Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
§ 280 Abs. 1 BGB regelt den Schadensersatz wegen Pflichtverletzung im Schuldverhältnis und bildet die Basis des Leistungsstörungsrechts. Erfasst werden Ansprüche wegen Verletzung von Leistungs- und Schutzpflichten (§ 241 BGB) bei eigenem Verschulden, etwa durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit (§ 276 BGB). Examensklassiker: Abgrenzung Primär-/Sekundärpflichten, Pflichtverletzungsvoraussetzungen, Verschuldensmaßstab, sowie Sonderregelungen wie gesetzliche Haftungsbeschränkungen (§§ 521, 599 BGB).
Klausuren zum Thema
„Der Berg ruft!“
Die Klausur „Der Berg ruft!“ ist eine zivilrechtliche Übungsklausur aus dem JA Heft. Der Sachverhalt ist praxisnah gestaltet und verlangt die Prüfung verschiedener schuldrechtlicher Fragen im Zusammenhang mit einem Bergabenteuer. Die Kandidaten müssen unter anderem mögliche Ansprüche aus einem Kaufvertrag sowie grundsätzliche Aspekte des Leistungsstörungsrechts erörtern.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT – Von Kunstliebhabern und erschöpften Studenten
In dieser Fortgeschrittenenklausur werden klassische Probleme des Schuldrechts AT anhand der Geschichte von Kunstliebhabern und erschöpften Studenten geprüft. Im Mittelpunkt steht das Zustandekommen und die Störung von Schuldverhältnissen, insbesondere Fragen zur Unmöglichkeit der Leistung und etwaigen Sekundäransprüchen.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Digitale Produkte – Cloudspeicher mit zusätzlicher „Serviceleistung“
Die Klausur behandelt einen Fall zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte, wobei es unter anderem um die rechtliche Einordnung und die Besonderheiten beim Angebot von Cloudspeicher mit zusätzlicher Serviceleistung geht. Es werden Fragen zu Leistungsstörungen und den daraus resultierenden Ansprüchen angesprochen.
Anfängerklausur im Schuldrecht: Zur falschen Zeit am falschen Ort
Die Anfängerklausur im Schuldrecht behandelt grundlegende Probleme rund um das Leistungsstörungsrecht, insbesondere Fragen zu Unmöglichkeit, Rücktritt und Schadensersatzansprüchen. Der Fall ist für Studierende im Grundstudium konzipiert und legt einen Schwerpunkt auf systematisches Arbeiten im Allgemeinen Schuldrecht.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Chatbots auf Shoppingtour
Die Klausur thematisiert zivilrechtliche Fragestellungen rund um den Einsatz von Chatbots beim Online-Shopping. Im Mittelpunkt stehen das Zustandekommen von Verträgen durch digitale Kommunikation sowie vertiefte prüfungsrelevante Aspekte zur Stellvertretung und Verwendung von AGB. Die Fallgestaltung greift zudem aktuelle Änderungen zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte auf.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Allgemeines Schuldrecht – Saubere Sache?
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den Haftungsausschluss in Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die verschiedenen Arten des Schadensrechts, insbesondere die Ersatzfähigkeit psychisch vermittelter Schäden sowie das Mitverschulden. Zudem ist das exakte Herauserarbeiten der bestehenden Pflichten eines Erfüllungsgehilfen besonders wichtig. Kandidat:innen müssen sich mit der Vertragsgestaltung und den möglichen Ausschlussklauseln auseinandersetzen und die Voraussetzungen sowie Folgen von Schadensersatzansprüchen analysieren. Ein weiterer Fokus liegt auf der rechtlichen Zuordnung und Prüfung der Pflichten im Schuldverhältnis.
Anfängerhausarbeit: Energiewende im Privathaushalt
Die Hausarbeit befasst sich mit zivilrechtlichen Problemen rund um die Umsetzung der Energiewende im Privathaushalt. Thematisiert werden unter anderem zivilrechtliche Vertragstypen und Leistungsstörungen in diesem Kontext.
„Der Fasan im Exam´“
Die Klausur befasst sich mit einer Konstellation aus dem Schuldrecht und Deliktsrecht. Behandelt werden insbesondere Ansprüche wegen Beschädigung eines Fasans und die haftungsrechtlichen Konsequenzen. Der Fall ist auf Examensniveau ausgelegt.
„Verkleinertes Hochzeitsfest“
Sachverhalt: Ein vermieteter Saal für ein Hochzeitsfest kann wegen Verzögerungen bei Renovierungsarbeiten nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Die Brautleute mieten einen kleineren Ersatz-Saal und verlangen vom Vermieter Schadensersatz für Porto- und Druckkosten zur Gästeausladung, entgangene Hochzeitsgeschenke und immateriellen Ausgleich. Ferner wird gefragt, ob der Vermieter bei vertraglicher Vereinbarung über den Renovierungszeitpunkt beim Bauunternehmer Regress nehmen kann.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Bau auf zwangsversteigertem Grundstück
Die Klausur befasst sich mit der sachenrechtlichen Problematik eines Bauvorhabens auf einem zwangsversteigerten Grundstück. Schwerpunktmäßig sind der Erwerb des Eigentums an Grundstücken sowie Folgeprobleme beim Eingriff Dritter unter wechselnden Eigentumsverhältnissen und die Zuordnung von Ansprüchen zu prüfen. Thematisiert werden insbesondere dogmatische Fragen aus dem Sachenrecht und Berührungspunkte zum Bereicherungsrecht.
Fleisch oder Nicht-Fleisch – Das ist hier die Frage!
Beyza fordert von der Restaurantbetreiberin Uljana die Rückzahlung eines Teils des gezahlten Rechnungsbetrags sowie die irrtümlich zu viel entrichteten 15 € Trinkgeld, nachdem sie und ihr Freund im Lokal Speisen erhielten, die nicht wie erwartet waren. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob für ein als 'Wiener Schnitzel' angebotenes veganes Gericht und einen ersatzweise angenommenen Salatteller der jeweilige Preis verlangt werden darf. Gegenstand der Prüfung sind zivilrechtliche Ansprüche aus dem BGB im Zusammenhang mit Leistungsstörungen beim Kaufvertrag sowie das Bereicherungsrecht im Hinblick auf das versehentlich gezahlte Trinkgeld. Es gilt zu klären, ob und in welchem Umfang Rückzahlungsansprüche bestehen.
Fortgeschrittenenklausur im Immobiliarsachenrecht: Rösterei, Ruin, Regress
A gründet die „R - Rösterei GmbH“ und stellt zur Sicherung eines Darlehens für die GmbH ein geerbtes Gartengrundstück als Sicherheit zur Verfügung, wobei zunächst zivilrechtliche Fragen zum Eigentumserwerb und zur Bestellung einer Grundschuld geklärt werden müssen. Nachdem die GmbH in Zahlungsschwierigkeiten gerät, fordert die K-Bank die Verwertung der Grundschuld und droht mit Zwangsversteigerung, worauf A das Grundstück verkauft und den Erlös zur Begleichung der Schuld nutzt. Im zweiten Teil streiten A und K über die Abtretung der Darlehensforderung nach der Zahlung und die Konsequenzen einer fehlenden Tilgungsbestimmung. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Immobiliarsachenrecht, insbesondere Eigentumserwerb vom Erben, Sicherungsgrundschuld, sowie Regresse im Insolvenzverfahren und Schadensersatzansprüche wegen Verzug.
Fortgeschrittenenhausarbeit – Zivilrecht: Saldotheorie im Dreieck
Die Hausarbeit behandelt die Anwendung der Saldotheorie im bereicherungsrechtlichen Dreipersonenverhältnis. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Bereicherungsansprüche bei mehrgliedrigen Leistungsbeziehungen korrekt erfasst und ausgeglichen werden. Thematisiert werden auch grundlegende Strukturen des Bereicherungsrechts und typische Klausurprobleme.
ZR-Examensklausur zum Schuldrecht AT und Werkvertragsrecht
Es handelt sich um eine Übungsklausur zum Schuldrecht AT und zum Werkvertragsrecht, die typische Probleme aus dem Bereich der Leistungsstörungsrechte und dem Werkvertragsrecht behandelt. Die Klausur enthält einen Sachverhalt zur eigenständigen Bearbeitung. Der Fokus liegt auf grundlegenden Anspruchsgrundlagen und Störungsfällen im Werkvertrag.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Allgemeines Schuldrecht – Versendet, vernichtet, verantwortlich?
Die Klausur thematisiert Grundzüge des allgemeinen Schuldrechts, insbesondere das Leistungsstörungsrecht bei Unmöglichkeit sowie die Zuweisung von Verantwortlichkeit beim Versendungskauf und dem Übergang von Gefahren. Es werden Anspruchsgrundlagen und Folgeansprüche aufgrund vereitelter Lieferungen und Schadenseintritten nach Versendung abgeprüft.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter – Ärger im Fitnessstudio
Die Klausur behandelt den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter am Beispiel eines Streitfalls im Fitnessstudio. Schwerpunkt ist die Haftung des Schuldners gegenüber einem Dritten bei einer Leistungsstörung sowie die Einbindung des Dreipersonenverhältnisses im Schuldrecht. Zu prüfen sind die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Schutzwirkung im typischen Examen-Niveau.
Pay, Consent, Regret – Wenn dich die Cloud im Regen stehen lässt
Im Fall geht es um einen Vertrag zwischen einer Studentin und einem Anbieter von Cloud-Dienstleistungen ('TwoDrive'), bei dem das Entgelt von einer datenschutzrechtlichen Einwilligung abhängt. Es werden Probleme der Vertragsbindung, der Stellvertretung im Online-Kontext und das Leistungsstörungsrecht bei digitalen Produkten sowie die Möglichkeit der Kündigung und Zahlungsansprüche behandelt. Zudem werden innerbetriebliche Schadensersatzansprüche zwischen dem Anbieter und einem Support-Mitarbeiter thematisiert.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schuldrecht – Die Leiden der literarisch Tätigen
Die Klausur hat ihren Schwerpunkt auf der vertraglichen Schutzwirkung für Dritte sowie der Prüfung des § 106 UrhG als Verbotsgesetz und der Betrachtung des Plagiats als Sachmangel im Rahmen einer Beschaffenheitsvereinbarung. Wesentliche Themen sind dabei die rechtliche Einordnung von Plagiarismus, insbesondere hinsichtlich Plagiatsfreiheit als Eigenschaft und entsprechende Authentizitätsvereinbarungen. Außerdem wird die Pflicht zur Plagiatsprüfung sowie mögliche Folgeprobleme bei deren Unterlassung, unter anderem im Zusammenhang mit § 275 BGB, thematisiert. Insgesamt stehen die Abgrenzung der Rechte und Pflichten zwischen den Beteiligten sowie der Umgang mit plagiierten Werken im Mittelpunkt.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Haftungsrisiken eines Steuerberaters
Die Klausur thematisiert die zivilrechtlichen Haftungsrisiken eines Steuerberaters im Rahmen eines Dienstvertrags. Im Mittelpunkt stehen vertragliche und deliktische Ansprüche auf Schadensersatz sowie die Abgrenzung von Pflichtverletzungen und deren Rechtsfolgen. Der Schwerpunkt liegt auf der Anwendung von § 280 BGB und Spezialproblemen der Berufshaftung.
Fortgeschrittenenklausur: Wertpapier, Werkstatt und Weed
R, ein Investmentbanker, übernimmt für seinen Freund C die Anlage dessen Vermögens und tätigt dabei verschiedene Investitionen, die zu einer Schadensersatzforderung führen. Parallel bringt R sein Rennrad zur Wartung in die Werkstatt der S-GmbH & Co. KG, wo es zu einem Montagefehler kommt und Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen bei der Stellvertretung im Handelsrecht, der Abgrenzung von Schadensersatz neben und statt der Leistung sowie der Haftung bei Gefälligkeiten. Darüber hinaus erwirbt R eine vermietete Immobilie, wobei eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrags aufgrund des Cannabisanbaus des Mieters und des Einzugs seiner Lebensgefährtin zu prüfen ist.
Fortgeschrittenenübungsklausur: „MoPeG in 3D“
Im Mittelpunkt dieses Falls steht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die von zwei Freunden gegründet wurde und gebrauchtes IT-Zubehör vertreibt. Ein Kunde erwirbt von einem der Gesellschafter einen gebrauchten 3D-Drucker, der sich nach dem Kauf aufgrund defekter Software als funktionsuntüchtig erweist. Der Käufer verlangt von einem der Gesellschafter Schadensersatz in Form der Lieferung eines gleichwertigen, funktionierenden Geräts. Der Fall behandelt zentrale Rechtsfragen zur Vertretung und Haftung in der GbR nach dem MoPeG sowie zur Sachmängelgewährleistung bei Waren mit digitalen Elementen.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Regress in der Waschanlage
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des kaufrechtlichen Regresses im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen in einer Waschanlagen-Konstellation. Schwerpunkt bildet der Unternehmerregress nach §§ 445a, 445b BGB, insbesondere im Zusammenspiel mit Sachmangelhaftung und kaufrechtlichen Sekundäransprüchen. Ergänzend werden typische Problemfelder des Leistungsstörungsrechts und der Gliederung des Regresses angesprochen.
Zwischenprüfungsklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT und Deliktsrecht – Verhängnisvolle Unfallserie
Die Zwischenprüfungsklausur behandelt zentrale Probleme des Schuldrechts AT sowie des Deliktsrechts anhand eines komplexen Unfallgeschehens. Schwerpunktmäßig werden die Entstehung von Schuldverhältnissen, der allgemeine Schadensersatzanspruch und die deliktische Haftung geprüft. Darüber hinaus werden Grundzüge der Gefährdungshaftung nach StVG und Fragen der Schadenszurechnung angesprochen.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Von Casanova zu casa nueva?
