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Öffentliches Recht

Besondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen

Besondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen umfassen ungeschriebene Ansprüche wie den öffentlich-rechtlichen Abwehranspruch, allgemeine und spezielle Folgenbeseitigungsansprüche sowie den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch. Ihr Ziel ist die Abwehr, Beseitigung oder Vorbeugung rechtswidriger hoheitlicher Eingriffe beziehungsweise Ausgleich ungerechtfertigter Vermögensverschiebungen. Examensklassiker: Anspruchsvoraussetzungen, Zurechenbarkeit von Störungen durch Private, Herleitung und Abgrenzung zu Leistungs- und Unterlassungsansprüchen.

Zu diesem Thema haben wir 44 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Die unbequeme Präsidentin

Die ehemalige Bundespräsidentin Bernhardine Polter verliert infolge eines politischen Machtwechsels und auf Initiative der neuen Regierungsmehrheit im Bundestag die Finanzierung und Nutzung ihres bislang genutzten Büros im Bundestag. Anlass dafür sind öffentliche, kritische Äußerungen der Ex-Präsidentin gegenüber der neuen Regierungspartei sowie ihre rege Tätigkeit im In- und Ausland, unterstützt durch das Büro und staatliche Mittel. Polter macht geltend, ihr stehe das Büro aufgrund einer bestehenden Verwaltungspraxis und unter Berufung auf ihre Rechte als ehemalige Bundespräsidentin weiterhin zu. Der Fall behandelt insbesondere Fragen des Verwaltungs- und Haushaltsrechts, mögliche subjektive Rechte ehemaliger Amtsträger sowie verfassungsrechtliche und staatsorganisationsrechtliche Problemstellungen im Kontext parteipolitischer Einflussnahme.

Julian Schophaus· ZJS 2026, 160
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Besondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenEröffnung des Verwaltungsrechtswegs+5 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Original-Examensaktenvortrag: 'Baumfrevel'

Der Original-Examensaktenvortrag 'Baumfrevel' behandelt die Rechtsnachfolge im Verwaltungsverfahren, insbesondere die Frage, ob eine Ausgleichsabgabe nach Baumfällung vom Rechtsnachfolger erhoben werden darf. Zusätzlich werden Themen wie Verjährung und Verwirkung im Verwaltungsrecht sowie Probleme der Unerweislichkeit und Beweisvereitelung im Sachverhalt angesprochen.

Cirus Petzold, Robert Wille· JA 2025, 60· 60 Min
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitBesondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen+4 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

ÖR-Examensklausur zum presserechtlichen Auskunftsanspruch

Die Klausur behandelt den presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber staatlichen Stellen. Die Kandidat:innen sollen die Anspruchsgrundlagen, Grundrechte sowie das Verwaltungsprozessrecht analysieren und dabei insbesondere die Pressefreiheit und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit berücksichtigen.

Jonas Lange, Nik Roeingh· JURA 2025, 589
Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Besondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenBegründetheit der Allgemeinen Leistungs- und Unterlassungsklage+3 weitere
JA 2024Anfänger:innen

Forschungsförderung mit Nachspiel

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer bereits bewilligten Forschungsförderung. Konkret geht es um die Frage, ob der Widerruf einer gebundenen Forschungsprämie wegen Verstoßes gegen eine mit dem Bescheid verbundene Verpflichtung zulässig ist, insbesondere vor dem Hintergrund des einschlägigen Fachgesetzes und ohne Bezug zu allgemeinen gesetzlichen Sorgfaltspflichten.

Dr. Frederike Alt· JA 2024, 1012· 120 Min
Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenNebenbestimmungen zu Verwaltungsakten+2 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Sollte die Einbürgerung am Handschlag scheitern?

