Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)
Die §§ 327 ff. BGB regeln Verbraucherverträge über digitale Produkte, darunter digitale Inhalte (§ 327 Abs. 2 S. 1) und digitale Dienstleistungen (§ 327 Abs. 2 S. 2). Zentrale Themen sind der Anwendungsbereich (§ 327 Abs. 4–6), das eigenständige Mängelgewährleistungsrecht (§§ 327d ff., § 327e), die Abgrenzung zum Verbrauchsgüterkauf (§ 327 Abs. 5, § 475a) sowie Paketverträge (§ 327a). Examensrelevant: Bestimmung des Anwendungsbereichs, digitale Mängel, Abgrenzung zu Waren mit digitalen Elementen.
Zu diesem Thema haben wir 264 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
ZR-Examensklausur zum Schuldrecht: Neuwagenkauf zwischen Chipkrise und streikender Technik
Die Klausur behandelt eine zivilrechtliche Streitigkeit aus einem Neuwagenkauf, bei dem es durch die Chipkrise zu Lieferproblemen beim Fahrassistenzsystem kommt. Thematisiert werden insbesondere Sachmängel, Nacherfüllung, Unmöglichkeit, AGB-Kontrolle sowie die Abgrenzung zwischen Kaufrecht und den Vorschriften über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB). Es geht um die vertragliche Risikoverteilung und Ansprüche des Käufers bei Leistungsstörungen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Chatbots auf Shoppingtour
Die Klausur thematisiert zivilrechtliche Fragestellungen rund um den Einsatz von Chatbots beim Online-Shopping. Im Mittelpunkt stehen das Zustandekommen von Verträgen durch digitale Kommunikation sowie vertiefte prüfungsrelevante Aspekte zur Stellvertretung und Verwendung von AGB. Die Fallgestaltung greift zudem aktuelle Änderungen zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte auf.
Was an einer Tankstelle alles passieren kann
Die Klausur thematisiert zahlreiche Grundfragen des BGB Allgemeinen Teils anhand einer Alltagssituation rund ums Tanken. Es geht vor allem um Geschäftsfähigkeit, Anfechtung, Willenserklärung, Fehler bei Vertragsschluss sowie stellvertretungsrechtliche Probleme. Am Beispiel eines minderjährigen Tankkunden werden mehrere BGB-AT-Institute praktisch angewendet.
Fleisch oder Nicht-Fleisch – Das ist hier die Frage!
Beyza fordert von der Restaurantbetreiberin Uljana die Rückzahlung eines Teils des gezahlten Rechnungsbetrags sowie die irrtümlich zu viel entrichteten 15 € Trinkgeld, nachdem sie und ihr Freund im Lokal Speisen erhielten, die nicht wie erwartet waren. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob für ein als 'Wiener Schnitzel' angebotenes veganes Gericht und einen ersatzweise angenommenen Salatteller der jeweilige Preis verlangt werden darf. Gegenstand der Prüfung sind zivilrechtliche Ansprüche aus dem BGB im Zusammenhang mit Leistungsstörungen beim Kaufvertrag sowie das Bereicherungsrecht im Hinblick auf das versehentlich gezahlte Trinkgeld. Es gilt zu klären, ob und in welchem Umfang Rückzahlungsansprüche bestehen.
Anfängerhausarbeit – Zivilrecht: BGB AT und Schuldrecht AT – Zugang über WhatsApp und Inzahlungnahme
Die Hausarbeit behandelt den Zugang von Willenserklärungen über elektronische Kommunikationswege wie WhatsApp sowie die rechtlichen Besonderheiten der Inzahlungnahme im Rahmen eines Kaufvertrags. Es werden zentrale Probleme des BGB AT und Schuldrecht AT im Zusammenhang mit modernen Kommunikationsmitteln und Vertragsschluss analysiert. Teilweise berührt die Arbeit allgemeine Fragen zur Abgabe, Zugang und zur Auslegung von Willenserklärungen.
Harry Otter und das verschollene Diadem
Die Klausur behandelt die Ansprüche des Alleinerben Harry Otter gegen Frau Ginny Wiesel nach dem Verlust eines geliehenen Diadems. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Herausgabeansprüchen, Fragen der Schadensersatzpflicht bei Unvermögen zur Herausgabe sowie die prozessuale Formulierung eines sogenannten '3er-Antrags' aus anwaltlicher Sicht.
Schlüsselloser Sportwagen
Die Klausur behandelt verschiedene zivilrechtliche Anspruchskonstellationen rund um einen Porsche mit Keyless-Go-System: Themen sind Eigentumserwerb, Besitz und Herausgabeansprüche, Schadensersatz nach Leistungsstörung und Herausgabe, sowie das Vermieterpfandrecht mit Nutzungspfandfrage. Es sind auch Aspekte von Schenkung, Erwerb im guten Glauben und gesetzlichen Schuldverhältnissen zu prüfen.
Wenn Verträge scheitern – Bürgen, Räumen, Ersetzen
Die Klausur behandelt vertragliche Ansprüche aus Kauf-, Miet- und Bürgschaftsverhältnissen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Haftung des Bürgen, zur Räumung nach fristloser Kündigung bei Mietrückständen sowie zum Ersatz von Umbaukosten im Zusammenhang mit einer Nutzungsuntersagung. Es sind ausschließlich vertragliche Ansprüche im Gutachten zu prüfen.
„Von Kiefernzapfen und Zankäpfeln“
Die Klausur thematisiert nachbarrechtliche Streitigkeiten im Sachenrecht. Im ersten Teil geht es um Unterlassungsansprüche im Zusammenhang mit überhängenden Zweigen und dem Selbsthilferecht des Nachbarn. Im zweiten Teil steht die Herausgabe eines heruntergefallenen Kiefernzapfens im Fokus.
Anfängerklausur: Zwei Autokäufe
Im Fall streiten die Gebrauchtwagenhändlerin Frosch (F) und die Hund GmbH (H) mit Goldt (G) bzw. deren Mitarbeiter Apfel (A) um die Zahlung von Kaufpreisen aus zwei Autokaufverträgen. A handelte als Mitarbeiter der G und schloss die Verträge ohne deren ausdrückliche Zustimmung. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen die Haftung bei fehlender oder unklarer Vertretungsmacht sowie Fragen zum Zugang und zur Wirksamkeit von Willenserklärungen. Es sind Anspruchsgrundlagen aus dem Kaufrecht sowie die Vertreterhaftung zu prüfen.
Original-Examensklausur: „Was für ein Theater!“
Die Klausur schildert drei Vorfälle rund um Theaterbesuche des M, bei denen es zu Problemen mit Eintrittskarten, einem Sachschaden (zerrissene Anzughose auf unsicherer Treppe) und einer enttäuschenden, nicht werkgetreuen Inszenierung kam. Es handelt sich um eine Klageschriftskizze mit Schwerpunkt auf Fragen des Kauf- und Werkvertragsrechts, deliktischer Haftung sowie möglichen Ansprüchen gegen Betreiber und Dritte. Auch bereicherungsrechtliche sowie vertragliche Grundlagenansprüche werden angerissen.
„Auf gute Nachbarschaft“
Die Klausur behandelt ein nachbarschaftliches Verhältnis mit Bezug auf Grundstücksnutzung, insbesondere die Nutzung eines Weges zur Garage sowie mögliche Ansprüche gegen die Errichtung eines Tores. Weiter werden Vertragskonstellationen rund um den Kauf technischer Geräte (Drucker und Tablet) thematisiert, einschließlich Fragen zur Vertretungsmacht, Geschäftsfähigkeit und wirksamen Vertragsschluss. Neben Fragen des BGB AT und Vertragsrechts werden auch sachenrechtliche Aspekte angesprochen.
„Das Erbe fährt digital“
Die Klausur behandelt erbrechtliche und sachenrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit digital verfassten Testamenten und einem Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (Mercedes S-Klasse), sowie der Eigentumsübertragung und Sicherung beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses durch Auflassungsvormerkung. Im ersten Teil geht es um die Wirksamkeit eines digitalen Testamentes, den Erbenbesitz und die Übereignung eines Fahrzeugs, im zweiten Teil um die sachenrechtlichen Folgen einer Auflassungsvormerkung und die Auswirkungen des Geldwäschegesetzes bei Immobilienkauf.
Aktualisierungs-Aus beim autonomen Auto
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um einen internationalen Autokauf im Direktvertrieb, insbesondere die Sachmängelhaftung entlang einer Kettenabtretung nach aufeinanderfolgenden Kaufverträgen, Rechte am digitalen Self-Driving-Paket, die Anwendung deutschen Rechts nach Rom-I-VO, sowie Fragen zum Verbrauchervertrag über digitale Produkte. Thematisiert werden weiter die Aufrechnung mit deliktischen Ansprüchen aus Online-Rufschädigung und die Bedeutung der spezifischen Vertragsklauseln.
»Mähroboter »Rasender Ronald««
Die Klausur behandelt einen Fall rund um den Kauf eines app-gesteuerten Mähroboters samt Zusatzprogramm durch eine Gewerbetreibende und thematisiert die wesentlichen Neuerungen im Kaufrecht im Zusammenhang mit digitalen Produkten sowie damit verbundene Gewährleistungs- und deliktsrechtliche Fragestellungen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Abgrenzung zwischen Kaufvertrag und Verträgen über digitale Produkte und den jeweiligen Gewährleistungsansprüchen.
„Die Windsbraut“
Die Klausur behandelt zentrale Probleme des Sachenrechts, insbesondere Fragen zur Berichtigung des Grundbuchs nach Aufdeckung eines Testaments sowie Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV) und Herausgabeansprüche in einer komplexen Verwertungskette eines Kunstwerks. Neben dem Grundbuchberichtigungsanspruch wird die Möglichkeit der Herausgabe nach § 985 BGB sowie ein eventueller Schadensersatzanspruch gegen den unberechtigten Veräußerer geprüft.
Verbraucherschutz und Gesellschaftsrecht – (wie) passt das zusammen?
Die Klausur behandelt die Schnittstelle zwischen Verbraucherschutz und Gesellschaftsrecht am Beispiel einer Kapitalbeteiligung in einer KG. Zu prüfen ist, ob dem Kapitalgeber Z nach Widerruf seiner Beteiligung weiterhin Zahlungsverpflichtungen gegenüber der XY-KG zustehen, insbesondere unter Berücksichtigung von Verbraucherschutzvorschriften, der Definition von Verbraucher und Unternehmer sowie der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft.
„Schwein gehabt?“
Die Klausur behandelt einen Streit zwischen einem Schweinemäster und einer Ferkelzüchterin über Kaufpreis, Mängel und Verzögerung bei der Lieferung von Ferkeln. Der Sachverhalt wirft insbesondere Fragen des Kaufrechts rund um Sachmängel, Preisberechnung, Verzögerung und Aufrechnung auf. Die Beurteilung erfordert eine umfassende Prüfung kaufrechtlicher Ansprüche sowie ggf. schadensrechtlicher und prozessualer Aspekte.
Pay, Consent, Regret – Wenn dich die Cloud im Regen stehen lässt
In dieser Examensklausur geht es um die zivilrechtliche Einordnung eines Cloud-Vertrages mit Pay-or-Consent-Option, Fragen der Verbraucherverträge über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB), die Probleme nicht offengelegter Supportvollmachten sowie das Leistungsstörungsrecht (u.a. Beendigung des Vertrags, Rechtsbehelfe bei Schlechtleistung) und um innerbetrieblichen Schadensausgleich. Der Sachverhalt behandelt die Zahlungspflicht nach Widerruf der Einwilligung zur Datenverarbeitung, die Wirksamkeit einer Kündigung nach Leistungsstörung und etwaige Ansprüche des Arbeitgebers gegen den Support-Mitarbeiter.
Fortgeschrittenenübungsklausur: „MoPeG in 3D“
Im Mittelpunkt dieses Falls steht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die von zwei Freunden gegründet wurde und gebrauchtes IT-Zubehör vertreibt. Ein Kunde erwirbt von einem der Gesellschafter einen gebrauchten 3D-Drucker, der sich nach dem Kauf aufgrund defekter Software als funktionsuntüchtig erweist. Der Käufer verlangt von einem der Gesellschafter Schadensersatz in Form der Lieferung eines gleichwertigen, funktionierenden Geräts. Der Fall behandelt zentrale Rechtsfragen zur Vertretung und Haftung in der GbR nach dem MoPeG sowie zur Sachmängelgewährleistung bei Waren mit digitalen Elementen.
* "Die mondäne Leuchtverkleidung und der geschäftstüchtige Sammler
Die Klausur behandelt komplexe sachenrechtliche und schuldrechtliche Fragestellungen anhand eines Falles mit mehreren Beteiligten. Schwerpunkt sind der Eigentumserwerb, Herausgabeansprüche (§§ 985, 1007 BGB), Drittwiderspruchsklage und Besonderheiten wie der gutgläubige Erwerb vom Minderjährigen, Eigentumsvorbehalt bei Kauf und Kondiktionen im Bereicherungsrecht. Sie eignet sich für fortgeschrittene Lernende und Examensvorbereitung.
Konstituierungskrise
Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Fall, in dem ein Fußgänger auf einem öffentlich gewidmeten Gehweg stürzt und Ansprüche auf Schadensersatz sowie Schmerzensgeld gegen die Gemeinde geltend macht. Thematisiert werden dabei die Verkehrssicherungspflicht, das Mitverschulden und Fragen zur Prozesskostenhilfe. Die Argumentationen beinhalten die haftungsrechtlichen Anforderungen an die Gemeinde sowie die Voraussetzungen für einen Anspruch des Geschädigten.
Rockstar auf Abwegen
In dieser Klausur geht es um die außerordentliche Kündigung eines Künstlervertrags durch den Veranstalter aufgrund öffentlicher Kritik an politischen Äußerungen des Künstlers. Der Fall prüft die rechtliche Einordnung des Vertrags, Fragen des allgemeinen Leistungsstörungsrechts und des Werkvertragsrechts sowie die Anspruchsgrundlagen des Künstlers auf Vergütung und Ersatz von Aufwand. Neben Werkvertragsrecht werden insbesondere Rücktritt, Unmöglichkeit und Schadensersatz thematisiert.
Von Mücken und Elefanten
Die Klausur behandelt Grundlagen der Stellvertretung und der Anfechtung von Willenserklärungen. Schwerpunkt ist die Abgrenzung von Innen- und Außenvollmacht, Anfechtung wegen Irrtums sowie die Wirkungen eines Vertreterhandelns im Rahmen eines Kaufvertrags und etwaige Rückabwicklungsansprüche bei falscher Leistung. Auch das Problem des gutgläubigen Erwerbs eines Dritten wird angesprochen.
Letzte Wünsche und unerwartete Geschenke: Ein Erbe voller Überraschungen
Die Klausur behandelt zentrale Probleme des Erbrechts, insbesondere die Wirksamkeit eines handschriftlichen Testaments mit ungewöhnlicher Form (Holzplatte, Spitzname), die Erbfolge sowie die Rechte der Erben und Vermächtnisnehmer. Zudem wird sachenrechtlich der Eigentumserwerb an beweglichen Sachen beim Geheißerwerb sowie die Herausgabeansprüche nach Eigentumsübertragungen in einer mehrstufigen Veräußerungskette geprüft.
Bibliophile Gesellschafter im Handelsverkehr
Die Klausur behandelt Haftungs- und vertretungsrechtliche Probleme einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf von Fachliteratur durch die Gesellschafter. Schwerpunkte sind die persönliche Haftung der Gesellschafter, die Auswirkungen einer Anteilsübertragung, die Verpflichtungswirkungen bei vertraglichen Haftungsausschlüssen sowie die Bedeutung gesellschaftsvertraglicher Zustimmungsregelungen für Rechtsgeschäfte. Zudem werden Fragen zur Eintragung im Gesellschafts- und Handelsregister erörtert.
„Der Beschluss muss weg!“
In der Klausur geht es um die Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses innerhalb einer Architekten-GbR, wobei die Stimmabgabe der Gesellschafterin A aufgrund angeblicher Interessenkollision ausgeschlossen wurde. Thematisiert werden die Anforderungen und Besonderheiten der Beschlussanfechtung in Personengesellschaften, insbesondere unter Bezugnahme auf gesellschaftsvertragliche Regelungen und die Verweisung auf die Vorschriften der §§ 110 ff. HGB.
Der Elefant im Raum
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des BGB AT und Schuldrechts, insbesondere das Handeln eines vollmachtlosen Vertreters, die Ausübung des Verbraucherwiderrufs und die Rückabwicklung eines Kaufvertrags. Der Fall dreht sich um einen Kauf einer Massageliege durch einen Ehemann, den Widerruf des Geschäfts und daraus resultierende Rückabwicklungs- und Wertersatzfragen. Es werden Problemfelder zur Stellung im Rückabwicklungsschuldverhältnis und zu etwaigen Ersatzansprüchen gegen den Käufer aufgeworfen.
Der verliebte Vertreter
Die Klausur behandelt eine Konstellation der Stellvertretung, bei der ein Minderjähriger sein Fahrrad verkauft und ein Freund den Kauf in Vertretung für einen Dritten abschließt. Thematisiert werden das Innen- und Außenverhältnis bei der Stellvertretung, die Anfechtung einer ausgeübten Innenvollmacht, eine nachträgliche Genehmigung und die Anwendung des § 110 BGB im Hinblick auf Minderjährige. Es geht auch um Täuschung über den Kaufpreis und die Wirksamkeit der Kaufpreisforderung.
Pkw-Kauf mit Hindernissen
Die Klausur behandelt einen Kaufvertrag über einen gebrauchten Pkw, insbesondere das Vorliegen von Sachmängeln zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs sowie die Anwendung der Beweislastumkehr gemäß § 477 Abs. 1 S. 1 BGB. Zudem thematisiert sie die kaufrechtliche Gewährleistung, die Abgrenzung zwischen Verbraucher- und Unternehmerstatus (§ 13, § 14 BGB) und die Anwendbarkeit des § 344 Abs. 1 HGB.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Immer nur Ärger mit Mietern
Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen im Mietrecht mit Fokus auf Pflichten aus dem Mietverhältnis sowie die Besonderheiten bei Wohnraummietverhältnissen. Im Mittelpunkt steht außerdem die Beendigung solcher Mietverhältnisse. Für Anfänger:innen geeignet, prüft sie Basiswissen und die typischen Problemstellungen in der Vermieter-Mieter-Beziehung.
Original-Examensklausur: „Smartphone-Wirrwarr“
Die Klausur befasst sich im ersten Teil mit den kaufrechtlichen Folgen eines Vertrags über ein Smartphone, das unter Verwendung von durch Kinderarbeit gewonnenen Rohstoffen hergestellt wurde, und thematisiert insbesondere das Vorliegen eines Sachmangels sowie die Rechtsfolgen und Ansprüche des Käufers auf Nacherfüllung. Im zweiten Teil wird ein Werkvertragsverhältnis nach einer Handyreparatur behandelt, wobei Annahmeverzug, Werkunternehmerpfandrecht, Rechte bei Versteigerung und konkurrierende Ansprüche von Werkunternehmer und -besteller geprüft werden. Schwerpunktmäßig geht es um kaufrechtliche sowie werkvertragliche Gewährleistungs- und Sekundärrechte, Pfandrechtsverwertung und Anspruchskonkurrenzen.
