Klausuren
8 KlausurenImpfung statt Schlangenöl
Im Mittelpunkt dieser Übungsklausur stehen die Wirksamkeit von Vertretungshandlungen bei Grundstücksgeschäften im Handelsrecht und die Wirksamkeit einer Bürgschaftserklärung. Der Fall behandelt Fragen zur Prokura, zum Handelsregister, zum Grundstückskaufvertrag sowie kaufrechtliche Gewährleistungsrechte und deren Auswirkungen auf eine Bürgschaft. Zudem wird die Wirksamkeit einer Bürgschaftserklärung eines Einzelkaufmanns diskutiert.
* "Nordic-Realty-Tycoon KG
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt gesellschaftsrechtliche und prozessuale Fragestellungen rund um die Kommanditgesellschaft NRT KG, insbesondere die Zulässigkeit einer actio pro socio, Kommanditistenhaftung, Übertragung von Gesellschaftsanteilen sowie Fragen zur Firmenfortführung und Haftungsbeschränkung bei Unternehmensübernahme. Gleichzeitig werden prozessuale Probleme wie Klagehäufung und Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Eintragung ins Handelsregister angesprochen.
Frischer Wind für die Erneuerbaren?
Die Klausur behandelt verschiedene sachenrechtliche Problematiken anhand eines Falles zur Windkraftanlage auf einem Grundstück. Im Fokus stehen insbesondere der gutgläubige Zweiterwerb eines Anwartschaftsrechts, die Abgrenzung von wesentlichen Bestandteilen (§ 94 BGB) und Scheinbestandteilen (§ 95 BGB) sowie das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis mit Bezug zu vertraglichen Schadensersatzansprüchen.
* "Auf der Erde, das Glück der Pferde?
Das Ehepaar F/M kauft ein Grundstück, um darauf Pferdeboxen errichten zu können, basierend auf einer falschen Information über die Baugenehmigung aus dem Verkaufsexposé. Nach notariellem Vertragsschluss und Grundbucheintragung stellt sich heraus, dass die Errichtung von Pferdeboxen tatsächlich nicht genehmigungsfähig ist. F/M treten vom Vertrag zurück und klagen auf Rückzahlung des Kaufpreises, wobei prozessuale Besonderheiten zu beachten sind.
Stadionbesuch mit Hürden - von Wertpapieren und Viren
Drei Fußballfans möchten mit jeweils unterschiedlichen, teils über Dritte und außerhalb des offiziellen Vereinssekundärmarkts erworbenen Tickets das Stadion eines Bundesliga-Vereins betreten. Ihnen wird am Einlass unter Berufung auf ein Veräußerungsverbot aus den Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen die Zutrittsberechtigung verweigert. Die Klausur behandelt unter anderem die Rechtsnatur der Tickets, die Wirksamkeit des Veräußerungsverbots sowie Ansprüche auf Einlass, insbesondere unter Berücksichtigung der Störung der Geschäftsgrundlage.
Rügepflicht und Zinsanspruch
Die Klausur thematisiert zentrale Fragen zur handelsrechtlichen Prüf- und Rügepflicht nach § 377 HGB im Rahmen eines Kaufvertrags über Bodenplatten, wobei auch die Empfangsbedürftigkeit der Rüge und Kaufmannseigenschaft zu prüfen ist. In der Abwandlung wird die Anwendung von § 353 S. 1 HGB auf deliktische Forderungen sowie die Ersatzansprüche nach fehlerhafter Lieferung behandelt.
Von testamentarisch (bedingt) bedachten Kindern und Enkelkindern
Die dreistündige Fortgeschrittenenklausur behandelt die Wirksamkeit und Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments, insbesondere die bedingte Erbeinsetzung von Kindern und Enkelkindern, Pflichtteils(straf)klauseln sowie Fragen zu Ersatzerben. Zusätzlich wird die Vererbbarkeit von Online-Konten thematisiert. Die Klausur enthält komplexe erbrechtliche Fragestellungen mit Bezügen zu materiellen Bedingungen für den Erhalt des Erbes.
Nur Ärger mit den Mietern und Behörden
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt bereicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Mietzahlungen an den Vermieter durch die Agentur für Arbeit nach SGB II. Im zweiten Teil steht die Rückabwicklung nicht geschuldeter Schönheitsreparaturen und der Umfang des Bereicherungsanspruchs einschließlich Verjährung im Fokus. Die Fallkonstellation legt einen Schwerpunkt auf die Kondiktionsarten und ihre Abgrenzung im Mehrpersonenverhältnis.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Jannes Drechsler prüfen besonders häufig Grundlagen des Kaufvertrags (3×), AGB (1×), Allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB) (1×), Bereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis (1×), Bürgschaft, §§ 765ff. BGB (1×), Der Handelskauf (§§ 373ff. HGB) (1×), Die Leistungskondiktion (1×) und Geschäftsfähigkeit (1×).