Der Fall behandelt die Versagung einer Einbürgerung auf Grund der Weigerung eines muslimischen Antragstellers, Frauen aus religiösen Gründen die Hand zu geben. Schwerpunkt ist die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der 'Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse' (§ 10 I StAG) sowie die Frage, ob die Verweigerung des Handschlags ein legitimer Ablehnungsgrund ist. Zudem werden formelle Fragen des Widerspruchsverfahrens und der Klageerhebung angesprochen.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2024, 136· 180 Min
Besondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenErmessen und VerhältnismäßigkeitGlaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)+4 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Der schweigsame Bundespräsident

Die Examensklausur behandelt den presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber dem Bundespräsidenten im Kontext von Begnadigungen nach Art. 60 II GG. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Anwendbarkeit des Landespressegesetzes, zum konkreten Geltungsbereich grundrechtlicher Auskunftsansprüche und der Abgrenzung zwischen Verwaltungstätigkeit und verfassungsrechtlicher Funktion des Bundespräsidenten. Es werden fundierte Kenntnisse zum Zusammenhang von Pressefreiheit, Staatsorganisationsrecht und landesrechtlichen Vorschriften abgeprüft.

JURA 2024, 2231· 300 Min
Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Die obersten Verfassungsorgane – EinführungBesondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Verwehrte Altersteilzeit

Die Klausur behandelt den Anspruch einer Beamtin auf Bewilligung von Altersteilzeit nach § 93 Abs. 3 BBG. Zentral sind Fragen der sachlichen Zuständigkeit, der Bedeutung dienstlicher Belange, Verwaltungsvorschriften, behördliche Ermessensausübung und die gerichtliche Überprüfbarkeit von Entscheidungen im beamtenrechtlichen Sonderrechtsverhältnis.

Constantin Glaesner, Matthias Leymann· JA 2023, 39· 180 Min
BeamtenrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitBesondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen+5 weitere
JA 2022Anfänger:innen

Finanzspritze für die Mobilitätswende“

Die Klausur behandelt die Frage, welche Möglichkeiten das Bundesverkehrsministerium hat, gegenüber einem Unternehmen tätig zu werden, das eine Subvention nach dem Fahrradmobilitätsförderungsgesetz erhalten, aber die damit verbundene Zweckbindung (Herstellung von E-Bikes) nicht erfüllt hat. Im Mittelpunkt stehen die Aufhebung des Subventionsbescheids und die Rückforderung der gezahlten Subvention im Rahmen des allgemeinen Verwaltungsrechts.

Hans Zilles, Hebeler· JA 2022, 742· 90 Min
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtRücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenBesondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen+3 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Der vergessene Suspensiveffekt

Die Klausur behandelt einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Widerruf der luftsicherheitsrechtlichen Beleihung und Befähigung eines Luftsicherheitsassistenten wegen angeblicher Unzuverlässigkeit. Thematisiert werden die Voraussetzungen und das Verfahren nach VwGO, die einschlägigen Normen des Luftsicherheitsrechts sowie die Problematik des Suspensiveffekts bei anhängigen Klagen.

Dr. Daniel Berneith· JA 2022, 496· 90 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Wiederholung+3 weitere
ZjS 2022Examensklausur1. Staatsexamen

(Referendar-)Examensklausur: Kommando zurück!

Die A-UG, ein mittelständisches Unternehmen, erhält vom Landkreis Bayreuth nach Vertragsschluss eine 1 Mio. €-Förderung im Rahmen eines regionalen Beihilfeprogramms. Die Beihilfe überschreitet die unionsrechtliche de-minimis-Grenze und wurde ohne vorherige Mitteilung an die Europäische Kommission gewährt. Nach einem Prüfverfahren verpflichtet die Kommission den Landkreis zur Rückforderung der Beihilfe, worauf dieser die A-UG zur Rückzahlung auffordert und schließlich Klage vor dem Verwaltungsgericht erhebt. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Rückabwicklung eines Beihilfevertrags nach Unionsrechtsverstoß, der Rechtsbehelf der Behörde sowie das Verhältnis zwischen Europarecht und nationalem Verwaltungsrecht.