Der Vermieter V hat das Mietverhältnis mit seinem Mieter M wegen Zahlungsrückständen sowohl fristlos als auch ordentlich gekündigt und eine Räumungsklage eingereicht, nachdem M mehrere Monatsmieten nicht gezahlt hat. M wohnt in einer günstigen Wohnung nahe seiner Ausbildungsstätte und macht geltend, er sei auf diese angewiesen, da vergleichbare Wohnungen nicht verfügbar sind. Die rechtlichen Schwerpunkte betreffen die Wirksamkeit der Kündigungen, die Voraussetzungen für eine Räumung und mögliche Zahlungsansprüche des Vermieters. Zusätzlich verlangt M vom Vermieter eine Erstattung für durchgeführte Schönheitsreparaturen, wobei zu klären ist, ob ihm hierfür Ansprüche zustehen.
ZR-Examensklausur zum Schuldrecht
Die Klausur behandelt zentrale Probleme des Schuldrechts mit Sachverhalt und typischen Prüfungsfragen. Schwerpunkt sind Anspruchsgrundlagen, Leistungsstörungen sowie das kaufvertragliche Mängelrecht. Geeignet zur Examensvorbereitung.
ZR-Fortgeschrittenenklausur zur Haftung im Straßenverkehr und unerlaubten Untervermietung
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung im Straßenverkehr sowie die rechtlichen Konsequenzen einer unerlaubten Untervermietung im Mietverhältnis. Im Mittelpunkt stehen Schadensersatzansprüche aus Deliktsrecht sowie mietrechtliche Fragestellungen zur Vertragsverletzung durch eine nicht genehmigte Untervermietung.
ZR-Anfängerklausur zum Allgemeinen Schuldrecht
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Allgemeinen Schuldrechts, die typischerweise im Anfangssemester des Zivilrechts auftauchen. Behandelt werden insbesondere Anspruchsgrundlagen, Leistungsstörungen und mögliche Sekundärrechte.
Kleingedrucktes
Die Klausur behandelt zentrale mietrechtliche Fragen rund um Schönheitsreparaturen bei Gewerberaummietverträgen und setzt sich mit der Wirksamkeit und Auslegung typischer Vertragsklauseln auseinander. Thematisiert werden insbesondere die Rolle von AGB im Mietrecht sowie Ansprüche aus dem allgemeinen Schuldrecht auf Renovierungsvorschuss und Schadensersatz. Es werden klassische Problemkonstellationen aus der aktuellen Rechtsprechung aufgegriffen.
Zu breit für die Waschstraße?
Die Klausur befasst sich mit den zivilrechtlichen Grundlagen zur Haftung bei Beschädigung eines zu breiten Fahrzeugs in einer Waschstraße. Schwerpunkte sind das Zustandekommen und die Wirksamkeit vertraglicher Beziehungen, insbesondere unter Einbeziehung von AGB und Stellvertretung, sowie die Haftung wegen Nebenpflichtverletzung und deliktischen Anspruchsgrundlagen bei Eigentumsverletzungen.
Die Tücken der Selbstbedienung
Die Klausur behandelt im ersten Teil stellvertretungsrechtliche Fragen beim Abschluss eines Darlehensvertrages zwischen zwei GmbHs, insbesondere die Problematik des Insichgeschäfts und des Missbrauchs der Vertretungsmacht sowie die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung im Dreipersonenverhältnis. Im zweiten Teil werden Ansprüche auf Schadensersatz in Zusammenhang mit nicht gezahltem Benzin an einer Selbstbedienungstankstelle geprüft und inzident Fragen des Eigentumserwerbs behandelt.
Die Büste des Bayreuther Bäckers
In diesem Übungsfall geht es um den Verkauf einer Holzbüste zwischen einem Bäckermeister und einem Musiker. Mittelpunkt sind Fragen zum Versendungskauf, zur Gefahrtragung sowie zur möglichen Drittschadensliquidation. Die Klausur prüft insbesondere den Unternehmerbegriff und verweist auf schuldrechtliche Grundlagen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Vertrags- und Deliktsrecht und Zivilprozessrecht – „Bitte nicht den Stecker ziehen!“
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen aus dem Vertrags- und Deliktsrecht, insbesondere im Bereich der Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB sowie das Zusammenspiel mit vertraglichen Ansprüchen. Flankierend werden civilprozessuale Probleme wie die Feststellungsklage und die Prozessführungsbefugnis abgeprüft. Die Prüfung erfolgt im Stil des 2. Staatsexamens.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Streit um einen Wiederkauf
Die Examensklausur behandelt einen zivilrechtlichen Streit um einen Wiederkauf. Schwerpunkte liegen auf den Rechtsgrundlagen des Kaufvertrags, dem gesetzlichen Vorkaufsrecht und Fragen der Auslegung sowie Wirksamkeit von Willenserklärungen. Es werden zudem Fragen zur Form und zum Zustandekommen entsprechender Vereinbarungen thematisiert.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Arbeitsrecht – Urteil
Die Klausur ist als zivilrechtliche Assessorexamensklausur im Arbeitsrecht konzipiert und verlangt die Bearbeitung einer Urteilsklausur. Schwerpunkt sind die arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis sowie prozessuale Besonderheiten des Arbeitsgerichtsverfahrens. Die Bearbeitung bietet Gelegenheit, vertiefte Kenntnisse in der arbeitsrechtlichen Klausurtechnik zu zeigen.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Ein Oldtimer und zwei Todesfälle
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen aus dem Bereich des Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen sowie erbrechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit einem Unfall unter Beteiligung eines Oldtimers und zwei Todesfällen. Es werden außerdem deliktsrechtliche und haftungsrechtliche Aspekte geprüft. Geeignet ist sie insbesondere für Studienanfänger:innen.
Eine Eigenbedarfskündigung mit Folgen
Die Klausur behandelt die Folgen einer aufgrund behaupteten Eigenbedarfs ausgesprochenen Kündigung im Wohnungsmietrecht. Streitpunkt ist die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage auf Zahlung von Schadensersatz, insbesondere für Umzugskosten, entgangene Untermiete und erhöhte Mietkosten, sowie eine Klage auf zukünftige Leistung und eine Hilfsfeststellungsklage. Ferner werden miet- und prozessrechtliche Fragestellungen, etwa die Verfahrensart und die Voraussetzungen von Schadensersatzansprüchen, erläutert.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Kaufrecht, Leistungsstörungsrecht und Handelsrecht
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Kaufrechts, insbesondere zu Sachmängeln und deren Rechtsfolgen, sowie das Leistungsstörungsrecht, etwa Unmöglichkeit und Rücktritt. Außerdem werden handelsrechtliche Besonderheiten des Handelskaufs beleuchtet. Die Aufgaben orientieren sich an einer originalen Referendarsexamensprüfung.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT – Chaos in der Waschanlage
Die Klausur behandelt Grundfragen des Schuldrechts AT anhand eines Falles rund um eine Waschanlage. Im Mittelpunkt stehen die Entstehung von Schuldverhältnissen, Probleme der Leistungsstörungen – insbesondere Unmöglichkeit und Schadensersatzansprüche – sowie typische Anfängerprobleme in diesem Themenkreis.
Fortgeschrittenenklausur: „Drei Kartoffelbestellungen“
In diesem Fall bestellt der Gastwirt G für sein Restaurant Kartoffeln bei den Landwirten S, X und Y. Es kommt zu einem komplexen Zusammenspiel von Lieferungen, Missverständnissen und Eigentumsübertragungen, wobei teilweise fremde Kartoffeln weitergegeben oder gestohlen werden. Zentral ist die Frage nach bereicherungsrechtlichen Ansprüchen im Verhältnis zwischen S, G, X und Y. Schwerpunkte der Prüfung liegen auf Leistungsverhältnissen, Leistungs- und Nichtleistungskondiktion sowie der Verknüpfung von Bereicherungsrecht mit allgemeinen schuld-, sachen- und bereicherungsrechtlichen Grundsätzen.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT und Kaufrecht – Espresso and everything else
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen aus dem Allgemeinen Schuldrecht und dem Kaufrecht, insbesondere zum Zustandekommen von Schuldverhältnissen und zur Anwendung des Leistungsstörungsrechts. Neben den Grundlagen des Kaufvertrags werden auch Aspekte der Unmöglichkeit und Schadensersatzansprüche geprüft. Geeignet für Referendare im Assessorexamen.
'Leben Mieter sorgenlos?' – Die digitale Miete und ihre Tücken
Der Student S mietet ein Smartphone vom Händler H und stellt nach kurzer Zeit eine schnelle Entladung und eine verminderte Akkuleistung fest, die auf einen bereits bei Kauf vorhandenen Softwarefehler zurückzuführen ist. S verlangt von H verschiedene Ansprüche im Zusammenhang mit den Mängeln und den daraus resultierenden Mehrkosten. Zusätzlich stellt sich die Frage, ob S die ihm entstandenen Rechtsverfolgungskosten von H ersetzt verlangen kann.
Klausur Sachenrecht: „Zwischen Forderung und Eigentum: Die Anwendbarkeit von allgemeinem Schadensersatzrecht auf dingliche Ansprüche“
Im Mittelpunkt des Falls steht die Eigentumsübertragung und die Besitzlage einer Armbanduhr, die von A an B verliehen, von B an C verkauft und schließlich von C weiterveräußert werden sollte. Es geht um Ansprüche aus unerlaubter Weitergabe und verzögerter Herausgabe, insbesondere Schadensersatzforderungen zwischen den Beteiligten. Zusätzlich geraten dingliche Ansprüche und deren Durchsetzbarkeit nach §§ 985, 1004 BGB in den Fokus, wobei die Anwendbarkeit des allgemeinen Schadensersatzrechts auf vindikatorische und actio negatoria Ansprüche zu prüfen ist. Ein zweiter Teil des Falls beleuchtet nachbarschaftsrechtliche Probleme durch Wurzelschäden auf dem Grundstück der C.
Ein aufregender Start in den Tag
Der Fall behandelt die zivilrechtliche Haftung nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden und Schmerzensgeldanspruch. Der Schwerpunkt liegt auf der Beweiswürdigung und den daraus folgenden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Die Klausur richtet sich an Fortgeschrittene und das Referendariat.
Fortgeschrittenenklausur: Streit um ein Grundstück
In diesem Fall streiten mehrere Beteiligte um Rechte an einem Grundstück, das aufgrund eines Fehlers des Grundbuchamts zunächst einer nichtberechtigten Person (E) zugeschrieben wurde. Nach Abschluss eines notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrags zu einem zu niedrig angegebenen Preis tritt der Käufer (K) seine Ansprüche an einen Dritten (D) ab. Im weiteren Verlauf werden die echten Eigentumsverhältnisse aufgedeckt, und der ursprüngliche Eigentümer (U) wird wieder ins Grundbuch eingetragen und nimmt wertsteigernde Baumaßnahmen vor. Die Fallfragen betreffen vor allem Ansprüche des D gegen verschiedene Beteiligte sowie prozessuale Besonderheiten, insbesondere im Zusammenhang mit der Vormerkung, Abtretung von Ansprüchen und der Rolle von Rechtsanwälten im Zivilprozess.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Gesellschaftsrecht und allgemeines Leistungsstörungsrecht – Rechtsanwälte und Haftungsfallen
Die Klausur behandelt zentrale Problemstellungen im Gesellschaftsrecht, insbesondere zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie zur Anwaltshaftung. Daneben werden typischen Haftungsfallen und Fragen des allgemeinen Leistungsstörungsrechts, insbesondere zum Schadensersatz, geprüft. Sie eignet sich zur Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Autonomiegefahren
Die Klausur thematisiert zivilrechtliche Haftungsfragen rund um den Einsatz von KI-Systemen. Im Mittelpunkt stehen die Sorgfaltsmaßstäbe bei unternehmerischen Entscheidungen und die Abwägung von Informationsbeschaffungskosten zum erwarteten Informationswert. Weiterhin wird die Systematik des § 278 BGB sowie die Zurechnung von Pflichtverletzungen eines KI-Systems diskutiert und eine Analogie zu § 278 BGB geprüft. Ebenso werden die Pflichten eines Geschäftsführers bei der Delegation von Aufgaben und beim Einsatz technischer Systeme betrachtet.
Partynacht mit Folgen
Die Klausur behandelt schuldrechtliche Fragestellungen vor dem Hintergrund von Ereignissen nach einer Partynacht. Behandelt werden typische Problemstellungen des Schuldrechts, insbesondere aus dem Bereich des Leistungsstörungsrechts.
Wie gewonnen, so zerronnen? – Ein Losgewinn mit Folgen
In der ZR-Anfängerhausarbeit zum BGB AT/Schuldrecht wird anhand eines Sachverhalts um einen minderjährigen Losgewinner ein zivilrechtliches Problem mit Schwerpunkt auf Rechtsgeschäftslehre, Geschäftsfähigkeit, Abgabe/Zugang, Auslegung, Anfechtung sowie Schadensersatz bei Rückgabe einer geliehenen Sache geprüft. Insbesondere wird das Minderjährigenrecht im Zusammenhang mit einer vereinbarten Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt beleuchtet.
