Vanessa Grifo
Klausuren
Fitnessstudios zwischen Corona- und Energiekrise
In dieser Anfängerklausur zum Leistungsstörungsrecht werden zwei Fallkonstellationen rund um Fitnessstudioverträge behandelt: Zunächst geht es um Beitragspflichten während pandemiebedingter Schließungen und die Frage einer Rückzahlung, anschließend um die Anpassung von Mitgliedsbeiträgen infolge der Energiekrise. Die Aufgaben erfordern den Umgang mit Unmöglichkeit, Rücktritt, Störung der Geschäftsgrundlage und Vertragsmodifikationen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Vanessa Grifo prüfen besonders häufig Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×), Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB (1×) und Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×).