David Preßlein· ZJS 2022, 753
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
ZjS 20212. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur: Die ungebetene Werbetafel

Die All Delicious Whiskey Limited aus Irland betreibt in Bayern ein Whiskey-Museum mit angeschlossenem Shop und stellt dort eine großflächige Werbetafel auf. Die Gemeinde fordert die Beseitigung der Werbetafel unter Berufung auf das Bauordnungsrecht sowie auf eine EU-Verordnung, die Werbung für alkoholische Getränke im öffentlichen Raum verbietet. Im Zentrum stehen Fragen zum Verhältnis von nationalem Baurecht und unmittelbar anwendbarem EU-Recht, zur Wirksamkeit sowie Rechtmäßigkeit von Unionsrechtsakten und zur formellen Behandlung von Verwaltungsakten samt Rechtsschutz. Es geht außerdem um unions- und staatshaftungsrechtliche Aspekte, falls sich die einschlägige EU-Verordnung als rechtswidrig erweist.

Vincent Weber, Rudi Lang· ZJS 2021, 632
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Besondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO+5 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Dirtykitchen

Die Klausur behandelt die Verpflichtungssituation hinsichtlich der Herausgabe von Hygiene-Kontrollergebnissen gastronomischer Betriebe auf Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Im Mittelpunkt steht das Spannungsfeld zwischen Transparenzinteressen der Verbraucher und den Interessen der Betriebsinhaber unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Fragen, insbesondere der Berufsfreiheit. Die Studierenden sollen die rechtlichen Voraussetzungen und mögliche Grenzen der Informationspreisgabe durch staatliche Stellen prüfen.

Marie Holst, Nicolas Harding· JURA 2021, 193
Besondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+2 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Die Presse und ihr Interesse

Die Klausur behandelt einen Streit über den presserechtlichen Auskunftsanspruch einer Journalistin gegenüber einer Rechtsanwaltskammer. Es geht um den einstweiligen Rechtsschutz zur Durchsetzung des Auskunftsanspruchs nach dem Landespressegesetz Schleswig-Holstein im Vorfeld einer Landtagswahl, insbesondere im Spannungsfeld von Pressefreiheit und Verschwiegenheitspflichten der Behörde.

Dr. Daniel Berneith· JA 2020, 298· 90 Min
Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)+2 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Gemeinde – Staat – Haftung?

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die Bank B von der Gemeinde G oder dem Beamten D Ersatz für Forderungen aus einer Bürgschaft verlangen kann, nachdem D ohne Vollmacht für die Gemeinde eine Bürgschaftsurkunde unterzeichnet hat. Der Sachverhalt thematisiert die Haftung öffentlicher Körperschaften und ihrer Bediensteten für zivilrechtliches Handeln sowie die Abgrenzung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht. Zudem sind Probleme des Staatshaftungsrechts, der Amtshaftung und der innergemeindlichen Kompetenzordnung zu prüfen. Die rechtliche Einordnung der Bürgschaftserklärung und mögliche Anspruchsgrundlagen stehen im Vordergrund.

Justin Friedrich Krahé· ZJS 2020, 462
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungAmtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Der öffentlich-rechtliche Vertrag+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Pandemiebedingte Betriebsschließung«

Die Klausur behandelt die Auswirkungen infektionsschutzrechtlicher Betriebsschließungen während der COVID-19-Pandemie. Schwerpunkte sind die Fortsetzungsfeststellungsklage gegen infektionsschutzrechtliche Allgemeinverfügungen, die Prüfung der Eingriffsnormen aus dem Infektionsschutzgesetz sowie die Vereinbarkeit der Maßnahmen mit der Berufsfreiheit und dem Gleichheitssatz. Es werden typische verfassungs- und verwaltungsrechtliche Fragestellungen im Kontext pandemiebedingter Einschränkungen behandelt.

Zulässigkeit der FortsetzungsfeststellungsklageBesondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+2 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Der übermütige Oberbürgermeister

Die Klausur behandelt die Wirksamkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen der Stadt Kiel und einer GmbH über die Übertragung der Trinkwasserversorgung sowie den Verkauf eines städtischen Grundstücks zu einem symbolischen Preis. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen an öffentlich-rechtliche Verträge, deren mögliche Nichtigkeit bei Verstoß gegen kommunalrechtliche Vorschriften und daraus resultierende Rückabwicklungsansprüche.