Fitnessstudios zwischen Corona- und Energiekrise
In dieser Anfängerklausur zum Leistungsstörungsrecht werden zwei Fallkonstellationen rund um Fitnessstudioverträge behandelt: Zunächst geht es um Beitragspflichten während pandemiebedingter Schließungen und die Frage einer Rückzahlung, anschließend um die Anpassung von Mitgliedsbeiträgen infolge der Energiekrise. Die Aufgaben erfordern den Umgang mit Unmöglichkeit, Rücktritt, Störung der Geschäftsgrundlage und Vertragsmodifikationen.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Mietrecht, Widerruf, Werklieferungsvertrag und Allgemeines Schuldrecht
Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen zum Mietrecht, zum Widerruf im Verbraucherrecht sowie zur Abgrenzung und Charakterisierung des Werklieferungsvertrags. Es werden typische Aspekte des allgemeinen Schuldrechts samt deren Anwendung in Anfängerfällen geprüft. Die Aufgabenstellung dient der Einführung in die wesentlichen Strukturen dieser zivilrechtlichen Teilgebiete.
* "Der unliebsame Patient
Im Fall geht es um die zivilrechtlichen Ansprüche eines Zahnarztes gegen einen Patienten, der einen Behandlungstermin unentschuldigt nicht wahrnimmt. Es werden insbesondere Fragen zum Zustandekommen, zur Bindung und zu den Rechtsfolgen des zivilrechtlichen Behandlungsvertrags sowie zu prozessualen Änderungen der Klageforderung und zur Pfändbarkeit von Sonderzahlungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung behandelt.
Examensübungsklausur: Digitales Allerlei
In diesem Fall kauft D über die von der N-AG betriebene Online-Plattform Nozama verschiedene Artikel bei der L-GmbH, darunter Bademäntel, von deren überhöhtem Preis er erst später erfährt. Dabei erfährt D, dass das Angebot der L-GmbH vorrangig angezeigt wurde, weil diese für eine bevorzugte Platzierung gezahlt hatte und die N-AG als Betreiberin durch Vermittlungsprovisionen profitiert. D beschäftigt sich daraufhin mit Rücktritts- und Widerrufsrechten sowie möglichen Ansprüchen wegen mangelnder Preistransparenz und Informationspflichtverletzungen der N-AG. Zugleich erklärt die L-GmbH die Anfechtung eines weiteren Kaufvertrags unter Berufung auf einen Preisirrtum und verweist auf die AGB der Plattform. Es stehen Fragen zu Vertragsschluss, Widerruf, Informationspflichten bei Online-Marktplätzen sowie zur Anfechtung von Willenserklärungen und deren AGB-rechtlicher Bewertung im Zentrum.
Kein Hochzeitsglück im Corona-Arbeitsleben
Im Fall begehrt eine Arbeitnehmerin Schadensersatz vom Arbeitgeber, nachdem sie durch eine coronabedingte Quarantäne ihre geplante Hochzeit und Feier absagen musste. Geprüft werden Ansprüche gegen den Arbeitgeber auf Ersatz von Stornokosten und weiteren Auslagen im Zusammenhang mit dem pandemiebedingten Arbeitsalltag. Deliktische Ansprüche sind ausgeschlossen, der Fokus liegt auf vertraglichen und sonstigen Anspruchsgrundlagen im Arbeits- und Schadensrecht.
Ein Wochenende in der Pfalz
Der Fall behandelt die Gebrauchsüberlassung eines Fahrzeugs durch ein Au-Pair-Mädchen, die Weitergabe des Fahrzeugs an einen Dritten, die Unterscheidung zwischen Miete und Leihe sowie Fragen des Schadensersatzes und der Pfändung beziehungsweise Verrechnung von Arbeitslohn bzw. Taschengeld. Im Mittelpunkt steht die Anspruchsprüfung bezüglich einer Kürzung des vertraglich vereinbarten Taschengelds.
Anfängerklausur: Ein E-Bike mit lauter Mängeln
Kerstin (K) kauft für ihre neu gegründete Lieferdiensttätigkeit ein E-Bike bei Hersteller Vincent (V). Nach dem Kauf treten mehrere Sachmängel auf: Zunächst ist das Rad durch fehlerhafte Montage nicht nutzbar, später blättert die Lackierung ab, weil minderwertige Farbe verwendet wurde. K verlangt von V u.a. die Abholung und Reparatur des Fahrrads, sowie Ersatz für entgangenen Gewinn und Schadensersatz für die Mängelbeseitigungskosten. Im Mittelpunkt stehen Fragestellungen zum Ort und Umfang der Nacherfüllung sowie Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden gemäß Kaufrecht.
Der Traumprinz auf Reisen
Die ZR-Fortgeschrittenenhausarbeit behandelt Verbraucherverträge sowie das Leistungsstörungsrecht im zivilrechtlichen Kontext. Thematisiert werden insbesondere Fragen rund um Vertragsverhältnisse zwischen Verbrauchern und Unternehmern sowie typische Leistungsstörungen. Der Bezug zum Reisevertrag wird im Untertitel angedeutet.
Einmal Corporate-Influencerin, immer Corporate-Influencerin
Die Klausur behandelt das Rechtsverhältnis zwischen einer Arbeitgeberin und einer als Corporate-Influencerin tätigen Arbeitnehmerin, insbesondere hinsichtlich Weisungen und Kündigung. Im zweiten Teil steht der neue Mangelbegriff des § 434 BGB im Fokus, wobei insbesondere Äußerungen der Corporate-Influencerin im Zusammenhang mit dem Produkt bewertet werden.
Der verlorengegangene Einspruch
Die Hausarbeit thematisiert die Erfüllung und Rückabwicklung eines Kaufvertrags bei Nutzung von Online-Zahlungsdiensten sowie die Haftung des Anwalts im Zusammenhang mit zivilprozessualen Fehlern (z.B. versäumter Einspruch gegen Versäumnisurteil, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand). Diskutiert werden auch materiell-rechtliche Aspekte wie Abgrenzung Vertrag/Gefälligkeit, haftungsbeschränkende Klauseln, Verbotsgesetz (§ 134 BGB), Verschuldenszurechnung (§ 278 BGB) und Sekundäransprüche.
Kräfte des Bösen
Die Klausur behandelt verschiedene arbeitsrechtliche Problemstellungen im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Folgen einer nicht wahrheitsgemäßen Antwort auf unzulässige Fragen des Arbeitgebers, Mobbing am Arbeitsplatz und daraus resultierende Schadensersatzansprüche sowie der besondere Kündigungsschutz und die Wirkung von Grundrechten im Arbeitsverhältnis.
Der Parkplatzfall
Der Fall betrifft das Überschreiten der Parkhöchstdauer auf einem privaten Parkplatz und die Frage, ob daraus Ansprüche der Parkplatz-GmbH gegen den Fahrzeughalter sowie dessen Ehefrau als Fahrerin entstehen. Zu prüfen sind insbesondere die Wirksamkeit von Vertragsstrafe-AGB, die Haftung des Halters für Parkverstöße anderer, Auskunftsansprüche, und prozessuale Beweisfragen.
Gartendesaster einer GmbH
Die Klausur behandelt Gewährleistungsansprüche im Zusammenhang mit der Neugestaltung von Gartenanlagen durch eine GmbH, die durch handelsrechtliche Vorschriften – insbesondere die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit – modifiziert werden. Es werden Rücktritt, Schadensersatz und die Haftungsausfüllende Kausalität sowie die Kaufmannseigenschaft diskutiert. Im dritten Teil sind prozessuale Probleme wie Gerichtsstandsvereinbarungen Gegenstand.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT - Die gescheiterte Hochzeit
In der Klausur geht es um die zivilrechtliche Behandlung der gescheiterten Planung einer Hochzeitsfeier im Schuldrecht AT. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob der Hochzeitstermin als absolutes Fixgeschäft eine Unmöglichkeit im Rechtssinne begründet. Zudem wird die Verantwortlichkeit bezüglich der Planung einer Feier während der Corona-Pandemie sowie eine mögliche Risikoübernahme der Parteien thematisiert. Schließlich wird die Möglichkeit eines Teilrücktritts aus dem Vertrag und die entsprechenden Rechtsfolgen geprüft.
Anfängerhausarbeit – Zivilrecht: Das smarte Bewässerungssystem
In der Klausur werden insbesondere die deliktsrechtliche Schutzfähigkeit von Daten und die Frage nach einem Recht am eigenen Datenbestand als sonstiges Recht untersucht. Ein Schwerpunkt liegt auch auf der näheren Bestimmung des Begriffs der „Funktionen“ im Sinne des § 475a II 1 BGB im Zusammenhang mit smarten Bewässerungssystemen. Darüber hinaus wird behandelt, inwiefern die Auslegung des Vertragsgegenstands die Steuerbarkeit der Anlage per App sowie eventuell bestehende Mängel betrifft. Insgesamt geht es um zivilrechtliche Fragestellungen bezüglich moderner Technik im Verbraucheralltag.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Nebenpflichtverletzungen - Datenklau im Handyshop
Die Klausur behandelt im Schwerpunkt den immateriellen Schaden aufgrund einer Persönlichkeitsrechtsverletzung sowie die Einbeziehung und den Prüfungsumfang von Grundrechten in die Interessen- und Güterabwägung, insbesondere das Erkennen und Anwenden von § 826 BGB. Zudem geht es um die Herleitung der Grundsätze eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, wobei die Leistungs- und Gläubigernähe sowie die Rolle des Erfüllungsgehilfen analysiert werden. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Wahrung des Persönlichkeitsrechts beziehungsweise der Vertraulichkeit als Nebenpflicht und deren Zumutbarkeitsgrenze. Thematisiert wird der Datenklau im Kontext eines Handyshops und die zivilrechtlichen Nebenpflichtverletzungen.
Immer Ärger – nicht nur – mit den Mietern
Der Sachverhalt untersucht die Haftung des Vermieters bei einem Schaden durch einen abstürzenden Baumast, die Haftung des Mieters bei Beschädigung eines Aufzugs durch tierbedingten Bedienungsfehler und die Berechtigung zur Mietminderung wegen Nichtnutzbarkeit des Aufzugs. Es werden Anspruchsgrundlagen aus dem Vertragsrecht mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, Fahrlässigkeitsbegriff, Tierhalterhaftung sowie das Mietrecht beleuchtet. Die Klausur richtet sich an fortgeschrittene Studierende und behandelt zivilrechtliche Problemfelder mit gutachterlicher Vertiefung.
Hausarbeit: Das ungeliebte Nilpferd
Im Mittelpunkt des Falls steht die Bestellung einer lebensgroßen Nilpferd-Skulptur, die der minderjährige Daniel auf den Namen seines Nachbarn Korbinian bei der Verkäuferin Viviane tätigt, um Korbinian aus Ärger zu verärgern. Viviane verlangt daraufhin von Korbinian die Bezahlung und Abnahme der Skulptur und begehrt hilfsweise auch von Daniel und dessen Eltern die Erfüllung beziehungsweise Kostenerstattung. Thematisch relevant sind hierbei das Minderjährigenrecht, insbesondere die Wirksamkeit von Verträgen durch Minderjährige, sowie das Stellvertretungsrecht und etwaige Haftungsfragen. Zudem ist das Widerrufsrecht und mögliche Schadensersatzansprüche wegen vergeblicher Aufwendungen zu prüfen.
Hausarbeit: Vereinsleben in pandemischen Zeiten
Beim Fall geht es um einen Fußballverein, der seine jährliche Mitgliederversammlung pandemiebedingt 2021 ausschließlich online durchführt. Der Vorstand beschließt eine Satzungsänderung zur Förderung von Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung, die von der Mehrheit der Mitglieder angenommen wird. Mehrere Mitglieder beanstanden das Verfahren, insbesondere wegen fehlender Internetzugänge, technischer Probleme, eingeschränkter Fragerechte und der unterbliebenen Hybridveranstaltung. Zentraler rechtlicher Schwerpunkt ist die Wirksamkeit des Beschlusses über die Satzungsänderung unter Berücksichtigung vereinsrechtlicher sowie formeller Anforderungen an Mitgliederversammlungen und Beschlussfassungen.
Ärztliche Nothilfe
Der Fall thematisiert die Ersatzfähigkeit von Schäden einer Ärztin, die bei einem Ausweichmanöver einem suizidalen Verkehrsteilnehmer ausweicht und anschließend trotz dessen ausdrücklicher Ablehnung lebensrettende Maßnahmen ergreift. Zu prüfen ist insbesondere, ob und in welchem Umfang die Ärztin gegen den Unfallverursacher Ansprüche auf Schadensersatz für ihr Fahrzeug, ihr beschädigtes Hemd sowie auf Vergütung der ärztlichen Tätigkeit hat.
Überraschender Weihnachtsbesuch
Examensklausur im Zivilrecht mit arbeitsrechtlichem Bezug, bzgl. einer Reinigungskraft und deren Arbeitsverhältnis mit einer GbR. Thematisiert werden Kündigungsvoraussetzungen, Vertretung bei der GbR, Schriftform, außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB, Vorrang der Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Verbraucherwiderruf, Anfechtung und das Gebot fairen Verhandelns sowie Schadenersatz.
»Wrong Törn« – folgenreicher Segelausflug ohne Eltern
Die Examensklausur behandelt einen Fall aus dem Mietrecht: Ein 16-jähriger Jugendlicher mietet ohne elterliche Begleitung und unter Angabe einer unzutreffenden Zustimmung seiner Eltern eine Segeljolle. Bei der Nutzung kommt es aufgrund eines Versehens des Vermietermitarbeiters zu einer Verletzung des Jugendlichen. Die Klausur prüft insbesondere Fragen zur Wirksamkeit des Mietvertrags, zur Haftung bei Verletzungen sowie zu einem etwaigen Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises.
Den Trüffeln auf der Spur
Der Fall thematisiert Fragen des allgemeinen Schuldrechts und gesetzlicher Schuldverhältnisse. Schwerpunkte liegen auf Unmöglichkeit, Rückabwicklung unwirksamer Verträge und der Einbeziehung eines Minderjährigen als Erfüllungsgehilfen. Die Probleme betreffen unter anderem die Gegenleistungspflicht bei Unmöglichkeit und Ansprüche nach Zerstörung der Kaufsache.
