🚧 Diese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de

Jurafuchs

Julia Pielsticker

4 Klausuren im Portal · Profil-Link vorschlagen

Klausuren

ZjS 2023FortgeschritteneAnfänger:innen

Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Minderung vorprogrammiert?

Im vorliegenden Fall verlangt Anbieter F von der Hobbygärtnerin H die Nachzahlung einbehaltener Entgelte für die Nutzung eines Bildbearbeitungsprogramms, dessen zentrale Funktion über mehrere Monate nicht funktioniert hat. H hatte wegen der Störung einen Teil der monatlichen Zahlungen einbehalten und beruft sich darauf, dass ihr das Programm hierfür weniger wert war. Im Rahmen einer Abwandlung fordert H später die Rückzahlung eines Teils der gezahlten Miete, nachdem sie eine weitere Funktionsstörung entdeckt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Gewährleistungsrecht bei Verträgen über digitale Produkte, Minderungsrechte nach §§ 327ff. BGB und das Zurückbehaltungsrecht bei nicht vertragsgemäßen Leistungen.

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere
ZjS 2023FortgeschritteneAnfänger:innen

Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Ach du grüne Neune!

Rentner V erwirbt bei U einen Mähroboter mit digitaler Steuerung per App, um seinen Rasen zu pflegen. Nach vier Jahren versagt der Mähroboter infolge einer Störung durch einen Hackerangriff, sodass V die Funktion nicht mehr nutzen kann. V fordert von U Rückabwicklung des Kaufvertrags und Rückzahlung des Kaufpreises, nachdem U keine kurzfristige Reparatur gewährleistet. Der Fall beleuchtet zentrale Fragen des Kaufrechts, insbesondere die Mangelhaftigkeit von Waren mit digitalen Elementen und die Voraussetzungen für den Rücktritt vom Vertrag.

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Hausarbeit: Wasserschaden

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Kaufvertrag über einen gebrauchten Wohnwagen zwischen einem belgischen Bauschlosser und einer Wohnwagenhändlerin. Nach der Übergabe zeigt sich, dass das Dach undicht ist, wodurch ein Wasserschaden entsteht. Der Käufer verlangt Nachbesserung, setzt eine Frist und erklärt später den Rücktritt vom Vertrag sowie die Forderung auf Rückzahlung des Kaufpreises und Ersatz der Transportkosten. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen Rücktrittsrechte, Anforderungen an die Fristsetzung zur Nacherfüllung sowie die Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche bei vertraglichen Mängeln.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Motivation ist alles

V kauft bei U ein Fitnessgerät mit zugehöriger App, die Trainingsdaten auswerten soll. Nach Aushändigung des Geräts erhält V den Zugangscode für die App trotz Aufforderung nicht. V will daraufhin vom gesamten Vertrag zurücktreten und verlangt Rückzahlung des Kaufpreises. U verweist auf eine mangelfreie Geräteübergabe und akzeptiert lediglich eine Teilerstattung für die App, zudem fordert er Wertersatz für die erfolgte Nutzung. Der Fall thematisiert vertragsrechtliche Ansprüche bei Verträgen über digitale Produkte, die Rückabwicklung mit Wertersatz sowie die Anwendbarkeit des neuen digitalen Vertragsrechts (§§ 327 ff. BGB).

Rücktritt Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Julia Pielsticker prüfen besonders häufig Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB) (3×), § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG (2×), Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht) (2×), Rücktritt (2×), Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (2×) und Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht) (1×).