Der öffentlich-rechtliche VertragBesondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenWirtschaftliche Betätigung der Gemeinde+2 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Wasserspielplatz

Bei der Klausur "Wasserspielplatz" handelt es sich um einen anspruchsvollen Übungsfall zu wasser- und baurechtlichen Fragestellungen im Kontext einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinleitung von Wasser für einen Spielplatz. Die Grundstückseigentümerin klagt gegen die der Gemeinde erteilte Erlaubnis und macht unter anderem geltend, dass ihre gewerbliche Nutzung beeinträchtigt und das Verfahren formell fehlerhaft sei. Zusätzlich werden Fragen des Verwaltungsprozesses, insbesondere die Beiladung und das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, thematisiert.

Anton Meyer· JA 2018, 940· 300 Min
Materielles BauordnungsrechtGrundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsBesondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen+4 weitere
ZjS 2018Anfänger:innen

Anfängerklausur: Das Prüfungsrecht des Bundestagspräsidenten im Rahmen der Fraktionsfinanzierung

Im vorliegenden Fall beantragt die Fraktion einer im Bundestag vertretenen, jedoch wegen Verfassungsfeindlichkeit von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossenen Partei die Auszahlung von Fraktionsmitteln. Der Bundestagspräsident verweigert diese mit Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die Änderung des Art. 21 Abs. 3 GG. Im Zentrum stehen die Abgrenzung zwischen Parteien- und Fraktionsfinanzierung, das Prüfungsrecht des Bundestagspräsidenten sowie die Frage der Gleichbehandlung und die Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen. Zu prüfen sind zudem Aktivlegitimation und etwaige Rechte des Bundestages im Hinblick auf Auszahlungsverfügungen.

Politische ParteienKonkrete NormenkontrolleEröffnung des Verwaltungsrechtswegs+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Kauft deutsche Milch!

Im Jahr 2016 initiiert die Bundesregierung die Werbekampagne „Kauft deutsche Milch!“, um angesichts einer Milchmarktkrise einheimische Milchbauern zu unterstützen. Zeitgleich werden ausländische Milchbauer wie M aus F durch Blockaden beim Import und Absatz ihrer Produkte behindert. M begehrt die rechtliche Überprüfung der staatlichen Kampagne sowie des behördlichen Untätigbleibens im Hinblick auf das Unionsrecht.

Dr. Yury Safoklov· JA 2018, 194· 120 Min
Europäische Integration+4 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Neue Facette der Störereigenschaft bei Kraftstoffdiebstahl

In der Klausur wird ein Fall behandelt, bei dem Dieselkraftstoff von einem abgestellten Lkw entwendet und dadurch eine wasserrechtliche Gefahr verursacht wird. Die Problematik der Störereigenschaft und die Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids stehen im Zentrum der rechtlichen Prüfung. Die Klausur ist als Fortgeschrittenenklausur im Öffentlichen Recht konzipiert.

Gefahrenabwehrrechtliche VerantwortlichkeitGrundlagen +3 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Der tierliebe T und die Fundtiere

Der Tierschutzverein T nimmt im Gemeindegebiet Katzen auf, die von Bürgern gefunden wurden, und versorgt sie fachgerecht. Nach Mitteilung an die Gemeinde verlangt T die Erstattung seiner Aufwendungen, da er Fundtiere versorgt habe, für deren Versorgung und Kosten die Gemeinde zuständig sei. Die Gemeinde weigert sich, die Kosten zu übernehmen, und der Streit wird vor dem Verwaltungsgericht geführt.

