Vorstrafen und ordnet die sofortige Vollziehung mitsamt Zwangsgeldandrohung an. Waltraud Wunder wendet sich mit einem Eilantrag (Aussetzung der sofortigen Vollziehung) an die Widerspruchsbehörde, bestreitet die Einstufung als Gewerbe und argumentiert, ihre Tätigkeit sei beruflicher Natur und keine Gewerbeausübung im Sinne der Gewerbeordnung.

Klaus Weber· JA 2009, 457
GewerberechtVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+2 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Plauener Nebenbestimmungen

Die Klausur behandelt die verwaltungsrechtlichen Anforderungen an Nebenbestimmungen (Bedingungen/Auflagen) zu einem begünstigenden Verwaltungsakt am Beispiel einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis zur Außenbewirtschaftung. Schwerpunkte sind die Bestimmtheit des Verwaltungsakts, die Zulässigkeit und Bindungswirkung von Zwangsgeldandrohung und -festsetzung sowie prozessuale Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes gemäß § 80 Abs. 5 VwGO.

Klaus Weber· JA 2009, 215· 300 Min
Nebenbestimmungen zu VerwaltungsaktenVerwaltungsvollstreckungVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Milchbauern in Aufruhr

Die Examensklausur behandelt einen Demonstrationszug von Milchbauern entlang einer Bundesstraße und beleuchtet dabei das Spannungsfeld zwischen Versammlungsrecht, polizeilichen Maßnahmen und europäischen Grundfreiheiten, insbesondere der Warenverkehrsfreiheit. Wesentliche Aspekte sind der Umgang der Staatsorgane mit der Versammlung sowie die Auswirkungen auf den internationalen Transportverkehr.

Eva Julia Lohse· JURA 2009, 458
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungEuropäische Integration+3 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungshausarbeit ÖR Der Wanderkessel

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Auflagen, insbesondere die Verlegung einer Demonstrationsroute sowie die Begleitung einer Demonstration durch die Polizei (Kesselung). Zudem werden das Fortsetzungsfeststellungsinteresse in versammlungsrechtlichen Streitigkeiten und die Inanspruchnahme von Notstandspflichtigen geprüft.

Oliver van der Schoot· JURA 2009, 382
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+3 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Ein Unfall mit Folgen

Die Klausur thematisiert einen Unfall eines amerikanischen Militär-LKWs mit Umweltschäden und anschließender polizeilicher Gefahrenabwehr sowie eine Inhaftierung eines Drogenkuriers mit gesundheitlichen Folgen. Es werden staatshaftungsrechtliche Ansprüche sowie die Frage nach unions- und menschenrechtlichen Klagen, insbesondere nach EMRK, geprüft.

Michaela Staufer, Alexandra Steinebach· JA 2008, 615· 240 Min
FolgenbeseitigungsanspruchAmtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Verwaltungsvollstreckung+2 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Leipziger Ersatzvornahme

In dem Fall 'Leipziger Ersatzvornahme' geht es um die Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids nach einer Abschleppmaßnahme wegen verkehrswidrigen Parkens. Gegenstand ist die Prüfung eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Kostenforderung, insbesondere mit Blick auf die Voraussetzungen einer Ersatzvornahme, die rechtlichen Anforderungen an die Adressatenstellung des Halters sowie die Rolle von Hilfspolizeibeamten.

Klaus Weber· JA 2007, 627· 300 Min
VerwaltungsvollstreckungVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+3 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Verwaltungsvollstreckung im Erzgebirge

Die Klausur thematisiert die Verwaltungsvollstreckung, insbesondere die Unanfechtbarkeit des Grund-Verwaltungsaktes, Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Vollstreckungsmaßnahmen und Vollstreckungshindernisse. Im Mittelpunkt stehen Zwangsgeldandrohung, Festsetzung und Ersatzvornahme sowie der Tenor einer Entscheidung nach § 80 IV VwGO. Der Fall ist nach einem Beschluss des VGH Mannheim gestaltet und dient zur Prüfung verwaltungsrechtlicher Eilrechtsschutzverfahren.

Klaus Weber· JA 2007, 536· 180 Min
Verwaltungsvollstreckung+6 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Der renitente Waffensammler

Im Fall 'Der renitente Waffensammler' bittet ein Mandant um anwaltlichen Rat bezüglich eines Waffenbesitzverbots samt Sicherstellung seiner erlaubnisfreien Waffen durch die Polizei sowie der Anwendung unmittelbaren Zwangs. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gegen den Bescheid, die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen, die Prozessarten (Feststellungsklage/Fortsetzungsfeststellungsklage) und die Voraussetzungen für die Anwendung unmittelbaren Zwangs.

Prof. Dr. Herbert Limpens· JA 2007, 135· 60 Min
WaffenrechtVerwaltungsvollstreckungZulässigkeit der Feststellungsklage+4 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Die einsturzgefährdete Mauer

Bei der Klausur handelt es sich um eine anwaltsorientierte Übungsaufgabe aus dem Bauordnungsrecht mit Bezug zu einer Ordnungsverfügung wegen einer einsturzgefährdeten Mauer. Die Sachverhaltsanalyse umfasst insbesondere Fragen zu Widerspruchsfrist und Rechtsbehelfsbelehrung, Störereigenschaft, Umfang der Verantwortlichkeit, sofortiger Vollziehung sowie anwaltlicher Beratung bezüglich eines Antrags nach § 80 V VwGO.

Prof. Dr. Herbert Limpens· JA 2005, 809· 60 Min
Eingriffsbefugnisse der BauaufsichtsbehördenErmessen und VerhältnismäßigkeitZulässigkeit des Widerspruchsverfahrens+5 weitere
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Verwaltungsvollstreckung in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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