Verwaltungsvorschriften
Verwaltungsvorschriften sind staatliche Regelungen, die das Verwaltungshandeln intern lenken und das Ermessen der Behörden konkretisieren. Ihre Rechtsnatur und Bindungswirkung (insbes. gegenüber Dritten) sowie die Abgrenzung zu Rechtsnormen sind zentrale Prüfungsfragen. Examensklassiker: Außenwirkung von Verwaltungsvorschriften, Amtshaftung nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG bei fehlerhafter Anwendung, Einordnung im Gefüge der Grundrechte (Art. 12, Art. 1, Art. 2 GG).
Klausuren zum Thema
ÖR-Referendarexamensklausur zum Allgemeinen Verwaltungsrecht, Europarecht und Verfassungsprozessrecht
Die Klausur gliedert sich in drei Teile. In Teil 1 sind Fragen der Rücknahme bzw. des Widerrufs von Verwaltungsakten zu prüfen. Als Schwerpunkt wirft die Klausur Fragen zum Thema Verwaltungsvorschriften und deren Wirkung auf. In Teil 2 ist die unmittelbare Anwendbarkeit einer europäischen Richtlinie zugunsten eines Bürgers gegen ein privatrechtliches Unternehmen zu prüfen. In Teil 3 ist schließlich zu klären, inwieweit mittels einer Verfassungsbeschwerde gegen ein unionsrechtlich determiniertes deutsches Umsetzungsgesetz vorgegangen werden kann. Normativer Anknüpfungspunkt sind unbekannte Normen des Lieferkettenrechts, wobei von den Bearbeitern ein systematischer Umgang mit diesen unbekannten Normen erwartet wird.
»Nachhaltiges Chaos«
Die Klausur behandelt in Teil 1 Fragen zur Rücknahme und zum Widerruf von Verwaltungsakten sowie die Bindungswirkung behördeninterner Verwaltungsvorschriften. Teil 2 thematisiert die unmittelbare Anwendbarkeit europäischer Richtlinien zugunsten eines Bürgers gegenüber einem privaten Unternehmen. Teil 3 prüft, inwieweit gegen ein unionsrechtlich determiniertes deutsches Gesetz mittels Verfassungsbeschwerde vorgegangen werden kann – hier mit Bezug auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und unbekannte Normen des Lieferkettenrechts.
* "Ärger mit der Prüfungsordnung
Die Klausur beschäftigt sich mit einer Änderung der Prüfungsordnung an einer Universität, welche die Prüfungsform im dritten Versuch von einer mündlichen Prüfung zu einer Klausur wechselt. Studierende, die von dieser Änderung betroffen sind, werden vor rechtliche Herausforderungen gestellt, insbesondere im Hinblick auf den Vertrauensschutz und die Rückwirkung der Prüfungsordnung. Der Fall fragt nach der Entscheidung des Prüfungsamts und den möglichen Rechtsschutzmöglichkeiten.
Verwehrte Altersteilzeit
Die Klausur behandelt den Anspruch einer Beamtin auf Bewilligung von Altersteilzeit nach § 93 Abs. 3 BBG. Zentral sind Fragen der sachlichen Zuständigkeit, der Bedeutung dienstlicher Belange, Verwaltungsvorschriften, behördliche Ermessensausübung und die gerichtliche Überprüfbarkeit von Entscheidungen im beamtenrechtlichen Sonderrechtsverhältnis.
Zeig mir, wie du heißt und ich sag dir, wer du bist!
Die Klausur thematisiert die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte auf Grundlage einer Änderung des Polizeigesetzes im Land X. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechte des betroffenen Beamten (insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung), der Verwaltungsrechtsweg sowie die Frage nach der Zulässigkeit und Begründetheit einer Feststellungsklage.
Amtshaftung im bewaffneten Konflikt und Widerruf ehrenrühriger falscher Tatsachenbehauptungen
In dem Fall verlangt ein bei einem Luftangriff verletzter afghanischer Zivilist von der Bundesrepublik Deutschland Schmerzensgeld und den Widerruf einer ehrverletzenden, sachlich falschen Tatsachenbehauptung aus einer Pressemitteilung des Verteidigungsministeriums. Zentral wird das Staatshaftungsrecht im Kontext bewaffneter Auslandseinsätze und der Folgenbeseitigungsanspruch thematisiert.
Blumige Aussichten
Die Klausur behandelt die Rücknahme und den Widerruf eines Subventionsbescheids samt Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit einer Landesgartenschau. Im Fokus stehen Fragen des Verwaltungsakts, des Vertrauensschutzes und der Ermessensausübung bei der Bewilligung und Rückforderung öffentlicher Fördermittel.
Konkurrenz um den Autoskooter
Im Sachverhalt konkurrieren zwei Schausteller um die Zulassung ihres Autoskooters auf einem gewerberechtlich festgesetzten Jahrmarkt, der von der Stadt veranstaltet wird. Die Auswahl erfolgt nach vorgegebenen Verwaltungsvorschriften und dem Kriterium 'bekannt und bewährt'. Ein abgelehnter Bewerber legt Widerspruch ein und kritisiert das Verfahren sowie die Mitwirkung des Konkurrenten an der Entscheidung. Thematisiert werden Marktzulassung, Konkurrentenverdrängungsklage, vorläufiger Rechtsschutz und Auswahlverfahren.
Subventioniertes Freibad
Die Klausur behandelt die Förderpraxis für kommunale Sportstätten anhand des Beispiels 'Subventioniertes Freibad'. Thematisiert werden die Vergabe von Subventionen, die Rücknahme des Zuwendungsbescheids nach § 48 VwVfG, die Außenwirkung von Verwaltungsvorschriften kraft Selbstbindung durch Art. 3 I GG sowie die Vertretung der Gemeinde und die Folgen von Formfehlern. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Rücknahmebescheid.
Verwaltungsvorschriften in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.