Barbara Felde· JA 2017, 609· 300 Min
GrundlagenFolgenbeseitigungsanspruchÖffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch+4 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Konkurrenz um den Autoskooter

Im Sachverhalt konkurrieren zwei Schausteller um die Zulassung ihres Autoskooters auf einem gewerberechtlich festgesetzten Jahrmarkt, der von der Stadt veranstaltet wird. Die Auswahl erfolgt nach vorgegebenen Verwaltungsvorschriften und dem Kriterium 'bekannt und bewährt'. Ein abgelehnter Bewerber legt Widerspruch ein und kritisiert das Verfahren sowie die Mitwirkung des Konkurrenten an der Entscheidung. Thematisiert werden Marktzulassung, Konkurrentenverdrängungsklage, vorläufiger Rechtsschutz und Auswahlverfahren.

Sebastian Kluckert· JURA 2017, 1319
GewerberechtVerwaltungsvorschriftenVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JA 2016Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: "Raserei

Die Original-Examensklausur beschäftigt sich mit der Sicherstellung eines Motorrads durch die Polizei wegen wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitungen, der anschließenden Kostenrechnung für die Verwahrung und möglichen Amtshaftungsansprüchen. Zu prüfen sind die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen, die Kostenfolge sowie zivilrechtliche Ansprüche. Die Klausur verlangt vertiefte Kenntnisse im Polizei- und Ordnungsrecht sowie im Amtshaftungsrecht.

Jan Singbartl, Dr. Josef Zintl· JA 2016, 778· 300 Min
Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselAmtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Feuerbeschau im Mietkomplex

Die Klausur thematisiert die Rechtmäßigkeit einer unangekündigten Feuerbeschau in einem von einer GmbH verwalteten Mietkomplex durch die Branddirektion. Im Mittelpunkt stehen die Fragen nach den Voraussetzungen für ein Betretungsrecht, die Bedeutung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung und der richtige verwaltungsprozessuale Rechtsschutz. Schwerpunktmäßig werden Grundrechte und verwaltungsrechtliche Anspruchsgrundlagen geprüft.

Dr. Johannes Unterreitmeier· JA 2016, 291· 300 Min
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Die Merkmale des VerwaltungsaktsBesondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen+4 weitere
JA 20151. Staatsexamen

'Willkommenskultur' für Flüchtlinge?

Im Mittelpunkt steht die Errichtung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) für Flüchtlinge in einem als Wohngebiet ausgewiesenen Bereich der Stadt Heidelberg (Baden-Württemberg) ohne Baugenehmigung. Eine Anwohnerin wendet sich wegen erheblicher Lärmbelästigung an die Stadtverwaltung; ihr Widerspruch gegen die Ablehnung eines Einschreitens wird abgelehnt und sie erhebt Klage. Die Klausur behandelt baurechtliche, immissionsschutzrechtliche und verwaltungsprozessrechtliche Fragen, einschließlich der Zulässigkeit von Widerspruch und Klage sowie Anforderungen an Lärmschutzmaßnahmen.

Prof. Dr. Wolfgang Kahl, Torben Ellerbrok· JA 2015, 759· 300 Min
WiederholungMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Dumm gelaufen – nicht immer gilt: pacta sunt servanda

Die Klausur setzt sich mit der Frage auseinander, ob aus einer im verwaltungsgerichtlichen Verfahren geschlossenen Vereinbarung ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung hergeleitet werden kann. Gegenstand sind insbesondere die Einordnung und Wirksamkeitsvoraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Vertrags, die Bindungswirkung von Prozessvergleichen sowie die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen. Zur Bearbeitung ist die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung zu prüfen.

Christoph Brüning, Pino Bosesky· JURA 2015, 1375
Der öffentlich-rechtliche VertragDie BaugenehmigungZulässigkeit der Verpflichtungsklage+4 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Das öffentlich-rechtliche Prüfungsgespräch im Assessorexamen

Die Klausur behandelt die rechtlichen Grundlagen und Abläufe des öffentlich-rechtlichen Prüfungsgesprächs im Assessorexamen. Im Fokus stehen die verwaltungsrechtlichen Fragen und der Ablauf des Prüfungsverfahrens. Sie eignet sich für Fortgeschrittene im öffentlichen Recht.