Der misslungene Umtausch
Der Fall behandelt die Folgen eines Kaufvertrags über ein Hemd, das nach wenigen Wochen beschädigt wird. Es sind v.a. Probleme des Rücktritts und der kaufrechtlichen Mängelhaftung einschließlich Verbrauchsgüterkauf und Beweislast zu prüfen sowie etwaige Ansprüche im Zusammenhang mit der nachträglichen Zerstörung der Kaufsache durch einen Blindenhund. Außerdem ist ein etwaiger Verzicht auf Ansprüche und mögliche Einwendungen des Verkäufers zu berücksichtigen.
»Ein Unglück kommt selten allein«
Der Klausurfall behandelt Ansprüche eines Gastes gegen eine Gastwirtin auf Schadensersatz bezüglich einer beim Sturz beschädigten Hand, eines defekten Smartphones und einer abhanden gekommenen Jacke. Zudem wird ein Rücktrittsrecht nach Kauf eines fehlerhaften Buchs untersucht. Die Prüfung erfolgt ausschließlich im vertraglichen Bereich, deliktische Ansprüche sind ausgeschlossen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Die geplatzte Aufstiegsfeier
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der Entschädigung für den Ausfall des mobilen Internets, dem Mitverschulden sowie der Schadensminderungsobliegenheit im Rahmen eines Haftungsschadens des Leasingnehmers. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sowie die negative Publizität des Handelsregisters und der Umfang beziehungsweise die Einschränkung der Prokura geprüft. Im Mittelpunkt steht die rechtliche Analyse von Schadensersatzansprüchen und möglichen Haftungsbegrenzungen. Zusätzlich sind Aspekte der Dritthaftung und handelsrechtlicher Publizität relevant.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht - Immer Ärger mit dem Halter
In der Klausur stehen die spezifische Tiergefahr und die Besonderheiten bei Katzen als qualifizierte Haustiere im Zentrum. Weiterhin wird die Bedeutung von Mitverschulden im Zusammenhang mit tierbezogenen Schäden herausgearbeitet. Zudem beschäftigt sich die Fallbearbeitung mit Fragen der Betriebsgefahr und dem Ersatz von nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit.
Examensübungsklausur: Von missratenen Söhnen und schnellen Sportwagen
Ein Autohändler (A) überlässt einem potenziellen Käufer (B) einen Sportwagen zur Probefahrt. B erlaubt seinem Sohn (C), das Fahrzeug zu nutzen, woraufhin C den Wagen bei einem Unfall beschädigt und ihn anschließend unter Vorlage gefälschter Fahrzeugpapiere an einen Dritten (D) verkauft. A verlangt nun die Herausgabe des Fahrzeugs von D und macht Ansprüche wegen Beschädigung und unberechtigter Veräußerung gegenüber B und/oder C geltend. D begehrt zudem die Herausgabe eines Zweitschlüssels von A. Schwerpunkte liegen im Eigentumserwerb, den sachenrechtlichen Schutzverfahren sowie im Delikts- und Bereicherungsrecht.
Original-Examensklausur: "Der falsche Antiquar
Es handelt sich um eine Original-Examensklausur aus dem Jahr 2018 (Niedersachsen), deren Sachverhalt den Verkauf einer Kommode über die Internet-Plattform E-Buy durch einen Dritten unter fremder Identität behandelt. Im Mittelpunkt stehen zivilrechtliche Fragen zum Vertragsschluss, Stellvertretung, Anfechtung und Schadenersatz im Rahmen der Abwicklung des Kaufvertrages und der irrtümlichen Nutzung des E-Buy-Kontos. Der Antiquitätenhändler R will Schadensersatz von A oder N wegen des aus seiner Sicht misslungenen Verkaufs und der entstandenen Kosten.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Der unglückliche Sternekoch
Die Klausur befasst sich mit komplexen zivilrechtlichen Fragestellungen im Kontext eines Sternekochs. Ein Schwerpunkt liegt auf der Abwägung der Interessen zwischen den Parteien hinsichtlich eines betriebsbezogenen Eingriffs. Darüber hinaus wird die Einordnung des Schadens als Verzögerungsschaden oder Mangelfolgeschaden unter Berücksichtigung des Vertretenmüssens und der Rügeobliegenheit thematisiert. Der wesentliche Schwerpunkt liegt auf der Bewertung der Unzumutbarkeit aus der Störung der Geschäftsgrundlage, insbesondere im Hinblick auf die Risikoverteilung gemäß vertraglicher und gesetzlicher Regelungen.
Fortgeschrittenenklausur: Fußballstar im Coronajahr
Der Fußballprofi M steht beim Verein 1. FC Einwurf (E) unter Vertrag, wobei der Vertrag üblicherweise am 30.6.2020 endet. Durch die Corona-Pandemie wird die Saison verlängert, sodass Pflichtspiele noch im Juli und August stattfinden. E möchte, dass M weiterhin für den Verein spielt, während M sich bereits ab dem 1.7.2020 beim neuen Verein FC Öligarch verpflichtet hat und dies verweigert. Im zweiten Teil des Falls verursacht M bei einer Hilfsaktion mit dem Auto von R einen erheblichen Schaden an seinem eigenen Fahrzeug und fordert Ersatz von R. Die zentralen rechtlichen Schwerpunkte liegen im Arbeitsrecht (Vertragslaufzeit, Saisonende, TzBfG) und im Haftungsrecht (Schadenersatzfragen bei Fahrzeugnutzung).
Replik zu „Geplatztes Start-Up Darlehen revisited“
In dieser Übungsklausur geht es um die rechtliche Auseinandersetzung verschiedener Lösungsvorschläge zum Thema ‚Geplatztes Start-Up Darlehen‘. Im Mittelpunkt steht die Prüfung von Passivlegitimation, dem Begriff des Rechtsgeschäfts als Verkehrsgeschäft sowie die Legitimation durch Rechtsschein im Zusammenhang mit §§ 932 ff. BGB und § 1006 BGB. Diskutiert werden insbesondere die Voraussetzungen und die richtige Schwerpunktsetzung bei der Prüfung gutgläubigen Erwerbs und der Anspruchsgegnerstellung. Der Fall bietet daher einen Schwerpunkt auf Eigentumserwerb, Gutglaubensschutz und Examensmethodik.
Schwerpunktbereichsklausur: Individualarbeitsrecht Antidiskriminierungs- und Kündigungsrecht
Im vorliegenden Fall begehrt K von dem Telekommunikationsunternehmen T eine Entschädigung nach einer abgelehnten Bewerbung als Android Software Entwickler in Bonn, wobei die Anforderungen an Deutschkenntnisse und der Verdacht von 'AGG-Hopping' zentrale Aspekte darstellen. Rechtlich stehen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die Vorgaben für diskriminierungsfreie Stellenbesetzungen im Vordergrund. Im zweiten Teil der Klausur geht es um eine fristlose Kündigung eines Mitarbeiters (X) nach beleidigenden Äußerungen gegenüber einem Kollegen (Y) und deren arbeitsrechtliche Rechtfertigung, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitgebers und der Kündigungsfristen. Thematisiert werden dabei auch Fragen rund um die Wirksamkeit der Kündigung und arbeitsvertragliche Nebenpflichten.
»Der teuerste Wald ist der Rechtsanwald«
Die Examensklausur thematisiert zentrale Probleme des Allgemeinen Teils des BGB und des allgemeinen Schuldrechts, einschließlich Personengesellschaftsrecht, Vertragsabschluss über das Internet, Vertretung, anwaltlicher Haftung, Schuldanerkenntnis sowie Fragen zur Verjährung und Rückzahlung. Besonders geprüft wird der Umgang mit schuldrechtlichen Anspruchsgrundlagen und Inzidentprüfungen im Rahmen eines Hotelbuchungsfalls mit Zahlungsvorgängen und streitigem Rückzahlungsanspruch.
Mitverschulden Dritter im Schadensrecht
Die Klausur thematisiert die Zurechnung des Mitverschuldens Dritter im Schadensrecht anhand typischer Prüfungskonstellationen. Sie stellt insbesondere die Anwendbarkeit von § 254 II 2 BGB, die Frage nach der Verweisung auf § 278 BGB sowie praxisrelevante Varianten dar, in denen sich die Zurechnung des Drittverschuldens als komplexes Klausurproblem zeigt.
* "Pflegerin mit Geldsorgen
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung einer Pflegerin nach Annahme einer Geldzahlung durch eine Patientin sowie die Frage eines vertraglichen Schadensersatzanspruchs wegen eines Dienstwagenunfalls. Der Schwerpunkt liegt auf arbeitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere zur außerordentlichen Kündigung und zum innerbetrieblichen Schadensausgleich.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT und Arbeitsrecht - Athen in Trümmern
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen im Schuldrecht AT und Arbeitsrecht. Im Mittelpunkt steht die Konkretisierung der Bringschuld sowie die Haftungsprivilegierung bei Gläubigerverzug. Zudem wird ausführlich die AGB-Inhaltskontrolle mit besonderem Fokus auf Aussschlussfristen, das Transparenzgebot und die geltungserhaltende Reduktion im Hinblick auf § 3 S. 1 MiLoG geprüft. Auch die Möglichkeit einer Entkonkretisierung wird thematisiert.
Schieflage im Garten
Die Klausur behandelt einen typischen Sachverhalt aus dem Bauvertragsrecht mit Schwerpunkt auf den Rechten des Bestellers bei Baumängeln. Es geht um die Frage, ob und wie sich der Besteller vom Werkvertrag lösen kann, welche Mängelrechte bestehen, wie mit Mängelbeseitigungs- und Gutachterkosten umzugehen ist und ob Vorschuss verlangt werden kann. Der Fall berührt zahlreiche Anspruchsgrundlagen rund um das werkvertragliche Mängelrecht.
Drum prüfe, wer sich ewig bindet, indem er erst den Kaufpreis mindert
Der Fall behandelt den Kauf eines Sportwagens, der mehrfach technische Defekte zeigt und dessen Käufer zunächst eine Minderung des Kaufpreises sowie später Rückzahlung des gesamten Kaufpreises und Schadensersatz verlangt. Thematisiert werden die Gewährleistungsrechte im Kaufrecht, insbesondere Minderung, Rücktritt und Schadensersatz sowie die Wirksamkeit einer Gewährleistungsbeschränkung auf Reparaturen. Zentrale Normen und Anspruchsgrundlagen werden geprüft.
Schlafwunder
Die Klausur behandelt die Ansprüche eines Falschparkers gegen die Abschleppunternehmerin und die Grundstückseigentümerin nach erfolgtem Abschleppen und Bezahlung überhöhter Kosten. Zudem ist zu prüfen, ob dem Falschparker Schadensersatz für beim Abschleppen entstandene Lackschäden zusteht. Thematisch liegt der Schwerpunkt bei sachenrechtlichen und schuldrechtlichen Ansprüchen, insbesondere dem Bereicherungsrecht, sowie der Geschäftsführung ohne Auftrag.
Schwerpunktbereichsklausur: Krypto-Hype am Rhein
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Kapitalerhöhung einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft, bei der das Bezugsrecht der Altaktionäre zugunsten einer neuen Aktionärin ausgeschlossen wird. Streit besteht zwischen einem Altgesellschafter und den übrigen Aktionären über den Kapitalerhöhungsbeschluss sowie über das Vorgehen bei der Beschlussfassung und Protokollierung. In einer Abwandlung wird ein Kaufvertrag über Hardware-Komponenten zwischen der Gesellschaft und der neuen Aktionärin thematisiert, wobei der gezahlte Kaufpreis den Verkehrswert erheblich übersteigt. Die rechtlichen Schwerpunkte betreffen das aktienrechtliche Beschlussmängelrecht, die Anforderungen an Kapitalerhöhungen mit Bezugsrechtsausschluss und Aspekte des Kapitalaufbringungsrechts.
Examensübungsklausur: Den gibt’s nur einmal, der kommt nicht wieder...
Studentin Keila Kashira verlangt von der Volt-GmbH die Reparatur eines defekten Toasters des Modells „Toastmaster TS 59“, den sie dort als Einzelstück erworben hat. Die Volt-GmbH lehnt die Reparatur ab und bietet stattdessen das Nachfolgemodell kostenlos als Ersatz an, was Keila Kashira ablehnt. Im Streit stehen Ansprüche auf Nacherfüllung, insbesondere auf Reparatur, sowie das Recht auf Schadensersatz bei verweigerter Reparatur gemäß Kaufrecht. Thematisiert werden auch Fragen der Zumutbarkeit und der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit der verlangten Leistung.
Examensklausur: Pyrotechnik ist (k)ein Verbrechen?
Im Mittelpunkt des Falls stehen Ansprüche rund um die Folgen einer missglückten steuerlichen Umstrukturierung einer GmbH und einen Vorfall im Fußballstadion. Zum einen verlangt eine neu gegründete GmbH von einem Berater Schadensersatz für eine durch Umsetzungsfehler ausgelöste zusätzliche Steuerlast; dabei ist insbesondere die Haftung im Zusammenhang mit einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter und die Gesamtschuldnerproblematik zu prüfen. Zum anderen werden die rechtlichen Konsequenzen eines verbotenen Pyrotechnik-Einsatzes durch einen Zuschauer für den Fußballverein und mögliche Ausgleichsansprüche thematisiert. Schwerpunkte bilden Fragen des Schadensrechts, des Vertragsrechts und die Zurechnung von Pflichtverletzungen im gesellschaftsrechtlichen Kontext.
