Fortgeschrittenenklausur: A bisserl was geht immer!
ZJS 2014, 648 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Von Josef Zintl, Jan Singbartl
Dr. Bernadette Bauer möchte ihre gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten für die Bauer-Lebensmittel-KG regeln. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie der Kommanditanteil ihres Mannes Albrecht nach dessen Tod Gabriele Grau sicher zufallen kann, wobei Albrecht gleichzeitig die Möglichkeit behalten soll, anderweitig zu verfügen, falls Gabriele Grau ihren Pflichten nicht nachkommt. Darüber hinaus beabsichtigt Dr. Bauer, ihre eigenen Gesellschaftsanteile nach ihrem Tod auf ihre Enkelkinder Sophie und Moritz zu übertragen, wobei sowohl die Haftungsbegrenzung für Moritz als auch die Einschränkung von Sophies Einfluss bis zu ihrem 25. Lebensjahr zu berücksichtigen sind. Zudem soll Karl Bauer vorübergehend die Geschäfte führen, ohne an der Gesellschaft zu haften oder Gesellschafter zu werden. Der Fall behandelt hierbei insbesondere gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche sowie haftungs- und vertretungsbezogene Fragestellungen.
Schwerpunkte
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- Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der ElternAufsichtspflichtverletzung der Eltern – Ansprüche des verletzten Kleinkinds
- RücktrittRückgewährausschluss wegen Unmöglichkeit der Rückgabe in Natur (Partnervermittlungsvertrag)
- RücktrittWertersatz bei Verbrauch oder Sachmangel (§ 346 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BGB analog)
- RücktrittVerwendungsersatz für sonstige Aufwendungen (§ 347 Abs. 2 S. 2 BGB) bei Rückgabe
- RücktrittVerwendungsersatz für Aufwendungen auf Energieverbrauch bei Nutzung
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