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Öffentliches Recht

Unbestimmte Rechtsbegriffe

Unbestimmte Rechtsbegriffe sind von Gesetzgebern verwendete Formulierungen wie ‚Gefahr‘ oder ‚öffentliches Interesse‘, die ausfüllungsbedürftig bleiben (§ 5 II, § 46 II VwVfG, § 80 II VwGO). Maßstab ist das Verständnis eines situationsbezogen gedachten ‚objektiven Betrachters‘. Examensrelevant: gerichtliche Kontrolldichte, Nachprüfbarkeit, Abgrenzung zur Ermessensnorm (§ 40 VwVfG), Begriff der Ermessensreduzierung auf Null.

Zu diesem Thema haben wir 17 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026Anfänger:innen

„Ärztin mit Leiden“

Die Klausur behandelt die Aufhebung einer ärztlichen Approbation wegen psychischer Krankheit und eines schwerwiegenden Vorfalls. Thematisiert werden unbestimmte Rechtsbegriffe, Ermessensspielräume der Behörde und der Umgang mit Gutachten sowie die möglichen rechtlichen Folgen für die Ärztin. Studierende sollen die Rechtmäßigkeit des Aufhebungsbescheids umfassend prüfen.

Carolin Richrath, Julia Klaren· JA 2026, 44· 120 Min
Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenUnbestimmte RechtsbegriffeErmessen und Verhältnismäßigkeit+3 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Zweifelhafte Zuverlässigkeit

Der Antragsteller begehrt die Feststellung seiner Zuverlässigkeit für eine Tätigkeit als Luftsicherheitskontrollkraft am Flughafen Frankfurt gemäß Luftsicherheitsgesetz. Die zuständige Behörde lehnt seinen Antrag aufgrund früherer Vorfälle ab, die keinen Bezug zum Luftverkehr haben. Im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes werden auch effektiver Rechtsschutz nach Art. 19 IV GG und Tatbestandswirkung thematisiert.

Dr. Philipp Hercher· JA 2025, 854· 60 Min
GewerberechtVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+3 weitere
JA 20251. Staatsexamen

Ausfuhrgenehmigungen vor dem Verwaltungsgericht

Die Klausur thematisiert die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Rechtsbehelfs gegen Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter nach Israel während des Gaza-Kriegs im Jahr 2023/24. Schwerpunkte liegen auf verwaltungsprozessualen Fragen (insb. Eilrechtsschutz, Bestimmtheit des Antrags), der Drittbetroffenheit und grundrechtlichen Schutzpflichten zugunsten von Ausländerinnen im Ausland sowie der verfassungskonformen Auslegung und Anwendung des Außenwirtschaftsrechts.

Dr. Alexander Wentker· JA 2025, 400· 300 Min
Zulässigkeit der AnfechtungsklageVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Ermessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
JURA 20251. Staatsexamen

»Nachhaltiges Chaos«

Die Klausur behandelt in Teil 1 Fragen zur Rücknahme und zum Widerruf von Verwaltungsakten sowie die Bindungswirkung behördeninterner Verwaltungsvorschriften. Teil 2 thematisiert die unmittelbare Anwendbarkeit europäischer Richtlinien zugunsten eines Bürgers gegenüber einem privaten Unternehmen. Teil 3 prüft, inwieweit gegen ein unionsrechtlich determiniertes deutsches Gesetz mittels Verfassungsbeschwerde vorgegangen werden kann – hier mit Bezug auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und unbekannte Normen des Lieferkettenrechts.

JURA 2025, 2177· 300 Min
Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenVerwaltungsvorschriftenVerfassungsbeschwerde+2 weitere
JuS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Parteimitgliedschaft

Die Klausur thematisiert die Entziehung einer Waffenbesitzkarte wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit aufgrund einer Parteimitgliedschaft. Neben waffenrechtlichen Grundlagen werden insbesondere prüfungsrelevante Fragen zu Ermessensausübung, unbestimmten Rechtsbegriffen und zum Verhältnis von Verwaltungsrecht und Grundrechten behandelt.

Dr. Paula Rhein-Fischer· JuS 2024, 529· 120 Min
WaffenrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitUnbestimmte Rechtsbegriffe+4 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur Allgemeines Verwaltungsrecht: Unbestimmte Rechtsbegriffe mit Beurteilungsspielraum

Der Fall betrifft den Gangsta-Rapper A, dessen neues Album wegen jugendgefährdender Inhalte von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf die Liste jugendgefährdender Medien gesetzt wird. A wendet sich gerichtlich gegen die Indizierung und beruft sich auf die Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG. Im Mittelpunkt steht die Auslegung und gerichtliche Überprüfbarkeit eines unbestimmten Rechtsbegriffs mit Beurteilungsspielraum gemäß § 18 JuSchG. Schwerpunkte bilden das Spannungsverhältnis zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz sowie der Umfang des gerichtlichen Kontrollmaßstabs bei fachbehördlichen Bewertungen.