Kirsch· JA 2014, 303
Der öffentlich-rechtliche VertragBesondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenBesondere öffentlich-rechtliche Primäransprüche: Überblick
JURA 2014Schwerpunktbereich

»Geheimniskrämerei« des Bundesumweltministeriums

Die vorliegende Originalklausur aus dem Umweltverwaltungsrecht thematisiert die Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) gegenüber einem Bundesministerium. Im Mittelpunkt stehen Zulässigkeitsfragen eines (Verpflichtungs-)Widerspruchsverfahrens und materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzungen sowie mögliche Ausschlussgründe beim Auskunftsanspruch, insbesondere in Bezug auf Informationen aus Gesetzgebungsverfahren und Geheimhaltungsinteressen Dritter.

UmweltrechtBesondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenZulässigkeit der Verpflichtungsklage+2 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Die Leiden einer Katze

Der Fall behandelt die Ansprüche eines Tierarztes gegenüber einer Stadt auf Erstattung der Behandlungskosten eines aufgefundenen, verletzten Fundtieres. Im Mittelpunkt steht, ob die Klage des Tierarztes vor dem Verwaltungsgericht Erfolg hat, insbesondere unter Berücksichtigung der öffentlich-rechtlichen Fundtierverantwortung und der vertraglichen Bindung der Stadt an einen Tierschutzverein.

Stefan Glasmacher· JURA 2014, 526
Besondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenFolgenbeseitigungsanspruch
JURA 2014Fortgeschrittene

Solide Finanzen

Die Klausur stellt anhand einer verwaltungsrechtlichen Sachverhaltskonstellation die finanzielle Förderung parteinaher Jugendorganisationen durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in den Mittelpunkt. Thematisiert werden die Grundlagen und Grenzen der staatlichen Finanzierung sowie die Erfolgsaussichten einer Klage gegen das Ministerium, insbesondere im Hinblick auf Zuwendungsberechtigung und Verwaltungsrecht. Der Schwierigkeitsgrad gilt als vergleichsweise hoch.

Arne Pilniok, Tim Stoffregen· JURA 2014, 343
GrundlagenBesondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenGrundlagen der Gesetzgebung+2 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Aus den Augen, aus dem Sinn?

Die Klausur befasst sich mit der rechtlichen Zulässigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen einer Stadt und der Deutschen Bahn AG über die Nutzung des Bahnhofsvorplatzes. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und inwieweit auf dieser Grundlage Hausordnungsregelungen auf einen öffentlichen Platz ausgedehnt und deren Einhaltung gegenüber Obdachlosen durchgesetzt werden dürfen.

Der öffentlich-rechtliche VertragStraßenrechtBesondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen+2 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall Staatshaftungsrecht: Jagd auf entlaufene Kühe

Der Viehhändler H lässt Jungrinder zu einem Landwirt transportieren, wobei zwei Rinder entlaufen. Die Polizei tötet eines der Tiere, wobei ein Beamter verletzt wird; das Land Nordrhein-Westfalen möchte die daraus resultierenden Kosten von H ersetzt bekommen. Das andere Rind verursacht einen Unfall, bei dem der Abschleppunternehmer U einen zweiten Unfall auslöst, durch den K erheblich verletzt wird. K verlangt vom Land NRW Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Fallkonstellation betrifft Fragen des Staatshaftungsrechts, insbesondere Aufwendungsersatz und Schadensersatzansprüche gegen den Staat.

Dr. Boas Kümper· ZJS 2013, 389
Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Besondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenAusführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Telefonicom

Der Fall 'Telefonicom' thematisiert einen steuerrechtlichen Sachverhalt rund um die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine KG, Feststellungsbescheide, Einkommensteuerbescheide und die Einlegung eines Einspruchs gegen einen geänderten Steuerbescheid durch einen Kommanditisten. Es geht um die Rechtskraft von Behördenbescheiden, Zustellungsfragen und die steuerliche Berücksichtigung eines Disagios. Zu entscheiden ist, wie mit dem Einspruch und den diversen Bescheiden umzugehen ist.