Die Büste des Bayreuther Bäckers
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt zum Versendungskauf, bei dem ein privat geschnitztes Kunstwerk während des Transports durch einen Kurier zerstört wird. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu den Pflichten aus dem Kaufvertrag, der Gefahrtragung beim Versendungskauf, dem Unternehmerbegriff sowie der Drittschadensliquidation. Zu prüfen ist insbesondere, ob der Verkäufer Kaufpreiszahlung verlangen kann, obwohl der Kaufgegenstand verloren ging.
Finanzielle Verflechtungen – vom Abiball zum Kommanditisten
Die Klausur thematisiert das Personengesellschaftsrecht, verknüpft mit Fragen zur Haftung in der GbR und der KG. Im ersten Teil wird die Frage diskutiert, ob und auf wen der Auftrittsvertrag für den Abiball bindend ist und wer ausfallende Vergütung schuldet. Im zweiten Teil stehen Einlagepflicht, Eintragungen im Handelsregister und die Haftung bei Gesellschafterwechsel in einer KG im Vordergrund, insbesondere ob Kommanditist und ausgeschiedener Komplementär für Altverbindlichkeiten haften.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Verbraucherverträge über digitale Produkte – Trojaner und Viren
Die Klausur behandelt verbraucherschützende Regelungen bei Verträgen über digitale Produkte, insbesondere im Zusammenhang mit Schadsoftware wie Trojanern und Viren. Im Mittelpunkt steht die Anwendung der §§ 327 ff. BGB, ergänzt durch Fragestellungen zum Widerrufsrecht und zur Mängelhaftung. Die Aufgabenstellung ist für fortgeschrittene Studierende geeignet und vermittelt praxisrelevante Problemstellungen der Digitalisierung im Vertragsrecht.
Original-Examensklausur: „Wiedersehen macht Freude“
Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Schadensersatzprozess infolge eines Verkehrsunfalls, bei dem Manipulationsverdacht besteht. Streitgegenstand ist die Haftung der Kfz-Versicherung im Rahmen eines angeblich fingierten Unfallereignisses. Thematisiert werden das Versäumnisurteil, Prozessführung sowie deliktsrechtliches Verschulden.
Ein verhängnisvoller Kühlschrankkauf
Die Klausur behandelt einen Kühlschrankkauf, bei dem ein Mangel zu Folgeschäden am Eigentum des Käufers führt. Streitig sind Schadensersatz und Nacherfüllung im Zusammenhang mit kaufrechtlichen Mängeln, stellvertretungsrechtlichen Fragen, Aufrechnung einer Gegenforderung und der Verjährung einer älteren Schadensersatzforderung. § 823 BGB soll ausdrücklich nicht geprüft werden.
Schnee auf der Reeperbahn
Die Übungsklausur behandelt eine zivilrechtliche Streitigkeit zwischen einer Bank und einem Nachbarn. Zum einen geht es um die Rückzahlung eines gekündigten Darlehens, zum anderen um Ersatz/Nutzungsentschädigung im Zusammenhang mit nachbarschaftsrechtlichen Schneelastproblemen nach einem Bauvorhaben, einschließlich Bereicherungsrecht.
Dienst und Urlaub einer Rechtsreferendarin
Die Klausur beinhaltet zwei zivilrechtliche Teile: Im ersten Teil geht es um die Gewährleistung bei Waren mit digitalen Elementen nach Kauf eines Tablets im Ausland und einen anschließenden Rückzahlungsanspruch. Im zweiten Teil wird ein Verkehrsunfall mit Sach- und Personenschäden im Ausland sowie die damit verbundenen Schadensersatzansprüche behandelt. Im weiteren Verlauf werden Probleme aus dem Zwangsvollstreckungsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Versteigerung von Dritteigentum, angesprochen.
Eine Eigenbedarfskündigung mit Folgen
In dieser Klausur geht es um die Folgen einer Eigenbedarfskündigung im Wohnraummietrecht. Der Kläger macht gegen den Vermieter u.a. Umzugskosten, entgangene Untermieterlöse sowie einen Anspruch auf Erstattung zukünftiger Mietmehrkosten geltend und stellt hierzu eine Klage auf Zahlung sowie eine Hilfsfeststellungsklage. Zudem wird die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage auf zukünftige Leistung sowie einer Hilfsfeststellungsklage thematisiert.
ZR-Examensklausur zum Gesellschaftsrecht und digitalen Inhalten
Die Klausur behandelt Problemstellungen aus dem Gesellschaftsrecht im Lichte des MoPeG und prüft zudem die Anwendung der neuen Regelungen über digitale Inhalte (§§ 327 ff. BGB) im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Schwerpunkt ist die rechtliche Einordnung eines Unternehmens (GbR), das Produktionsmittel und zugehörige Software in einem B2B-Szenario erwirbt.
„Trautes Heim“
Die Klausur behandelt ein Mietrechtsverhältnis zwischen einem Studenten und seinem Vermieter unter Verwendung eines alten Formularvertrags. Streitpunkte betreffen die Wirksamkeit einer Befristungsklausel, Kautionsrückzahlung, eine Schönheitsreparaturenklausel sowie deren Wirksamkeit als Allgemeine Geschäftsbedingung, die Bewertung von eigenen Renovierungsleistungen und die Aufrechnung mit vermieterseitigen Gegenansprüchen.
„Die etwas teurere Quengelzone“
Die Klausur behandelt die Frage, ob S gegen H einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung eines Sportwagens hat. Im Mittelpunkt stehen Probleme der Stellvertretung, der Geschäftsfähigkeit und der Vertragsauslegung bei einem durch einen minderjährigen Vertreter angebahnten Kaufvertrag. Weitere Themen sind die Wirksamkeit der Willenserklärungen und mögliche Einwendungen wie Verjährung.
The Rise and Fall of the Shoguns
Die Klausur behandelt das neue Gewährleistungsrecht für Verträge über digitale Produkte, insbesondere Produktmängel und Aktualisierungspflichten gemäß §§ 327e, 327f BGB. Ebenfalls thematisiert werden die Minderung sowie der Schadensersatz statt der Leistung und Besonderheiten beim Vertragsschluss durch Minderjährige im Internet.
Examensübungsklausur: Irgendwer ist immer krank!
In diesem Fall verlangt der Arbeitnehmer A von seiner Arbeitgeberin I-GmbH Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für einen längeren Zeitraum, nachdem er zunächst wegen eines Burn-Out-Syndroms und anschließend wegen einer Knieoperation arbeitsunfähig war. Streit besteht insbesondere darüber, ob es sich um einen einheitlichen oder mehrere voneinander unabhängige Verhinderungsfälle handelt und ob ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht. Im zweiten Sachverhalt fordert die Arbeitnehmerin B die Fortzahlung ihres Arbeitsentgeltes, nachdem ihr von der Arbeitgeberin aus infektionsschutzrechtlichen Gründen der Zutritt zum Betrieb trotz negativer Coronatests untersagt wurde. Zentral sind Fragen zum Annahmeverzug des Arbeitgebers sowie zur arbeitgeberseitigen Anordnung von Quarantänemaßnahmen und deren arbeitsrechtliche Konsequenzen.
'Kontroverse Preisangabe' – Hürden beim Verkauf über Online-Plattformen
Die Klausur behandelt einen Streit über die Auslegung einer Preisangabe im Rahmen eines über ein Online-Konto geschlossenen Kaufvertrags. Zu prüfen ist insbesondere das Zustandekommen und der Inhalt des Vertrages, die Vertretungsmacht des Handelnden sowie die Möglichkeit einer Anfechtung von Willenserklärungen. Im Fokus stehen typische BGB AT-Fragen zur Stellvertretung, Auslegung und Anfechtung.
'Leben Mieter sorgenlos?' – Die digitale Miete und ihre Tücken
In der Klausur wird die mietrechtliche Behandlung von digitalen Produkten anhand eines Smartphone-Mietvertrags thematisiert. Der Fall befasst sich mit Mängeln an der Software und den daraus resultierenden Ansprüchen des Mieters gegen den Vermieter, insbesondere im Hinblick auf Gewährleistung und Ersatz von Rechtsverfolgungskosten. Zudem wird das Zusammenspiel von klassischem Mietrecht und dem Recht der digitalen Produkte beleuchtet.
„Krypto gefällig?“
Die Klausur behandelt zwei zivilrechtliche Fälle zu aktuellen Fragestellungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen. Im ersten Fall geht es um Ansprüche aus einem Kryptowert-Investitionsverhältnis zwischen zwei Privatpersonen, insbesondere um den Umfang von Pflichten und Haftungsfragen bei Anlagen auf fremde Rechnung. Im zweiten Fall werden bereicherungsrechtliche Probleme im Kontext einer missbräuchlichen Überweisung und virtueller Währungen im MetaVerse thematisiert.
Ein aufregender Start in den Tag
Die Klausur behandelt eine zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall, an dem ein Firmenfahrzeug und ein Bagger beteiligt waren. Zu prüfen ist insbesondere die Haftungslage im Deliktsrecht und nach dem StVG, samt Beweiswürdigung und der Durchsetzung von Schadenspositionen wie Sachschaden, Schmerzensgeld und Gutachterkosten.
Examensübungsklausur: Nur Ärger mit dem Infotainment
In diesem Fall begehrt K, der einen Pkw der Marke M über einen Leasingvertrag mit der L-GmbH anschafft, die Reparatur einer defekten Lenkradwalze sowie die Bereitstellung eines Software-Updates zur Behebung einer Sicherheitslücke im Infotainmentbereich. Im Vertragsverhältnis bestehen spezifische Regelungen zu Gewährleistungsansprüchen und Aktualisierungspflichten. Der Fall thematisiert die typischen Problemstellungen im Leasingdreieck zwischen Leasingnehmer, Leasinggeber und Lieferant, insbesondere im Hinblick auf Mängel analoger und digitaler Komponenten sowie Abtretung von Ansprüchen. Es werden sowohl Ansprüche gegen die L-GmbH als auch gegen die X-OHG geprüft.
Examensübungsklausur: Spiel-Verderberin
Veronika (V) verlangt von der Unity Software Solutions GmbH (U-GmbH) die Rückzahlung des gezahlten Entgelts für ein Computerspiel-Abo und eine im Paket erworbene Grafikkarte, nachdem das Spiel aufgrund technischer Änderungen nicht mehr auf ihrem Betriebssystem genutzt werden kann. Der Fall thematisiert insbesondere die Rechte bei digitalen Produkten nach §§ 327 ff. BGB, die Vertragsbeendigung sowie etwaige Widerrufsrechte. Ein Schwerpunkt liegt auf der richtlinienkonformen Auslegung anhand der EU-Digitale-Inhalte-Richtlinie. Zu prüfen ist, ob und in welchem Umfang Rückabwicklungsansprüche bestehen.
Die Grabstein-Konkurrenten
Die Klausur behandelt eine Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO im Kontext des Wettbewerbsrechts. Streitpunkt ist die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Unterlassungstitel bezüglich der Gravur von Unternehmensdaten auf Grabsteinen unter Hinweis auf § 8 UWG und § 7 II einer Friedhofssatzung. Dabei stehen sich Wettbewerbsrecht, Unterlassungsanspruch und Zwangsvollstreckungsrecht gegenüber.
Anwalt ohne Abschluss
Die Klausur behandelt vorrangig Probleme aus dem Bereicherungsrecht im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis, das aufgrund gefälschter Zeugnisse zustande kam, sowie Fragen aus dem Arbeitsrecht (insb. Kündigungsschutz, Mindestlohn). Es geht um die Rückforderung von Gehaltszahlungen, die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung und einen Anspruch auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns.
Der Traumprinz auf Reisen
Die ZR-Fortgeschrittenenhausarbeit behandelt Verbraucherverträge sowie das Leistungsstörungsrecht im zivilrechtlichen Kontext. Thematisiert werden insbesondere Fragen rund um Vertragsverhältnisse zwischen Verbrauchern und Unternehmern sowie typische Leistungsstörungen. Der Bezug zum Reisevertrag wird im Untertitel angedeutet.
Grundkurshausarbeit zur Partnervermittlung: „Wo die Liebe hinbellt!“
Valentine (V) beauftragt den Partnervermittler Reginald Herzsprung (H) nach erfolgloser Online-Partnersuche mit einem Vermittlungsvertrag. Im Zentrum steht die Frage, ob und nach welchen rechtlichen Grundlagen H einen Vergütungsanspruch gegen V im Zusammenhang mit dem angebotenen digitalen Vermittlungspaket geltend machen kann. Schwerpunkte sind der Anwendungsbereich und die analoge Anwendung von § 656 BGB auf moderne, softwaregestützte Partnervermittlungen sowie verbraucherschützende Widerrufsrechte. Außerdem ist zu klären, wie die vertraglichen Pflichten im Verhältnis zwischen V und H auszugestalten und zu bewerten sind.
Dauernd Ärger mit dem Vermieter
Die Klausur behandelt Fragen zum Zustandekommen und der Anfechtung eines Mietvertrags bei Vertretung mit und ohne Vertretungsmacht, die Auswirkungen von Willensmängeln und Missverständnissen sowie die Beendigung und Kündigung von Mietverhältnissen unter besonderer Berücksichtigung des Wohnraummietrechts. Es werden zudem Probleme der Vermietereigenschaft, der ordentlichen Kündigung, Eigenbedarfskündigung und der sogenannten Kündigungssperrfrist bei Erwerb von Wohnraum thematisiert.
ZR-Examensklausur: Zivilrechtliche Probleme rund um soziale Netzwerke – Verträge über digitale Produkte und Gemeinschaftsstandards
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Verbraucherprivatrechts im Kontext sozialer Netzwerke, insbesondere bezüglich Verträgen über digitale Produkte nach §§ 327 ff. BGB und der AGB-Kontrolle bei Nutzungsbedingungen und Account-Sperrungen. Anhand eines Sachverhalts um einen Social-Media-Nutzer werden die Anwendbarkeit des digitalen Vertragsrechts, der Umgang mit Bezahlung durch Daten sowie die Kontrolle von Nutzungsbedingungen und deren grundrechtsnahe Auslegung problematisiert.
Die beschränkt geschäftsfähige Stellvertreterin ohne Vertretungsmacht
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Problematik des Vertragsschlusses durch eine beschränkt geschäftsfähige Stellvertreterin ohne Vertretungsmacht. Zu prüfen ist insbesondere, ob und unter welchen Voraussetzungen Erwin Ansprüche gegen Anne oder Tina aus dem Kaufvertrag über den Fernseher geltend machen kann. Die Abwandlung bezieht sich zusätzlich auf Ansprüche auf Herausgabe nach Lieferung.
Examensübungsklausur: Digitales Allerlei
In diesem Fall kauft D über die von der N-AG betriebene Online-Plattform Nozama verschiedene Artikel bei der L-GmbH, darunter Bademäntel, von deren überhöhtem Preis er erst später erfährt. Dabei erfährt D, dass das Angebot der L-GmbH vorrangig angezeigt wurde, weil diese für eine bevorzugte Platzierung gezahlt hatte und die N-AG als Betreiberin durch Vermittlungsprovisionen profitiert. D beschäftigt sich daraufhin mit Rücktritts- und Widerrufsrechten sowie möglichen Ansprüchen wegen mangelnder Preistransparenz und Informationspflichtverletzungen der N-AG. Zugleich erklärt die L-GmbH die Anfechtung eines weiteren Kaufvertrags unter Berufung auf einen Preisirrtum und verweist auf die AGB der Plattform. Es stehen Fragen zu Vertragsschluss, Widerruf, Informationspflichten bei Online-Marktplätzen sowie zur Anfechtung von Willenserklärungen und deren AGB-rechtlicher Bewertung im Zentrum.
(Gute) Eltern kann man sich nicht aussuchen
Die Klausur behandelt Fragen rund um das Testamentsrecht, darunter die Wirksamkeit handschriftlicher Testamente, Widerruf und Ersatzerbschaft sowie die Erbenstellung im Fall wechselnder letztwilliger Verfügungen. Im zweiten Teil steht die Haftung der Eltern für Sorgfaltsverstöße bei der Ausschlagung einer Erbschaft ihres minderjährigen Kindes im Fokus.
* "Der einstweilige Viktor
Die Klausur schildert einen Streit zwischen zwei Personen um das Besitzrecht an einem Hund, bei dem beide Beteiligte mittels einstweiliger Verfügung vorgehen. Zu prüfen sind insbesondere zivilprozessuale Fragen rund um den vorläufigen Rechtsschutz, Besitzschutz und die materiellen Besitz- und Eigentumsverhältnisse am Hund. Die Sachverhaltskonstellation verlangt eine strukturierte Prüfung der Erfolgsaussichten des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, insbesondere hinsichtlich der Voraussetzungen von Besitzschutz und einstweiliger Verfügung.
Von smarten Uhren und nicht so smarten Verträgen
Die Klausur behandelt im ersten Teil grundlegende Fragen des Internationalen Privatrechts, insbesondere die Wirksamkeit und Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung im Rahmen eines internationalen Vertrages. Im zweiten Teil steht das neue Verbrauchsgüterkaufrecht mit den Vorschriften zu digitalen Produkten im Zentrum, insbesondere Gewährleistungsfragen bei Software-Mängeln und die Besonderheiten von Waren mit digitalen Elementen.
Von Sandkasten zu Sozialplan
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen im Rahmen von Kündigung und Aufhebungsverträgen im Arbeitsrecht. Thematisiert werden die Wirksamkeit der Kündigung aufgrund fehlender Vollmachtsurkunde, die Notwendigkeit der Sozialauswahl und betriebsbezogenen Abgrenzung, sowie die Anfechtung und Nichtigkeit eines Aufhebungsvertrags unter Druck und Drohung. Zudem wird die Vergütungsfrage im Falle der Nichtigkeit des Aufhebungsvertrags geprüft.
Hybrid-Umstieg mit Hindernissen
Die Klausur behandelt die sachenrechtlichen Probleme rund um den Eigentumserwerb und Herausgabeansprüche bei der Weiterveräußerung und Reparatur eines Kfz durch verschiedene Zwischenhändler und einen Werkunternehmer. Im Fokus stehen insbesondere die Voraussetzungen und Durchbrechungen des gutgläubigen Erwerbs, der Eigentumsvorbehalt sowie das Werkunternehmerpfandrecht und die damit verbundenen Herausgabeansprüche aus § 985 BGB.
Examensklausur: Ehe und Espresso
Die Klausur behandelt den Kauf einer hochwertigen Espresso-Maschine durch einen Ehegatten im gesetzlichen Güterstand, wobei die Maschine zunächst im Eigentum der Verkäuferin verbleibt und später von den Ehegatten gemeinsam genutzt wird. Nach vollständiger Kaufpreiszahlung wird das Gerät von einem minderjährigen Nachbarn zerstört, sodass Schadensersatzansprüche geprüft werden. Im weiteren Verlauf verkauft ein Ehegatte die Maschine an eine Dritte, die Herausgabeansprüche der Ehefrau aus Miteigentum beleuchtet. Schließlich wird nach erfolgreicher Herausgabeklage die Maschine durch Selbsthilfe zurückgeholt und erneut Herausgabeklage der Dritten erhoben. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Familienrecht, das Eigentumsrecht, das Minderjährigenrecht und die Anspruchskonkurrenz bei Schadens- und Herausgabeforderungen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Kaufrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht: Digital ist besser
Die Klausur behandelt insbesondere die Abgrenzung von Schadensersatz neben bzw. statt der Leistung mit besonderem Fokus auf Fristsetzungserfordernis und Vertretenmüssen sowie die Zurechnung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Verhältnis firmenrechtlicher Grundsätze zueinander, insbesondere dem Irreführungsverbot und der Firmenbeständigkeit. Zudem wird die Abgrenzung der Leistung auf die Einlage sowie die Haftung und Aufrechnung mit Sozialansprüchen gem. § 110 HGB ausführlich geprüft.