Yannick Schumacher· ZJS 2024, 533
Unbestimmte RechtsbegriffeEntscheidung durch GerichtsbescheidLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
JuS 20231. Staatsexamen2. Staatsexamen / Referendariat

Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Namensänderung aus wichtigem Grund

Die Klausur behandelt die Entscheidung über eine Namensänderung aus wichtigem Grund und stellt dabei die verwaltungsrechtlichen Grundlagen dar. Prüfungsgegenstand sind die maßgeblichen Kriterien für die Ermessensausübung sowie die einschlägigen rechtlichen Voraussetzungen. Schwerpunktmäßig werden die Merkmale des Verwaltungsakts und die Anforderungen an dessen Rechtmäßigkeit beleuchtet.

Azamat Karimov, Dr. Paul D. Lorenz· JuS 2023, 1149· 120 Min
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitDer Verwaltungsakt in der Klausur+4 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Onlinemeldeportal „Gute Presse e.V.“ Journalismuskritik im Lichte des Verfassungs- und Unionsrechts

Im Mittelpunkt des Falls steht das Onlineportal „Gute Presse“, das journalistisches Fehlverhalten öffentlich dokumentiert und gleichzeitig politische Zugehörigkeiten von Journalisten offenlegt. Die Journalistin X und der JournalistInnenverband e.V. wehren sich zivilrechtlich gegen den Portalbetrieb und machen geltend, dass bereits die Existenz des Portals ihre Rechte und die Pressefreiheit beeinträchtige. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Verhältnis von Meinungs- und Pressefreiheit, Datenschutz sowie mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Es stehen insbesondere verfassungs- und unionsrechtliche Aspekte der Journalismuskritik und ihrer Publikation zur Prüfung.

VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Die Gebietsverträglichkeit in der Fallbearbeitung

Der Beitrag behandelt die Gebietsverträglichkeit im Bauplanungsrecht anhand typischer Fallkonstellationen und erläutert die Bedeutung des Gebietserhaltungsanspruchs sowie den Drittschutz. Zwei Sachverhalte thematisieren die Zulässigkeit gewerblicher Nutzungen in allgemeinen Wohngebieten unter Berücksichtigung der BauNVO und des BauGB. Die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe sowie aktuelle Rechtsprechung stehen im Mittelpunkt.

Andreas Lenk· JURA 2020, 932
Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Unbestimmte Rechtsbegriffe+2 weitere
JA 20181. Staatsexamen

ORIGINAL: "Die Home-Sitterin

Eine Rentnerin gründet eine Home-Sitting-Agentur, um während der Abwesenheit von Hauseigentümern deren Wohnung zu bewohnen und so Einbrüche zu verhindern. Die Behörde sieht darin ein erlaubnispflichtiges Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO und droht mit einer Betriebsschließung. Die Rentnerin erhebt negative Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht mit dem Ziel, die Erlaubnispflicht juristisch klären zu lassen.

Prof. Dr. Nils Schaks· JA 2018, 687· 60 Min
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtZulässigkeit der FeststellungsklageGewerberecht+3 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Getrübte Kleingartenfreuden«

Die Klausur behandelt die rechtliche Bewertung einer Abrissverfügung gegen eine auf der Parzellengrenze zweier Kleingartenparzellen errichtete, als Doppellaube ausgestaltete bauliche Anlage. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Bauordnungsrechts NRW, des Bundeskleingartengesetzes sowie die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und die Argumentation mit Sinn und Zweck einschlägiger Normen. Der Sachverhalt fordert eine Fortgeschrittenenprüfung im Öffentlichen Recht und knüpft an eine Entscheidung des OVG NRW an.

Jens Arndt, Matthias Motzkus· JURA 2017, 201
Die BaugenehmigungMaterielles BauordnungsrechtGrundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts+3 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Unzuverlässigkeit eines Beliehenen bei rechtsextremen Aktivitäten

In diesem Fall wendet sich ein Bezirksschornsteinfegermeister im einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 V VwGO gegen den Widerruf seiner Bestellung wegen angeblicher Unzuverlässigkeit aufgrund rechtsextremer Aktivitäten und politischer Nähe zur NPD. Die Antragsgegnerin argumentiert mit Gefahr für das öffentliche Interesse und Zweifel an der Verfassungstreue, während der Antragsteller sein politisches Engagement für zulässig hält und keine fachlichen Beanstandungen vorliegen.

