Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten
Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten (§ 36 VwVfG) regeln, wie und unter welchen Voraussetzungen Verwaltungsakte mit Zusatzauflagen, Bedingungen, Befristungen oder Widerrufsvorbehalten erlassen werden können. Streitstände betreffen die Abgrenzung zu Inhaltsbestimmungen, die Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen bei gebundenem Anspruch, sowie den Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen (§ 113 Abs. 1 S. 1, 2 VwGO). Examensklassiker: Auflage vs. Bedingung, modifizierende Auflage, Nebenbestimmungen bei Baugenehmigungen.
Klausuren zum Thema
COlogne-Working-Space
A möchte in Köln einen Co-Working-Space errichten, kann aber gesetzlich geforderte Fahrradstellplätze nicht bereitstellen. Daraufhin schließt sie mit der Stadt einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über eine Geldzahlung zur Schaffung öffentlicher Fahrradstellplätze sowie zur Ausstattung einer Kita. Nach Zahlung der Gelder verlangt A die Rückzahlung und es ist zu prüfen, ob ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch besteht.
Forschungsförderung mit Nachspiel
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer bereits bewilligten Forschungsförderung. Konkret geht es um die Frage, ob der Widerruf einer gebundenen Forschungsprämie wegen Verstoßes gegen eine mit dem Bescheid verbundene Verpflichtung zulässig ist, insbesondere vor dem Hintergrund des einschlägigen Fachgesetzes und ohne Bezug zu allgemeinen gesetzlichen Sorgfaltspflichten.
Übungsfall im Verwaltungsrecht: Werbung für die Weihnachtslotterie
Die Dorothee-Henriette-Pagliarini-Stiftung beantragt die behördliche Erlaubnis zur Durchführung einer bundesweiten Weihnachtslotterie und erhält diese mit der Auflage, dass Influencer-Marketing für die Lotterie untersagt ist. Die Stiftung wendet sich gegen diese Nebenbestimmung, da sie keinen sachlichen Unterschied zwischen Influencer-Marketing und klassischer Werbung sieht und die Zielgenauigkeit moderner Werbung für die Lotterie betont. Im Streit steht die behördliche Begrenzung der Werbemaßnahmen unter Berufung auf den Glücksspielstaatsvertrag 2021 sowie die Abwägung zwischen Werbefreiheit und gesetzlichen Spielerschutzvorgaben. Zentral zu prüfen sind die Rechtmäßigkeit der Werbebeschränkung und insbesondere die Vereinbarkeit mit Art. 12 und 5 GG sowie den einschlägigen Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags.
Frühlingsmarkt mit oder ohne Sicherheitskonzept?
Die Klausur behandelt die isolierte Anfechtbarkeit einer Nebenbestimmung (Sicherheitskonzept) zur grünanlagenrechtlichen Genehmigung für einen Frühlingsmarkt in Berlin. Schwerpunkt sind materiell-rechtliche Probleme des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie der Umgang mit einseitiger Erledigungserklärung. Die Bearbeitung verlangt außerdem eine Auseinandersetzung mit der Teilbarkeit und Rechtsgrundlage von Nebenbestimmungen.
Gewerbeerlaubnis mit Beschäftigungsverbot als Nebenbestimmung
In dieser ÖR-Anfängerklausur wird eine typische Fallgestaltung des Allgemeinen Verwaltungsrechts behandelt: Die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis unter der Auflage eines Beschäftigungsverbots als Nebenbestimmung. Der Fall dient der Einübung zentraler prüfungsrelevanter Aspekte wie Nebenbestimmungen, Ermessensausübung und der Berufsfreiheit.
Tierliebe – bedingungslos oder mit Auflage?
Ein gemeinnütziger Verein begehrt für einen Infostand auf dem Marktplatz die volle Sondernutzungserlaubnis, insbesondere das Sammeln von Spenden und die Akquise von Mitgliedern. Die Marktgemeinde genehmigt den Stand, untersagt aber Spendensammlung und Mitgliederwerbung. Die Klausur prüft isoliert die Erfolgsaussichten der Anfechtungsklage gegen diese Nebenbestimmung. Schwerpunkt sind Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Beschränkung nach dem Straßen- und Wegerecht.