»... what else?«
Die Hausarbeit thematisiert Verträge über digitale Produkte und prüft schwerpunktmäßig die Anwendung und Reichweite der §§ 327 ff. BGB bei smarten Geräten (hier: WLAN-Kaffeemaschine). Die Fallgestaltung erörtert u. a. Aktualisierungs-, Informations- und Warnpflichten des Herstellers sowie Ansprüche bei Schäden infolge softwarebezogener Fehlfunktionen. Zusätzlich wird im Anschluss die Wiederherstellung von Beiträgen auf Social-Media-Plattformen angesprochen.
Probleme mit Luxusautos und -uhren
In dieser Übungsklausur werden zwei komplexe Sachverhalte aus dem Zivilrecht behandelt. Im ersten Teil geht es um einen Autokauf durch eine Minderjährige, Stellvertretungsprobleme, einen möglichen gutgläubigen Erwerb sowie Bereicherungs- und Rückabwicklungsansprüche. Im zweiten Teil werden Ansprüche bezüglich einer wertvollen Taschenuhr geprüft, die nach dem Erbfall zu Unrecht veräußert und sodann zurückübertragen wird, mit Fokus auf das Eigentum und mögliche Herausgabe- oder Ersatzansprüche.
Der glücklose Nacherbe
Die Klausur befasst sich mit erbrechtlichen Konstellationen rund um die Vor- und Nacherbschaft, Schadensersatzansprüchen aufgrund deliktischer und sachenrechtlicher Vorgänge und Fragen des gutgläubigen Erwerbs beweglicher Sachen. Ein Pferd verendet nach Fütterung durch verschiedene Personen, zudem wird eine Taschenuhr aus dem Nachlass veräußert und weitergegeben; um Herausgabe und Eigentum wird gestritten.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT - Ärger mit dem Autopiloten
Die Klausur behandelt zunächst die Abgrenzung von Verträgen über Waren mit digitalen Elementen gemäß § 327a III BGB. Schwerpunktmäßig geht es um die Bestimmung des Mangels eines digitalen Produkts und den Ausschluss des Nacherfüllungsanspruchs bei zeitweiliger Unmöglichkeit nach § 327l II BGB, einschließlich Fristsetzungserfordernis und Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag. Zudem wird der Paketvertrag und die Bestimmung der gewöhnlichen Verwendung thematisiert. Die Aufgaben setzen sich mit aktuellen Herausforderungen des digitalen Vertragsrechts auseinander.
Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Minderung vorprogrammiert?
Im vorliegenden Fall verlangt Anbieter F von der Hobbygärtnerin H die Nachzahlung einbehaltener Entgelte für die Nutzung eines Bildbearbeitungsprogramms, dessen zentrale Funktion über mehrere Monate nicht funktioniert hat. H hatte wegen der Störung einen Teil der monatlichen Zahlungen einbehalten und beruft sich darauf, dass ihr das Programm hierfür weniger wert war. Im Rahmen einer Abwandlung fordert H später die Rückzahlung eines Teils der gezahlten Miete, nachdem sie eine weitere Funktionsstörung entdeckt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Gewährleistungsrecht bei Verträgen über digitale Produkte, Minderungsrechte nach §§ 327ff. BGB und das Zurückbehaltungsrecht bei nicht vertragsgemäßen Leistungen.
Ein Wochenende in der Pfalz
Die Klausur behandelt Fragen zur Gebrauchsüberlassung einer geliehenen oder gemieteten Sache an Dritte, zum innerbetrieblichen Schadensausgleich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie zur Pfändung bzw. Aufrechnung von Arbeitslohn/Taschengeld im Rahmen eines Au-Pair-Verhältnisses. Besonders thematisiert werden die Voraussetzungen und Wirkungen von vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen sowie potenzielle Gegenrechte des Arbeitgebers bei Schadensverursachung durch die Arbeitnehmerin. Im Zentrum steht die Frage, ob Antoinette gegen Herrn F einen Anspruch auf volle Auszahlung ihres Taschengeldes hat.
Original-Examensklausur: "Erst die Arbeit, dann die Berufung
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Berufung gegen ein landgerichtliches Urteil, bei dem ein Bauunternehmer zur Zahlung wegen mangelhafter Pflasterarbeiten verurteilt wurde. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Wirksamkeit eines wegen Schwarzarbeit geschlossenen Werkvertrags, prozessuale Besonderheiten des Berufungsverfahrens und die Möglichkeit von Regress gegen den Subunternehmer nach Streitverkündung. Zudem wird die Frage der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts angesprochen.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Kauf von Waren mit digitalen Elementen
Die Klausur behandelt zentrale Fragen beim Kauf von Waren mit digitalen Elementen. Schwerpunkt ist die Auslegung der Funktionswesentlichkeit von Firmware unter Berücksichtigung der Richtlinie über digitale Inhalte (DigIRL) und der Warenkaufrichtlinie (WKRL). Zudem wird die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bei schwerwiegenden Mängeln bzw. offensichtlicher Erfolglosigkeit der Nacherfüllung geprüft. Weiterhin geht es um das Gewährleistungsregime für digitale Produkte im Verbrauchsgüterkauf.
Die (un)geliebte Erbin
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit eines handschriftlichen Testaments zugunsten einer Geliebten, Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsrechte des enterbten Ehegatten sowie Ansprüche weiterer Verwandter. Zudem wird die Auswirkung der postmortalen Geburt eines gezeugten Kindes auf die Erbfolge und Pflichtteilsansprüche thematisiert.
Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Ach du grüne Neune!
Rentner V erwirbt bei U einen Mähroboter mit digitaler Steuerung per App, um seinen Rasen zu pflegen. Nach vier Jahren versagt der Mähroboter infolge einer Störung durch einen Hackerangriff, sodass V die Funktion nicht mehr nutzen kann. V fordert von U Rückabwicklung des Kaufvertrags und Rückzahlung des Kaufpreises, nachdem U keine kurzfristige Reparatur gewährleistet. Der Fall beleuchtet zentrale Fragen des Kaufrechts, insbesondere die Mangelhaftigkeit von Waren mit digitalen Elementen und die Voraussetzungen für den Rücktritt vom Vertrag.
Fortgeschrittenenhausarbeit: See What’s Next
K schließt mit dem Streaminganbieter W einen Vertrag über die Nutzung eines TV-Streamingdienstes sowie über die Leihe eines Streaming-Sticks, zahlt dafür per digitalen Gutscheinen. Nach einer Änderung der Systemanforderungen durch W kann K das Streamingangebot über seinen Fernseher nicht mehr nutzen, obwohl der Stick weiterhin technisch funktioniert. K erklärt per E-Mail die vollständige Vertragsbeendigung und verweigert weitere Zahlungen, während W weiterhin die monatlichen Gebühren verlangt. Der Fall behandelt die Frage, ob und in welchem Umfang W weiterhin Zahlungsansprüche gegen K geltend machen kann, mit Schwerpunkt auf den Regelungen zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB), deren Verhältnis zu allgemeinen schuldrechtlichen Normen sowie Fragestellungen zu Rücktritt und Kündigung.
»Fernwärme« – Probleme mit der »smarten« Heizung
Die Fortgeschrittenenklausur beleuchtet zentrale Fragestellungen des neuen Schuldrechts für digitale Produkte nach den §§ 327 ff. BGB anhand eines Sachverhalts zwischen einer Ferienhauseigentümerin und dem Anbieter einer smarten Heizungsanlage und App. Die Schwerpunkte liegen auf der Vertragsbeendigung und dem Schadensersatz bei Mängeln digitaler Produkte, den Wechselwirkungen zwischen digitalen und analogen Vertragsteilen sowie der Verjährung des Nacherfüllungsanspruchs.
Das Hafencenter kommt
Die Klausur "Das Hafencenter kommt" behandelt zentrale Probleme des Mietrechts, insbesondere den Mangelbegriff und die Mietminderung gemäß § 536 BGB sowie die formellen Anforderungen an die Minderungserklärung. Daneben werden prozessrechtliche Aspekte wie das Versäumnisurteil und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand angesprochen. Sachlich geht es um Mietrückstände infolge eigenmächtiger Mietkürzung durch den Beklagten im Zusammenhang mit Baustellenimmissionen.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Gewährleistungsrecht - Social Media ohne Briefkasten
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das anwendbare Gewährleistungsrecht bei typengemischten Verträgen, insbesondere im Zusammenhang mit digitalen Produkten und dem Rangverhältnis der Gewährleistungsregimes. Weiterhin wird die Bewertung der unzuverlässigen Nachrichtenübermittlung als Mangel sowie die konkludente Vereinbarung von Zuverlässigkeit thematisiert. Zudem geht es um die Anforderungen an IT-Sicherheit und die Bestimmung objektiver Anforderungen im Rahmen der 'Üblichkeit' bei digitalen Produkten. Die Analyse von Verbraucherverträgen mit Zahlung durch Daten und die Rolle der Aktualisierungspflicht des Verbrauchers ergänzen die Prüfung.
Störerhaftung und rechtsgeschäftliche Übereignung
Die Klausur behandelt in zwei Teilen zum einen die Frage eines Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs wegen Imkerei-Immissionen (Bienen) nachbarrechtlich, zum anderen den rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb sowie Herausgabeansprüche bei Übertragung und Weiterveräußerung einer beweglichen Sache (Rolex-Uhr) unter besonderer Berücksichtigung des gutgläubigen Erwerbs bei fehlender Garantiekarte. Im Vordergrund stehen damit Standardprobleme des Sachenrechts und die Anwendung der examensrelevanten Vorschrift § 906 I 1 BGB.
Immer auf dem neuesten Stand?
Die Examensklausur behandelt das Gewährleistungsrecht für Verträge über digitale Produkte nach §§ 327 ff. BGB. Im Mittelpunkt stehen die Aktualisierungspflichten des Softwareherstellers, das Verhältnis zum kaufrechtlichen Gewährleistungsregime und die Abgrenzung zu anderen Rechtsfiguren. Der Sachverhalt thematisiert die Fragen nach der Pflicht zur Anpassung einer gekauften Software bei technischen Veränderungen und etwaige Rechtsfolgen.
Angriff der Mähroboter!
In der ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Kaufrecht ('Angriff der Mähroboter!') erwerben Sachverhalt und Aufgabenstellung einen Schwerpunkt auf die Neuerungen des Kaufrechts durch die Warenkaufrichtlinie und die Richtlinie über digitale Inhalte. Es geht speziell um den Kauf eines Mähroboters mit digitalen Elementen, Gewährleistungsfragen, vertragliche Pflichten sowie Aktualisierungspflichten, Rücktritt und Verjährung. Der Fall prüft die Abgrenzung von Sach- und Softwaremängeln und die Rechtsbeziehung zwischen Käufer, Verkäufer und Hersteller.
Impfung statt Schlangenöl
Die Klausur behandelt die Ansprüche der M auf Auflassung eines Grundstücks gegenüber der X-KG sowie Zahlungsansprüche der J GmbH gegen O als Bürgen für die Kaufpreisschuld der M. Im Mittelpunkt stehen typische Probleme des Handels- und allgemeinen Schuldrechts, insbesondere der Grundstücksgeschäfte, Vertretungsmacht (Prokura/Widerruf) und der Bürgschaft im unternehmerischen Kontext.
Verkehrssicherungspflichten und Gefälligkeiten
Die Klausur behandelt vertragliche und deliktische Haftungsfragen bei Verkehrssicherungspflichten im Supermarkt sowie im Kontext einer Gefälligkeitshandlung auf einem Parkplatz. Es geht um Schmerzensgeldansprüche nach einem Sturz infolge unzureichender Sicherung sowie um einen Schaden am Fahrzeug im Rahmen einer Bitte um Hilfe.
Vereinsleben mit Folgen?
Die Klausur behandelt verschiedene zivilprozessuale und materiellrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall und Unfallflucht. Thematisch stehen Beweislast und Beweiswürdigung, der Versicherungsregress nach Obliegenheitsverletzung, das Einspruchsverfahren gegen ein Versäumnisurteil, Gesamtschuldnerschaft und Aspekte des Verkehrsversicherungsrechts im Mittelpunkt. Die Sachverhalts- und Klageredaktion greift typische Probleme des Assessorexamens auf.
Examensübungsklausur Arbeitsrecht: Unfairer Überraschungsbesuch
Im Fall verlangt die Klägerin K die Feststellung, dass ihr Arbeitsverhältnis mit der Unternehmerin B weder durch den am 15.2.2022 unterzeichneten Aufhebungsvertrag noch auf andere Weise beendet wurde und über den 28.2.2022 hinaus fortbesteht. Zentrale Aspekte sind die Wirksamkeit des Aufhebungsvertrags, insbesondere unter den Bedingungen eines überraschenden Besuchs und einer möglichen Überrumpelungssituation, sowie die Anfechtung und der Widerruf durch K. Außerdem ist die arbeitsrechtliche Behandlung der Kündigung und Vertragsverlängerung zu prüfen. Der Fall adressiert Fragen des Individualarbeitsrechts, des Allgemeinen Schuldrechts und der Anforderungen an Aufhebungsverträge.
Von folgenreichen Missverständnissen und Anmaßungen
Die Klausur behandelt im Allgemeinen Teil des BGB zwei Fälle: Im ersten geht es um ein Missverständnis bezüglich einer Maßeinheit und die Frage, ob ein Rückzahlungsanspruch aufgrund Irrtums und/oder Täuschung besteht. Im zweiten Fall steht die fälschliche Vertretung durch einen Minderjährigen mittels einer gefälschten Vollmacht und die Frage der Zahlungsansprüche aus einem vermeintlichen Kaufvertrag im Zentrum. Gewährleistungsrecht soll explizit nicht geprüft werden.
Ein Grundstück kommt selten allein
Die Klausur behandelt einen Nachlassfall mit Schwerpunkt auf der Auslegung eines Testaments und der Vermächtnisanordnungen. Es geht um Zahlungsansprüche und vermächtnisrechtliche Streitigkeiten zwischen Miterben, einschließlich einer Hilfsanfechtung wegen eines Irrtums über Nachlassverbindlichkeiten. Prozessrechtlich relevant sind Widerklage und das Versäumnisurteil.
Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Upgrade für den Gutachtenstil
Jurastudent V erwirbt von Anbieter U ein spezielles Textverarbeitungsprogramm zur Unterstützung im Gutachtenstil. Nach einem Betriebssystem-Upgrade funktioniert das Programm nicht mehr, da V ein zuvor angezeigtes notwendiges Update nicht installiert hat. V verlangt mehrere Jahre später von U die Behebung des Fehlers. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu den neuen Regelungen über Verträge über digitale Produkte, insbesondere zur Nacherfüllung und zu Informationspflichten nach den §§ 327 ff. BGB.
'Kohle' für Koalas – neue 'Hausnummern' (auch) für die Kommanditistenhaftung
Die Klausur behandelt zentrale Fragen der Kommanditistenhaftung in der KG nach HGB, insbesondere im Zusammenhang mit dem Eintritt neuer Kommanditisten, der Haftsumme und der Haftung für Altverbindlichkeiten, sowie im Fall des Ausscheidens eines Kommanditisten. Weiterhin werden die Vertretungsverhältnisse in der KG, die Bindung an den Gesellschaftsvertrag, Pachtvertragsbeziehungen und die Verrechnung von Forderungen thematisiert.
Schwerpunktbereichsklausur im Arbeits- und Sozialrecht: Kündigung, Krise und Kurzarbeit
Die Inhaberin eines Bio-Supermarkts kündigt einem langjährigen, schwerbehinderten Verkäufer außerordentlich, nachdem dieser sie öffentlich auf Facebook beleidigt und zum Boykott des Geschäfts aufgerufen hat. Im Mittelpunkt stehen die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung, die Beteiligung von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung sowie verfahrensrechtliche Anforderungen beim besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer. Zudem wird die Einführung von Kurzarbeit und der Anspruch auf Kurzarbeitergeld im Rahmen der Corona-Pandemie thematisiert. Der Verkäufer wehrt sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Der Pkw im Lager
In der Klausur geht es um die Frage, ob der Kläger Anspruch auf Herausgabe eines Pkw gegen die Lager GmbH hat. Zentral sind dabei die Voraussetzungen des rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen nach Kaufvertrag sowie die Besitz- und Herausgabeansprüche, einschließlich etwaiger Zurückbehaltungsrechte und des Streitpunkts einer Sicherungsverwahrung. Thematisiert wird auch das Verhältnis zwischen kostenfreier Unterbringung, Besitzkonstitution und Besitzwechsel, sowie eventuelle Gegenforderungen der Beklagten.
Die verlegbare Hochzeitsfeier
Die Klausur behandelt die Gewährleistungsrechte beim Kauf von Waren mit digitalen Elementen. Es wird untersucht, ob Käufer nach dem Wegfall eines für die Nutzung erforderlichen Servers von ihrem Verkäufer die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen können. Dabei werden sowohl Verbraucher- als auch Unternehmerkonstellationen betrachtet.
Anfängerklausur: Der unerwünschte Social Media-Beitrag
In diesem Fall verlangt J von A, der Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die Wiederherstellung eines von ihm eingestellten, aber entfernten Beitrags. A beruft sich auf eine Klausel in den geänderten Nutzungsbedingungen, wonach Beiträge bei Verstößen gegen das Verbot von Hassrede entfernt werden dürfen. J bestreitet die Wirksamkeit der Klausel und die Möglichkeit von einseitigen Vertragsänderungen durch A und verweist auf eine marktbeherrschende Stellung sowie das Bedürfnis nach einem transparenten Verfahren für Beitragslöschungen. Die Fallkonstellation betrifft zentrale Aspekte aus dem Vertragsrecht, der Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Fragen der Privatautonomie und des Schutzes von Nutzerinteressen im digitalen Raum.
Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Schlaflos in B
Das Ehepaar V und M kauft von Fertighaushersteller U ein Fertighaus samt spezieller App zur Steuerung von Heizung, Licht, Jalousien und Alarmanlage. Nach Einzug treten gravierende Funktionsstörungen der App auf, wodurch verschiedene Hausfunktionen unkontrolliert agieren. V fordert von U die schnelle Behebung der Probleme; nachdem diese erneut auftreten, will V den Vertrag über die App beenden. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Verträgen über digitale Produkte, insbesondere zu Rücktrittsrechten, Nacherfüllung und den Anwendungsbereich der §§ 327 ff. BGB.
Immer Ärger – nicht nur – mit den Mietern
Die Klausur behandelt eine zivilrechtliche Fallkonstellation rund um ein vermietetes Apartmenthaus. Thematisiert werden mögliche Schadenersatzansprüche eines Besuchers gegenüber der Vermieterin wegen eines herabfallenden Baumastes, die Haftung eines Mieters für einen Aufzugsschaden infolge einer Hundeleinenblockierung, sowie das Recht eines Mieters auf Mietminderung wegen Nichtnutzbarkeit des Aufzugs. Prüfungsgegenstand sind unter anderem vertragliche Schutzwirkungen zugunsten Dritter, Fahrlässigkeit, Tierhalterhaftung sowie mietrechtliche Gewährleistungsfragen.