Dr. Arne-Patrik Heinze, Henning Heinze· JA 2016, 531· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Ermessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
JA 20151. Staatsexamen

'Willkommenskultur' für Flüchtlinge?

Im Mittelpunkt steht die Errichtung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) für Flüchtlinge in einem als Wohngebiet ausgewiesenen Bereich der Stadt Heidelberg (Baden-Württemberg) ohne Baugenehmigung. Eine Anwohnerin wendet sich wegen erheblicher Lärmbelästigung an die Stadtverwaltung; ihr Widerspruch gegen die Ablehnung eines Einschreitens wird abgelehnt und sie erhebt Klage. Die Klausur behandelt baurechtliche, immissionsschutzrechtliche und verwaltungsprozessrechtliche Fragen, einschließlich der Zulässigkeit von Widerspruch und Klage sowie Anforderungen an Lärmschutzmaßnahmen.

Prof. Dr. Wolfgang Kahl, Torben Ellerbrok· JA 2015, 759· 300 Min
WiederholungMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+5 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungshausarbeit ÖR Terrorgefahr fürs Welterbe

Der Fall behandelt die Frage der Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für ein Konsulatsgebäude, insbesondere im Hinblick auf eine notwendige Befreiung vom Bebauungsplan (§ 31 II BauGB) und die Berücksichtigung einer möglichen Terrorgefahr als städtebaulich relevanter Belang. Daneben wird thematisiert, welche Bedeutung völkerrechtliche Verträge (WÜK, Welterbekonvention) im Baugenehmigungsverfahren entfalten.

Dirk Steinbach· JURA 2010, 67
Materielles BauordnungsrechtBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Grundlagen +2 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Weinprobe

Der Winzer K begehrt von der zuständigen Behörde die Zuteilung einer amtlichen Prüfnummer für seinen Rotwein, um diesen als Qualitätswein b.A. vermarkten zu können. Die Behörde verweigerte die Prüfnummer aufgrund einer negativen Bewertung durch eine Sachverständigenkommission im Rahmen der Sinnenprüfung, wobei K die Zusammensetzung und Durchführung der Kommission sowie das Bewertungsverfahren beanstandet. Im Verlauf erhebt K Klage vor dem Verwaltungsgericht und verlangt später die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Versagung, um einen Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen. Rechtliche Schwerpunkte sind das Verfahren zur Zuteilung der Prüfnummer nach Weingesetz und Weinverordnung, das Bewertungs- und Prüfungsverfahren sowie mögliche Amtspflichtverletzungen und Fragen der Rechtsschutzmöglichkeiten.

Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)Zulässigkeit der Allgemeinen Leistungs- und UnterlassungklageBegründetheit der Allgemeinen Leistungs- und Unterlassungsklage+5 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Rechtsschutz bei Feinstaubbelastungen

Die Klausur behandelt den Rechtsschutz eines Anliegers gegen Feinstaubbelastung durch starken KFZ-Verkehr in einer deutschen Großstadt. K begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung die Erstellung eines Aktionsplans sowie verkehrsbeschränkende Maßnahmen, wobei zentrale Probleme das Auffinden eines subjektiven Rechts und die Auslegung einschlägiger immissionsschutzrechtlicher Vorschriften bilden. Die Klausur thematisiert insbesondere das Verhältnis von nationalen und europäischen Regelungen zur Luftreinhaltung und den Drittschutz.

Dr. Sabine Schlacke· JA 2007, 362· 300 Min
UmweltrechtVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Besondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen+3 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Schwebstaub

In dieser anspruchsvollen Pflichtfachklausur wird die Ablehnung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine neue Zementanlage wegen drohender Überschreitung der Schwebstaub-Grenzwerte thematisiert. Die B-AG begehrt die Genehmigung, während Anwohner aufgrund gesundheitlicher Gefahren durch PM10-Immissionen Einwendungen erheben. Es ist die rechtliche Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage der B-AG gegen den ablehnenden Verwaltungsakt vorgesehen.

UmweltrechtMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungBegründetheit der Verpflichtungsklage+2 weitere
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Unbestimmte Rechtsbegriffe in der Jurafuchs-Lernapp

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