Klausuren
3 KlausurenOriginal-Examensklausur: "Raserei
Die Original-Examensklausur beschäftigt sich mit der Sicherstellung eines Motorrads durch die Polizei wegen wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitungen, der anschließenden Kostenrechnung für die Verwahrung und möglichen Amtshaftungsansprüchen. Zu prüfen sind die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen, die Kostenfolge sowie zivilrechtliche Ansprüche. Die Klausur verlangt vertiefte Kenntnisse im Polizei- und Ordnungsrecht sowie im Amtshaftungsrecht.
Erbschein und Erbfolge
Die Klausur behandelt zwei zentrale Fragen zum Erbrecht: Zum einen, ob Egon Eder das an Kai Kahl verkaufte Grundstück von diesem herausverlangen kann, nachdem eine Postkarte seines Onkels auf eine abweichende Erbeinsetzung hindeutet und bereits eine andere Erbin im Grundbuch stand. Zum anderen soll Rechtsanwalt Ranft Egon Eder hinsichtlich der Gestaltung eines eigenen Testaments beraten, wobei komplexe familiäre Konstellationen zu berücksichtigen sind. Der Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Bewertung erbrechtlicher Konstellationen und formalen Anforderungen.
Fortgeschrittenenklausur: A bisserl was geht immer!
Dr. Bernadette Bauer möchte ihre gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten für die Bauer-Lebensmittel-KG regeln. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie der Kommanditanteil ihres Mannes Albrecht nach dessen Tod Gabriele Grau sicher zufallen kann, wobei Albrecht gleichzeitig die Möglichkeit behalten soll, anderweitig zu verfügen, falls Gabriele Grau ihren Pflichten nicht nachkommt. Darüber hinaus beabsichtigt Dr. Bauer, ihre eigenen Gesellschaftsanteile nach ihrem Tod auf ihre Enkelkinder Sophie und Moritz zu übertragen, wobei sowohl die Haftungsbegrenzung für Moritz als auch die Einschränkung von Sophies Einfluss bis zu ihrem 25. Lebensjahr zu berücksichtigen sind. Zudem soll Karl Bauer vorübergehend die Geschäfte führen, ohne an der Gesellschaft zu haften oder Gesellschafter zu werden. Der Fall behandelt hierbei insbesondere gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche sowie haftungs- und vertretungsbezogene Fragestellungen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Josef Zintl prüfen besonders häufig Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG) (1×), Gesetzliche Erbfolge (1×), Gewillkürte Erbfolge (1×), Grundlagen (1×), Polizeiliche Generalklausel (1×), Rücktritt (1×), Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht) (1×) und Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der Eltern (1×).