Hausarbeit: Wasserschaden
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Kaufvertrag über einen gebrauchten Wohnwagen zwischen einem belgischen Bauschlosser und einer Wohnwagenhändlerin. Nach der Übergabe zeigt sich, dass das Dach undicht ist, wodurch ein Wasserschaden entsteht. Der Käufer verlangt Nachbesserung, setzt eine Frist und erklärt später den Rücktritt vom Vertrag sowie die Forderung auf Rückzahlung des Kaufpreises und Ersatz der Transportkosten. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen Rücktrittsrechte, Anforderungen an die Fristsetzung zur Nacherfüllung sowie die Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche bei vertraglichen Mängeln.
Der Glatteissturz
Die Klausur behandelt Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Sturzes auf einer eisglatten, nicht geräumten Wegefläche im Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Zentral sind dabei die Voraussetzungen und die Haftung aus der Verkehrssicherungspflichtverletzung gemäß § 823 Abs. 1 BGB, Beweisfragen insbesondere im Hinblick auf den Anscheinsbeweis sowie Prozessfragen wie Feststellungsantrag und Zinsschuld.
Das Gold von Dinklage
Die Klausur thematisiert das Mobiliarsachenrecht anhand eines Fundfalles: Ein Mitarbeiter des Gartenbaubetriebs entdeckt wertvolle Goldmünzen und Geldscheine in mehreren Kunststoffboxen auf einem Friedhofsgelände. Gegen die Stadt Dinklage werden Herausgabeansprüche, Finderrechte, Aneignung, sowie Zahlung von Finderlohn geltend gemacht. Im Zuge dessen wird Prozesskostenhilfe beantragt, und es wird auf die sofortige Beschwerde als Rechtsmittel Bezug genommen.
Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Motivation ist alles
V kauft bei U ein Fitnessgerät mit zugehöriger App, die Trainingsdaten auswerten soll. Nach Aushändigung des Geräts erhält V den Zugangscode für die App trotz Aufforderung nicht. V will daraufhin vom gesamten Vertrag zurücktreten und verlangt Rückzahlung des Kaufpreises. U verweist auf eine mangelfreie Geräteübergabe und akzeptiert lediglich eine Teilerstattung für die App, zudem fordert er Wertersatz für die erfolgte Nutzung. Der Fall thematisiert vertragsrechtliche Ansprüche bei Verträgen über digitale Produkte, die Rückabwicklung mit Wertersatz sowie die Anwendbarkeit des neuen digitalen Vertragsrechts (§§ 327 ff. BGB).
* "Nordic-Realty-Tycoon KG
Die Klausur behandelt komplexe gesellschaftsrechtliche Fragestellungen im Kontext einer Kommanditgesellschaft (KG), insbesondere die Zulässigkeit einer actio pro socio, Kommanditistenhaftung, prozessuale Konstellationen (Klagekonkurrenzen) sowie die Firmenfortführung und Eintragung gesellschaftsvertraglicher Vereinbarungen ins Handelsregister. Außerdem wird die Haftung im Rahmen von Unternehmensübernahmen sowie die Reichweite der Haftung eines Kommanditisten für Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber Dritten geprüft.
Original-Examensklausur: "Elvis meets Nixon vor dem Berufungsgericht
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten von Berufung und Anschlussberufung in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht, insbesondere zur Zulässigkeit des Rechtsmittels und zu materiell-rechtlichen Ansprüchen. Schwerpunkt sind Aspekte wie Rücktritt, Verjährung und der Eigentumserwerb bezüglich einer Hündin und ihres Welpen sowie die Wirkung der Zahlung des Beklagten nach dem erstinstanzlichen Urteil. Auch prozessuale Fragen zur Zuständigkeit und zur Rügelosigkeit werden angesprochen.
Skandal um Eastworld
Die Klausur behandelt die Ansprüche einer Nutzerin eines Online-Games gegenüber dem Anbieter auf Herausgabe und Unterlassung der Nutzung ihrer personenbezogenen Spielinhalte und Spielfortschritte nach technischen Problemen. Die Auseinandersetzung erfolgt vorrangig auf Grundlage des BGB, insbesondere zu neuen Vorschriften zu digitalen Produkten und vertraglichen Leistungsstörungen.
Urkundenprozess – Immer wieder Ärger mit dem Facility Management!
Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Urkundenprozess im Zusammenhang mit einem Facility-Management-Vertrag. Schwerpunkte sind die Wirksamkeit und Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Fälligkeit und Erlöschenstatbestände sowie die spezifischen prozessualen Voraussetzungen des Urkundenprozesses.
Ärztliche Nothilfe
Im Sachverhalt lenkt der suizidwillige Igor absichtlich sein Fahrzeug in den Gegenverkehr, wodurch die Ärztin Anneliese ausweichen muss und einen Fahrzeugschaden erleidet. Nach dem Unfall rettet Anneliese Igor gegen dessen erklärten Willen das Leben. Sie verlangt von Igor Ersatz für den Fahrzeugschaden, das bei der Rettung beschädigte Poloshirt sowie eine Vergütung für die ärztliche Ersthilfe. Die Klausur thematisiert Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag und deliktische bzw. vertragliche Ersatzansprüche.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Kaufrecht nach Umsetzung der Warenkauf-RL und der Digitale-Inhalte-RL
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Kaufrecht nach Umsetzung der Warenkauf-Richtlinie sowie der Digitale-Inhalte-Richtlinie. Im Mittelpunkt steht zunächst die Frage zum Gegenstand des Nacherfüllungsanspruchs, insbesondere die konkrete Ausgestaltung einer Gattungsschuld sowie das Verhältnis zwischen Nachlieferung und Nachbesserung einschließlich der Prüfung der Unverhältnismäßigkeit. Weiter wird der hypothetische Gefahrübergang und die damit verbundene Beweislastumkehr sowie der objektive Verbraucherbegriff beleuchtet. Abschließend liegt ein Fokus auf der Abgrenzung zwischen § 280 und § 281 BGB, insbesondere im Kontext des Fristsetzungserfordernisses nach Umsetzung der Warenkauf-Richtlinie und dem vermuteten Vertretenmüssen bei Schadensersatzansprüchen.
Blast from the past – ein Täuschungsversuch mit Langzeitfolgen
Die Klausur behandelt einen presserechtlichen Unterlassungsanspruch aufgrund eines Artikels, der eine 30 Jahre zurückliegende Täuschung im Staatsexamen thematisiert. Es werden das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, das 'Recht auf Vergessen' und der damit verbundene Interessenausgleich zur Pressefreiheit beleuchtet. Zudem steht das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Hintergrund widerstreitender Grundrechtspositionen (Art. 1, 2, 5 GG) im Mittelpunkt.
Schmerzhafte Bisse in der Hundepension
Die Klausur behandelt Ansprüche nach einer Beißverletzung in einer Hundepension. Im Mittelpunkt stehen Fragestellungen der Geschäftsführung ohne Auftrag, die Haftung des Tierhalters insbesondere bei unverschuldetem Entlaufen des Tiers, das Handeln auf eigene Gefahr sowie die tierhalter- und deliktsrechtliche Haftung bei Verletzungen durch nicht eindeutig zuordenbare Tiere.
Torschlusspanik an der Grundstücksgrenze
Die Übungsklausur behandelt einen nachbarrechtlichen Streit um die Beeinträchtigung einer Grunddienstbarkeit durch eine Toranlage an der Grundstücksgrenze. Schwerpunkt ist, ob ein Anspruch auf Beseitigung der Toranlage besteht sowie prozessuale Fragen zum weiteren Vorgehen nach Ablehnung der Prozesskostenhilfe (PKH), einschließlich etwaiger Rechtsmittel. Es geht um Besitz- und Eigentumsrechte, Rechte aus dem Grundbuch und die Zulässigkeit des PKH-Verfahrens.
Anfängerübungsklausur Schuldrecht AT: Lockdownende oder vielmehr „Lockdownente“?
Oma O mietet als Organisatorin eines sozialen Netzwerks für mehrere Tanzveranstaltungen im Jahr 2021 den großen Saal in der Gaststätte des Wirts V. Aufgrund pandemiebedingter behördlicher Einschränkungen dürfen die geplanten Termine im Februar und April nicht stattfinden, sodass V die vereinbarte Miete fordert. Im Juni wird eine alternative Veranstaltung abgehalten, wobei sich V durch die geänderte Nutzung im Nachteil sieht und eine höhere Miete verlangt. Im Mittelpunkt stehen mietrechtliche Ansprüche bei coronabedingter Unmöglichkeit und Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB).
Die vegane Variante
Die Klausur behandelt eine bereicherungsrechtliche Fallgestaltung um gestohlenes Bio-Dinkelmehl, das von einem Dritten in Unkenntnis des Diebstahls erworben und weiterverarbeitet wurde. Zu prüfen sind die Ansprüche der Eigentümerin gegen den gutgläubigen Erwerber sowie gegen den Dieb auf Herausgabe des Kaufpreises, wobei Schadensersatz und das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis explizit außen vor bleiben.
Klagen über Corona
Die Klausur thematisiert zivilrechtliche Ansprüche rund um Leistungsstörungen im Kontext der Corona-Pandemie, etwa wegen Unmöglichkeit, Schadensersatz und Mietzahlung. Einerseits geht es um die Folgen der durch Corona bedingten Liefer- und Produktionshindernisse, Verschuldensfragen sowie Ansprüche im Kauf- und Mietrecht, andererseits um zivilprozessuale Probleme wie Aufrechnung und Widerklage. Ferner spielen deliktsrechtliche Haftung und infektionsschutzrechtliche Anordnungen eine Rolle.
Die Violine der Eichendorffs
Die Klausur behandelt das Schicksal einer Violine, die von einem Mitarbeiter unrechtmäßig weiterverkauft wird. Im Zentrum steht die Prüfung des gutgläubigen Erwerbs, die Unterscheidung von Besitzdienerschaft und mittelbarem Besitz sowie die Rolle des Pfandrechts. Die zentrale Frage ist, ob der ursprüngliche Eigentümer die Herausgabe von einem Pfandleiher verlangen kann.
Fortgeschrittenenklausur: Der homophobe Erblasser
Im Mittelpunkt des Falls steht die erbrechtliche Auseinandersetzung um die Wirksamkeit mehrerer Testamente des Erblassers Erich Erlmann. Zentrale Streitpunkte sind die Bindung der Erbeneinsetzung an eine potenziell sittenwidrige Bedingung bezüglich des Lebenswandels seines Sohnes Sven und die formwirksame Änderung des Testaments mittels eines handschriftlichen Zusatzes. Zudem ist in einer Abwandlung die Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments mit Einsetzung einer Vor- und Nacherbschaft und die Berechtigung zur Schenkung aus dem Nachlass zu prüfen. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Erbrecht, insbesondere bei Bedingungs- und Formproblemen im Testament, Sittenwidrigkeit sowie im Sachenrecht hinsichtlich des Herausgabeanspruchs.
* "Auf der Erde, das Glück der Pferde?
Im Fall geht es um einen Grundstückskaufvertrag, bei dem eine nicht vorhandene Erlaubnis zur Bebauung mit Pferdeboxen im Verkaufsexposé zugesichert wurde. Nach Abschluss und Beurkundung des Kaufvertrags stellt sich heraus, dass diese Bebauung tatsächlich nicht möglich ist. Die Käufer treten vom Vertrag zurück und verlangen Rückzahlung des Kaufpreises. Die Klausur prüft die Erfolgsaussichten der Klage und zivilprozessuale Besonderheiten bezüglich der Verfahrensführung.
Zivilrecht vs. PayPal Law
Die Klausur behandelt einen Fall zu einem über eBay geschlossenen Kaufvertrag und Zahlungsabwicklung über PayPal. Streitpunkt ist, ob und inwieweit die PayPal-Käuferschutzentscheidung Auswirkungen auf die zivilrechtlichen Kaufpreisansprüche hat. Schwerpunkte liegen im BGB AT, Schuldrecht AT und Kaufrecht sowie im Zusammenspiel mit PayPal-Richtlinien.
Original-Examensklausur: "Der nachlässige Sachbearbeiter
Die Klausur behandelt die Schlechtleistung eines Mitarbeiters in der Reklamationsabteilung einer GmbH, die über Jahre zu gravierenden Fehlern und erhöhtem Risiko für das Unternehmen geführt hat. Thematisiert werden die arbeitsrechtlichen Maßnahmen der Geschäftsführung bis hin zur Kündigung nach mehrfacher Abmahnung sowie der Einbezug des Betriebsrats. Die Rechtsprobleme liegen im Bereich der vertraglichen Pflichten, der Kündigungsvoraussetzungen und der ordnungsgemäßen Beteiligung der Arbeitnehmervertretung.
Der Parkassistent
Die Klausur behandelt erbrechtliche Fragen zum Testament eines Erblassers sowie deliktsrechtliche Haftungskonstellationen bei einem Unfall, der sich beim Einparken eines Fahrzeugs mit Parkassistenten ereignet. Es sind Ansprüche der Krankenkasse, der Mutter des verletzten Kindes sowie der Tochter des Erblassers gegen den Sohn zu prüfen.
Replik zu „Geplatztes Start-Up Darlehen revisited“
In dieser Übungsklausur geht es um die rechtliche Auseinandersetzung verschiedener Lösungsvorschläge zum Thema ‚Geplatztes Start-Up Darlehen‘. Im Mittelpunkt steht die Prüfung von Passivlegitimation, dem Begriff des Rechtsgeschäfts als Verkehrsgeschäft sowie die Legitimation durch Rechtsschein im Zusammenhang mit §§ 932 ff. BGB und § 1006 BGB. Diskutiert werden insbesondere die Voraussetzungen und die richtige Schwerpunktsetzung bei der Prüfung gutgläubigen Erwerbs und der Anspruchsgegnerstellung. Der Fall bietet daher einen Schwerpunkt auf Eigentumserwerb, Gutglaubensschutz und Examensmethodik.
Original-Examensklausur: "Mit dem Diamantexpress zum Amtsgericht
Die Klausur behandelt Fragen des gutgläubigen Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen, den Ausschluss von Gewährleistungsrechten nach vorbehaltloser Abnahme eines Werks, Schadensersatzansprüche im Werkvertragsrecht sowie prozessuale Aspekte wie gerichtlichen Vergleich, Widerruf und Erledigung der Hauptsache. Zusätzlich wird auf die Beweislastverteilung bei Eigentum und Verschulden eingegangen.
Schwerpunktbereichsklausur: Individualarbeitsrecht Antidiskriminierungs- und Kündigungsrecht
Im vorliegenden Fall begehrt K von dem Telekommunikationsunternehmen T eine Entschädigung nach einer abgelehnten Bewerbung als Android Software Entwickler in Bonn, wobei die Anforderungen an Deutschkenntnisse und der Verdacht von 'AGG-Hopping' zentrale Aspekte darstellen. Rechtlich stehen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die Vorgaben für diskriminierungsfreie Stellenbesetzungen im Vordergrund. Im zweiten Teil der Klausur geht es um eine fristlose Kündigung eines Mitarbeiters (X) nach beleidigenden Äußerungen gegenüber einem Kollegen (Y) und deren arbeitsrechtliche Rechtfertigung, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitgebers und der Kündigungsfristen. Thematisiert werden dabei auch Fragen rund um die Wirksamkeit der Kündigung und arbeitsvertragliche Nebenpflichten.
Fortgeschrittenenklausur: Der Friseur in der Viruskrise
Der Fall behandelt die zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Friseur K und dem Online-Händler T sowie dessen Forderungsnachfolger I. K erwirbt während der Viruskrise eine als Premium-Videokonferenzsoftware beworbene Software von T, die sich als funktionsuntüchtig erweist; T verkauft die Kaufpreisforderung später an I. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Kaufmannsbegriffs, der Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB, der Zulässigkeit der Forderungsabtretung und der damit verbundenen Rechte und Einwände des Käufers. Zusätzlich wird in einer Abwandlung thematisiert, wie sich die Aufgabe des Gewerbes durch K und das Fortbestehen der Handelsregistereintragung auf Rechtsgeschäfte mit Dritten auswirken.
Morgens halb zehn in Deutschland
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung im Arbeitsverhältnis, insbesondere unter Berücksichtigung von Zugang der Willenserklärung bei Untersuchungshaft, Unschuldsvermutung, Anhörungspflicht, Verwertbarkeit heimlicher Videoaufnahmen und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats. Die A-GmbH kündigt einem langjährigen Mitarbeiter wegen vergiftungsverdächtigen Verhaltens, worauf dieser Kündigungsschutzklage erhebt.
Immer (noch) Ärger mit den Fliesen
In dieser zivilrechtlichen Übungsklausur aus dem Schuld- und Kaufrecht geht es um die Ansprüche eines Käufers gegen eine Verkäuferin wegen mangelhafter Fliesen. Geprüft werden Ansprüche auf Nacherfüllung (Lieferung mangelfreier Fliesen) sowie Kostenvorschuss für Ausbau und Neueinbau der Fliesen. Zudem ist zu untersuchen, ob und mit welchen Einwänden sich die Verkäuferin gegen die Forderungen verteidigen kann.
Mobilfunkvertrag
Die Klausur behandelt den Vertragsschluss eines Mobilfunk- und Kartenvertrags im Wege des Fernabsatzes. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen und etwaige Ausschlüsse des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen, insbesondere bei Einschaltung eines Boten für die Vertragsübermittlung. Geprüft werden Ansprüche auf Rückgewähr des Kaufpreises und der gezahlten Grundgebühren nach erklärtem Widerruf.
Streitende Nachbarn
Die Klausur behandelt Fragen des Grundstücksrechts im Kontext eines Verkaufs während der Insolvenz des Verkäufers, insbesondere die Wirksamkeit des Eigentumserwerbs und gutgläubigen Erwerbs. Zusätzlich werden deliktsrechtliche und nachbarrechtliche Ansprüche sowie ein Anspruch aus § 906 II 2 BGB analog zwischen Nachbarn thematisiert.
* "Start-up mit Startschwierigkeiten
Die Klausur behandelt einen Streit zwischen einer GmbH und einer Unternehmergesellschaft über einen Suchmaschinenmarketing-Vertrag und die Wirksamkeit von AGB-Klauseln, insbesondere ein Wettbewerbsverbot samt Vertragsstrafe. Zu prüfen sind unter anderem Zahlungs-, Kündigungs- und Schadensersatzansprüche, die prozessuale Zulässigkeit von Anträgen, die Rolle eines Versäumnisurteils und die Rechtmäßigkeit einer Zwangsvollstreckung nach Vergleich. Die Fragestellungen verlangen eine umfassende Analyse der AGB-Kontrolle, der rechtlichen Einordnung des Vertrags und der prozessualen Besonderheiten.
Der sog. Abgasskandal und ein Software-Update: Ende gut, alles gut?
Die Klausur behandelt Ansprüche eines Autokäufers im Zusammenhang mit dem Abgasskandal, insbesondere Gewährleistungs- und Rückabwicklungsrechte gegenüber der Verkäuferin sowie deliktische Ersatzansprüche gegen den Hersteller. Überprüft werden die Rückabwicklung nach Kaufrecht, mögliche Sachmängel, Nachlieferungsansprüche und deliktische Haftung, jeweils mit Fokus auf das Verhalten aller Beteiligten und die Bedeutung technischer Mängel sowie eines angebotenen Software-Updates.
Pferdefreunde
Die Klausur thematisiert die Abgrenzung von Miet- und Verwahrungsvertrag bezüglich Pferdeunterstellung auf einem Reiterhof, das Vermieterpfandrecht samt Verwertungsbefugnissen (Versteigerung), den rechtsgeschäftlichen und gesetzlichen Eigentumserwerb an Tieren wie auch an zugehörigen Pferdepässen, Anspruchsgrundlagen und Einwendungen im Rahmen der Herausgabe- sowie Widerklage. Zudem stehen Beweiswürdigung und das Zueigenmachen gegnerischen Vortrags im Zivilprozess im Mittelpunkt.
