Unbestimmte Rechtsbegriffe
Unbestimmte Rechtsbegriffe sind von Gesetzgebern verwendete Formulierungen wie ‚Gefahr‘ oder ‚öffentliches Interesse‘, die ausfüllungsbedürftig bleiben (§ 5 II, § 46 II VwVfG, § 80 II VwGO). Maßstab ist das Verständnis eines situationsbezogen gedachten ‚objektiven Betrachters‘. Examensrelevant: gerichtliche Kontrolldichte, Nachprüfbarkeit, Abgrenzung zur Ermessensnorm (§ 40 VwVfG), Begriff der Ermessensreduzierung auf Null.
Klausuren zum Thema
„Ärztin mit Leiden“
Die Klausur behandelt die Aufhebung einer ärztlichen Approbation wegen psychischer Krankheit und eines schwerwiegenden Vorfalls. Thematisiert werden unbestimmte Rechtsbegriffe, Ermessensspielräume der Behörde und der Umgang mit Gutachten sowie die möglichen rechtlichen Folgen für die Ärztin. Studierende sollen die Rechtmäßigkeit des Aufhebungsbescheids umfassend prüfen.
Zweifelhafte Zuverlässigkeit
Der Antragsteller begehrt die Feststellung seiner Zuverlässigkeit für eine Tätigkeit als Luftsicherheitskontrollkraft am Flughafen Frankfurt gemäß Luftsicherheitsgesetz. Die zuständige Behörde lehnt seinen Antrag aufgrund früherer Vorfälle ab, die keinen Bezug zum Luftverkehr haben. Im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes werden auch effektiver Rechtsschutz nach Art. 19 IV GG und Tatbestandswirkung thematisiert.
Ausfuhrgenehmigungen vor dem Verwaltungsgericht
Die Klausur thematisiert die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Rechtsbehelfs gegen Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter nach Israel während des Gaza-Kriegs im Jahr 2023/24. Schwerpunkte liegen auf verwaltungsprozessualen Fragen (insb. Eilrechtsschutz, Bestimmtheit des Antrags), der Drittbetroffenheit und grundrechtlichen Schutzpflichten zugunsten von Ausländerinnen im Ausland sowie der verfassungskonformen Auslegung und Anwendung des Außenwirtschaftsrechts.
»Nachhaltiges Chaos«
Die Klausur behandelt in Teil 1 Fragen zur Rücknahme und zum Widerruf von Verwaltungsakten sowie die Bindungswirkung behördeninterner Verwaltungsvorschriften. Teil 2 thematisiert die unmittelbare Anwendbarkeit europäischer Richtlinien zugunsten eines Bürgers gegenüber einem privaten Unternehmen. Teil 3 prüft, inwieweit gegen ein unionsrechtlich determiniertes deutsches Gesetz mittels Verfassungsbeschwerde vorgegangen werden kann – hier mit Bezug auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und unbekannte Normen des Lieferkettenrechts.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Parteimitgliedschaft
Die Klausur thematisiert die Entziehung einer Waffenbesitzkarte wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit aufgrund einer Parteimitgliedschaft. Neben waffenrechtlichen Grundlagen werden insbesondere prüfungsrelevante Fragen zu Ermessensausübung, unbestimmten Rechtsbegriffen und zum Verhältnis von Verwaltungsrecht und Grundrechten behandelt.
Anfängerklausur Allgemeines Verwaltungsrecht: Unbestimmte Rechtsbegriffe mit Beurteilungsspielraum
Der Fall betrifft den Gangsta-Rapper A, dessen neues Album wegen jugendgefährdender Inhalte von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf die Liste jugendgefährdender Medien gesetzt wird. A wendet sich gerichtlich gegen die Indizierung und beruft sich auf die Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG. Im Mittelpunkt steht die Auslegung und gerichtliche Überprüfbarkeit eines unbestimmten Rechtsbegriffs mit Beurteilungsspielraum gemäß § 18 JuSchG. Schwerpunkte bilden das Spannungsverhältnis zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz sowie der Umfang des gerichtlichen Kontrollmaßstabs bei fachbehördlichen Bewertungen.
Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Namensänderung aus wichtigem Grund
Die Klausur behandelt die Entscheidung über eine Namensänderung aus wichtigem Grund und stellt dabei die verwaltungsrechtlichen Grundlagen dar. Prüfungsgegenstand sind die maßgeblichen Kriterien für die Ermessensausübung sowie die einschlägigen rechtlichen Voraussetzungen. Schwerpunktmäßig werden die Merkmale des Verwaltungsakts und die Anforderungen an dessen Rechtmäßigkeit beleuchtet.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Onlinemeldeportal „Gute Presse e.V.“ Journalismuskritik im Lichte des Verfassungs- und Unionsrechts
Im Mittelpunkt des Falls steht das Onlineportal „Gute Presse“, das journalistisches Fehlverhalten öffentlich dokumentiert und gleichzeitig politische Zugehörigkeiten von Journalisten offenlegt. Die Journalistin X und der JournalistInnenverband e.V. wehren sich zivilrechtlich gegen den Portalbetrieb und machen geltend, dass bereits die Existenz des Portals ihre Rechte und die Pressefreiheit beeinträchtige. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Verhältnis von Meinungs- und Pressefreiheit, Datenschutz sowie mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Es stehen insbesondere verfassungs- und unionsrechtliche Aspekte der Journalismuskritik und ihrer Publikation zur Prüfung.