Ein Griff ins Klo
Die Klausur behandelt einen komplexen Sachverhalt mit Schwerpunkt im allgemeinen Schuldrecht. Besonders relevant sind die Abgrenzung verschiedener Anspruchsgrundlagen, Schadensrecht, Mängelhaftung im Miet- und Werkvertragsrecht sowie Informationspflichten und der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Zusätzlich werden Aspekte der gesetzlichen Erbfolge und Gesamtschuldnerschaft in einem Fortsetzungsfall thematisiert.
Die Sorgen eines Grundstückseigentümers
Die Klausur behandelt die Haftung des Grundstückseigentümers für vom Handwerker verursachte Brandfolgen, insbesondere unter Berücksichtigung des bürgerrechtlichen Aufopferungsanspruchs und einer möglichen analogen Anwendung des § 906 II 2 BGB beim faktischen Duldungszwang. Zusätzlich werden zivilprozessuale Fragen wie die Widereinsetzung in den vorigen Stand und das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift auf der Einspruchsschrift diskutiert.
Anschauungsfälle zur Unmöglichkeit der Leistung im gegenseitigen Vertrag
Die Klausur stellt mehrere typische Sachverhalte zur Unmöglichkeit der Leistung im Rahmen gegenseitiger Verträge, insbesondere beim Kaufvertrag, vor. Verschiedene Konstellationen von Unmöglichkeit (z.B. durch Diebstahl, Unfall oder Verkauf an Dritte) werden mit Lösungshinweisen zur Anspruchsdurchsetzung aus Sicht der Vertragsparteien behandelt. Ziel ist die Vermittlung der systematischen Falllösung im Leistungsstörungsrecht.
Schöne neue (Zahlungs-)Welt
Der Fall thematisiert klassische und aktuelle Probleme des Allgemeinen und Besonderen Schuldrechts, insbesondere die Gefahrenübergangsregeln beim Kauf, den Verbrauchsgüterkauf bei dual use-Gütern und Existenzgründern sowie Haftungsprivilegierungen. Besonders behandelt werden Fragen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs im Erfüllungsrecht und eine komplexe Drittschadenskonstellation.
Drittschaden und Drittschadensliquidation
Die Klausur behandelt das Thema Drittschaden und Drittschadensliquidation im Zivilrecht. Es werden der Grundsatz des Gläubigerinteresses und die Relativität der Schuldverhältnisse erläutert sowie Ausnahmen und Prüfungsfragen im Kontext von Schaden Dritter besprochen. Beispielsweise wird auf die Ersatzfähigkeit von Besuchskosten naher Angehöriger nach einem Unfall eingegangen.
Fortgeschrittenenklausur: Der Schnee-Fall
Der Fall behandelt die Schneeräumpflicht an einem bayrischen Mehrfamilienhaus, dessen Eigentümer V auf Mallorca lebt und die Erdgeschosswohnung an M vermietet hat. In der Hausordnung wird die Schneeräumungspflicht formularmäßig auf M übertragen, der dieser Pflicht jedoch nicht nachkommt. Als Folge des unterlassenen Schneeräumens verletzt sich der 16-jährige K beim Betreten des Grundstücks und verlangt von V Schadensersatz, wobei V auf die Pflichtenübertragung verweist. Später verlangt V die Erstattung der Behandlungskosten von M und es werden die Wirksamkeit der Übertragung und die rechtlichen Ansprüche zwischen den Beteiligten geprüft. Zentrale Schwerpunkte sind vertragliche und deliktische Haftung, Verkehrssicherungspflichten sowie die Wirksamkeit von AGB-Regelungen.
Probleme auf der Probefahrt – wenn zwei sich streiten ...
Die Klausur behandelt schuldrechtliche und sachenrechtliche Probleme rund um einen Kfz-Überlassungsvertrag, eine Werkleistung (Motoraustausch) und Herausgabeansprüche nach einem Streit zwischen den Beteiligten. Thematisiert wird unter anderem das Werkunternehmerpfandrecht, das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis und die Voraussetzungen von Herausgabe- sowie Schadensersatzansprüchen. Es sind mehrere Streitstände und alternative Verläufe zu prüfen.
»Zu viele Köche verderben den Stoff«
Die Klausur befasst sich mit einem Schadensfall rund um den Gebrauch eines Wohnmobils zur Herstellung von Methamphetamin, wobei es durch unsachgemäße Handhabung zu einem Brand kommt. Im Anschluss treten Schadensersatz- und Aufrechnungsfragen zwischen mehreren beteiligten Personen auf, einschließlich der Problemfelder Gesamtschuld, Aufrechnungsverbot bei beidseitigen Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen sowie Reserveursachen. Der Sachverhalt ist als Examensklausur ausgearbeitet.
Scheiden tut weh
Die Klausur behandelt Rückforderungsansprüche eines Schwiegerelternteils nach einer Vermögenszuwendung an den Schwiegersohn im Zusammenhang mit der Immobilienfinanzierung, die Abgrenzung zwischen Schenkung und unbenannter Zuwendung sowie die Mitverpflichtung eines Ehegatten für einen Stromlieferungsvertrag. Weiterhin geht es um Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen das großelterliche Umgangsrecht. Der Fall basiert auf einer echten Examensklausur aus dem Saarland.
Anwalt, Anwalt, gib' mir mein Grundstück wieder!
Die Klausur behandelt eine anwaltshaftungsrechtliche Streitigkeit im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung eines Grundstücks. Der Kläger wirft seinem Anwalt vor, den Verlust des Grundstücks nicht verhindert zu haben, obwohl die vollständige Darlehenssumme rechtzeitig überwiesen wurde. Thematisiert werden Schadensersatzansprüche, Mitverschulden, Zwangsversteigerungsrecht sowie sachenrechtliche Fragen zur Photovoltaikanlage.
Fortgeschrittenenklausur: Ein Urlaub zum Vergessen
Michael Mayer bucht für sich, seine Freundin Franziska Friedrich und ihre gemeinsame Tochter Elli Friedrich einen Cluburlaub über das Reisebüro Traumreisen e.K. Während des Aufenthalts auf Sizilien kommt es zu einem Diebstahl im Hotel und einem schwerwiegenden Unfall in der Kindererlebniswelt, bei dem die Tochter verstirbt und Franziska eine gesundheitliche Folge erleidet. Nach der vorzeitigen Heimreise verlangen M und F Schadensersatz für verschiedene Positionen, darunter Wertgegenstände, Reisekosten, Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Das Reisebüro fordert im Gegenzug anteilige Zahlung des Reisepreises. Der Fall thematisiert zentrale reiserechtliche Ansprüche, Haftungsfragen im Zivilrecht sowie Ansprüche aus der europäischen Fluggastrechteverordnung.
Übungsklausur: Ein Freund, ein guter Freund
In diesem Fall verkauft Victoria (V) ihrem Bekannten Klaus (K) ein gebrauchtes Fahrrad und einen Pkw. Nachdem K das Fahrrad übernommen hat, entdeckt er einen Mangel am Vorderreifen und verlangt eine Minderung des Kaufpreises. Zentrale Schwerpunkte für die erste Fallfrage sind Gewährleistungsrechte beim Kaufvertrag, insbesondere Sachmangel, Nacherfüllung und Minderung. In der zweiten Fallfrage geht es um die Frage, ob K von Dieter (D) Ersatz der Kosten wegen eines Blechschadens am Pkw verlangen kann, der zwischen Vertragsschluss und Übergabe verursacht wurde. Im Mittelpunkt der rechtlichen Prüfung stehen somit das Kaufrecht und mögliche Schadensersatzansprüche aus Delikt.
Übungshausarbeit: Kaufst Du noch oder streitest Du schon?
Die Inhaberin eines Einrichtungsgeschäfts (K) bestellt über einen Online-Shop zehn Designer-Stühle und eine Kommode bei V und überweist den vollständigen Kaufpreis, erhält jedoch die bestellten Waren zunächst nicht. Nachdem K bereits Ersatzstühle von einem Dritten beschafft und an eine Abnehmerin weiterverkauft sowie Aufwendungen für Zubehör zur Kommode gemacht hat, teilt V später mit, dass die Kommode an einen Dritten verkauft wurde und nur die Stühle verspätet geliefert werden können. K verlangt daraufhin Schadensersatz in Höhe von insgesamt 5.200 € für entstandene Mehrkosten und vergebliche Aufwendungen. Im Zentrum stehen Fragen zum Zustandekommen des Kaufvertrags im Onlinehandel, zum Schuldnerverzug und zu etwaigen Schadensersatzansprüchen sowie zur Verjährung.
»Kuckuckskind und Krokodil«
Die Klausur stellt einen zivilrechtlichen Examensfall mit Schwerpunkt im Erbrecht und Schuldrecht dar. Im Mittelpunkt stehen die Testamentsanfechtung wegen Motivirrtums, Rückabwicklung einer motivirrtümlichen Schenkung (Geschäftsgrundlage, Aufklärungspflichtverletzung, § 123 I BGB, Kondiktion), sowie Aspekte des reformierten Kaufmängelgewährleistungsrechts. Zu prüfen sind Ansprüche des Bruder Berthold gegen Frieda nach Tod des Erblassers.
»Ärger mit Gebrauchtwagen«
Die Klausur behandelt typische Probleme aus dem Kaufrecht im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Mängelhaftung bei Gebrauchtwagen. Schwerpunkte sind der Umgang mit Sachmängeln, die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Rücktritts sowie Fragen der Beweislast. Zudem spielen Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf und Haftungsfragen wegen fehlerhafter Garantieangaben eine Rolle.
Zur Repartierungspflicht bei (beschränkten) Gattungsschulden
Die Klausur behandelt die Problematik der Repartierungspflicht bei beschränkten Gattungsschulden. Am Beispiel eines Kartoffelbauern, dessen Vorrat durch einen Zufallsbrand teilweise zerstört wurde, wird die Frage untersucht, ob der Schuldner verpflichtet ist, die verbliebenen Vorräte gleichmäßig auf mehrere Gläubiger zu verteilen oder eine freie Auswahl hat. Dabei werden insbesondere die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Konkretisierung sowie die Bedeutung von § 242 BGB für eine Repartierungspflicht thematisiert.
»Feuer und Wasser«
In diesem Übungsfall aus dem Mietrecht verlangt der Vermieter V Schadensersatz vom Mieter I für Wasserschäden sowie von den Zwillingen H und J für die Zerstörung eines Hinterhauses durch Brandstiftung. Der Fall thematisiert u.a. Fragen der Pflichtverletzung, der Zurechnung kindlichen Fehlverhaltens, der Reichweite elterlicher Aufsichtspflichten und deliktsrechtlicher Haftung, das Verursachungsprinzip, Nachbarschaftsausgleich und das Verjährungsrecht. Es ist insbesondere zu prüfen, ob und inwieweit Ansprüche gegen den Mieter und seine Kinder bestehen.
Anfängerhausarbeit: Quod non est in actis …
K möchte von V die Zahlung von 150.000 € verlangen, nachdem sich herausgestellt hat, dass das von ihm gekaufte Haus nicht wie angegeben 1975, sondern bereits 1952 errichtet wurde und daher weniger wert ist. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen hatte V das Baujahr auf Nachfrage bestätigt, obwohl es später nicht in der notariell beurkundeten Vertragsurkunde erwähnt wurde; der Kauf erfolgte unter Ausschluss der Gewährleistung, es sei denn, ein Mangel wurde arglistig verschwiegen. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte des Falls sind die Frage nach einem Sachmangel wegen eines unzutreffenden Baujahrs, die Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses und mögliche Rechte des Käufers wie Minderung oder Schadensersatz. Zudem sind Problemstellungen zur Formbedürftigkeit und zur Heilung des Formmangels durch Auflassung und Eintragung angesprochen.
Anfängerklausur: Keine Freude am Fahren
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Kaufvertrag über ein hochwertiges Carbon-Rennrad zwischen der Käuferin Dr. R und dem Händler H. Nach Lieferung des Rads weisen kleine Kratzer am Rahmen zu Streitigkeiten über die Abnahmebereitschaft und mögliche Ansprüche auf. Thematisch relevant sind insbesondere Fragen des Annahmeverzugs, das Gewährleistungsrecht beim Kauf mangelhafter Sachen, sowie Rücktritts- und Zahlungsansprüche. Die Fallvarianten lassen zudem die Prüfung des Zurückbehaltungsrechts und die Voraussetzungen für Minderungs- oder Rücktrittsrechte erwarten.
Original-Examensklausur: "Berufung, die begeistert
Es handelt sich um eine Original-Examensklausur zum Zivilrecht, die unter anderem Themen aus dem Werkvertragsrecht, Eigentumsvorbehalt, Verzug, Schuldrecht und Berufungsverfahren behandelt. Im Mittelpunkt steht die Frage der Berechtigung von Klage und Widerklage im Zusammenhang mit Werklohn, Herausgabeansprüchen und dem Anwartschaftsrecht an einem Pkw nach Kauf unter Eigentumsvorbehalt sowie der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Vom Abiball zum Haftungsfall
Die Klausur behandelt die rechtliche Einordnung eines von Schülern organisierten Abiballs als Gelegenheitsgesellschaft (GbR) und die zivilrechtlichen Folgen einer Vertragskündigung mit einem DJ. Zudem wird im Fortsetzungsfall die Haftung eines neu eingetretenen Kommanditisten einer KG sowie Ansprüche aus einem Kaufvertrag zwischen der KG und einem Großhändler geprüft. Dabei stehen gesellschaftsrechtliche und haftungsrechtliche Fragen im Vordergrund.