Fortgeschrittenenklausur Arbeitsrecht: Trainerwechsel
Ein Fußballtrainer T, der zuvor als Spieler und Trainer für denselben Verein tätig war, schließt mit dem SC Regensburg einen befristeten Arbeitsvertrag. Nach Ablauf der Befristung erscheint T weiterhin zum Training, da Unklarheiten über das Vertragsende bestehen. Der Präsident P weigert sich, den Vertrag zu verlängern, und begründet dies mit üblichen Gepflogenheiten im Profifußball. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsvertrags, zur Anwendbarkeit des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) sowie zum Vorbeschäftigungsverbot nach § 14 Abs. 2 TzBfG. Zu prüfen ist, ob und wie der Vertrag fortbesteht oder beendet wurde.
Kindschaftsrecht
Die Klausur behandelt Fragen aus dem Kindschaftsrecht mit Schwerpunkt auf Abstammungsrecht, elterlicher Sorge und dem Umgang der Eltern mit der Veröffentlichung von Kinderfotos in sozialen Medien. Im Zentrum steht der Streit der Eltern darüber, ob Fotos der Einschulung ihres Kindes im Internet geteilt werden dürfen. Zusätzlich ist die Rolle des Jugendamts im familiengerichtlichen Verfahren zu analysieren.
Schwerpunktbereichsklausur: Krypto-Hype am Rhein
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Kapitalerhöhung einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft, bei der das Bezugsrecht der Altaktionäre zugunsten einer neuen Aktionärin ausgeschlossen wird. Streit besteht zwischen einem Altgesellschafter und den übrigen Aktionären über den Kapitalerhöhungsbeschluss sowie über das Vorgehen bei der Beschlussfassung und Protokollierung. In einer Abwandlung wird ein Kaufvertrag über Hardware-Komponenten zwischen der Gesellschaft und der neuen Aktionärin thematisiert, wobei der gezahlte Kaufpreis den Verkehrswert erheblich übersteigt. Die rechtlichen Schwerpunkte betreffen das aktienrechtliche Beschlussmängelrecht, die Anforderungen an Kapitalerhöhungen mit Bezugsrechtsausschluss und Aspekte des Kapitalaufbringungsrechts.
Stein ist nicht gleich Stein
Die Klausur behandelt handelsrechtliche Fragestellungen im Kontext eines Kaufvertrags über Baumaterialien sowie die Rolle des Spediteurs beim Transport unter Eigentumsvorbehalt. Schwerpunkte sind das kaufmännische Bestätigungsschreiben, die kaufmännische Rügeobliegenheit, das Pfandrecht des Spediteurs und der gutgläubige Erwerb nach HGB.
Fehlgeleitet
Die Klausur behandelt einen Unfall im Zusammenhang mit einem teilautonomen Fahrzeug, das durch einen Softwarefehler bei hoher Geschwindigkeit im Ort eine Familie überfährt. Haftungs- und Ausgleichsfragen hinsichtlich des Halters, Fahrers, Programmierfehlers und potentiellen Schäden sind zu klären. Ansprüche aus §§ 823 II, 831, 844 BGB sind von der Bearbeitung ausgenommen.
Der gefährlichste Parkplatz der Stadt
Die Klausur handelt von einer Anwaltsklausur aus Beklagtensicht und bezieht sich auf einen Glatteisunfall auf einem Supermarktparkplatz, bei dem sowohl die Kundin als auch der Betreiber des Marktes verletzt wurden. Zu prüfen ist, ob und in welchem Umfang der Betreiber für die Verletzungen der Kundin haftet (insbesondere Streupflicht, Mitverschulden) sowie ob dem Betreiber eigene Ansprüche gegen die Kundin zustehen, etwa wegen Verdienstausfalls und Schmerzensgeld. Die Konstellation umfasst auch eine streitgenössische Drittwiderklage.
Deins, Meins, Unseres?
In der Klausur werden das Anwartschaftsrecht beim Eigentumserwerb unter Eigentumsvorbehalt sowie der Widerruf von Verbraucherverträgen behandelt. Außerdem ist die deliktische Haftung für die Zerstörung einer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache zu prüfen. Die Aufgabenstellungen decken klassische Probleme des Schuld-, Sachen- und Verbraucherrechts ab.
Fortgeschrittenenklausur: Geplatztes Start-up-Darlehen
In diesem Fall begehrt eine Bank (RB) die Duldung der Zwangsvollstreckung aus einer Briefhypothek gegen eine neue Grundstückseigentümerin (G), nachdem ein Start-up-Unternehmer (N) ein von einem Freund (F) besichertes Darlehen teilweise abgerufen und später nicht zurückgezahlt hat. Im Zentrum steht die Prüfung, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung nach § 1147 BGB besteht und wer Hypothekengläubiger geworden ist. Dabei spielen die Wirksamkeit der Hypothekenbestellung, Abtretung an die Refinanzierungsbank sowie Sondervereinbarungen außerhalb des Grundbuchs eine Rolle. Ebenfalls zu prüfen ist die Rechtsstellung der Erbin G nach Testamentsanfechtung und Widerspruchseintragung.
Examensklausur: Pyrotechnik ist (k)ein Verbrechen?
Im Mittelpunkt des Falls stehen Ansprüche rund um die Folgen einer missglückten steuerlichen Umstrukturierung einer GmbH und einen Vorfall im Fußballstadion. Zum einen verlangt eine neu gegründete GmbH von einem Berater Schadensersatz für eine durch Umsetzungsfehler ausgelöste zusätzliche Steuerlast; dabei ist insbesondere die Haftung im Zusammenhang mit einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter und die Gesamtschuldnerproblematik zu prüfen. Zum anderen werden die rechtlichen Konsequenzen eines verbotenen Pyrotechnik-Einsatzes durch einen Zuschauer für den Fußballverein und mögliche Ausgleichsansprüche thematisiert. Schwerpunkte bilden Fragen des Schadensrechts, des Vertragsrechts und die Zurechnung von Pflichtverletzungen im gesellschaftsrechtlichen Kontext.
Wellness aus dem Baukasten
Die Klausur thematisiert einen Online-Vertragsschluss über ein Hotelarrangement mit Zusatzleistungen, der die Abwicklung eines Pauschalreisevertrags über eine Onlineagentur umfasst. Im Mittelpunkt steht die Frage nach Ansprüchen des Reisenden gegen den Reisevermittler bei Mängeln der Unterkunft, insbesondere Rückzahlungsansprüche nach Herabstufung der Zimmerkategorie wegen Schimmelbefalls.
* "Wer darf hier was?
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Probleme im Zwangsvollstreckungsrecht, insbesondere die Rechtsbehelfe gegen die Pfändung von Sachen im ehelichen Haushalt und bei Leasing. Im Mittelpunkt stehen die Eigentums- und Gewahrsamsvermutung, die Drittwiderspruchsklage sowie Interventionsrechte aus Besitz. Der Bearbeiter soll die Erfolgsaussichten dieser Rechtsbehelfe rechtlich prüfen.
Die umtriebige Gute-Freunde-GbR
Die Klausur behandelt einen Grundstücksverkauf zwischen einer GbR und einem Dritten unter besonderer Berücksichtigung der Frage der Eigentumslage nach mehreren Veräußerungen, Gesellschaftsrecht sowie des Kondiktionsrechts. Schwerpunkte sind das Trennungs- und Abstraktionsprinzip, der Bestimmtheitsgrundsatz bei Grundstücksgeschäften sowie die analoge Anwendung des § 899a BGB und die Voraussetzungen eines Herausgabeanspruchs.
Zahlen, bitte! Beschränkte Wirkung des PayPal-Käuferschutzes
Die Klausur behandelt den Vertragsschluss über eBay und die Frage, ob der Verkäufer nach Rückbuchung des Kaufpreises durch den PayPal-Käuferschutz noch einen Anspruch gegen den Käufer auf Kaufpreiszahlung hat. Im Mittelpunkt stehen die Erfüllungswirkung der PayPal-Zahlung, die Auswirkungen der Rückbuchung sowie die rechtliche Einordnung der PayPal-Käuferschutzbedingungen. Außerdem wird die Lieferung einer nicht vertragsgemäßen, sondern höherwertigen Sache thematisiert.
Fortgeschrittenenklausur: Die Kündigungs- verzichtsklausel
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Mietvertrag zwischen der Vermieterin V und dem Mieter X, der von Makler M vermittelt wurde. Strittig ist eine handschriftlich eingefügte Kündigungsverzichtsklausel mit einer Laufzeit von fünf Jahren, die im Vertrag vereinbart wurde. X möchte das Mietverhältnis vor Ablauf der Verzichtsfrist kündigen und beruft sich auf die Unwirksamkeit der Klausel wegen AGB-rechtlicher Vorgaben (§§ 305 ff. BGB). Zu erörtern sind insbesondere die Einordnung der Klausel als Allgemeine Geschäftsbedingung, die wirksame Einbeziehung und die Zulässigkeit des Laufzeitverzichts nach § 307 BGB sowie die Abgrenzung zur Individualvereinbarung.
Pagode im Zweitlack
Die Klausur behandelt einen Oldtimerkauf, bei dem der Wert durch einen Sachverständigen festgestellt werden soll. Themen sind Schadensersatz wegen Nichteinhaltens eines Termins durch den Sachverständigen, der Ersatz der Mehrkosten für ein Ersatzgutachten, sowie Ansprüche des Käufers gegen Verkäufer und Gutachter wegen eines verdeckten Unfallschadens am Fahrzeug. Im Mittelpunkt stehen die Haftung des Sachverständigen, Konkurrenz zwischen vertraglichen und vorvertraglichen Ansprüchen, sowie Schutzwirkungen für Dritte.
Unternehmenskauf mit Hindernissen
Die Klausur behandelt einen Unternehmenskauf mit komplexen schuldrechtlichen und kaufrechtlichen Beziehungen, darunter Darlehens- und Regieumlageverträge. Es geht um die Klage auf Zahlung, Gewährleistungsausschluss und Fragen der subjektiven Klagehäufung sowie Prozessrecht, insbesondere perpetuatio fori. Der Sachverhalt bezieht sich auf Gesellschaftsbeteiligungen und korrespondierende Verpflichtungen im Rahmen eines Unternehmenskaufs.
Der Rennradunfall
Die Klausur behandelt einen Rennrad-Unfall zwischen A und B mit vielfältigen Schadenspositionen (Personenschaden, Sachschaden, mittelbare Schäden, Schmerzensgeld, Anwaltskosten). Zu prüfen ist, ob A von B Ersatz sämtlicher aufgeworfener Schadenspositionen verlangen kann. Im Fokus stehen Problemstellungen des Deliktsrechts und der Schadenszurechnung; andere Rechtsgebiete (Arbeits-, Sozial-, Straßenverkehrs-, Strafrecht) sind nicht zu berücksichtigen.
»Niemand hat die Absicht, Paypal-Käuferschutz geltend zu machen«
In diesem Examensfall geht es um den Online-Kauf einer Ultraschallzahnbürste über eBay von einer niederländischen Gesellschaft durch einen deutschen Verbraucher. Im Fokus stehen Fragen des internationalen Privatrechts, Widerrufsrecht und mögliche Ausschlusstatbestände beim Fernabsatzkauf von Hygieneartikeln sowie die rechtlichen Konsequenzen der Zahlung via Paypal und dem Paypal-Käuferschutz.
Eine folgenreiche Gefälligkeit
Die Klausur behandelt die zivilprozessrechtlichen Möglichkeiten der Beklagten gegen die Vollstreckung einer angeblichen Forderung aus einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Thematisiert werden Einwendungen wie Erfüllung, Aufrechnung und die Unpfändbarkeit einer Forderung im Rahmen einer Einziehungsklage. Der Sachverhalt betrifft zudem die Auslegung der zugrundeliegenden Schuldverhältnisse, insbesondere hinsichtlich eines Darlehens und eventueller Aufrechnungsrechte.
Der minderjährige Stellvertreter
Die Klausur behandelt den Kauf von Prosecco durch eine minderjährige Stellvertreterin im Namen ihres Bruders. Im Mittelpunkt stehen die zivilrechtlichen Fragen der Stellvertretung, der Geschäftsfähigkeit sowie von Angebot und Annahme im Zusammenhang mit einer invitatio ad offerendum. Es wird geprüft, ob und von wem der Getränkehändler Zahlung für die erworbenen Flaschen verlangen kann.
Original-Examensklausur: "Sonnenwiese im Windpark
Die Klausur behandelt Ansprüche der Klägerin wegen einer Brandschädigung durch Wunderkerzen (Schadensersatz), rückständiger Wohnungsmiete sowie aufgrund eines Überbaus auf dem Grundstück 'Sonnenwiese'. Thematisiert werden insbesondere Haftung und Zurechnung, Anspruchskonkurrenz, Verjährung und die Voraussetzungen für einen Herausgabe- und Beseitigungsanspruch. Weiterhin relevant sind die sachliche Zuständigkeit des Gerichts und erledigende Ereignisse in der Prozesslage.
Freundschaftsdienste
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um einen als Freundschaftsdienst deklarierten Reparaturauftrag sowie die anschließende Besitz- und Eigentumslage nach einer streitigen Übereignung des Porsches. Es werden verschiedene Ansprüche zwischen den Beteiligten aus Vertragsrecht und Sachenrecht geprüft, insbesondere Werklohnansprüche, Herausgabeansprüche sowie die rechtlichen Folgen der Übereignung an einen Dritten ohne Vertretungsmacht.
80. Geburtstag mit Hindernissen
Die Klausur thematisiert Ansprüche eines Metzgers gegenüber einer Kundin nach einer fehlgeschlagenen Bestellung. Im Grundfall steht dabei ein Tippfehler bei der Bestellung und ein Vertreter, der im Auftrag handelt, im Mittelpunkt. In der Abwandlung geht es um Sachmängelhaftung im Kaufrecht, insbesondere bei verdorbenen Lebensmitteln.
Die Gebrauchtwagenprofis
Die Klausur beschäftigt sich mit dem Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs über eBay, wobei besondere Fragen zur Stellvertretung, zum Vertragsschluss im Online-Auktionsformat sowie zu den Rechten beim Fernabsatz behandelt werden. Im Zentrum steht die Frage, ob dem Höchstbietenden C Ansprüche gegen den Verkäufer A zustehen, insbesondere auf Schadensersatz und Widerruf.
Anwalt, Anwalt, gib' mir mein Grundstück wieder!
Die Klausur behandelt die anwaltliche Haftung im Kontext einer Zwangsversteigerung eines Grundstücks. Im Zentrum steht die Frage, ob der beauftragte Anwalt für den Verlust des Grundstücks und daraus entstehende Schäden wie Renovierungskosten und entgangene Mieten haftet, nachdem trotz Ausgleich der Grundschuld die Zwangsversteigerung durchgeführt wurde.
Nichts als Ärger mit dem Studierendenwohnheim
Die Klausur behandelt die Gründung und Haftungsverhältnisse einer OHG am Beispiel eines Studierendenwohnheims und setzt sich mit der Gesellschafterhaftung, dem Widerspruchsrecht nach § 115 I HGB, den Einwendungen nach § 129 III HGB sowie internen Regressansprüchen auseinander. Neben der Anspruchsdurchsetzung gegenüber einem vermögenden Gesellschafter werden auch die Regressmöglichkeiten nach Ausgleich einer Gesellschaftsschuld berücksichtigt. Die Fallgestaltung richtet sich an das Grundstudium mit Fokus auf das Personengesellschaftsrecht.
Anna, Ottilie und die enterbte Tochter
Die Klausur behandelt die Rückabwicklung eines Grundstücksübertragungsvertrages aufgrund eines vertraglich eingeräumten Rücktrittsrechts, sowie die erbrechtliche Gestaltung zugunsten der Mandantinnen und der Enterbung eines Kindes. Die Prüfung umfasst auch die Testamentserrichtung, Vor- und Nacherbschaft sowie Aspekte wie öffentliche Zustellung. Steuerrechtliche Fragen sind ausgeschlossen.
Original-Examensklausur: "Bootsfahrt mit zivilprozessualen Untiefen
Die Klausur behandelt einen Bootsausflug am Chiemsee, der nach einem Unfall zum Gegenstand zivilrechtlicher Streitigkeiten wird. Zu prüfen sind reiserechtliche Ansprüche auf Rückerstattung des Reisepreises, Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden und deliktische Haftung wegen einem bekannten Kielschaden sowie prozessuale Besonderheiten wie ein zweites Versäumnisurteil, Einspruch und Vollstreckungsabwehrklage. Es stellt sich zudem die Frage einer Gegenforderung für konsumierte Getränke und die Einbeziehung eines insolventen Reiseveranstalters.
Spielplatzfall
In diesem Fall („Spielplatzfall“) geht es um Schadenersatz- und Haftungsansprüche nach Sachbeschädigung an einem PKW sowie der Verletzung eines Kindes auf einem Spielplatz. Im Mittelpunkt stehen mögliche Anspruchsgrundlagen im Schuldrecht und Deliktsrecht, insbesondere die Haftung für Aufsichtspflichtverletzungen und das Verhalten der beteiligten Erwachsenen und Kinder.
Drohnen über Schloss Sanssouci
Die Klausur behandelt Eigentumsbeeinträchtigungen durch Drohnenüberflug und das Anfertigen sowie Verwerten von Fotografien von Grundstücken. Im Mittelpunkt stehen mögliche Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche der jeweiligen Eigentümer nach § 1004 BGB sowie Schadensersatzansprüche bei Sachbeschädigung durch Drohnenabsturz.
Der lahme Ferrari
Die Klausur behandelt grundlegende Fragen im Zivilrecht anhand eines Autokaufs: Es geht um das Zustandekommen und die Wirksamkeit eines Kaufvertrags unter Beteiligung einer minderjährigen Vertreterin, um vertragliche Ansprüche auf Provision, Anfechtungs- und Rücktrittsrechte sowie das Trennungs- und Abstraktionsprinzip bei der Erfüllung. Ferner wird analysiert, wie viele Verträge bei einem Tankvorgang zustande kommen.
Der Gedichtband
Die Klausur behandelt Gewährleistungsfragen beim Kauf eines wertvollen Buches, unter anderem die Mängelrechte des Käufers wegen fehlender Echtheit sowie das Verhältnis des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts zu weiteren Ansprüchen aus dem BGB. Besonderes Augenmerk liegt auf der Anwendung des § 285 BGB im Rahmen der Nacherfüllungspflicht des Verkäufers.
Anfängerhausarbeit: Quod non est in actis …
K möchte von V die Zahlung von 150.000 € verlangen, nachdem sich herausgestellt hat, dass das von ihm gekaufte Haus nicht wie angegeben 1975, sondern bereits 1952 errichtet wurde und daher weniger wert ist. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen hatte V das Baujahr auf Nachfrage bestätigt, obwohl es später nicht in der notariell beurkundeten Vertragsurkunde erwähnt wurde; der Kauf erfolgte unter Ausschluss der Gewährleistung, es sei denn, ein Mangel wurde arglistig verschwiegen. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte des Falls sind die Frage nach einem Sachmangel wegen eines unzutreffenden Baujahrs, die Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses und mögliche Rechte des Käufers wie Minderung oder Schadensersatz. Zudem sind Problemstellungen zur Formbedürftigkeit und zur Heilung des Formmangels durch Auflassung und Eintragung angesprochen.