Finanzspritze für die Mobilitätswende“
Die Klausur behandelt die Frage, welche Möglichkeiten das Bundesverkehrsministerium hat, gegenüber einem Unternehmen tätig zu werden, das eine Subvention nach dem Fahrradmobilitätsförderungsgesetz erhalten, aber die damit verbundene Zweckbindung (Herstellung von E-Bikes) nicht erfüllt hat. Im Mittelpunkt stehen die Aufhebung des Subventionsbescheids und die Rückforderung der gezahlten Subvention im Rahmen des allgemeinen Verwaltungsrechts.
Eine Passion zu viel
Der Fall behandelt verwaltungsrechtliche Fragestellungen im Kontext des Waffen- und Jagdrechts mit Fokus auf die waffenrechtliche und jagdrechtliche Zuverlässigkeit bei sogenannten Reichsbürgern. Im Mittelpunkt stehen u.a. Fragen der Verpflichtungsklage, Klagefristberechnung, Zusicherung sowie die Voraussetzungen und Konsequenzen der (Nicht-)Erteilung einer Waffenbesitzkarte.
Turbulenzen um eine heranrückende Windenergieanlage
Die Klausur thematisiert eine Auseinandersetzung zwischen zwei Betreibern von Windenergieanlagen im Außenbereich, wobei Immissionsschutz-, Bauplanungs- und zivilrechtlich-wirtschaftliche Fragen im Vordergrund stehen. Im Fokus stehen Rechtsschutzmöglichkeiten gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung samt Nebenbestimmung und die Frage nach drittschützenden Normen. Es werden die Erfolgsaussichten verwaltungsgerichtlicher Rechtsbehelfe von Betreiberin und Nachbar geprüft.
»Aufenthaltsverbot und Meldeauflage«
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Aufenthaltsverbots und einer Meldeauflage gegen einen Fußballfan im Zusammenhang mit wiederholten gewalttätigen Vorfällen. Schwerpunkt sind polizei- und ordnungsrechtliche Fragen, insbesondere zu den Voraussetzungen, Nebenbestimmungen und der Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen. Der Fall eignet sich zur Examensvorbereitung im öffentlichen Recht.
Wasserspielplatz
Bei der Klausur "Wasserspielplatz" handelt es sich um einen anspruchsvollen Übungsfall zu wasser- und baurechtlichen Fragestellungen im Kontext einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinleitung von Wasser für einen Spielplatz. Die Grundstückseigentümerin klagt gegen die der Gemeinde erteilte Erlaubnis und macht unter anderem geltend, dass ihre gewerbliche Nutzung beeinträchtigt und das Verfahren formell fehlerhaft sei. Zusätzlich werden Fragen des Verwaltungsprozesses, insbesondere die Beiladung und das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, thematisiert.
Blumige Aussichten
Die Klausur behandelt die Rücknahme und den Widerruf eines Subventionsbescheids samt Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit einer Landesgartenschau. Im Fokus stehen Fragen des Verwaltungsakts, des Vertrauensschutzes und der Ermessensausübung bei der Bewilligung und Rückforderung öffentlicher Fördermittel.
Widerruf einer Genehmigung
Die Klausur behandelt den Widerruf einer auf Grundlage eines Widerrufsvorbehalts erteilten Genehmigung für eine gentechnische Anlage. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit eines solchen Vorbehalts, seine Ausgestaltung als Nebenbestimmung sowie die Prüfung des behördlichen Ermessens und des Widerrufs nach Verlust der Genehmigungsvoraussetzungen.
Betriebsleiterwohnhaus
In diesem Übungsfall aus dem öffentlichen Baurecht begehrt ein Landwirt die Überprüfung von Nebenbestimmungen einer Baugenehmigung für den Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses im Außenbereich. Insbesondere geht es um die Zulässigkeit eines Wohnungsbesetzungsrechts (Dienstbarkeit) und einer Zwangsgeldandrohung sowie die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen nach § 35 BauGB und die prozessuale Vorgehensweise gegen die Auflagen. Die Bearbeitung richtet sich nach den Gepflogenheiten der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Bayern.
