Klausuren
Klausur Sachenrecht: „Zwischen Forderung und Eigentum: Die Anwendbarkeit von allgemeinem Schadensersatzrecht auf dingliche Ansprüche“
Im Mittelpunkt des Falls steht die Eigentumsübertragung und die Besitzlage einer Armbanduhr, die von A an B verliehen, von B an C verkauft und schließlich von C weiterveräußert werden sollte. Es geht um Ansprüche aus unerlaubter Weitergabe und verzögerter Herausgabe, insbesondere Schadensersatzforderungen zwischen den Beteiligten. Zusätzlich geraten dingliche Ansprüche und deren Durchsetzbarkeit nach §§ 985, 1004 BGB in den Fokus, wobei die Anwendbarkeit des allgemeinen Schadensersatzrechts auf vindikatorische und actio negatoria Ansprüche zu prüfen ist. Ein zweiter Teil des Falls beleuchtet nachbarschaftsrechtliche Probleme durch Wurzelschäden auf dem Grundstück der C.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Lars Regula prüfen besonders häufig Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (1×), Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht) (1×) und Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht) (1×).