* "Das (vor-)weggenommene Erbe
Die Klausur behandelt erbrechtliche, sachenrechtliche und schuldrechtliche Fragestellungen rund um ein Testament mit Vermächtnis, die Geschäftsunfähigkeit des Erblassers, missbräuchliche Entnahmen vom Sparbuch sowie das unbefugte Vermieten einer Garage und das Nutzen eines Fahrzeugs. Neben erbrechtlichen Ansprüchen (Vermächtnis), werden auch Ansprüche aus Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), Bereicherungsrecht und Zivilprozessrecht diskutiert.
Unfall auf dem Parkplatz
Die Klausur behandelt einen Verkehrsunfall auf einem Parkplatz, bei dem die Mandantin von ihrem Anwalt zur Haftungsquote, Schadensregulierung und Vorgehensweise gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung beraten wird. Im Mittelpunkt stehen außergerichtliche Mandantenberatung, die Geltendmachung von Schadensersatz sowie Aspekte des Anscheinsbeweises und der Haftung nach dem Straßenverkehrsgesetz.
Exquisite Eismaschinen
In der Klausur 'Exquisite Eismaschinen' wird das Zustandekommen von Verträgen im Rahmen des Handelsrechts zwischen einem Händler und mehreren Kunden thematisiert. Prüfungsgegenstand sind insbesondere die Voraussetzungen des Vertragsschlusses, die Wirksamkeit der Prokura, deren Eintragung ins Handelsregister sowie die Handlungsvollmacht und Stellung von Kaufleuten. Zusätzlich werden Grundlagen des Handelsrechts und der Firma behandelt.
Original-Examensklausur: "Berufung, die begeistert
Die Klausur behandelt zivilrechtliche und prozessuale Fragestellungen rund um Berufungsrecht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Fristen bei Berufung, Anwartschaftsrecht am Kfz-Brief, Eigentumsvorbehalt, Werklohn, Unmöglichkeit und Verzug. Das Zusammenspiel von Kauf-, Werk- und Erbrecht sowie prozessrechtlichen Besonderheiten (Berufung, Widerklage) steht im Mittelpunkt. Weiter werden relevante Schuldverhältnisse und deren Störungen geprüft.
Fortgeschrittenenklausur: Der abgeschleppte Sattelauflieger – Folgen eines Notrufs
E ist Eigentümer eines Sattelaufliegers, den er im Rahmen eines Leasingvertrags dem L zur Nutzung überlassen hat. Nach einem Defekt auf der Autobahn wird das Fahrzeug von B, einem Abschleppunternehmen, auf dessen Betriebsgelände verbracht. Nach wirksamer Kündigung des Leasingvertrags verlangt E von B die Herausgabe des Sattelaufliegers, während B die Herausgabe von der Zahlung bisheriger Standkosten abhängig macht. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag, dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis sowie bereicherungsrechtliche Fragen.
Scherben bringen (nicht immer) Glück
In dieser Fortgeschrittenenklausur geht es um die Haftung eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit der Zerstörung einer wertvollen Vase, verursacht durch ein Zusammentreffen mit einem außenstehenden Dritten. Die Aufgabenstellung prüft die Voraussetzungen vertraglicher und deliktischer Ansprüche sowie die Problematik der gestörten Gesamtschuld im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Drittem.
Ein zu günstiges Reetdach
Die Klausur behandelt einen Werkvertrag über die Neueindeckung eines Reetdachs, bei dem es aufgrund eines Kalkulationsfehlers zu einem viel zu niedrigen Preisangebot kommt. Thematisiert werden Fragen zur Anfechtung des Vertrages, Zugang und Wirksamwerden von Willenserklärungen, sowie die Möglichkeit der Aufrechnung mit einem Schadenersatzanspruch. Zudem wird geprüft, ob der Werkunternehmer die restliche Vergütung aus einem früheren Vertrag verlangen kann.
Geld wächst nicht auf Bäumen
Die Klausur behandelt Fragen zur Geschäftsfähigkeit eines Minderjährigen beim Kauf eines Laptops und zur Wirksamkeit des abgeschlossenen Kaufvertrags unter Einbeziehung von Vertretungs- und Zustimmungserfordernissen. Thematisiert wird insbesondere, inwieweit der K wirksam im Namen seiner Eltern handelte oder gegebenenfalls selbst verpflichtet wurde, sowie die Rolle des Verkäufers V angesichts der Kenntnis über die Vertretungslage.
Baumarkt in Existenznot
Die Klausur behandelt die insolvenzrechtlichen Auswirkungen von Vermögensverschiebungen einer GmbH kurz vor und nach Insolvenzeröffnung. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche des Insolvenzverwalters auf Herausgabe von Gegenständen, die noch vor beziehungsweise nach Verfahrenseröffnung aus dem Betriebsvermögen entfernt wurden, und die Unterscheidung zwischen dem 'starken' und dem 'schwachen' vorläufigen Insolvenzverwalter.
Gegen alle Stadionverbote!?
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Voraussetzungen und die formale Zuständigkeit zur Aufhebung eines verhängten Stadionverbots. Zentral ist die gewillkürte Parteiänderung im Prozess und die vereinsrechtliche bzw. schuldrechtliche Überprüfbarkeit von Stadionverboten auf Grundlage von Richtlinien des DFB sowie des zugrunde liegenden Mitgliedschaftsverhältnisses.
Stellvertretung, Unmöglichkeit und Surrogat - doppelt gemoppelt hält besser!
Die Klausur behandelt den Kauf eines Oldtimers, der zunächst durch Stellvertretung ausgehandelt wurde, später jedoch an eine andere Person verkauft und durch einen Unfall zerstört wird. Es werden Fragen nach den Ansprüchen aus dem Kaufvertrag, Unmöglichkeit der Leistung sowie Surrogat behandelt, insbesondere ob Korbinian Anspruch auf den Verkaufserlös und Ersatz für ein angefertigtes Verdeck hat. Auch das Zustandekommen und die Wirksamkeit des Vertrags durch Stellvertretung sind zu prüfen.
Schwerpunktbereichsklausur: Ekelskandal bei Burger No. 1
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Franchiseverhältnis zwischen der Burger No. 1 GmbH und einem lokalen Betreiber, G. Nachdem in den von G geführten Restaurants schwerwiegende Hygiene- und Arbeitsschutzverstöße durch einen Enthüllungsjournalisten aufgedeckt werden, kündigt die B-GmbH den Franchisevertrag fristlos. G bestreitet die Wirksamkeit der Kündigung und macht wahlweise Ansprüche auf Ausgleich und Entschädigung wegen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots geltend. Rechtlich relevant sind insbesondere Fragestellungen rund um die außerordentliche Kündigung im Franchiseverhältnis, Ausgleichsansprüche nach Kundenwerbung und Ansprüche auf Entschädigung bei Wettbewerbsverboten.
Fortgeschrittenenklausur: Das Golfparadies
P, Pächter eines Grundstücks, das vom Verein Grünes-Glück e.V. von Eigentümer E gepachtet und weiterverpachtet wurde, verlangt nach Beendigung des Pachtverhältnisses von E Ersatz für Investitionen in einen Golfplatz (Mehrzweckgebäude und Rasensaaten). Streit besteht darüber, ob E oder der Verein für den Verwendungsersatz verantwortlich ist und ob P auf vertragliche oder gesetzliche Ersatzansprüche gegenüber dem Eigentümer zurückgreifen kann. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind die Prüfung von Ansprüchen auf Verwendungsersatz nach Pachtvertragsrecht, §§ 683, 670 BGB (Geschäftsführung ohne Auftrag) und § 994 BGB sowie die Zuordnung von Besitz- und Eigentümerstellung im Fall einer Unterverpachtung. Zudem wird die zuständige Gerichtsbarkeit thematisiert.
Schwerpunktbereichsklausur: Von Puffautos und Kaffeebohnen
Im vorliegenden Fall klagt A, ein Auslieferungsfahrer, gegen seinen Arbeitgeber K, eine Kaffeemanufaktur, auf Feststellung der Unwirksamkeit einer ihm ausgesprochenen Kündigung. Streitpunkt ist die Zuteilung eines neuen, werbewirksam gestalteten Fahrzeugs, das A aus persönlichen Gründen und wegen beleidigender Bemerkungen des Arbeitgebers nicht fahren möchte. Der Fall behandelt zentrale Fragen des Individualarbeitsrechts, insbesondere den Kündigungsschutz, Diskriminierungsverbote und die Wirksamkeit von Kündigungserklärungen durch nicht bevollmächtigte Vertreter. Außerdem spielen Aspekte der Arbeitgeberweisungsrechte und Gleichbehandlung im Arbeitsverhältnis eine Rolle.
Der rauchende Mieter
Die Klausur befasst sich mit den gegenseitigen Unterlassungsansprüchen von Mietern wegen Rauchs von einem Balkon, den Regelungen einer Hausordnung zum Rauchverbot sowie den Möglichkeiten und Grenzen des Besitzschutzes und Mietrechts im Verhältnis zwischen Mietern. Neben mietrechtlichen Normen spielt der Besitzschutz eine Rolle sowie die Reichweite mietvertraglicher Nebenpflichten.
Eine Schadensregulierung kommt selten allein
Die Klausur behandelt einen Verkehrsunfall mit mehreren Beteiligten: Ein Spediteur verursacht einen Unfall mit einem Pkw, es entsteht erheblicher Sachschaden, ein Ersthelfer wird tätig und es erfolgen Rettungs- und Schadenshandlungen. Es geht um Ansprüche auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz, Drittschäden sowie Rückforderung einer Überweisung, nachdem eine Haftung zu Unrecht übernommen wurde.
Original Aktenvortrag: "Berufung und Beschaffenheitsvereinbarung
Die Klausur thematisiert eine mögliche Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Münster, das die Rückzahlung einer Kaufpreisanzahlung für ein Pferd zum Gegenstand hat. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Lauf der Berufungsfrist bei fehlerhafter Zustellung an die Partei statt an den Anwalt sowie die Prüfung einer (möglichen) Beschaffenheitsvereinbarung bzw. Sachmangelhaftung im Kaufrecht.
Der arglistige Ehemann
Die Klausur behandelt die Gewährleistungsrechte eines Käufers beim Kauf eines Campingplatzes mit baurechtlich nicht genehmigten Mobilheimen, insbesondere bei arglistigem Verschweigen durch eine nahestehende Person, sowie die Frage der Anfechtung des Vertrags und Schadenersatzansprüche gegen Verkäuferin und deren Ehemann. Zentral sind die rechtliche Einordnung des Gewährleistungsausschlusses, mögliche Ansprüche wegen culpa in contrahendo und die Konstellation konkurrierender Ansprüche.
Die sichere Schiffsbeteiligung
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung eines Anlageberaters für behauptete Falschberatung im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Schifffonds. Zentral ist die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einer fehlerhaften und risikoverharmlosenden Anlageberatung bestehen. Der konkrete Sachverhalt greift insbesondere Aspekte rund um die Pflichten eines Anlageberaters sowie deren Auswirkungen auf vertragliche und deliktische Ansprüche auf.
Fortgeschrittenenklausur: Ein Mehrfamilienhaus und jede Menge Haftungsfragen
Im Mittelpunkt des Falls steht das Mehrfamilienhaus des V, in dem O eine Wohnung gemietet und an U untervermietet hat. Nach einem Missgeschick beim Aquarium verursacht U Wasserschäden an Os Wohnung und den darunterliegenden Möbeln der Mieterin M. V und M verlangen jeweils Schadensersatz für ihre Schäden von O und/oder U. Der Fall behandelt zentrale Haftungsfragen zwischen Vermieter, Mieter und Untermieter, darunter mietrechtliche und deliktische Ansprüche sowie prozessuale Besonderheiten bezüglich der gerichtlichen Zuständigkeit bei Wohnraummietrecht.
Streit um den Biergarten
Die Klausur thematisiert die Ansprüche eines Untermieters gegen den Grundstückseigentümer auf Verwendungsersatz bzw. Entschädigung für auf dem Grundstück errichtete Baulichkeiten nach Ende von Unter- und Hauptmietverhältnis. Im Mittelpunkt stehen das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), bereicherungsrechtliche Rückabwicklung insbesondere im Drei-Personen-Verhältnis sowie § 951 Abs. 1 BGB.
Übungsfall: Von deliktischer Haftung Minderjähriger und widerrufener Überweisung
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob und in welchem Umfang ein geschädigter Fahrzeughalter (H) von einer minderjährigen Unfallverursacherin (C, vertreten durch ihre Eltern) Schadensersatz für eine Beschädigung seines Autos verlangen kann. Weiter verlangt die Bank (B) nach einer widerrufenen, aber dennoch ausgeführten Überweisung vom Empfänger (H) die Rückzahlung des überwiesenen Betrags. Die Fallkonstellation berührt zentrale Probleme des Deliktsrechts zur Haftung Minderjähriger, des Schadensrechts bezüglich Rabatten auf Reparaturkosten sowie bereicherungsrechtliche Fragen zur Rückabwicklung nicht autorisierter Überweisungen nach § 675u S. 1 BGB im Dreipersonenverhältnis. Ergänzend wird die deliktische Verantwortung Minderjähriger bei einem weiteren Schadensfall durch gemeinschaftlichen Schneeballwurf thematisiert.
Original Aktenvortrag: "Ein Leben ohne Mops ist möglich, aber sinnlos
Die Klausur behandelt die anwaltliche Beratung und Verteidigung einer Beklagten gegen eine Klage auf Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Mops-Welpen. Im Fokus stehen insbesondere Fragen zum Vorliegen eines Sachmangels, die Unternehmereigenschaft der verkaufenden Züchterin sowie die Verjährung möglicher Ansprüche.
Heiße Heimkinoanlage
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt aus dem Kaufrecht, bei dem das Käuferpaar M und F eine defekte Heimkinoanlage erwirbt und sich neben Gewährleistungsrechten auch Fragen des Schadensersatzes und der Rückabwicklung stellen. Zudem werden familienrechtliche Aspekte bezüglich Verfügungsbefugnissen über Haushaltsgegenstände zwischen Ehegatten angesprochen.
Wirbel um das Villengrundstück
In dieser Examensklausur im Zivilrecht geht es schwerpunktmäßig um Fragen des Erb-, Immobiliarsachen- und Schenkungsrechts. Es sind insbesondere die Wirksamkeit eines Erbvertrags, die Übertragung von Grundeigentum durch Schenkung unter Beachtung grundbuchrechtlicher Formerfordernisse sowie nachträgliche Verfügungen – einschließlich der Behandlung von Vormerkungen und der Wirksamkeit von Abtretungen – zu begutachten.
M & A im Lebensmittelhandel
Diese Fortgeschrittenenklausur behandelt typische Fragestellungen rund um den Unternehmenskauf im Lebensmittelhandel, insbesondere die Haftung des Erwerbers, das kaufmännische Bestätigungsschreiben und die Rügeobliegenheit. Sie thematisiert Probleme des Handels-, Kauf- und Sachenrechts, insbesondere vertreten durch Kaufvertragsbeziehungen und Übergang von Verbindlichkeiten. Weitere Aspekte betreffen die Mängelrüge und die Vertretung.
Original-Examensklausur: "Die überraschende Klage der Ex-Nachbarin
Die Klausur thematisiert die Zulässigkeit und Begründetheit von Klage und (Dritt-)Widerklage im Mietverhältnis nach Eigentumswechsel, Fragen der zulässigen Klageerhebung und gerichtlichen Zuständigkeit, die Verjährung und Ausschlussfristen von mietrechtlichen Forderungen (insbesondere im Kontext der Betriebskostenabrechnung), Probleme um die Abtretbarkeit von Mietforderungen, die Behandlung von Gutglaubensschutz sowie Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), ferner GoA und Bereicherungsrecht. Die Sachverhaltskonstellation umfasst zudem Eigentums- und Besitzschutzfragen im Zusammenhang mit einem Rasenmähertraktor und nebengeschaltete Zahlung- und Ersatzansprüche.
Am 11.11.2011 nimmt der Augenblick, was harter Arbeit Jahre gegeben (frei nach Johann Wolfgang von Goethe)
Die Klausur behandelt die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung im Rahmen eines Unfalls mit einem Dienstfahrzeug und geht auf die Frage ein, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer für Schäden am Dienstwagen und Ansprüche Dritter haftet. Sie umfasst sowohl die vertragliche Bindung aus dem Arbeitsvertrag als auch deliktische Haftungstatbestände und stellt die Besonderheiten der Schadensverteilung im Arbeitsverhältnis dar.
Sturz im Klettergarten
In der Klausur wird die zivilrechtliche Haftung nach einem Unfall im Klettergarten untersucht. Dabei stehen insbesondere deliktsrechtliche Fragestellungen, die Haftung für fahrlässiges Verhalten, ein möglicher Haftungsausschluss sowie die Frage nach dem Handeln auf eigene Gefahr im Zentrum. Auch Ansprüche auf Ersatz von Heilbehandlungskosten und mögliche Schmerzensgeldansprüche spielen eine Rolle.
Probleme beim Internethandel
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Probleme beim Internethandel, speziell die Frage, wann beim Versand von Waren durch einen Online-Shop der Zugang der Ware und damit der Beginn der Widerrufsfrist erfolgt. Themen sind die richtige Gerichtsstandswahl, die Auslegung des Begriffs 'Empfänger', sowie Fragen zur Wirksamkeit und Frist des Widerrufs bei Verbraucherverträgen. Weitere Schwerpunkte sind die Folgen eines fristgerechten bzw. verspäteten Widerrufs und Ansprüche auf Rückzahlung des Kaufpreises.
Bis dass der Tod uns auseinandersetzt
Die Klausur thematisiert zivilrechtliche Ansprüche nach dem Tod einer Partnerin in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und in welchem Umfang der Sohn der Verstorbenen gegen den überlebenden Partner Rückforderungs- oder Ausgleichsansprüche hinsichtlich erbrachter Geldleistungen und Architektenleistungen geltend machen kann. Es werden damit insbesondere bereicherungsrechtliche, schuldrechtliche und erbrechtliche Aspekte geprüft.
Übungsfall: Windige Unternehmensanleihen
Im Übungsfall erwirbt ein Kleinanleger von der P-GmbH Inhaberschuldverschreibungen, die infolge einer Gewinnabführung an die Konzernmutter M-GmbH erheblich an Wert verlieren. Der Anleger macht Schadensersatzansprüche gegenüber der P-GmbH und der Konzernmutter geltend, wobei er bemängelt, dass der Prospekt wesentliche Informationen über das Konzernverhältnis und die wirtschaftliche Situation der Muttergesellschaft verschweige. Im Rahmen von Abwandlungen wird zudem geprüft, ob Schadensersatzansprüche gegen einen unabhängigen Finanzberater wegen fehlerhafter Beratung oder gegen eine Aktiengesellschaft infolge einer Veränderung der Aktionärsstruktur bestehen. Zentral sind zivilrechtliche Haftungsfragen aus fehlerhaften Prospektangaben, Beratungspflichten sowie Aktionärsschutz im Wertpapierhandel.
Fortgeschrittenenklausur: A bisserl was geht immer!