Übungshausarbeit: Eine Reise mit Hindernissen
Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Fahrten einer Mutter (M) mit ihrer volljährigen Tochter (T) von Bochum nach Berlin und zurück, die über Mitfahrgelegenheiten organisiert werden. Nach einer ausgefallenen Hinfahrt fordert M von dem Anbieter H Ersatz für entstandene Bahnkosten. Für die Rückfahrt entstehen weitere Auseinandersetzungen und Schäden, nachdem der Fahrer E sich unangemessen verhält, was zur vorzeitigen Beendigung der Fahrt führt, sodass zusätzliche Kosten durch eine Taxifahrt sowie eine Reinigung entstehen. Die zentralen rechtlichen Schwerpunkte betreffen die Wirksamkeit und rechtliche Einordnung online geschlossener Mitfahrverträge, das Vorliegen und die Folgen etwaiger Pflichtverletzungen sowie Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche im allgemeinen Schuldrecht.
Scherben bringen (nicht immer) Glück
Ein wertvoller Antiquitätenhändler-Arbeitnehmer stößt beim Verlassen seines Ladenlokals mit einem Studenten zusammen, wodurch eine antike Porzellanvase zerstört wird. Die Klausur thematisiert die Haftung des Arbeitnehmers und des Studenten gegenüber dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung der gestörten Gesamtschuld und Arbeitnehmerhaftung. Besonderheit: Frage der Haftungsverteilung bei leichter Fahrlässigkeit und der Begrenzung der Arbeitnehmerhaftung.
(Rechts-)Probleme im Alltag einer WG
Die Klausur thematisiert mehrere zivilrechtliche Probleme im Alltag einer Studenten-WG, insbesondere mietrechtliche Fragestellungen, übermäßige Tierhaltung, das Hausrecht und die Frage des Einzugs Dritter. Zudem behandelt sie einen Schadensersatzfall im Zusammenhang mit der Anmietung eines Lieferwagens sowie rechtliche Ansprüche daraus.
Tattoo nach Anleitung
Bei einem Tätowierungsvorgang in Hamburg führten fehlerhafte Angaben in einem deutschen Fachbuch dazu, dass die Tätowierfarbe in unzutreffender Zusammensetzung hergestellt wurde. Dies führte zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen bei der Kundin. Die Klausur behandelt insbesondere Ansprüche aus Gewährleistungsrecht, Deliktsrecht und Produktehaftung sowie die Relevanz von Verjährung und internationalem Privatrecht.
Ein zu günstiges Reetdach
Im Fall geht es um einen Vertrag über die Neueindeckung eines Reetdachs, bei dem dem Unternehmer durch einen Rechenfehler ein zu niedriger Preis mitgeteilt wird. Die Parteien kommunizieren per E-Mail, wobei der Unternehmer die E-Mail-Adresse löscht, bevor die Annahmeerklärung beim Empfänger eingeht. Es werden Fragen der Anfechtung, des Zugangs der Willenserklärung, Schadensersatz und Aufrechnung behandelt.
Der Prozess
K bestellt bei V über dessen Internethandel eine rare Erstausgabe, die aufgrund eines Softwarefehlers noch im System als verfügbar angezeigt wird, obwohl sie bereits verkauft ist. Nach Bezahlung erhält K keine Lieferung; V beruft sich darauf, nie einen Vertrag gewollt zu haben und möchte sich vom Geschäft lösen. Die Klausur behandelt die Wirksamkeit des Vertragsschlusses im elektronischen Rechtsverkehr, Anfechtung und Unmöglichkeit sowie Ersatzansprüche des Käufers.
Eine folgenschwere Gefälligkeit
Die Klausur behandelt die arbeitsrechtlichen und schadensrechtlichen Konsequenzen einer arbeitsvertraglichen Fortbildungsvereinbarung mit Rückzahlungsklausel. Im Fokus stehen die Wirksamkeit einer arbeitsrechtlichen Kündigung, Zahlungsforderungen des Arbeitsgebers sowie Fragen der AGB-Kontrolle und des Schadensersatzes.
Übungsfall: Einmal Mangel immer Mangel?
Rentner Karl Kern kaufte zwei Sondermodelle von Fahrrädern bei der Hell Rad Manufaktur, betrieben von einer GbR, und stellte nachträglich verschiedene Mängel fest. Kern verlangt von der Verkäuferin Rückzahlung der Kaufpreise für beide Modelle, alternativ Schadensersatz für eines der Fahrräder, das durch einen defekten Reifen zerstört wurde. Die Hell Rad Manufaktur bestreitet eine Haftung und beruft sich auf Verjährung sowie eine angebliche Überschätzung des Schadens. Der Fall behandelt unter anderem Fragen zur Mangelhaftigkeit bei Kaufverträgen, den Anspruch auf Rückabwicklung und Schadensersatz sowie zur Verjährung und zur Haftung der GbR. Im Rahmen der Klage sind auch prozessuale Aspekte wie Partei- und Zuständigkeit zu prüfen.
Die Zivilrechtsklausur zum Schadensersatz
Der Fall behandelt die Abgrenzung zwischen Schadensersatz statt und neben der Leistung am Beispiel eines Kaufs einer mangelhaften Espressomaschine. Thematisiert wird, ob der Käufer bei Entdeckung eines behebbaren Mangels am Liefergegenstand Schadensersatz neben oder statt der Leistung verlangen kann, insbesondere vor dem Hintergrund aktueller BGH-Rechtsprechung.
Eine Schadensregulierung kommt selten allein
Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Verkehrsunfall, bei dem verschiedene Schadenspositionen sowohl auf Seiten des Unfallverursachers als auch des Ersthelfers und einer beteiligten Fahrerin entstehen. Zu prüfen sind Schadensersatzansprüche im Verhältnis zwischen Ersthelfer und Unfallverursacher, Schadensersatzansprüche wegen bei der Rettungshandlung entstandener Schäden sowie Rückforderungsansprüche aufgrund eines am Unfallort erteilten und erfüllten Zahlungsversprechens.
Der arglistige Ehemann
In diesem Übungsfall verkauft F einen Campingplatz an A, wobei ihr Ehemann M von gravierenden baurechtlichen Problemen weiß, diese aber verschweigt. Nach Vertragsschluss erfährt A von den fehlenden Genehmigungen und ficht den Vertrag an. Zu prüfen sind Ansprüche auf Rückzahlung des Kaufpreises und Ersatz von Architektenkosten gegen F und M, insbesondere aus Kaufrecht, Anfechtung und culpa in contrahendo.
Ärger beim Pferdekauf
Die Klausur behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit zwei problembehafteten Pferdekäufen. Kernpunkte sind das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht, die Haftung des Tierarztes nach Ankaufsuntersuchung und Fragen der Gesamtschuld sowie die Anwendung des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Die Kandidat:innen sollen insbesondere die Anspruchsgrundlagen gegen Verkäufer und Tierärzte prüfen und Problemfelder im Kontext des Pferdekaufs lösen.
Probleme bei der ehebedingten Erholung
Die Klausur behandelt vielfältige zivilrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Reiseverträgen, Familienverhältnissen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Prüfschwerpunkte sind u.a. Rückzahlungsansprüche nach fehlerhafter Buchung, Unterlassungsansprüche im Eherecht, Erstattungsansprüche nach abgebrochener Kreuzfahrt sowie Rechte bei Flugzeitänderung und Abtretung von Ansprüchen im Pauschalreiserecht.
Am 11.11.2011 nimmt der Augenblick, was harter Arbeit Jahre gegeben (frei nach Johann Wolfgang von Goethe)
Die Klausur behandelt die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung und die Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers bei Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten. Im Schwerpunkt geht es um Unfallgeschehen mit einem Dienstwagen, dessen Kosten teilweise auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden, sowie um Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Zusammenhang mit Personenschäden. Die Klausur enthält mehrere Abwandlungen mit unterschiedlicher Schadensverursachung.
Arzthaftungsrecht
Die Klausur behandelt einen Arzthaftungsfall, in dem der verletzte Kläger nach einem Unfall sowohl eine fehlerhafte ärztliche Aufklärung als auch fehlerhafte Behandlung geltend macht. Es werden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen die behandelnden Ärzte und die Krankenhausbetreibergesellschaft geprüft. Besonders problematisch ist die Situation bezüglich alternativer Behandlungsmethoden und die Nachsorge.
Übungsfall: Windige Unternehmensanleihen
Im Übungsfall erwirbt ein Kleinanleger von der P-GmbH Inhaberschuldverschreibungen, die infolge einer Gewinnabführung an die Konzernmutter M-GmbH erheblich an Wert verlieren. Der Anleger macht Schadensersatzansprüche gegenüber der P-GmbH und der Konzernmutter geltend, wobei er bemängelt, dass der Prospekt wesentliche Informationen über das Konzernverhältnis und die wirtschaftliche Situation der Muttergesellschaft verschweige. Im Rahmen von Abwandlungen wird zudem geprüft, ob Schadensersatzansprüche gegen einen unabhängigen Finanzberater wegen fehlerhafter Beratung oder gegen eine Aktiengesellschaft infolge einer Veränderung der Aktionärsstruktur bestehen. Zentral sind zivilrechtliche Haftungsfragen aus fehlerhaften Prospektangaben, Beratungspflichten sowie Aktionärsschutz im Wertpapierhandel.
* "Bahnfahrt mit Hindernissen
Die Klausur schildert einen Fall aus dem Bahnreise-Alltag mit mehreren Schadensereignissen zwischen Fahrgästen und der Frage, ob und wer im Personenverkehr für Schäden aus der Mitnahme und Handhabung von Gepäckstücken sowie für Eigenmaßnahmen zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche haftet. Prüfungsrelevant sind dabei vertragliche und deliktische Ansprüche unter Berücksichtigung europarechtlicher Regelungen (Fahrgastrechte-VO) sowie prozessuale Besonderheiten wie Beweiserleichterungen.
Eine verhängnisvolle Elektroinstallation
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Problematik einer Forderungsübertragung im Zusammenhang mit einer Elektroinstallation, insbesondere die Auslegung der Vereinbarung zwischen E und L, die Möglichkeit der Aufrechnung als Rechtsmangel, sowie die Frage von Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Brandes durch unsachgemäße Elektroarbeiten. Die Aufgabenstellung verlangt eine Prüfung der Zahlungsansprüche und möglicher Ersatzansprüche im Verhältnis B-E-L.
Übungsklausur: Ausgebootet
Im Fall erwirbt Studentin K von ihrer Kommilitonin V ein gebrauchtes Faltboot, das zunächst bei V verbleibt. Nach mehreren vergeblichen Abholversuchen und einem Diebstahl des Bootes fordert K von V die Rückerstattung des Kaufpreises sowie Ersatz der Mietkosten für ein Ersatzboot, die Kosten für einen Rücktransport und für ein unbrauchbar gewordenes Trikot. Im Zentrum stehen schuldrechtliche Fragestellungen wie Rücktritt, Unmöglichkeit, Schadensersatz und der Umgang mit nachträglichen Leistungsstörungen im Kaufvertrag. Es sind insbesondere die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Rücktritts sowie Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu prüfen.
Problematische Rechtsberatung
Drei Jurastudierende möchten praxisnah agieren und bieten unter Anleitung einer Anwältin kostenlose Rechtsberatung gemäß § 6 Abs. 2 RDG an. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Probleme um Widerruf und Geldrückforderung nach einem Online-Kauf, sowie die Haftung der Beteiligten für fehlerhafte Rechtsberatung. Weitere Fragestellungen betreffen Rückforderungsrechte nach einem Buchverkauf.
Schadensersatz und Regress der Sozialleistungsträger
Der Fall thematisiert Schadensersatz- und Regressfragen bei Arbeitsunfällen im Betrieb unter Berücksichtigung von Ansprüchen aus dem BGB und sozialrechtlichen Haftungsausschlüssen. Es wird ein Arbeitsunfall analysiert, bei dem der Arbeitnehmer durch ein Verhalten des Unternehmers verletzt wird, und geprüft, welche zivilrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Normen auf die Haftung Anwendung finden.
Der unachtsame Kfz-Fahrer: Materielle und prozessuale Überlegungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall
Im Sachverhalt geht es um einen Verkehrsunfall zwischen einem Kfz-Fahrer und einem Radfahrer, der zu Verletzungen beim Radfahrer führt. Der Fall prüft, ob und in welchem Umfang Schmerzensgeld- und Feststellungsansprüche sowie prozessuale Vorgehensmöglichkeiten bestehen, insbesondere hinsichtlich Darlegungs- und Beweislast, Zuständigkeit, Passivlegitimation und Kostentragung.
Radfahren im Wald
Die Klausur behandelt die Haftung des Waldeigentümers nach den Grundsätzen der Verkehrssicherungspflicht und thematisiert dabei Ansprüche der Erbin einer tödlich verunglückten Radfahrerin. Schwerpunkte sind die Prüfung von Ansprüchen aus §§ 823, 844 BGB sowie die Haftung für Verrichtungsgehilfen nach § 831 BGB im Zusammenhang mit dem Bundeswaldgesetz.
Nachbars Garten
Die Klausur stellt anhand eines nachbarrechtlichen Sachverhalts Grundfragen der Geschäftsführung ohne Auftrag, des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sowie der Expertenhaftung und deren Begrenzung dar. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche des einen Nachbarn auf Aufwendungsersatz bzw. Vergütung nach verschiedenen Anspruchsgrundlagen sowie Schadensersatz- und Wertersatzansprüche nach fehlerhafter Gutachtenerstellung. Zudem wird die Problematik eines vereinbarten Haftungsausschlusses aus Sicht Dritter thematisiert.
