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Philipp Weng

2 Klausuren im Portal
Universität Heidelberg

Philipp Weng ist Student der Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Er arbeitet als studentischer Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie bei Prof. Dr. Jan C. Schuhr. Seine Tätigkeiten umfassen vor allem Bereiche des Straf- und Strafprozessrechts sowie des Medizinrechts und der Rechtsphilosophie.

Klausuren

2 Klausuren
JA 2022Fortgeschrittene

Heidelheimer Betrügereien

Die Klausur behandelt mehrere Vermögensdelikte im Zusammenhang mit manipulierten Sportwetten, dem Eindringen in ein Hotelzimmer unter falschem Namen und einem anschließenden Angriff auf einen Hausdetektiv. Die rechtliche Bewertung konzentriert sich auf Betrugstatbestände, Diebstahl sowie weitere einschlägige Delikte. Die §§ 211–231 StGB sind ausgenommen.

Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+2 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Der Schnee-Fall

Der Fall behandelt die Schneeräumpflicht an einem bayrischen Mehrfamilienhaus, dessen Eigentümer V auf Mallorca lebt und die Erdgeschosswohnung an M vermietet hat. In der Hausordnung wird die Schneeräumungspflicht formularmäßig auf M übertragen, der dieser Pflicht jedoch nicht nachkommt. Als Folge des unterlassenen Schneeräumens verletzt sich der 16-jährige K beim Betreten des Grundstücks und verlangt von V Schadensersatz, wobei V auf die Pflichtenübertragung verweist. Später verlangt V die Erstattung der Behandlungskosten von M und es werden die Wirksamkeit der Übertragung und die rechtlichen Ansprüche zwischen den Beteiligten geprüft. Zentrale Schwerpunkte sind vertragliche und deliktische Haftung, Verkehrssicherungspflichten sowie die Wirksamkeit von AGB-Regelungen.

Philipp Weng· ZJS 2019, 384
Feststellung eines ersatzfähigen SchadensSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Philipp Weng prüfen besonders häufig Betrug (§ 263 StGB) (1×), Diebstahl (§ 242 StGB) (1×), Feststellung eines ersatzfähigen Schadens (1×), Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×) und Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht) (1×).