Dr. Bernadette Bauer möchte ihre gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten für die Bauer-Lebensmittel-KG regeln. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie der Kommanditanteil ihres Mannes Albrecht nach dessen Tod Gabriele Grau sicher zufallen kann, wobei Albrecht gleichzeitig die Möglichkeit behalten soll, anderweitig zu verfügen, falls Gabriele Grau ihren Pflichten nicht nachkommt. Darüber hinaus beabsichtigt Dr. Bauer, ihre eigenen Gesellschaftsanteile nach ihrem Tod auf ihre Enkelkinder Sophie und Moritz zu übertragen, wobei sowohl die Haftungsbegrenzung für Moritz als auch die Einschränkung von Sophies Einfluss bis zu ihrem 25. Lebensjahr zu berücksichtigen sind. Zudem soll Karl Bauer vorübergehend die Geschäfte führen, ohne an der Gesellschaft zu haften oder Gesellschafter zu werden. Der Fall behandelt hierbei insbesondere gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche sowie haftungs- und vertretungsbezogene Fragestellungen.
Die überraschte Bank
In der Klausur wird die Problematik einer im Grundbuch eingetragenen Grundschuld behandelt, zu deren Löschung der neue Eigentümer die Zustimmung der Bank verlangt. Er streitet insbesondere um die Wirksamkeit einer nach Eigentumswechsel von der Voreigentümerin abgegebenen Zweckerklärung zugunsten der Bank und begehrt zudem Vollstreckungsabwehr gegen die Zwangsvollstreckung aus der Grundschuld. Die Wirksamkeit, der Umfang der Sicherungsabrede und der öffentliche Glaube des Grundbuchs sowie die Voraussetzungen der Vollstreckungsabwehrklage stehen dabei im Mittelpunkt.
Übungsfall: Schmutzige Methoden wegen sauberer Energie
Die A-GmbH und die B-AG, beide Teil des internationalen Konzerns „Sunshine-TECNO“, klagen vor dem LG Düsseldorf gegen die C-GmbH, D-S.à.r.l. und E-LTDA. Hintergrund ist die Behauptung, dass für eine Photovoltaikanlage in Rio de Janeiro Technik verwendet wurde, die aus ihrem Konzern stamme und unerlaubt weitergegeben wurde. Die Klage umfasst Unterlassungsansprüche wegen der Vervielfältigung und Verbreitung technischer Zeichnungen sowie Schriftstücke, gestützt auf Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. Streitpunkte sind die internationale Zuständigkeit des LG Düsseldorf und die Anwendung des richtigen Rechts auf die Ansprüche.
Forderungspfändungen und Autoliebhaber
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit und Wirkungen der Forderungspfändung im Rahmen der Zwangsvollstreckung sowie Probleme rund um die Zustellung, Drittschuldnererklärung und weitere prozessuale Besonderheiten wie einseitige Erledigung, Hilfsantrag, Widerklage sowie das Kaufrecht in Bezug auf Sachmängel. Im Mittelpunkt stehen mehrere Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse sowie die Konkurrenz von Pfändungen zugunsten verschiedener Gläubiger, insbesondere bei Restkaufpreisansprüchen im Autohandel.
Original Aktenvortrag: "Geschenkt ist geschenkt
In der Klausur geht es um einen zivilrechtlichen Herausgabeanspruch nach § 985 BGB zwischen ehemaligen Lebensgefährten wegen einer hochwertigen Stereoanlage. Streit besteht insbesondere darüber, ob dem Herausgabeverlangen ein wirksames Schenkungsversprechen (§§ 516 ff. BGB) entgegensteht oder lediglich eine Leihe vorlag. Weitere behandelte Aspekte sind die gesetzliche Eigentumsvermutung gemäß § 1006 Abs. 1 BGB sowie verfahrensrechtlich die übereinstimmende Erledigung des Rechtsstreits nach § 91a Abs. 1 ZPO.
Eine verhängnisvolle Elektroinstallation
Die Klausur behandelt die Auslegung einer vertraglichen Vereinbarung im Rahmen der Abtretung einer Forderung, vertragliche Schadensersatzansprüche aus Werkvertragsrecht sowie die Möglichkeit der Aufrechnung als Rechtsmangel bei einer abgetretenen Forderung. Zudem werden Ansprüche des Abtretungsempfängers gegen den Zedenten bei fehlender Realisierbarkeit der Forderung geprüft.
Übungsklausur: Gut gesichert?
Der Fall befasst sich mit der Konkurrenz von Sicherungsrechten im Zusammenhang mit der Finanzierung eines Onlinehandels für Kletterzubehör. Heinrich Höhenflug nimmt für den Geschäftsaufbau ein Bankdarlehen bei der B-Bank auf und vereinbart zur Absicherung des Kredits eine Globalzession zugunsten der Bank. Gleichzeitig bezieht er Waren vom Hersteller Leguan Sport unter verlängertem Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung der Forderungen aus dem Weiterverkauf. Nach Verkauf der Waren und Zahlung der Kunden auf das Bankkonto bedient sich die Bank am Guthaben, ohne dass die Verbindlichkeiten gegenüber Leguan Sport vollständig beglichen sind. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Wirksamkeit und Reichweite konkurrierender Sicherungsabreden sowie etwaige Ansprüche des Vorbehaltsverkäufers gegen die Bank.
Arbeitszeiterfassung (zu) leicht gemacht
Die Klausur behandelt die außerordentliche fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Arbeitszeitbetrugs. Im Mittelpunkt steht die rechtliche Bewertung von Abweichungen bei der Zeiterfassung durch die Arbeitnehmerin und die Voraussetzungen für eine solche Kündigung, insbesondere in Bezug auf die Betriebsvereinbarung zur Gleitzeit sowie tarifvertragliche und betriebsverfassungsrechtliche Rahmenbedingungen.
Origina-Examensklausur: "Der Ärger nach dem Urlaub
Die Klausur behandelt die anwaltliche Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit einer Berufung im Rahmen einer zivilrechtlichen Streitigkeit. Sie umfasst unter anderem Aspekte der Stellvertretung, des In-Sich-Geschäfts, des gutgläubigen Erwerbs, der Sachmangelhaftung sowie der Aufrechnung. Zudem sind prozessuale Fragen wie Zustellung und Präklusion im Berufungsverfahren relevant.
Original Aktenvortrag: "Die Dritterinnerung des Ehemannes
Die Klausur behandelt einen Aktenvortrag im Zwangsvollstreckungsrecht zur Fahrnisvollstreckung. Streitgegenstand ist die Erinnerung eines Dritten, des Ehemannes, gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung in einen Pkw, welcher seiner Ehefrau gehört. Der Ehemann argumentiert mit eigener Nutzung aufgrund unzumutbarer öffentlicher Verkehrsanbindung und beantragt die Einstellung der Vollstreckung.
Original Aktenvortrag: "Montageeinsatz nur mit Einzelzimmer
In dem Aktenvortrag geht es um die arbeitsrechtliche Zulässigkeit einer Weisung des Arbeitgebers, bei Montageeinsätzen statt Einzelzimmern nur noch Doppelzimmer zu buchen und die Frage, ob dem Arbeitnehmer ein Rückzahlungsanspruch gegen den Arbeitgeber wegen des Einbehalts von Hotelkosten zusteht. Daneben spielt eine bereicherungsrechtliche Rückabwicklung im Mehrpersonenverhältnis eine Rolle.
ORIGINAL: "Die Mühen des Erben
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit eines Testaments, den Pflichtteilsentzug, erbrechtliche Ansprüche der enterbten Söhne, die Anrechenbarkeit einer früheren Schenkung auf den Erbteil, das Erbscheinsverfahren mit möglichen Beschwerde- und Wiederaufnahmemöglichkeiten sowie anwaltliches Vorgehen gegen ein Versäumnisurteil. Zusätzlich wird ein Aufwendungsersatzanspruch zwischen Käufer und Vormerkungsberechtigtem geprüft.
Original-Examensklausur: "Das Haus am Timmendorfer Strand
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Fragen rund um den originären Eigentumserwerb im Rahmen einer Zwangsversteigerung einer Immobilie mit Inventar. Schwerpunkt ist, ob durch den Zuschlag auch Inventargegenstände erfasst sind und ob ein nachfolgender Kaufvertrag darüber rechtlich wirksam und fällig ist. Die streitige Normenlage betrifft Kaufpreisforderungen, Eigentumsverhältnisse und mögliche Doppelabrechnungen.
Übungsfall: Der naturgetreue Otter Case Study aus dem Gebiet des Marken- und Namensrechts
Im Mittelpunkt des Falls steht die Winfried GmbH & Co. KG, die unter der Marke und mit einem charakteristischen Otter-Logo ein spezielles Holzveredelungsprodukt namens „MAX Glanz“ vertreibt. Nach jahrelanger regionaler Bekanntheit und mehreren unternehmerischen Umstrukturierungen erhält die Firma ein Schreiben eines Mitbewerbers, der offenbar Ansprüche in Bezug auf das Produkt beziehungsweise das Markenlogo erhebt. Der Fall behandelt zentrale Probleme aus dem Marken- und Namensrecht, insbesondere die Bedeutung von originär geschützten Marken, Bekanntheit und Kennzeichnungskraft sowie mögliche Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz zwischen konkurrierenden Unternehmen. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte liegen auf der markenrechtlichen Einordnung der Otter-Darstellung als Herkunftshinweis und den Folgen fehlender Markeneintragung.
Übungsfall: Bielefelder Fenstersturz
Im Fall "Bielefelder Fenstersturz" verlangt die Mitarbeiterin A Schadensersatz, nachdem sie durch einen aus dem Rahmen gestürzten Fensterflügel in den von M gemieteten Geschäftsräumen verletzt wurde. Die zentrale Frage ist, ob A wirtschaftlich werthaltige Ansprüche gegen den Vermieter V geltend machen kann. Im Mittelpunkt stehen mietrechtliche Ansprüche aus § 536a BGB und die Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich eines Mietvertrags. Weitere Schwerpunkte betreffen die Zulässigkeit vertraglicher Haftungsbeschränkungen und die Auswirkungen von Konstruktionsfehlern am Mietobjekt.
Probleme einer Erbschaftsausschlagung
Die Klausur befasst sich mit den rechtlichen Problemen einer Erbschaftsausschlagung, insbesondere im Zusammenhang mit der Ersatzpflicht für Sozialleistungen gemäß § 35 SGB II. Die Konstellation beinhaltet unter anderem Fragen der Wirksamkeit der Erbausschlagung, der familiengerichtlichen Genehmigung für Minderjährige und der Erbenstellung im Sinne des Sozialrechts. Im Abwandlungsfall steht die Frist der Ausschlagung und die Wirkung mangelnder familiengerichtlicher Genehmigung im Mittelpunkt.
Polychlorierte Dibenzodioxine
Die Klausur behandelt Ansprüche eines Geflügelhalters gegen einen Futtermittelvertreiber und einen Hersteller wegen der Lieferung mit Dioxinen belasteter Futtermittel. Thematisiert werden vor allem das Kaufgewährleistungsrecht, deliktische Ansprüche, die Produzentenhaftung, Zurechnung sowie die Auswirkungen öffentlich-rechtlicher Maßnahmen (Betriebsschließung) infolge der Mängel. Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb wird angesprochen.
Der verflixte Mietkauf
Die Klausur behandelt die Rückabwicklung eines nicht notariell beurkundeten Mietkaufvertrages über ein Hausgrundstück. Gegenstand sind Ansprüche des Mieters auf Rückzahlung geleisteter Raten, Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten und die problematische Vertragsgestaltung, insbesondere die Nichtigkeit des Mietkaufvertrages mangels notarieller Beurkundung. Es werden zudem Prozessrecht, Aufrechnungsmöglichkeiten sowie die Saldotheorie thematisiert.
Die Folgen des Zuwendungsverzichts in einer Patchwork-Familie
Die Klausur behandelt die Folgen eines Zuwendungsverzichts im Rahmen einer Patchwork-Familie, insbesondere im Zusammenhang mit der Erstreckung des Verzichts auf Abkömmlinge, der Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments und der Ersatzerbenstellung. Schwerpunkt bildet die problematische Anwendung der §§ 2352 S. 3, 2349 BGB auf Abkömmlinge nicht verwandter Personen. Die Bearbeitung findet im Kontext eines Erbscheinsverfahrens statt.
Der Sarg des Attentäters
Die Klausur behandelt einen Streit um das Eigentum und die Herausgabe des Versteigerungserlöses eines historischen Sarges, der nach der Exhumierung ausgetauscht und später öffentlich versteigert wurde. Es geht insbesondere um das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, die Zurechnung von Verhalten und Wissen Dritter, die Unmöglichkeit der Herausgabe und den Umfang von Schadensersatzansprüchen. Die relevanten Anspruchsgrundlagen und sachenrechtlichen Probleme stehen im Mittelpunkt.
* "Schluss mit der Vetternwirtschaft!
Die Klausur thematisiert das Personengesellschaftsrecht am Beispiel einer OHG. Prüfungsgegenstand sind mögliche Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen einen Gesellschafter, die actio pro socio und die Voraussetzungen für den Ausschluss eines Gesellschafters. Zudem wird die gesellschaftsrechtliche Durchsetzung dieser Ansprüche behandelt.
Übungsfall: Kein Heu im Holzrückebetrieb
Im Mittelpunkt des Falls steht H, der zur Finanzierung seines Holzrückebetriebs von seinem Bekannten G ein Darlehen über 100.000 Euro gegen Bestellung einer Hypothek erhält. Nach vollständiger Rückzahlung übergibt G den Hypothekenbrief jedoch später an D, der von H nun die Zahlung der 100.000 Euro fordert. Parallel hat H mit dem Bauern B einen Kauf über fünf Heuballen abgeschlossen, die B trotz Bezahlung an einen Dritten, den Zirkusdirektor Z, weiterverkauft. Der Fall thematisiert insbesondere Fragen aus dem Kredit- und Hypothekenrecht, sowie dem Besitz- und Sachenrecht, namentlich Herausgabe- und Zahlungsansprüche.
Jukebox in Flammen
Die Klausur behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit einer vermachten Jukebox, die nach Umbau und Vermietung durch einen Dritten fahrlässig zerstört wird. Es geht um die Zuweisung von Schadensersatz- und Ersatzansprüchen zwischen Erbe, Vermächtnisnehmer und Mieter, einschließlich Fragen der Drittschadensliquidation, des Schadensrechts und des Verwendungsersatzes.
Übungsfall: Später Widerruf und gefährliche Zigarettenpause
Die Studentin K wird von Kaufmann V auf dem Campus zum Kauf eines Computers angesprochen und schließt nach Unterzeichnung eines Bestellformulars sowie Abschluss eines Darlehensvertrags bei der X-Bank den kreditfinanzierten Kauf ab. Kurz nach Erhalt des Computers überlegt K, die getätigten Geschäfte zu widerrufen, und fragt ihre Rechtsanwältin nach den Möglichkeiten sowie etwaigen Gegenansprüchen von V und der X-Bank. Zusätzlich schildert K einen Unfall während einer Nebentätigkeit, bei dem sie durch den Einsturz eines mangelhaften Balkons verletzt wurde, und möchte wissen, ob sie Schmerzensgeld von V als Vermieter verlangen kann. Der Fall behandelt im Wesentlichen verbraucherrechtliche Widerrufsrechte, Rückabwicklung verbundener Verträge und Mietrechtliche Haftungsfragen.
Riskante Schenkung
Die Klausur thematisiert die Voraussetzungen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie die Übertragung von Grundstückseigentum im Kontext von Minderjährigenschutz und Schenkung. Behandelt werden unter anderem die Anforderungen an den lediglich rechtlichen Vorteil nach § 107 BGB, die Anwendbarkeit des § 181 BGB sowie die Beteiligung eines Ergänzungspflegers gemäß § 108 Abs. 3 BGB bei minderjährigen Beschenkten.
Das Beste aus dem Internet
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen rund um Stellvertretung und Botenschaft beim Vertragsschluss im Onlinehandel, insbesondere bei eBay-Auktionen. Sie prüft Fragen des Vertragsschlusses, die Wirksamkeit von im Internet geschlossenen Verträgen durch minderjährige oder vertretene Personen, das Widerrufsrecht im Fernabsatz und die Erstattung von Versandkosten nach Ausübung des Widerrufs. Außerdem werden eBay-spezifische Regelungen, Verbraucherschutzvorschriften und Zugang von Willenserklärungen thematisiert.
Maultaschen und Missverständnisse
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt zum Kaufvertrag über eine Maschine, der über einen Vertreter abgeschlossen wird. Zentral sind Probleme rund um Willensmängel (versehentliche Preisangabe), Rücktritt, Anfechtung und die Rückabwicklung im Bereicherungsrecht nach Zerstörung der Maschine durch einen Sachmangel. Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer in diesen Konstellationen sind zu prüfen.
Ein Verfahren voller Probleme
Die Klausur behandelt die Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde nach Aufrechnung im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag sowie Ansprüche aus einem Mietverhältnis wegen Mangelbeseitigung. Streitpunkte sind die Zulässigkeit der Klage, die Zuständigkeit des Gerichts und die Wirksamkeit der Aufrechnung sowie die Voraussetzungen einer Vollstreckungsabwehrklage und der Herausgabeklage.
Anfechtung eines Computerkaufs im Internet
Die Klausur behandelt die Anfechtung eines über das Internet abgeschlossenen Kaufvertrags infolge eines Erklärungsirrtums ("Verklicken") beim Kauf eines Notebooks statt einer Maus mit Tastatur. Im Fokus stehen insbesondere die Qualifikation des Nutzerverhaltens als Willenserklärung, die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Anfechtung einschließlich der Abgrenzung zwischen Erklärungs- und Inhaltsirrtum sowie Schadensersatzansprüche nach § 122 BGB und aus culpa in contrahendo.
Der Chinaböller
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Klage eines Minderjährigen auf Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Unfall mit verbotswidrig verkauften Feuerwerkskörpern (Chinaböllern). Schwerpunktmäßig sind Fragen der Deliktshaftung, des Minderjährigenschutzes im Kaufrecht sowie prozessuale Besonderheiten wie die teilweise übereinstimmende Erledigungserklärung relevant.
Ein bestürzender Sturz im Urlaub
In dieser Examensklausur wird die Haftung des Reiseveranstalters bei einem Sturzunfall auf einer Pauschalreise thematisiert. Geprüft werden insbesondere Fragen zum Reisevertrag, zur Verkehrssicherungspflicht, zum Vertrag zugunsten Dritter und zur Zurechnung/Abwehr von Schadenspositionen (u.a. Schockschaden, Vorteilsausgleichung). Die deliktsrechtliche Prüfung nach §§ 823, 844 BGB ist nicht erforderlich.
Der voreilige Mieter
Die Klausur behandelt die Frage der Selbstvornahme im Mietrecht: Der Mieter nimmt eigenmächtig eine Reparatur vor und verlangt die Erstattung der Kosten vom Vermieter. Thematisiert wird insbesondere, ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht, wenn der Vermieter nicht zuvor darüber informiert wurde und selbst günstigere Reparaturmöglichkeiten gehabt hätte.
Darlehens- und Restschuldversicherungsvertrag als verbundene Verträge?
Die Klausur beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Darlehensvertrag und ein gleichzeitig abgeschlossener Restschuldversicherungsvertrag bei finanzierten Modernisierungsmaßnahmen als verbundene Verträge im Sinne des § 358 BGB gelten. Es geht insbesondere um Widerrufsrechte und die Rechtsfolgen eines Widerrufs solcher Verträge, einschließlich Rückabwicklung, unter Bezugnahme auf die aktuelle BGH-Rechtsprechung. Im Mittelpunkt stehen der sogenannte Widerrufsdurchgriff, die ordnungsgemäße Belehrung sowie versicherungsrechtliche Aspekte.
