Klausuren
1 KlausurÜbungsfall: Die Weinprobe
Der Winzer K begehrt von der zuständigen Behörde die Zuteilung einer amtlichen Prüfnummer für seinen Rotwein, um diesen als Qualitätswein b.A. vermarkten zu können. Die Behörde verweigerte die Prüfnummer aufgrund einer negativen Bewertung durch eine Sachverständigenkommission im Rahmen der Sinnenprüfung, wobei K die Zusammensetzung und Durchführung der Kommission sowie das Bewertungsverfahren beanstandet. Im Verlauf erhebt K Klage vor dem Verwaltungsgericht und verlangt später die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Versagung, um einen Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen. Rechtliche Schwerpunkte sind das Verfahren zur Zuteilung der Prüfnummer nach Weingesetz und Weinverordnung, das Bewertungs- und Prüfungsverfahren sowie mögliche Amtspflichtverletzungen und Fragen der Rechtsschutzmöglichkeiten.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Corinna Durinke prüfen besonders häufig Begründetheit der Allgemeinen Leistungs- und Unterlassungsklage (1×), Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG) (1×) und Zulässigkeit der Allgemeinen Leistungs- und Unterlassungklage (1×).