Iring Christopeit, Bastian Bockhoff· JA 2012, 698· 60 Min
Besondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenGrundlagen+2 weitere
JA 20101. Staatsexamen

Tritt der November hart herein, muss nicht viel dahinter sein.

Landwirt L wird von einer Landesstraßenbaubehörde zum Dulden von Bodenuntersuchungen und Vermessungsarbeiten für eine neue Bundesstraße auf seinen Flächen verpflichtet. Nach erfolgten Maßnahmen erhebt L Klage und rügt u.a. die Verfahrensweise, die Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit der behördlichen Anordnungen sowie eine Grundrechtsverletzung. Die Klausur prüft sowohl verwaltungsrechtliche als auch verwaltungsprozessuale Fragen rund um die Ankündigung und Durchführung der Maßnahmen sowie die Erfolgsaussichten der Klage.

Prof. Dr. Rüdiger Rubel, Boris Duru· JA 2010, 281· 300 Min
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtDie Merkmale des VerwaltungsaktsZulässigkeit der Feststellungsklage+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Kampfhundrentner

Der Rentner Wymmrich hält einen Hund, der nach der bayerischen Kampfhundeverordnung als erlaubnispflichtiger Kampfhund gilt. Das Ordnungsamt verlangt die sofortige Abgabe des Hundes ins Tierheim und erteilt eine Verfügung gestützt auf das Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) und die KampfhundeVO. Thematisiert wird die Ermessensbetätigung, Verhältnismäßigkeit und die Frage, ob und wie Wymmrich gegen die Verfügung vorgehen kann.

Prof. Dr. Helge Rossen-Stadtfeld· JA 2010, 199· 120 Min
Grundlagen Ermessen und Verhältnismäßigkeit+3 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Windige Angelegenheiten

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten der verwaltungsgerichtlichen Klage eines Unternehmens, das eine geringere Fördersumme zur Installation einer Solaranlage erhalten hat als beantragt. Im Fokus stehen die Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen, Selbstbindung der Verwaltung, sowie die Thematik der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren. Außerdem wird ein Verbot der Ausfuhr von Düngemittel nach Nordkorea behördlich ausgesprochen.

Martin Heidebach· JA 2009, 797· 300 Min
Die Merkmale des VerwaltungsaktsNebenbestimmungen zu VerwaltungsaktenErmessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Einstweilige Anordnung zur Rückforderung vertraglich gewährter gemeinschaftsrechtswidriger Beihilfen

Im Mittelpunkt steht die Rückforderung einer staatlich gewährten, gemeinschaftsrechtswidrigen Beihilfe von der W-Werft GmbH. Nach Ablehnung der Beihilfe durch die Europäische Kommission und Ausbleiben einer Klage wird diskutiert, ob die Rückforderung per Verwaltungsakt oder nur im Wege gerichtlicher Maßnahmen erfolgen kann und wie das Gemeinschaftsrecht auf das deutsche Verwaltungsrecht wirkt.

Julia Haas, Jan Martin Hoffmann· JA 2009, 119· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Europäische IntegrationDer öffentlich-rechtliche Vertrag+5 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Anspruch einer Partei auf Nutzung kommunaler Einrichtungen

Im Sachverhalt streitet die rechtsradikale N-Partei mit zwei kommunalen Gebietskörperschaften um die Nutzung von Kulturzentren bzw. Stadthallen für Parteitage. Zur Diskussion stehen öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen, die Wirksamkeit und Zulässigkeit von Ausschlussregelungen, die Widmung und Entwidmung öffentlicher Einrichtungen sowie Parteiendiskriminierung. Die Prüfung umfasst auch Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes.

Mathis Bader· JURA 2009, 940
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeGrundlagenBesondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen+4 weitere
JA 2008Anfänger:innen

Deutsche Sprache – schwere Sprache

Ein libanesischer Staatsangehöriger, der seit vielen Jahren in Deutschland lebt und Analphabet ist, beantragt die Einbürgerung nach § 10 StAG. Die Behörde verweigert die Einbürgerung wegen unzureichender Deutschkenntnisse. Zu prüfen ist, ob der Widerspruch des Betroffenen gegen die Einbürgerungsversagung begründet ist.