* "Der zerstörte WM-Fußball und Ärger mit dem Töpferkurs
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit und Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Vorleistungspflicht in einem gemischttypischen Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Einzelunternehmer. Es wird geprüft, ob Allcall Solutions einen Anspruch auf Zahlung des vorab verlangten Entgelts gegen Bernhard Bruch hat, wobei die unternehmerische und verbraucherrechtliche Stellung des Kunden sowie die AGB-rechtlichen Grenzen der Vorleistungsklausel im Mittelpunkt stehen.
Die verworrenen Wege zweier Lagerfahrzeuge
Die Klausur behandelt umfassend Fragen des Mobiliarsachenrechts anhand eines Falles um zwei Lagerfahrzeuge (Gabelstapler und Elektrokarren). Im Fokus stehen der Eigentumserwerb bei mehrfachem Weiterverkauf, Sicherungsübereignung und kreditfinanziertem Erwerb, Schutz des gutgläubigen Erwerbers sowie Eigentumsverschaffung im Rahmen eines Betriebsverkaufs. Die Bearbeitung verlangt eine chronologische Analyse der Eigentumslagen an beiden Fahrzeugen.
Das Hin und Her um den Feuerstuhl
Die Klausur behandelt einen Streit um den Kaufpreis eines Fahrrads mit Hilfsmotor, das im Laden mit einem manipulierten, niedrigeren Preis ausgezeichnet war. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Auslegung von Willenserklärungen, zur Anfechtung wegen Irrtums sowie zur Stellvertretung und der Zulässigkeit der Rechtsausübung.
* "Leistungsstörung bei Belieferung des Gläubigers nach dessen angemeldetem Bedarf
Der Fall behandelt einen Liefervertrag mit Bestimmung der Menge nach dem Bedarf des Gläubigers (Abrufvertrag). Problematisiert werden die verspätete Lieferung und die Geltendmachung von Schadensersatz nach Deckungskauf sowie prozessuale Fragen zur Widerklage und deren Auswirkungen auf die negative Feststellungsklage. Der Sachverhalt enthält wesentliche Aspekte des Leistungsstörungsrechts.
Braque, Picasso und Kubismus – Bleibt Nathan 'der Weise'?
Die Klausur behandelt die rechtlichen Probleme um ein Gemälde, das aus dem Besitz einer Museumsstiftung über mehrere Stationen – unter anderem durch eine unberechtigte Veräußerung durch den Museumskurator und eine spätere Erbfolge – in die Hände eines Dritten gelangt ist. Zu prüfen ist, ob die Museumsstiftung das Gemälde von dem aktuellen Besitzer, der es auf einem Flohmarkt gutgläubig erworben hat, herausverlangen kann. Schwerpunkte liegen im Sachenrecht (Gutgläubiger Erwerb, Vertretungsmacht, Abhandenkommen), Bereicherungsrecht (Ersitzung als Rechtsgrund) und der Beweislastverteilung beim Erwerb von Kulturgütern.
Internetauktion
Die Klausur behandelt den Vertragsabschluss bei einer Internetauktion, insbesondere die Wirksamkeit des Vertragsschlusses zwischen dem anbietenden Verkäufer und dem Höchstbietenden unter Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zudem werden Fragen der Anfechtung, des Widerrufsrechts sowie einer möglichen Rückabwicklung nach erfolgtem Vertragsschluss aufgeworfen.
Übungsfall: Wem gehört was???
Im vorliegenden Übungsfall steht zunächst das Mobiliarsachenrecht im Fokus. N verkauft eine Maschine, die ihm nicht gehört, sondern von E geliehen wurde, unter Eigentumsvorbehalt an K. K nimmt zur Sicherung eines Kredits die Maschine als Sicherheit für die Bank B, bleibt aber im Besitz; sowohl E als ursprünglicher Eigentümer als auch B verlangen später von K die Herausgabe des Geräts. Im zweiten Teil veräußert E ein Grundstück formgerecht an K1 und lässt dessen Eintragung ins Grundbuch beantragen, verkauft das Grundstück aber kurz darauf erneut an K2, der ebenfalls einen Eintrag beantragt. Zentral sind Fragen zum Eigentumserwerb und Besitzschutz im beweglichen Sachenrecht sowie bei Grundstücksübertragungen, einschließlich möglicher Amtswidersprüche bei grundbuchlichen Vorgängen.
Anwaltliche Beratung
Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Sachverhalt aus der anwaltlichen Beratung in einer Anwaltsklausur aus Beklagtensicht. Gegenstand ist die versehentliche Herausgabe und anschließende Tötung eines Hundes durch einen Dritten, nachdem eine Hundepensionsbetreiberin ihren Erfüllungsgehilfen anwies, einen anderen Hund herauszugeben. Die Beklagte fragt nach Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Klage auf Schadensersatz und nach eventuellen Ansprüchen gegen den Dritten.
Ein Vermieter auf Abwegen
Die Klausur befasst sich mit mietrechtlichen Fragestellungen bezüglich Minderungsrechten des Mieters, dem Zurückbehaltungsrecht aus § 320 BGB und der Wirksamkeit einer formularvertraglichen Aufrechnungsklausel. Im Sachverhalt sind zudem Probleme der Stellvertretung nach Widerruf und der Wirkung eines Eigentümerwechsels im laufenden Mietverhältnis enthalten.
* "Ein Unglück kommt selten allein
In der Klausur geht es um einen Kaufvertrag über Badezimmerausstattung, bei dem Mängel wie Abfärbung des Waschbeckens und Undichtigkeit des Whirlpools auftreten. Der Käufer verlangt Rücktritt, Schadensersatz für beschädigte Bademäntel und Kostenerstattung für den Aus- und Einbau. Die Verkäuferin bietet Nachlieferung an, weigert sich jedoch Rücktritt und Kostenübernahme. Die örtliche Zuständigkeit für eine Klage wird ebenfalls thematisiert.
Heuschnupfen und Atembeschwerden
Die Klausur thematisiert die vorvertraglichen Anzeigepflichten im Versicherungsvertragsrecht anhand eines Falls zu Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Heuschnupfen und Atembeschwerden. Im Mittelpunkt stehen Rücktritt und Anfechtung des Versicherungsvertrages, dabei werden sowohl das alte als auch das neue VVG betrachtet. Die rechtlichen Auswirkungen unrichtiger Angaben im Antrag sowie die Leistungsansprüche der versicherten Person sind zu prüfen.
Hagelsturm über Leipzig
Die Klausur behandelt einen durch einen Händler vermittelten finanzierten Gebrauchtwagenkauf mit Gewährleistungsausschluss und daran anknüpfendem Widerruf, Rücktritt und Schadensereignissen. Der Einwendungsdurchgriff und Rückforderungsdurchgriff im Dreiecksverhältnis Käufer–Verkäufer–Bank werden thematisiert, inklusive der Ansprüche bei Rückabwicklung des Darlehens und Kaufvertrages sowie den Folgen von Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeugs. In der Abwandlung steht ein Sachmangel und die Rückabwicklung nach Rücktritt vom Kaufvertrag im Fokus.
Das falsche Tafelgeschirr
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um einen Internet-Auktionskauf, bei dem Porzellan in der falschen Farbe ersteigert wird. Thematisiert werden insbesondere Vertragsschluss, Vertretung, Sachmängel und die daraus resultierenden Schadensersatz- und Zahlungsansprüche zwischen den beteiligten Parteien R, X, Y und Z. Der Fall eignet sich zur Prüfung zentraler schuld- und kaufrechtlicher Fragestellungen.
Von Gesichtscreme der Schauspielerin oder 'Wer schön sein will, ...'
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit gesundheitlichen Schäden nach der Verwendung einer Gesichtscreme. Die Schwerpunkte liegen auf der Produzentenhaftung nach Deliktsrecht sowie auf der Haftung für fehlerhafte Produkte. Zu untersuchen sind insbesondere mögliche Schadensersatzansprüche der Großmutter gegen die Herstellerin und die Werbeträgerin der Creme.
Übungsfall: Scheint auf Lichtmess die Sonne froh, häcksle der Landwirt nur rasch sein Stroh
Im Mittelpunkt des Falls steht die Herausgabe eines Strohhäckslers, den die Landwirtin L bei der Speditionsfirma S eingelagert hatte. Eine dort angestellte Person entwendet das Gerät und verkauft es später an die Hobbylandwirtin H. S möchte von H die Herausgabe des Häckslers verlangen, während L in einer Variante neben der Herausgabe von H auch eine Nutzungsentschädigung begehrt. Es werden insbesondere sachenrechtliche Herausgabe- und Besitzschutzansprüche sowie deren Voraussetzungen und mögliche Gegenrechte der Erwerberin thematisiert.
Der pensionierte Fußballfan
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Problematik von Fernabsatzverträgen und Verbraucherschutz, insbesondere das Widerrufsrecht bei Online-Bestellungen von Zeitschriften und DVDs durch einen pensionierten Verbraucher. Es werden die Voraussetzungen sowie mögliche Ausnahmen des Widerrufsrechts thematisiert, auch unter Einbeziehung von persönlichen Kontakten über Außendienstmitarbeiter. Im Fokus steht die Frage, ob der Unternehmer Zahlung verlangen kann, wenn der Verbraucher den Vertrag widerruft.
Übungsfall: Das Montagsauto
Karl verlangt von der Halbgar AG Ersatz für Schäden an seinem Auto und dem Garagentor, die durch einen technischen Defekt am neuen Fahrzeug entstanden sind. Im Streit steht, ob die Halbgar AG als Herstellerin nach deutschem und europäischem Produkthaftungsrecht für die Schäden haftet. Zentrale rechtliche Fragen betreffen Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, insbesondere den Fehlerbegriff, den Nachweis von Fehler, Schaden und Kausalität sowie mögliche Haftungsausschlüsse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik. Es sind zudem Vorgaben und Auslegungsfragen der EU-Produkthaftungsrichtlinie zu beachten.
Übungsfall: Der schadhafte Heimtrainer
Frau Mertens kauft bei Sportartikelhändler Thiele einen Heimtrainer, bei dem sich aufgrund einer schadhaften Schraube das Pedal löst und einen Fernseher beschädigt. M verlangt von T die Reparatur des Heimtrainers sowie Schadensersatz für den Fernseher, was T unter Berufung auf den individuell vereinbarten Gewährleistungsausschluss ablehnt. Der Fall legt den Schwerpunkt auf Sachmängelgewährleistung beim Kauf, insbesondere die Wirkungen eines Gewährleistungsausschlusses und die Besonderheiten des Verbrauchsgüterkaufs. In der Abwandlung tritt M vom Vertrag zurück und verlangt Rückzahlung des Kaufpreises, nachdem der Heimtrainer durch ein selbst verursachtes Feuer zerstört wurde; hierbei stehen Rückabwicklung und mögliche Ansprüche im Vordergrund.
Schenkungswiderruf beim Todesfall
Die Klausur behandelt den Widerruf eines Schenkungsversprechens im Zusammenhang mit der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung nach dem Tod des Erblassers. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen eines Herausgabeanspruchs gemäß § 812 BGB (Bereicherungsrecht), das Vorliegen eines Schenkungsvertrages und die Problematik des Widerrufs des Bezugsrechts. Darüber hinaus wird die Darlegungs- und Beweislast im Zivilprozess thematisiert.
Widerruf nach Weihnachten
Die Klausur behandelt Probleme rund um den Widerruf von Verträgen im Fernabsatz, insbesondere bei Online-Käufen und Flugbuchungen. Thematisiert werden die Voraussetzungen des Widerrufsrechts, die Form und Fristsetzung, sowie Fragen rund um die Wirksamkeit von AGB und typische Leistungsstörungen. Die Studierenden prüfen verschiedene Ansprüche und die Wirksamkeit der Erklärungen.
Geschenkt oder geerbt?
In der Klausur wird die Herausgabe von Erbschaftsgegenständen nach dem Tod des Erblassers behandelt. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche des Alleinerben gegen die Lebensgefährtin des Erblassers auf Herausgabe von Möbeln, eines Sportwagens und auf den Erlös einer verkauften Münzsammlung. Thematisiert werden Ansprüche aus dem Erbrecht, dem Bereicherungsrecht sowie die Schenkung von Todes wegen und Surrogationsfragen.
Ausgerechnet der Fliesenfachmarkt
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung aus einem Schadensfall zwischen einem Fliesenfachmarkt, dessen Mitarbeiter und einer 6-jährigen Besucherin, die beim Spielen von einem Gabelstapler verletzt wurde. Thematisiert werden die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung, die Zurechnung von Mitverschulden des gesetzlichen Vertreters, der Vertrag mit Drittschutzwirkung sowie die Problematik der gestörten Gesamtschuld. Es geht um Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche der Geschädigten.
Mängelbeseitigung durch Selbstvornahme
Die Klausur behandelt die Frage, ob und in welchem Umfang die Käuferin eines mangelhaften Pkw nach erfolgloser Fristsetzung zur Mängelbeseitigung durch die Erben des Verkäufers berechtigt ist, die notwendige Reparatur selbst durchführen zu lassen und Ersatz der Aufwendungen bzw. Minderung des Kaufpreises oder sonstige Zahlungsansprüche gegenüber dem Erben geltend machen kann. Schwerpunkte liegen auf kaufrechtlichen Gewährleistungsrechten, Selbstvornahme und den Folgen eines Erbfalls während laufender Gewährleistungsfristen.
Fernsehkauf einer Minderjährigen ohne Einwilligung der Eltern
Die Klausur behandelt den Fernsehkauf einer 17-jährigen Minderjährigen ohne Einwilligung der Eltern. Im Mittelpunkt stehen Probleme zum Vertragsschluss mit Minderjährigen, die Wirksamkeit des Kaufvertrags, das Abstraktionsprinzip und die Saldotheorie. Es ist insbesondere zu prüfen, ob dem Verkäufer Herausgabeansprüche gegen die Minderjährige zustehen und welche Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem nicht voll wirksam abgeschlossenen Vertrag bestehen.
Laptopkauf mit Missverständnissen
Die Klausur befasst sich mit den rechtlichen Problemen rund um einen Laptopkauf, bei dem es zu mehreren Missverständnissen und Stellvertretungsverhältnissen kommt. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur wirksamen Begründung von Kaufverträgen, zur Rechtsgeschäftslehre sowie zur Stellvertretung und zu möglichen Anfechtungen. Es sind zudem AGB-Fragen relevant.
Folgenschweres Missverständnis
Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Sachenrecht und Schuldrecht, bei dem eine Hypothek zur Sicherung eines Darlehens bestellt wurde, dieses jedoch nie ausgezahlt wurde. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Konsequenzen der Abtretung einer nicht bestehenden Forderung (forderungsentkleidete Hypothek), die Möglichkeit des gutgläubigen Forderungserwerbs sowie Ansprüche der Paketbank AG gegen die Sicherungsgeberin und Regressfragen gegenüber der ursprünglichen Bank im Kontext von Organisationsverschulden.
Leasing leicht gemacht?
Die Klausur thematisiert die rechtlichen Risiken, die bei der Verwendung bestehender AGB-Formulare im Zusammenhang mit Leasingverträgen auftreten können, insbesondere im Hinblick auf Gewährleistungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen. Prüfungsgegenstand sind die Wirksamkeit der AGB-Klauseln beim Finanzierungsleasing an Unternehmer und Verbraucher sowie die Auswirkungen der gelebten Einkaufspraxis der L-GmbH. Die Beratung umfasst auch Risikovermeidungsstrategien.
Ein Haus für 2,50??
Die Klausur befasst sich mit Problemen beim Zustandekommen und der Abwicklung von Verträgen im Rahmen von Internetauktionen, insbesondere zu ungewöhnlich niedrigen Kaufpreisen. Es werden verschiedene zivilrechtliche Fragestellungen analysiert, darunter Angebot und Annahme, Geschäftsfähigkeit, Auslegung der Willenserklärungen sowie bereicherungsrechtliche Ansprüche und die Anwendung von AGB.
Ersatzteile im Online-Versandhandel
Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Bereich Online-Versandhandel, bei dem ein Verbraucher Tintenpatronen bestellt und Mängel an einer gelieferten Kartusche sowie Unstimmigkeiten bezüglich der AGB und Gewährleistungsfristen geltend macht. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Angebot und Annahme beim Online-Kauf, zur Einbeziehung von AGB, Sachmängelhaftung und Verjährungsregelungen im Kaufrecht. Aspekte der Produzentenhaftung sollen nur am Rande geprüft werden.
Teure Wohnungsvermittlung?
In dieser Examensklausur geht es um die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit einer Maklerprovision bei der Vermittlung eines kurzfristigen Wohnraummietvertrages unter besonderer Berücksichtigung der Auslegung der Provisionsvereinbarung und relevanter mietrechtlicher Vorschriften. Zusätzlich wird geprüft, ob die Mieterin gegen die Vermieterin einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen aus eigenmächtiger Beauftragung eines Handwerkers wegen eines Defekts hat.
Mit oder ohne Fracht?
Die Klausur behandelt die vertraglichen Bindungen zwischen zwei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften nach Verhandlungen und missverständlich bestätigten Konditionen über Transportdienstleistungen. Im Mittelpunkt stehen das kaufmännische Bestätigungsschreiben sowie die Folgen von Geschäftsführungsfehlern und die Frage, zu welchem Preis der abgeschlossene beziehungsweise bestätigte Vertrag anzunehmen ist.
Haftungsfallen auf dem Weg zum Kommanditisten
Die Klausur behandelt haftungsrechtliche Fragen auf dem Weg zur Kommanditistenstellung in einer neu gegründeten Kommanditgesellschaft (KG). Im Fokus steht die Haftung des als Kommanditisten beabsichtigten B für Verbindlichkeiten aus verschiedenen Zeitpunkten sowie der Einfluss von Eintragung und Bekanntgabe gegenüber Dritten.
Ärger um die Schrottimmobilie
Die Klausur behandelt die Rückabwicklung eines kreditfinanzierten Fondsbeitritts, insbesondere das Verhältnis zwischen Darlehensnehmer, Fonds-Gesellschaft und Bank. Thematisiert werden Widerruf, Täuschung und Rückforderungsansprüche betreffend erbrachte Zahlungen im Kontext eines Immobilienfonds ohne Verkaufsprospekt.
Geschäfte in der Gründungsphase
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Probleme von Geschäften, die in verschiedenen Phasen der GmbH-Gründung geschlossen werden. Im Fokus stehen die Haftung für Verträge der Vorgründungsgesellschaft und Vor-GmbH sowie die Handelndenhaftung gem. § 11 II GmbHG, insbesondere hinsichtlich Ansprüchen aus Kauf- und Mietverträgen. Die Auswirkungen der späteren Handelsregistereintragung auf bestehende Ansprüche werden ebenfalls thematisiert.
Jahrhundertwein
Die Klausur behandelt die typischen Probleme des Versendungskaufs nach der Schuldrechtsreform. Im Mittelpunkt stehen die Fragen zu Gefahrübergang, Schadensersatz und Rückabwicklung beim Untergang der Ware auf dem Transportweg, insbesondere unter Berücksichtigung von § 447 BGB und den Pflichten beim Versendungskauf. Eine Abwandlung thematisiert die Eigenversendung durch den Verkäufer mittels Erfüllungsgehilfen.
Fußball-Fieber
Die Klausur "Fußball-Fieber" behandelt mehrere Fälle aus dem Kaufrecht mit Fokus auf Gewährleistungsansprüche. Thematisiert werden Mängelrechte bei Sachmängeln von Fanartikeln, insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt und Schadensersatz. Die Fälle prüfen klassische Probleme wie mangelhafte Lieferung, Gefahrübergang und Händlerpflichten.
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB) in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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