Die Gebietsverträglichkeit in der Fallbearbeitung
Der Beitrag behandelt die Gebietsverträglichkeit im Bauplanungsrecht anhand typischer Fallkonstellationen und erläutert die Bedeutung des Gebietserhaltungsanspruchs sowie den Drittschutz. Zwei Sachverhalte thematisieren die Zulässigkeit gewerblicher Nutzungen in allgemeinen Wohngebieten unter Berücksichtigung der BauNVO und des BauGB. Die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe sowie aktuelle Rechtsprechung stehen im Mittelpunkt.
ORIGINAL: "Die Home-Sitterin
Eine Rentnerin gründet eine Home-Sitting-Agentur, um während der Abwesenheit von Hauseigentümern deren Wohnung zu bewohnen und so Einbrüche zu verhindern. Die Behörde sieht darin ein erlaubnispflichtiges Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO und droht mit einer Betriebsschließung. Die Rentnerin erhebt negative Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht mit dem Ziel, die Erlaubnispflicht juristisch klären zu lassen.
»Getrübte Kleingartenfreuden«
Die Klausur behandelt die rechtliche Bewertung einer Abrissverfügung gegen eine auf der Parzellengrenze zweier Kleingartenparzellen errichtete, als Doppellaube ausgestaltete bauliche Anlage. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Bauordnungsrechts NRW, des Bundeskleingartengesetzes sowie die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und die Argumentation mit Sinn und Zweck einschlägiger Normen. Der Sachverhalt fordert eine Fortgeschrittenenprüfung im Öffentlichen Recht und knüpft an eine Entscheidung des OVG NRW an.
Unzuverlässigkeit eines Beliehenen bei rechtsextremen Aktivitäten
In diesem Fall wendet sich ein Bezirksschornsteinfegermeister im einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 V VwGO gegen den Widerruf seiner Bestellung wegen angeblicher Unzuverlässigkeit aufgrund rechtsextremer Aktivitäten und politischer Nähe zur NPD. Die Antragsgegnerin argumentiert mit Gefahr für das öffentliche Interesse und Zweifel an der Verfassungstreue, während der Antragsteller sein politisches Engagement für zulässig hält und keine fachlichen Beanstandungen vorliegen.
'Willkommenskultur' für Flüchtlinge?
Im Mittelpunkt steht die Errichtung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) für Flüchtlinge in einem als Wohngebiet ausgewiesenen Bereich der Stadt Heidelberg (Baden-Württemberg) ohne Baugenehmigung. Eine Anwohnerin wendet sich wegen erheblicher Lärmbelästigung an die Stadtverwaltung; ihr Widerspruch gegen die Ablehnung eines Einschreitens wird abgelehnt und sie erhebt Klage. Die Klausur behandelt baurechtliche, immissionsschutzrechtliche und verwaltungsprozessrechtliche Fragen, einschließlich der Zulässigkeit von Widerspruch und Klage sowie Anforderungen an Lärmschutzmaßnahmen.
Übungshausarbeit ÖR Terrorgefahr fürs Welterbe
Der Fall behandelt die Frage der Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für ein Konsulatsgebäude, insbesondere im Hinblick auf eine notwendige Befreiung vom Bebauungsplan (§ 31 II BauGB) und die Berücksichtigung einer möglichen Terrorgefahr als städtebaulich relevanter Belang. Daneben wird thematisiert, welche Bedeutung völkerrechtliche Verträge (WÜK, Welterbekonvention) im Baugenehmigungsverfahren entfalten.
Übungsfall: Die Weinprobe
Der Winzer K begehrt von der zuständigen Behörde die Zuteilung einer amtlichen Prüfnummer für seinen Rotwein, um diesen als Qualitätswein b.A. vermarkten zu können. Die Behörde verweigerte die Prüfnummer aufgrund einer negativen Bewertung durch eine Sachverständigenkommission im Rahmen der Sinnenprüfung, wobei K die Zusammensetzung und Durchführung der Kommission sowie das Bewertungsverfahren beanstandet. Im Verlauf erhebt K Klage vor dem Verwaltungsgericht und verlangt später die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Versagung, um einen Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen. Rechtliche Schwerpunkte sind das Verfahren zur Zuteilung der Prüfnummer nach Weingesetz und Weinverordnung, das Bewertungs- und Prüfungsverfahren sowie mögliche Amtspflichtverletzungen und Fragen der Rechtsschutzmöglichkeiten.
Rechtsschutz bei Feinstaubbelastungen
Die Klausur behandelt den Rechtsschutz eines Anliegers gegen Feinstaubbelastung durch starken KFZ-Verkehr in einer deutschen Großstadt. K begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung die Erstellung eines Aktionsplans sowie verkehrsbeschränkende Maßnahmen, wobei zentrale Probleme das Auffinden eines subjektiven Rechts und die Auslegung einschlägiger immissionsschutzrechtlicher Vorschriften bilden. Die Klausur thematisiert insbesondere das Verhältnis von nationalen und europäischen Regelungen zur Luftreinhaltung und den Drittschutz.
Schwebstaub
In dieser anspruchsvollen Pflichtfachklausur wird die Ablehnung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine neue Zementanlage wegen drohender Überschreitung der Schwebstaub-Grenzwerte thematisiert. Die B-AG begehrt die Genehmigung, während Anwohner aufgrund gesundheitlicher Gefahren durch PM10-Immissionen Einwendungen erheben. Es ist die rechtliche Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage der B-AG gegen den ablehnenden Verwaltungsakt vorgesehen.
Unbestimmte Rechtsbegriffe in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.