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Öffentliches Recht

Verwaltungsvorschriften

Verwaltungsvorschriften sind staatliche Regelungen, die das Verwaltungshandeln intern lenken und das Ermessen der Behörden konkretisieren. Ihre Rechtsnatur und Bindungswirkung (insbes. gegenüber Dritten) sowie die Abgrenzung zu Rechtsnormen sind zentrale Prüfungsfragen. Examensklassiker: Außenwirkung von Verwaltungsvorschriften, Amtshaftung nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG bei fehlerhafter Anwendung, Einordnung im Gefüge der Grundrechte (Art. 12, Art. 1, Art. 2 GG).

Zu diesem Thema haben wir 9 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JURA 20262. Staatsexamen / Referendariat

ÖR-Referendarexamensklausur zum Allgemeinen Verwaltungsrecht, Europarecht und Verfassungsprozessrecht

Die Klausur gliedert sich in drei Teile. In Teil 1 sind Fragen der Rücknahme bzw. des Widerrufs von Verwaltungsakten zu prüfen. Als Schwerpunkt wirft die Klausur Fragen zum Thema Verwaltungsvorschriften und deren Wirkung auf. In Teil 2 ist die unmittelbare Anwendbarkeit einer europäischen Richtlinie zugunsten eines Bürgers gegen ein privatrechtliches Unternehmen zu prüfen. In Teil 3 ist schließlich zu klären, inwieweit mittels einer Verfassungsbeschwerde gegen ein unionsrechtlich determiniertes deutsches Umsetzungsgesetz vorgegangen werden kann. Normativer Anknüpfungspunkt sind unbekannte Normen des Lieferkettenrechts, wobei von den Bearbeitern ein systematischer Umgang mit diesen unbekannten Normen erwartet wird.

Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenVerwaltungsvorschriftenEuropäische Integration+1 weitere
JURA 20251. Staatsexamen

»Nachhaltiges Chaos«

Die Klausur behandelt in Teil 1 Fragen zur Rücknahme und zum Widerruf von Verwaltungsakten sowie die Bindungswirkung behördeninterner Verwaltungsvorschriften. Teil 2 thematisiert die unmittelbare Anwendbarkeit europäischer Richtlinien zugunsten eines Bürgers gegenüber einem privaten Unternehmen. Teil 3 prüft, inwieweit gegen ein unionsrechtlich determiniertes deutsches Gesetz mittels Verfassungsbeschwerde vorgegangen werden kann – hier mit Bezug auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und unbekannte Normen des Lieferkettenrechts.

JURA 2025, 2177· 300 Min
Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenVerwaltungsvorschriftenVerfassungsbeschwerde+2 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

* "Ärger mit der Prüfungsordnung

Die Klausur beschäftigt sich mit einer Änderung der Prüfungsordnung an einer Universität, welche die Prüfungsform im dritten Versuch von einer mündlichen Prüfung zu einer Klausur wechselt. Studierende, die von dieser Änderung betroffen sind, werden vor rechtliche Herausforderungen gestellt, insbesondere im Hinblick auf den Vertrauensschutz und die Rückwirkung der Prüfungsordnung. Der Fall fragt nach der Entscheidung des Prüfungsamts und den möglichen Rechtsschutzmöglichkeiten.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2023, 209· 180 Min
Die SatzungVerwaltungsvorschriften+4 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Verwehrte Altersteilzeit

Die Klausur behandelt den Anspruch einer Beamtin auf Bewilligung von Altersteilzeit nach § 93 Abs. 3 BBG. Zentral sind Fragen der sachlichen Zuständigkeit, der Bedeutung dienstlicher Belange, Verwaltungsvorschriften, behördliche Ermessensausübung und die gerichtliche Überprüfbarkeit von Entscheidungen im beamtenrechtlichen Sonderrechtsverhältnis.

Constantin Glaesner, Matthias Leymann· JA 2023, 39· 180 Min
BeamtenrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitBesondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen+5 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

Zeig mir, wie du heißt und ich sag dir, wer du bist!

Die Klausur thematisiert die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte auf Grundlage einer Änderung des Polizeigesetzes im Land X. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechte des betroffenen Beamten (insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung), der Verwaltungsrechtsweg sowie die Frage nach der Zulässigkeit und Begründetheit einer Feststellungsklage.

Tobias Mast· JURA 2022, 1223
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Zulässigkeit der FeststellungsklageMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Amtshaftung im bewaffneten Konflikt und Widerruf ehrenrühriger falscher Tatsachenbehauptungen

In dem Fall verlangt ein bei einem Luftangriff verletzter afghanischer Zivilist von der Bundesrepublik Deutschland Schmerzensgeld und den Widerruf einer ehrverletzenden, sachlich falschen Tatsachenbehauptung aus einer Pressemitteilung des Verteidigungsministeriums. Zentral wird das Staatshaftungsrecht im Kontext bewaffneter Auslandseinsätze und der Folgenbeseitigungsanspruch thematisiert.

Björnstjern Baade· JURA 2019, 201
Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)FolgenbeseitigungsanspruchÖffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch+4 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Blumige Aussichten

Die Klausur behandelt die Rücknahme und den Widerruf eines Subventionsbescheids samt Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit einer Landesgartenschau. Im Fokus stehen Fragen des Verwaltungsakts, des Vertrauensschutzes und der Ermessensausübung bei der Bewilligung und Rückforderung öffentlicher Fördermittel.

Jeanine Greim-Diroll· JURA 2018, 740
Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenNebenbestimmungen zu VerwaltungsaktenErmessen und Verhältnismäßigkeit+3 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Konkurrenz um den Autoskooter

Im Sachverhalt konkurrieren zwei Schausteller um die Zulassung ihres Autoskooters auf einem gewerberechtlich festgesetzten Jahrmarkt, der von der Stadt veranstaltet wird. Die Auswahl erfolgt nach vorgegebenen Verwaltungsvorschriften und dem Kriterium 'bekannt und bewährt'. Ein abgelehnter Bewerber legt Widerspruch ein und kritisiert das Verfahren sowie die Mitwirkung des Konkurrenten an der Entscheidung. Thematisiert werden Marktzulassung, Konkurrentenverdrängungsklage, vorläufiger Rechtsschutz und Auswahlverfahren.

Sebastian Kluckert· JURA 2017, 1319
GewerberechtVerwaltungsvorschriftenVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Subventioniertes Freibad

Die Klausur behandelt die Förderpraxis für kommunale Sportstätten anhand des Beispiels 'Subventioniertes Freibad'. Thematisiert werden die Vergabe von Subventionen, die Rücknahme des Zuwendungsbescheids nach § 48 VwVfG, die Außenwirkung von Verwaltungsvorschriften kraft Selbstbindung durch Art. 3 I GG sowie die Vertretung der Gemeinde und die Folgen von Formfehlern. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Rücknahmebescheid.

Prof. Dr. Andreas Funke, Lina Waidhas, Valerius, Zehetgruber· JA 2014, 439· 300 Min
Die Merkmale des VerwaltungsaktsErmessen und VerhältnismäßigkeitGleichheitsrecht (Art. 3 GG)+4 weitere
Verwandte Themen in Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Verwaltungsvorschriften in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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