OFFENER PUNKT / RANGSTELLE Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ?
Die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ist im Verwaltungsrecht (Allgemeiner Teil) zentrales Prüfkriterium für das Handeln der Exekutive und Anknüpfungspunkt für Rechtmäßigkeits- und Bestandschutzfragen. Schwerpunkte in Klausuren sind: Voraussetzungen und Folgen formeller/materieller Rechtswidrigkeit (z.B. § 43 VwVfG), Prüfungsmaßstab bei Grundrechtseingriffen (Art. 2 Abs. 1, Art. 5, Art. 8 GG), sowie Rechtsschutz gegen Verwaltungshandeln, insbesondere im einstweiligen Rechtsschutz (§ 80, § 80 Abs. 5 VwGO).
Klausuren zum Thema
Kauft deutsche Milch!
Im Jahr 2016 initiiert die Bundesregierung die Werbekampagne „Kauft deutsche Milch!“, um angesichts einer Milchmarktkrise einheimische Milchbauern zu unterstützen. Zeitgleich werden ausländische Milchbauer wie M aus F durch Blockaden beim Import und Absatz ihrer Produkte behindert. M begehrt die rechtliche Überprüfung der staatlichen Kampagne sowie des behördlichen Untätigbleibens im Hinblick auf das Unionsrecht.
Übungsfall: Der fragwürdige Widerrufsvorbehalt
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob der von einer Hamburger Schulbehörde gegenüber einer privaten Ersatzschule erlassene Widerrufsvorbehalt im Bescheid über die staatliche Anerkennung rechtmäßig ist. Die Betreiberin der Privatschule wendet sich gegen diesen Vorbehalt zunächst im Widerspruchsverfahren und anschließend im Rahmen einer verwaltungsgerichtlichen Klage. Der Fall behandelt zentrale Probleme des allgemeinen Verwaltungsrechts, insbesondere die Zulässigkeit und Voraussetzungen eines Widerrufsvorbehalts als Nebenbestimmung zu einem begünstigenden Verwaltungsakt. Zudem werden die Bedeutung der Anforderungen an die Qualifikation von Lehrkräften nach dem Hamburger Privatschulrecht sowie die Folgefragen bei einem späteren Widerruf thematisiert.
Ordnungsrechtliches Verbot von Wahlplakaten
Der Fall behandelt die rechtliche Bewertung einer ordnungsrechtlichen Verfügung gegen eine Partei, die strafbare, fremdenfeindliche Wahlplakate im öffentlichen Raum angebracht hat. Gegen die Verfügung zur Entfernung und das Verbot öffentlichkeitswirksamer Nutzung wird Widerspruch eingelegt; zu prüfen sind insbesondere polizei- und ordnungsrechtliche sowie grundrechtliche Aspekte, einschließlich Verwaltungsakt und den Voraussetzungen für die sofortige Vollziehung.
Übungsfall: Von erschlichenen Einbürgerungen und Sprachnachweisen
A, vormals Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaats, erhält durch unvollständige Angaben im Einbürgerungsantrag die deutsche Staatsangehörigkeit, worauf seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit automatisch erlischt. Nach Bekanntwerden eines gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahrens nimmt die Stadtverwaltung Mainz die Einbürgerung zurück. A klagt gegen diese Entscheidung, macht einen Verstoß gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung sowie Verstöße gegen grundrechtlich geschützte Positionen, insbesondere wegen eingetretener Staatenlosigkeit und deren Auswirkungen auf seinen Aufenthalt und das eheliche Zusammenleben geltend. Die zentrale rechtliche Problematik betrifft die Rücknahme der Einbürgerung, den Umgang mit Ermittlungsverfahren, den Schutz vor Staatenlosigkeit und grundrechtliche Aspekte.
Anfängerhausarbeit: Verdachtsberichterstattung im Verfassungsschutzbericht
B, Vorstand des Vereins "Der Mensch in Freiheit e.V.", wendet sich gegen die Erwähnung seines Netzwerks im Verfassungsschutzbericht 2013, wo es als Verdachtsfall im Bereich Linksextremismus geführt wird. Im Bericht wird insbesondere auf radikale Beiträge und "Erfolgsmeldungen" aus dem vereinseigenen Online-Journal Bezug genommen, die das aggressive Vorgehen gegen staatliche Einrichtungen und Polizeibeamte thematisieren. B argumentiert, dass Meinungsäußerungen allein nicht zur Feststellung eines verfassungsfeindlichen Verdachts herangezogen werden dürfen und sieht durch die Berichterstattung im Verfassungsschutzbericht seine Rechte aus Art. 5 GG verletzt. Die Fallkonstellation betrifft die rechtliche Zulässigkeit von Verdachtsberichterstattung durch Behörden sowie die Abwägung von Grundrechten, insbesondere Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz.
Übungsfall Allgemeines Verwaltungsrecht: Umwege einer Urne
Der Sohn S des verstorbenen Witwers W ließ eine einfache Urnenbestattung auf dem städtischen Friedhof M durchführen und bestimmte als gesetzlicher Alleinerbe über Art und Ort der Bestattung. Die ehemalige Geliebte G hielt die Bestattung für zu schlicht und beantragte bei der Friedhofsverwaltung eine Umbettung der Urne in eine prunkvolle Familiengrabstätte, worauf der zuständige Sachbearbeiter B trotz fehlender Verfügungsberechtigung die Umbettung anordnete. Nachdem S von der Umbettung erfuhr, verlangte er deren Rückgängigmachung von der Stadt M. Im Mittelpunkt des Falls stehen Fragen des Folgenbeseitigungsanspruchs, des Verwaltungsverfahrensrechts sowie die Bedeutung von Bestandskraft und Dreieckskonstellationen im Verwaltungsrecht.
Examensklausur ÖR Altes und Neues zum Abschleppen und zur Bekanntgabe und Anfechtung von Verkehrszeichen
Die Klausur behandelt das Abschleppen eines falsch geparkten Fahrzeugs nach Aufstellen eines mobilen Haltverbotsschilds, die daraus resultierende Kostenerstattung sowie Zuständigkeitsfragen zwischen Polizei und Gemeindevollzugsdienst. Weiterhin thematisiert sie Fragen der Bekanntgabe und Anfechtung von Verkehrszeichen, insbesondere die Klagebefugnis und Fristenproblematik bei der Anfechtung einer Radwegbenutzungspflicht.
OFFENER PUNKT / RANGSTELLE Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ? in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.