Charlotte Schmitt-Leonardy ist eine deutsche Rechtswissenschaftlerin und seit 2022 Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und interdisziplinäre Rechtsforschung an der Universität Bielefeld. Ihr Schwerpunkt liegt auf dem Strafrecht, dem Strafprozessrecht sowie interdisziplinären Ansätzen der Rechtsforschung. Schmitt-Leonardy wurde 1980 geboren und ist in Forschung und Lehre engagiert.
Klausuren
2 KlausurenSchwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Strafprozessrecht – Alles in bester Ordnung?
Die Schwerpunktbereichsklausur im Strafrecht thematisiert das Strafprozessrecht mit einem Schwerpunkt auf die Ordnung im Ermittlungs- und Hauptverfahren. Es werden prozessuale Grundsätze und Verfahrensfragen geprüft. Die Klausur richtet sich an fortgeschrittene Studierende im Schwerpunktbereich und fordert eine Vertiefung der Kenntnisse im strafrechtlichen Verfahren.
Heidelheimer Betrügereien
Die Klausur behandelt mehrere Vermögensdelikte im Zusammenhang mit manipulierten Sportwetten, dem Eindringen in ein Hotelzimmer unter falschem Namen und einem anschließenden Angriff auf einen Hausdetektiv. Die rechtliche Bewertung konzentriert sich auf Betrugstatbestände, Diebstahl sowie weitere einschlägige Delikte. Die §§ 211–231 StGB sind ausgenommen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Professorin Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy prüfen besonders häufig Betrug (§ 263 StGB) (1×), Diebstahl (§ 242 StGB) (1×), Hauptverfahren 2: Beweisrecht (1×), Rechtsmittel und außerordentliche Rechtsbehelfe (1×), Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen) (1×) und Wiederholung (1×).