Übungsfall: Kunsthandel mit Hindernissen
Im Fall geht es um einen Kunsthändler (K), der vom Sammler (V) zwei Gemälde des Künstlers R zu einem Kaufpreis von jeweils 4.000 € erwirbt. Vereinbart wird, dass K Bild 2 sofort mitnehmen kann und Bild 1 von V innerhalb von zwei Wochen nach Zahlung per Spediteur geliefert wird. Nachdem K den Kaufpreis bezahlt hat, wird Bild 1 infolge eines Brandes bei V zerstört. K möchte wissen, welche Ansprüche sie gegen V im Hinblick auf die Übergabe und Übereignung der beiden Bilder hat. Zentrale rechtliche Themen sind der Kaufvertrag, Unmöglichkeit, Stückschuld und mögliche Versicherungsfragen.
Referendarexamensklausur: Nur Ärger mit den Pferden
Im Mittelpunkt steht ein komplexes Kauf- und Schuldverhältnis rund um den Erwerb von zwei Turnierpferden durch einen Freizeitreiter von einer GmbH und die Abwicklung einer privaten Verbindlichkeit mittels Schuldübernahme zwischen Käufer und einem Dritten. Streitig sind insbesondere die Wirksamkeit der Schuldübernahme, die Vertragsabwicklung nach Rücktritt wegen einer Pferdeerkrankung sowie Aufrechnungsfragen im Zusammenhang mit Nebenforderungen. Die Fallkonstellation knüpft an Kaufrecht, Schuldübernahme, Rücktrittsrechte im Sachmängelgewährleistungsrecht und Aufrechnung an. Es kommt auf die jeweiligen Anspruchsgrundlagen und Einwendungen an.
Übungsfall: Der verfrühte Deckungskauf
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Kaufmann, der von einer GmbH zehn Pavillons bestellen möchte. Nach E-Mail-Korrespondenz kommt es zu Lieferschwierigkeiten und einem Rücktrittsversuch der GmbH. Der Kaufmann beschafft die Pavillons anderweitig zu einem höheren Preis und verlangt von der GmbH Schadensersatz in Höhe der Mehrkosten. Zentrale rechtliche Themen sind das Zustandekommen eines Kaufvertrags, die Auslegung freibleibender Angebote und mögliche Schadensersatzansprüche aus §§ 280, 281 BGB.
Übungsfall: Stress am Ende des Mietverhältnisses
Mieter M kündigt einen Wohnungsmietvertrag mit Vermieter V vor Ablauf eines vertraglich vereinbarten Kündigungsausschlusses. V hält die Kündigung für unwirksam und verlangt die Zahlung entgangener Mieten für mehrere Monate nach Auszug. M hat vor Rückgabe der Wohnung Schönheitsreparaturen fachgerecht durchgeführt und möchte die dadurch entstandenen Kosten vom V erstattet bekommen bzw. gegen dessen Mietforderung aufrechnen. Zentral sind Fragen zur Wirksamkeit des Kündigungsausschlusses und zur Verpflichtung und Erstattung von Schönheitsreparaturkosten im Mietrecht.
Wo’s schnell kalt wird, wird’s rasch hitzig
Die Klausur thematisiert einen Ausfall der Heizungsanlage in einer Mietwohnung und das anschließende Zusammenspiel zwischen Mieter, Vermieter und Installateur. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche wegen Leistungsstörung, Herausgabe der ausgewechselten Zirkulationspumpe sowie Schadensersatzansprüche zwischen den Beteiligten. Darüber hinaus werden prozessuale Aspekte wie die Gerichtszuständigkeit und Fragen zur Veräußerung der streitbefangenen Sache behandelt.
Der verflixte Laptop
In dieser Übungsklausur werden Fragen zum Zustandekommen und zur Durchführung eines Kaufvertrags über einen Laptop behandelt. Thematisiert werden insbesondere die Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, die Abtretung der Kaufpreisforderung sowie die Frage, wer zur Leistung verpflichtet ist. Die Fallbearbeitung richtet sich darauf, ob der Lieferant von dem Käufer Zahlung verlangen kann.
Kritisches Krisenmanagement
Die Klausur behandelt die Geschäftsführerhaftung im Rahmen der Insolvenz einer GmbH, insbesondere im Kontext risikobehafteter Unternehmensentscheidungen und der Business Judgment Rule. Darüber hinaus werden die Haftung des fakultativen Aufsichtsrats und unternehmerischer Regress sowie aktuelle Entwicklungen im GmbH-Recht thematisiert. Im Zentrum steht die rechtliche Bewertung von Krisenmanagement-Maßnahmen des Geschäftsführers und deren Auswirkungen auf Gesellschafter und Gläubiger.
Auch auf dem Pfad der Erleuchtung ist man vor Schäden nicht gefeit
Der Fall behandelt die Ansprüche eines Reisenden gegen einen Reiseveranstalter nach einem Unfall während einer Nepalreise, insbesondere Schadensersatz, Schmerzensgeld sowie Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden. Zusätzlich wird geprüft, welches Sachrecht auf deliktische Ansprüche Anwendung findet. Thematisiert werden Vertragsschluss, Anspruchsvoraussetzungen und Verjährung.
Gesellschafter- und Geschäftsführerhaftung in der GmbH – Bilanzielle Betrachtungsweise und Existenzvernichtung
Im Mittelpunkt der Examensklausur steht die zivilrechtliche Haftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern einer GmbH, insbesondere im Kontext der Existenzvernichtungshaftung. Thematisiert wird die Herbeiführung einer Unterbilanz, die Geschäftsführerhaftung nach § 64 GmbHG und die besonderen Konstellationen bilanzieller Eingriffe, einschließlich eines existenzvernichtenden Eingriffs nach der Trihotel-Rechtsprechung.
Übungsklausur ZR »Dumm gesprungen«
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung im Zusammenhang mit einem Badeunfall eines Jugendlichen während einer Pauschalreise. Thematisiert werden unter anderem Vertragsschluss und Vertragspflichten beim Reisevertrag, das Mitverschulden des Geschädigten sowie zivilprozessuale Fragestellungen zur Schmerzensgeld- und Feststellungsklage. Die Lösung knüpft an maßgebliche Anspruchsgrundlagen aus Reisevertragsrecht und Deliktsrecht an.
Holiday Schlimm
Die Klausur 'Holiday Schlimm' behandelt zentrale Probleme des Werkvertrags- und Werklieferungsvertragsrechts im Zusammenhang mit Baumängeln und Anspruchsverhältnissen zwischen Unternehmenskette, Subunternehmern und Besteller. Thematisiert werden insbesondere Mängelgewährleistung, Schadensersatz, Verjährung und der Umfang von Ersatzansprüchen im mehrstufigen Vertragsverhältnis.
Die Tücken des Internetversandhandels
Die Klausur befasst sich mit typischen Fragestellungen des Internetversandhandels, darunter das Zustandekommen und die Wirksamkeit von Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr, den Zugang von Willenserklärungen sowie Leistungsstörungen und deren Rechtsfolgen. Anhand mehrerer Einzelfälle werden Aspekte wie verspätete Annahme, Lieferverzögerung, Annahmeverzug und Schadensersatzansprüche praxisnah behandelt. Mehrere Parteien (A, B, C und V) sind in unterschiedliche Konstellationen rund um die Lieferung und Annahme von Badmintonschlägern verwickelt.
Die Stolperfalle
Der Fall thematisiert die rechtlichen Folgen, nachdem ein Verkäufer einen Kronleuchter liefert, welcher bei der Anlieferung aufgrund eines Mangels an einer Treppe, verursacht durch den Vermieter, zerstört wird. Im Zentrum stehen Fragen zum Zahlungsanspruch des Verkäufers gegen die Käuferin, mögliche Ersatzansprüche gegen den Vermieter sowie Schadensersatzforderungen nach einem Unfall bei der Lieferung.
* "Schluss mit der Vetternwirtschaft!
Die Klausur befasst sich mit den Ansprüchen einer OHG gegen einen Gesellschafter, der im Namen der Gesellschaft ein verlustbringendes Aktiengeschäft tätigt und unbefugt Geld vom Gesellschaftskonto entnimmt. Außerdem wird die Möglichkeit des Ausschlusses des betreffenden Gesellschafters thematisiert, vor allem unter Berücksichtigung eines wichtigen Grundes und der Beschlusslage nach Gesellschaftsvertrag.
Der Kahnfall gestern und heute - ein Klassiker des Schadensrechts
Im Kahnfall wird geprüft, ob und in welcher Höhe ein gewerblicher Schiffseigner Schadensersatz nach einem Schiffsunfall für Hebungs- und Reparaturkosten sowie Nutzungsausfall beanspruchen kann. Die Klausur verlangt eine vertiefte Auseinandersetzung mit § 249 ff. BGB, der Erforderlichkeit und Zumutbarkeit von Wiederherstellungskosten und der Ersatzfähigkeit entgangener Gebrauchsvorteile, insbesondere im Hinblick auf den Streit zwischen älteren und neuerer Rechtsprechung.
Übungsfall: Action im Kino
A besucht eine 3D-Kinovorstellung bei B und kann den Film wegen eines unbekannten Sehfehlers nicht räumlich wahrnehmen. Nach dem missglückten Erlebnis wechselt A eigenmächtig in eine 2D-Vorstellung, bei der seine Hose aufgrund mangelnder Reinigung des Sitzes beschädigt wird. Zwischen A und B entstehen Streitigkeiten über Zahlungsansprüche für die weitere Vorstellung, Ansprüche auf Rückerstattung des Ticketpreises bzw. der Brille, Schadensersatz für die verschmutzte Hose sowie Ersatz für angeblich entgangene Umsätze wegen mitgebrachten Bieres. Im Mittelpunkt stehen Probleme des Leistungsstörungsrechts, Geschäftsgrundlage, deliktische Haftung und Nebenpflichten im Kinobesuchsvertrag.
Haftungspartner im Straßen- und (Verkehrs-)Wegebau
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftungsverteilung bei Mängeln im Zusammenhang mit der Sanierung von Verkehrswegen. Betrachtet werden insbesondere die Ansprüche der Klinik GmbH gegen die planende i-GmbH und die ausführende Straßenbau GmbH, das kaufmännische Bestätigungsschreiben, die Bedeutung von Werkmängeln und die Folgen unterlassener Bedenkenanzeige. Der Sachverhalt erfordert die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten und Gewährleistungsansprüche aus dem Werkvertragsrecht sowie die Prüfung möglicher gesamtschuldnerischer Haftung.
Examensklausur ZR Wer zu spät kommt . . . haftet!
Der Fall behandelt komplexe zivilrechtliche Verflechtungen rund um einen Immobilienverkauf, anwaltliche Pflichtverletzungen sowie daraus resultierende Schadensersatzansprüche inklusive Schmerzensgeld. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Haftung von Anwälten, der Aufrechnung, Pfändung in eigene Schuld, Vollstreckungsgegenklage und Prozessrecht, insbesondere die Voraussetzungen für Schadensersatz und die Erforderlichkeit anwaltlicher Vertretung.
Examensklausur ZR Silberhochzeitsreise mit Hindernissen
Die Examensklausur behandelt zentrale Fragen des Reisevertragsrechts wie die Haftung des Reiseveranstalters, Verträge zugunsten Dritter bei Familienreisen, die Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdleistungen sowie Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit. Besonderes Augenmerk liegt auf der Ausschlussfrist des § 651g BGB.
Übungsklausur ZR »Düstere Zeiten« – Der Umfang des Anspruchs auf Nachlieferung (insbesondere: Ausbau- und Einbaukosten)
Im Fall 'Düstere Zeiten' verlangt ein Käufer von einem Verkäufer den Aus- und Einbau sowie die Rücknahme eines mangelhaften Halogenstrahlers und die Lieferung sowie den Einbau eines mangelfreien Strahlers. Alternativ begehrt er Ersatz der entsprechenden Kosten nach Ausfall der ursprünglichen Ware wegen eines Herstellungsfehlers. Es sind die Ansprüche aus kaufrechtlichen Mängelrechten, insbesondere Umfang und Inhalt der Nacherfüllung, zu prüfen.
Examensklausur Schwerpunktbereich Arbeit und Soziales Fortgeltung von Tarifnormen nach Betriebsübergang, Schadensersatz und Entschädigung wegen Diskriminierung
Die Klausur behandelt im ersten Teil Probleme im Zusammenhang mit der Fortgeltung und Transformation von Tarifnormen nach Betriebsübergang und der sog. Überkreuzablösung durch Betriebsvereinbarung. Im zweiten Teil werden Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung wegen Diskriminierung, insbesondere nach § 15 AGG, geprüft.
Examensklausur ZR Tarot im Mietshaus
Die Klausur behandelt eine Vielzahl mietrechtlicher und schuldrechtlicher Konstellationen in einem Mietshaus, darunter Ansprüche auf Zahlungsleistungen aus Lebensberatungsverträgen (Kartenlegen), Fragen der ordentlichen Kündigung wegen Eigenbedarfs, Schadensersatzansprüche wegen Selbsthilfe/Räumung und Probleme rund um die Durchführung von Schönheitsreparaturen sowie Fragen zur fristlosen Kündigung und Erstattung von Umzugskosten. Außerdem werden Auswirkungen des Todes einer Partei auf ein gerichtliches Verfahren thematisiert.
Übungsklausur ZR Das durchnässte Parkett
M, Mieter einer Altbauwohnung, vergisst an einem heißen Tag ein Fenster weit geöffnet, trotz Kenntnis der Gewittergefahr. Durch einen nächtlichen Platzregen wird der wertvolle Parkettboden erheblich beschädigt. Die Klausur thematisiert die Schadensersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter vertraglich und deliktisch.
