Der Realakt: Schlichtes Verwaltungshandeln
Der Realakt ist schlichtes Verwaltungshandeln ohne Regelungswirkung, z.B. Belehrungen, Mitteilungen, tatsächliche Handlungen wie Geld- oder Aktenausgabe (§ 35 S.1 VwVfG Abgrenzung). Prüfungsrelevant sind die Grenzziehung zum Verwaltungsakt sowie zu privatrechtlichem Handeln von Behörden. Klassiker: Warnungen, Auskünfte, Immissionen durch Behörden, Teilnahme von Amtsträgern am Straßenverkehr.
Klausuren zum Thema
Tritt der November hart herein, muss nicht viel dahinter sein.
Landwirt L wird von einer Landesstraßenbaubehörde zum Dulden von Bodenuntersuchungen und Vermessungsarbeiten für eine neue Bundesstraße auf seinen Flächen verpflichtet. Nach erfolgten Maßnahmen erhebt L Klage und rügt u.a. die Verfahrensweise, die Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit der behördlichen Anordnungen sowie eine Grundrechtsverletzung. Die Klausur prüft sowohl verwaltungsrechtliche als auch verwaltungsprozessuale Fragen rund um die Ankündigung und Durchführung der Maßnahmen sowie die Erfolgsaussichten der Klage.
Der Realakt: Schlichtes Verwaltungshandeln in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.