Prof. Dr. Marc Wagner· JA 2008, 39· 120 Min
Besondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenAllgemeine Grundrechtslehren
JA 20071. Staatsexamen

Rechtsschutz bei Feinstaubbelastungen

Die Klausur behandelt den Rechtsschutz eines Anliegers gegen Feinstaubbelastung durch starken KFZ-Verkehr in einer deutschen Großstadt. K begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung die Erstellung eines Aktionsplans sowie verkehrsbeschränkende Maßnahmen, wobei zentrale Probleme das Auffinden eines subjektiven Rechts und die Auslegung einschlägiger immissionsschutzrechtlicher Vorschriften bilden. Die Klausur thematisiert insbesondere das Verhältnis von nationalen und europäischen Regelungen zur Luftreinhaltung und den Drittschutz.

Dr. Sabine Schlacke· JA 2007, 362· 300 Min
UmweltrechtVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Besondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen+3 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Die Waffenbörse

Die Klausur befasst sich mit der waffenrechtlichen Ausnahmegenehmigung für einen Händler zum Vertrieb von Waffen auf einer jährlich stattfindenden Waffenbörse. Das Polizeipräsidium Köln verweigert entgegen bisheriger Praxis die Genehmigung, sodass anwaltliche Beratung und die Prüfung verwaltungsrechtlicher sowie waffenrechtlicher Schritte erforderlich werden. Die Prüfung umfasst insbesondere die Bescheidlage, die Selbstbindung der Behörde, das Verfahren und die Möglichkeit einstweiliger Anordnungen.

Dr. Claudius Berger· JA 2005, 377· 300 Min
WaffenrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Sauna

Der Fall behandelt die Klage eines privaten Unternehmers gegen eine Stadt, die über eine kommunale GmbH Freizeitangebote wie eine Sauna und Sonnenliegen betreibt. Der Kläger sieht sich durch das Kommunalunternehmen in seiner wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit beeinträchtigt und wendet sich gegen die Stadt mit dem Ziel, den kommunalen Betrieb einzustellen. Die Klausur stellt Bezüge zum Kommunalrecht, wirtschaftlicher Betätigung der Gemeinde und Grundrechten her.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Sauna
Recht der öffentlichen SachenDer öffentlich-rechtliche VertragDie öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Ordnungsliebe

Die Klausur "Ordnungsliebe" behandelt die Erfolgsaussichten von Normenkontrollanträgen gegen eine lokale Polizeiverordnung der Stadt Saarheim über Sitte und Anstand. Es geht unter anderem um die Frage, ob die Antragsteller prozessführungsbefugt sind und ob die Verordnung mit höherrangigem Recht, insbesondere Grundrechten und den Vorgaben des Polizei- und Verordnungsrechts, vereinbar ist. Wesentliche Prüfungspunkte sind Normgeberkompetenz, formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Verordnung sowie ihre Vereinbarkeit insbesondere mit der allgemeinen Handlungsfreiheit und dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Ordnungsliebe
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungDie öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Kraftprobe

Die Klausur befasst sich mit einem Kommunalverfassungsstreit im Saarland, bei dem der Stadtrat den Oberbürgermeister per Beschluss anweist, eine Polizeiverordnung zum Tauchverbot in einem See zu erlassen, was dieser verweigert. Im Mittelpunkt stehen die kommunalrechtlichen Befugnisse von Stadtrat und Oberbürgermeister, das Verfahren zur Durchsetzung angeblich bindender Ratsbeschlüsse sowie die Zulässigkeit und Begründetheit einer auf Umsetzung eines Ratsbeschlusses gerichteten Verpflichtungsklage.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Kraftprobe
Haftung für Verstöße gegen UnionsrechtBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
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Besondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen in der Jurafuchs-Lernapp

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