Anfechtung eines Computerkaufs im Internet
Ein Unternehmer schließt im Internet versehentlich einen Kaufvertrag über ein teures Notebook ab, obwohl er eigentlich eine Maus mit Tastatur bestellen wollte. Die Klausur thematisiert die Qualifizierung der Handlung als Willenserklärung, die Anfechtbarkeit wegen Irrtums, Rechtsfolgen der Anfechtung, sowie Ansprüche des Verkäufers auf Kaufpreis und Versandkosten einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche.
Der Chinaböller
In diesem anspruchsvollen Übungsfall klagt ein minderjähriger Junge, vertreten durch seine Eltern, gegen die Verkäuferin von Feuerwerkskörpern auf Schmerzensgeld und Feststellung der weiteren Ersatzpflicht. Die besondere prozessuale Situation beinhaltet eine teilweise übereinstimmende Erledigungserklärung. Inhaltlich stehen Fragen des Minderjährigenschutzes bei Vertragsschluss, deliktische Haftung und prozessuale Besonderheiten im Mittelpunkt.
Ein bestürzender Sturz im Urlaub
Die Klausur behandelt einen tödlichen Unfall eines Reisenden infolge einer angeblich zu niedrigen Balkonbrüstung während einer Pauschalreise in die Türkei. Die Ehefrau des Verstorbenen verlangt vom Reiseveranstalter Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Reisemangels und erlittener psychischer Schäden. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Haftung des Reiseveranstalters, zu Reisemängeln, dem Anspruch auf Schadensersatz sowie zu Mitverschulden und Vorteilsausgleich.
Der voreilige Mieter
Die Klausur behandelt die Frage, ob ein Mieter nach eigenmächtiger Reparatur einer defekten Klingel- und Gegensprechanlage durch einen selbst beauftragten Handwerker einen Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Vermieter hat. Dabei werden die Voraussetzungen und Grenzen der Selbstvornahme im Mietrecht sowie deren Einbettung in das Leistungsstörungsrecht thematisiert. Es geht insbesondere um die Pflicht zur vorherigen Anzeige und um die Höhe des Erstattungsanspruchs.
Übungsfall: Der arglistige Anlagevermittler
Im vorliegenden Fall geht es um einen Rentner R, der nach Täuschung durch einen Anlagevermittler einen Vertrag über eine riskante Kapitalanlage mit dem Privatbankier B abschließt und 10.000 € bar zahlt. Kurz darauf erfährt R von den tatsächlichen Risiken und fordert von B das Geld zurück. Im Fokus stehen die Anfechtung von Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäft wegen arglistiger Täuschung sowie die mögliche Rückabwicklung nach bereicherungsrechtlichen und sachenrechtlichen Vorschriften. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen insbesondere § 123 Abs. 2 BGB, das Trennungs- und Abstraktionsprinzip sowie Eigentumsfragen nach § 985 BGB.
Übungsklausur ZR EBV in anderem Gewand – Der Überbau
Der Fall behandelt einen Grundstücksüberbau, bei dem ein Teil eines Bauwerks auf das Nachbargrundstück ragt. Es geht sowohl um Beseitigungs- als auch um Schadensersatzansprüche wegen des Überbaus, insbesondere um Verzögerungs- und Sanierungskosten sowie das Verhalten des Erfüllungsgehilfen. Typische Prüfungsfragen zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), zur Duldungspflicht und zu Schadensersatz im EBV werden aufgegriffen.
Übungsklausur ZR »Rund um den Ochsenkopf« – Radrennen mit Hindernissen
Im Rahmen eines Radrennens schließt ein Teamleiter zwei Kaufverträge über Rennräder mit einem Fahrradhändler ab. Nach Zerstörung eines Rads durch Blitzschlag und Entdeckung eines Mangels am anderen Rad verlangt der Käufer Nacherfüllung und Schadensersatz, insbesondere auch für die nicht gewonnene Siegprämie. Die Klausur erfordert die Prüfung von Nacherfüllungs-, Schadensersatz- und Aufrechnungsansprüchen im Kaufrecht sowie die Besonderheiten bei nachträglicher Unmöglichkeit und Kausalität.
Übungsfall: Haftung in der GmbH bei Fortlassung des Rechtsformzusatzes nach §§ 4, 5a Abs. 1 GmbHG
Im Mittelpunkt des Falles steht die Haftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern einer Vor-GmbH beziehungsweise Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), wenn der gesetzlich vorgeschriebene Rechtsformzusatz im Geschäftsverkehr weggelassen wird. E verlangt von der nicht eingetragenen Gesellschaft und ihren Beteiligten die Zahlung des Kaufpreises für einen Kleinlaster, wobei die Gesellschaft im Vertrag ohne den notwendigen Zusatz als Käuferin auftrat. Zu prüfen sind insbesondere die Haftungslage im Gründungsstadium, die Anwendung handels- und gesellschaftsrechtlicher Normen sowie die möglichen Ansprüche gegen handelnde Personen. In der Abwandlung wird auf die Haftung nach Eintragung einer UG (haftungsbeschränkt) bei Verwendung der Bezeichnung „GmbH“ eingegangen.
Übungsfall: Trau, schau, wem
In diesem Fall verlangt E als neuer Eigentümer und Vermieter von M, dem bisherigen Mieter, die Herausgabe der von M während einer unberechtigten Untervermietung erzielten Untermieterlöse. Im Mittelpunkt stehen zivilrechtliche Probleme der Untervermietung, insbesondere Herausgabeansprüche hinsichtlich des Untermietzinses vor und nach Beendigung des Mietverhältnisses sowie der Eintritt der Rechtshängigkeit. Zusätzlich macht M gegenüber E Schadensersatz wegen verweigerter Untervermietung und gegenüber F, einer Untermieterin, offene Mietforderungen geltend. Die Klausur beleuchtet dabei mietrechtliche Anspruchsgrundlagen und die Folgen unerlaubter Untervermietung.
Ungewollte Familien- und Existenzgründung
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme im Zusammenhang mit einer fehlerhaft durchgeführten Implantation eines Verhütungsmittels durch einen Arzt und damit verbundenen Schadensersatzansprüchen, insbesondere der Ersatz von Unterhaltsverpflichtungen und Honorarforderungen. Zudem werden Fragen zu Rücktritt vom Vertrag mit einem Steuerberater sowie internationalem Privatrecht bei grenzüberschreitenden medizinischen Dienstleistungen aufgeworfen. Der Fall enthält sowohl schuldrechtliche als auch IPR-bezogene Fragestellungen.
Übungsklausur ZR (Anfänger) Ste. Cathérine Labouré
Die Klausur thematisiert einen Kaufvertrag über ein Gemälde und ein Medaillon, welche durch Diebstahl bzw. Zerstörung dem Käufer nicht mehr übergeben werden können. Schwerpunkt sind die subjektive Unmöglichkeit (§ 275 I BGB), Schadensersatzansprüche bei Unmöglichkeit unter Berücksichtigung von grob unverhältnismäßigem Aufwand (§ 275 II BGB) sowie die Zurechnung des Verschuldens durch Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB).
Übungsklausur (Fortgeschrittene) ZR Die ungesicherte Bauruine
Die Klausur behandelt den gestörten Gesamtschuldnerausgleich im Kontext der familienrechtlichen Haftungsbeschränkungen und stellt verschiedene Probleme des allgemeinen Schuldrechts und des Schadensrechts dar. Besonderer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung deliktischer Anspruchsgrundlagen, Verkehrssicherungspflichten sowie der Haftung des Gebäudebesitzers gemäß § 836 BGB.
Referendarexamensklausur ZR Schokoladendieb und Scheinerbe
Der Fall behandelt die Folgen der eigenmächtigen Wegnahme und des Verzehrs einer Kaufsache durch den Käufer sowie die Problematik eines Erben, der im Vertrauen auf seine Erbenstellung Nachlassverbindlichkeiten begleicht, sich später jedoch als Scheinerbe herausstellt. Thematisiert werden dabei Ansprüche aus Kaufrecht, Bereicherungsrecht, Schadensersatz und Erbrecht sowie die Möglichkeit des Schuldners, den Regressadressaten frei zu wählen.
* "Ein Unglück kommt selten allein
Die Klausur behandelt einen Kaufvertrag über eine Badezimmereinrichtung, bei der sowohl der Whirlpool als auch das Waschbecken Sachmängel aufweisen. Es werden Ansprüche des Käufers auf Rücktritt, Minderung, Nacherfüllung und Schadensersatz sowie die Frage nach den Kosten des Aus- und Einbaus sowie deliktische Ansprüche geprüft. Zudem ist die örtliche Zuständigkeit des Gerichts zu bestimmen.
Übungsfall: Das Montagsauto
Karl verlangt von der Halbgar AG Ersatz für Schäden an seinem Auto und dem Garagentor, die durch einen technischen Defekt am neuen Fahrzeug entstanden sind. Im Streit steht, ob die Halbgar AG als Herstellerin nach deutschem und europäischem Produkthaftungsrecht für die Schäden haftet. Zentrale rechtliche Fragen betreffen Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, insbesondere den Fehlerbegriff, den Nachweis von Fehler, Schaden und Kausalität sowie mögliche Haftungsausschlüsse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik. Es sind zudem Vorgaben und Auslegungsfragen der EU-Produkthaftungsrichtlinie zu beachten.
Übungsfall: Ein umstrittenes Fernsehinterview
Die M-GmbH, ein Medienkonzern, verlangt gemeinsam mit ihrem Alleingesellschafter A Schadensersatz von der Großbank G und deren Vorstandsvorsitzendem V. Hintergrund ist ein öffentliches Fernsehinterview, in dem V sich zur wirtschaftlichen Lage der M-GmbH äußert und Zweifel an einer weiteren Kreditvergabe äußert, was angeblich zur Ablehnung bereits zugesagter Kredite durch andere Banken geführt hat. Zentrale Rechtsfragen betreffen deliktsrechtliche Schadensersatzansprüche, insbesondere im Zusammenhang mit Bankgeheimnis, Persönlichkeitsrechten und der Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen gemäß § 824 BGB. Neben den deliktsrechtlichen Aspekten sind auch vertragliche Standardprobleme und die Anspruchsberechtigung des Alleingesellschafters zu prüfen.
Übungsfall: Der schadhafte Heimtrainer
Frau Mertens kauft bei Sportartikelhändler Thiele einen Heimtrainer, bei dem sich aufgrund einer schadhaften Schraube das Pedal löst und einen Fernseher beschädigt. M verlangt von T die Reparatur des Heimtrainers sowie Schadensersatz für den Fernseher, was T unter Berufung auf den individuell vereinbarten Gewährleistungsausschluss ablehnt. Der Fall legt den Schwerpunkt auf Sachmängelgewährleistung beim Kauf, insbesondere die Wirkungen eines Gewährleistungsausschlusses und die Besonderheiten des Verbrauchsgüterkaufs. In der Abwandlung tritt M vom Vertrag zurück und verlangt Rückzahlung des Kaufpreises, nachdem der Heimtrainer durch ein selbst verursachtes Feuer zerstört wurde; hierbei stehen Rückabwicklung und mögliche Ansprüche im Vordergrund.
Ausgerechnet der Fliesenfachmarkt
Die Klausur behandelt einen Schadensfall, bei dem ein Kind durch einen Gabelstapler im Lagerbereich eines Fliesenfachmarkts verletzt wird. Thematisiert werden die Arbeitnehmerhaftung nach den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs, Vertrag mit Drittschutzwirkung sowie Zurechnung von Mitverschulden und die Problematik der gestörten Gesamtschuld. Es geht um Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche des verletzten Kindes gegen Angestellten und Betreiber.
Kein Persilschein in der Waschanlage
Die Klausur thematisiert typische Probleme des allgemeinen Schuldrechts am Beispiel einer Waschanlage, insbesondere die Wirksamkeit und Reichweite von Haftungsausschlüssen in AGB, Verzug, vertragliche Schutzwirkungen zu Gunsten Dritter und vorvertragliche Haftung (c.i.c.). Drei Fallfragen behandeln Ansprüche wegen beschädigter Kfz-Teile, entgangenem Verdienst und eines Unfalls eines Dritten auf dem Gelände.
Auf der Suche nach Herrn Richards
Der Fall behandelt gesellschaftsrechtliche und schuldrechtliche Fragen rund um die Liquidation einer GbR mit internationalem Bezug. Im Zentrum stehen die Übertragung von Gesellschaftsanteilen zwischen internationalen Gesellschaften, Vertragstreue beim Werkauftrag und die außergerichtliche Beratung der Mandantin H GmbH nach dem Verschwinden eines Gesellschafters. Die Mandantin begehrt Ersatz entstandener Mehrkosten wegen Nichterfüllung eines Auftrags durch die neue Gesellschafterin.
Streit in der GmbH um einen Autokauf
Die Klausur thematisiert einen Streit innerhalb einer GmbH, bei dem der Geschäftsführer einen Autokaufvertrag zwischen sich privat und der Gesellschaft abschließt. Zu prüfen ist, ob der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer Zahlungsansprüche auf Rückzahlung des Kaufpreises und etwaigen Schadensersatz bestehen und ob diese durchsetzbar sind, insbesondere im Hinblick auf gesellschaftsrechtliche und schuldrechtliche Grundlagen sowie vertragliche Ausschlussfristen.
* "Kauf eines Reitpferds nach der Schuldrechtsmodernisierung
Die Klausur befasst sich mit dem Kauf eines Reitpferdes nach den Regelungen der Schuldrechtsmodernisierung. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Sachmängelgewährleistung, zum Verbrauchsgüterkauf, zu Schadensersatzansprüchen und zur Haftung eines Gutachters. Zudem prüft sie Ansprüche im Zusammenhang mit einem Tiertransport und Schadensfällen am Transporttag.
Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht) in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.