Flatrate – All You Can Drink!
Die Klausur enthält einen Sachverhalt zu einer Diskothek, die mit einer 'All You Can Drink'-Flatrate wirbt. Streitpunkt ist das Verbot des unbegrenzten Alkoholausschanks durch die Behörde sowie die Anfechtungsklage des Diskothekenbetreibers unter Bezugnahme auf Aspekte wie Nebenbestimmungen, Grundrechte und Gefahrenprognose. Die rechtliche Beurteilung erfolgt anhand des GastG des Bundes; zusätzlich sind Folgefragen zu alternativen Angeboten und den Auswirkungen der Föderalismusreform I zu beantworten.
Windige Angelegenheiten
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten der verwaltungsgerichtlichen Klage eines Unternehmens, das eine geringere Fördersumme zur Installation einer Solaranlage erhalten hat als beantragt. Im Fokus stehen die Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen, Selbstbindung der Verwaltung, sowie die Thematik der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren. Außerdem wird ein Verbot der Ausfuhr von Düngemittel nach Nordkorea behördlich ausgesprochen.
Plauener Nebenbestimmungen
Die Klausur behandelt die verwaltungsrechtlichen Anforderungen an Nebenbestimmungen (Bedingungen/Auflagen) zu einem begünstigenden Verwaltungsakt am Beispiel einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis zur Außenbewirtschaftung. Schwerpunkte sind die Bestimmtheit des Verwaltungsakts, die Zulässigkeit und Bindungswirkung von Zwangsgeldandrohung und -festsetzung sowie prozessuale Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes gemäß § 80 Abs. 5 VwGO.
Gaststättenerlaubnis unter Auflagen
In dem Fall verlangt ein Betreiber einer Diskothek rechtliche Beratung, nachdem ihm eine Gaststättenerlaubnis unter Auflagen (Beschäftigungs- und Betretungsverbot für bestimmte Personen) erteilt wurde und darüber hinaus ein Widerruf der Erlaubnis droht. Der Fall thematisiert die Voraussetzungen und Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen zur Gaststättenerlaubnis, die Möglichkeiten vorläufigen Rechtsschutzes sowie das richtige prozessuale Vorgehen.
Verwaltungsvollstreckung im Erzgebirge
Die Klausur thematisiert die Verwaltungsvollstreckung, insbesondere die Unanfechtbarkeit des Grund-Verwaltungsaktes, Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Vollstreckungsmaßnahmen und Vollstreckungshindernisse. Im Mittelpunkt stehen Zwangsgeldandrohung, Festsetzung und Ersatzvornahme sowie der Tenor einer Entscheidung nach § 80 IV VwGO. Der Fall ist nach einem Beschluss des VGH Mannheim gestaltet und dient zur Prüfung verwaltungsrechtlicher Eilrechtsschutzverfahren.
Soccer-Arena
Die Klausur behandelt die Nutzung einer kommunalen Sporthalle durch einen Frauenfußballverein, dem der Mietvertrag aufgrund angeblicher Unrentabilität verweigert wird. Es stehen öffentlich-rechtliche Fragen zur Vergabe kommunaler Einrichtungen sowie die Diskriminierung bei der Nutzung im Mittelpunkt. Die Prüfung umfasst die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verpflichtungsklage im Zusammenhang mit einer kommunalen Satzung und möglichen Gleichheitsverstößen.
Mittelstandsförderung
Die Klausur behandelt die Förderung mittelständischer Unternehmen im Saarland anhand des Mittelstandsförderungsgesetzes (MFG) und der Landeshaushaltsordnung (LHO). Im konkreten Fall geht es um die Vergabe und spätere Aufhebung einer Zuwendung zur Förderung der beruflichen Bildung für Hotelpersonal, wobei insbesondere die Anforderungen an den Verwendungsnachweis, Nebenbestimmungen sowie der Umgang mit dem Aufhebungsbescheid im Mittelpunkt stehen.
Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.