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Zivilrecht

Entstehung von Schuldverhältnissen

Das Schuldrecht AT (§§ 241–432 BGB) regelt die Entstehung von Schuldverhältnissen durch Vertrag (§ 311 Abs. 1), vorvertragliche (c.i.c., § 311 Abs. 2, 3) und gesetzliche Schuldverhältnisse (u.a. §§ 812, 823 BGB). Examensrelevant sind die Unterscheidung Schuldverhältnis/Gefälligkeit, der Rechtsbindungswille, vorvertragliche Haftung (c.i.c.), GoA (§§ 677 ff.), Auslobung (§ 657), EBV (§§ 987 ff.) sowie unbestellte Leistungen (§ 241a BGB).

Zu diesem Thema haben wir 125 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT – Von Kunstliebhabern und erschöpften Studenten

In dieser Fortgeschrittenenklausur werden klassische Probleme des Schuldrechts AT anhand der Geschichte von Kunstliebhabern und erschöpften Studenten geprüft. Im Mittelpunkt steht das Zustandekommen und die Störung von Schuldverhältnissen, insbesondere Fragen zur Unmöglichkeit der Leistung und etwaigen Sekundäransprüchen.

Paul Soller· JuS 2026, 1055
Entstehung von Schuldverhältnissen Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+3 weitere
JuS 2026Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Mit Bürgschaft ins Studentenleben

In dieser Originalexamensklausur aus dem Zivilrecht geht es um Fragen rund um das Studentenleben, insbesondere um eine Bürgschaft. Zu bearbeiten sind Fragen der Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit einer Bürgschaft unter Berücksichtigung typischer rechtlicher Fallgestaltungen im Zusammenhang mit Miet- oder Darlehensverträgen.

Dr. Fabian Kratzlmeier· JuS 2026, 969
Bürgschaft, §§ 765ff. BGB+2 weitere
JuS 2026Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Schuldrecht – Drama um Bello

Die Anfängerklausur mit dem Titel 'Drama um Bello' behandelt zentrale Fragen des Schuldrechts, insbesondere aus dem allgemeinen Teil des Schuldrechts. Der Sachverhalt gibt einen klassischen zivilrechtlichen Fall rund um vertragliche Ansprüche und mögliche Leistungsstörungen. Ziel ist die Anwendung und Vertiefung grundlegender schuldrechtlicher Prinzipien anhand eines praxisnahen Beispiels.

Entstehung von Schuldverhältnissen +2 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Vertragliche Schuldverhältnisse, Zivilprozessrecht und Gesellschaftsrecht – Streit um den Leasing-Wagen

Die Klausur thematisiert vertragliche Schuldverhältnisse im Kontext eines Leasing-Wagens sowie Aspekte des Zivilprozess- und Gesellschaftsrechts. Ein Streit um einen Leasing-Wagen bietet die Grundlage für die Prüfung zivilrechtlicher Ansprüche und prozessualer Besonderheiten insbesondere im Zusammenhang mit Gesellschaften.

Dr. Ansgar Kalle· JuS 2026, 772
LeasingEntstehung von Schuldverhältnissen +3 weitere
JuS 2026Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Allgemeines Schuldrecht – Saubere Sache?

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den Haftungsausschluss in Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die verschiedenen Arten des Schadensrechts, insbesondere die Ersatzfähigkeit psychisch vermittelter Schäden sowie das Mitverschulden. Zudem ist das exakte Herauserarbeiten der bestehenden Pflichten eines Erfüllungsgehilfen besonders wichtig. Kandidat:innen müssen sich mit der Vertragsgestaltung und den möglichen Ausschlussklauseln auseinandersetzen und die Voraussetzungen sowie Folgen von Schadensersatzansprüchen analysieren. Ein weiterer Fokus liegt auf der rechtlichen Zuordnung und Prüfung der Pflichten im Schuldverhältnis.

Entstehung von Schuldverhältnissen AGBGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+2 weitere
JA 20261. Staatsexamen

Schlüsselloser Sportwagen

Die Klausur behandelt den Eigentumserwerb und Verlust eines hochwertigen Fahrzeugs mit Keyless-Go-System, die zivilrechtlichen Ansprüche aus dem Besitzverlust, gutgläubigen Erwerb sowie die Voraussetzungen von Schadensersatz im Kaufrecht und im Sachenrecht. Außerdem werden die Rechte und Pflichten aus dem Vermieterpfandrecht im Zusammenhang mit einer weitervermieteten Praxis und daraus resultierende Zahlungsansprüche geprüft.

Dr. Sonja Dieckmann· JA 2026, 197· 300 Min
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGrundlagen des KaufvertragsDas Vermieterpfandrecht, §§ 562ff. BGB+5 weitere
JA 2026Anfänger:innen

Wenn Verträge scheitern – Bürgen, Räumen, Ersetzen

Die Klausur stellt drei zivilrechtliche Sachverhalte aus dem Schuldrecht, Mietrecht und dem Recht der Bürgschaft. Es geht um Ansprüche auf Kaufpreiszahlung unter Bürgschaftsbedingungen, einen Räumungsanspruch nach Mietrückstand sowie Ersatzansprüche im Mietverhältnis nach einer behördlichen Nutzungsuntersagung. Zu prüfen sind ausschließlich vertragliche Ansprüche.

Bürgschaft, §§ 765ff. BGBBeendigungPflichten im Mietverhältnis +5 weitere
JA 2026Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: „Was für ein Theater!“

Die Original-Examensklausur „Was für ein Theater!“ behandelt drei Vorfälle eines Theaterbesuchs: die Verweigerung des Einlasses trotz gültiger Karte, einen Sturz durch eine defekte Treppe mit Sachschaden sowie die enttäuschende Abweichung einer Inszenierung vom Original. Der Bearbeiter prüft Ansprüche gegen die Betreiberin des Theaters (Wüvent GmbH) und deren Sicherheitsdienstleister, insbesondere aus Kauf-, Delikts- und ggf. Werkvertragsrecht.

Dr. Steffen Eicker· JA 2026, 55· 300 Min
Grundlagen des Kaufvertrags§ 823 Abs. 1 BGB+4 weitere
JURA 2026Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Examensklausur zum Schuldrecht AT und Werkvertragsrecht

Es handelt sich um eine Übungsklausur zum Schuldrecht AT und zum Werkvertragsrecht, die typische Probleme aus dem Bereich der Leistungsstörungsrechte und dem Werkvertragsrecht behandelt. Die Klausur enthält einen Sachverhalt zur eigenständigen Bearbeitung. Der Fokus liegt auf grundlegenden Anspruchsgrundlagen und Störungsfällen im Werkvertrag.

Lasse Scherer· JURA 2026, 151
Entstehung von Schuldverhältnissen Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Charakteristik und Abgrenzung+4 weitere
JURA 2026Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Examensklausur zum Schuldrecht AT, insbes. Kreditsicherungsrecht

Die folgende Übungsklausur dient der Vorbereitung auf das erste Staatsexamen und kann in fünf Stunden bearbeitet werden. Mit dem Schuldbeitritt wird ein Sicherungsmittel behandelt, das in der Klausurpraxis weniger verbreitet ist als die Bürgschaft. Da der Schuldbeitritt nicht explizit geregelt ist, ist eine methodisch saubere Arbeit mit dem vorhandenen Normenbestand des BGB gefragt. Außerdem zeigt der Fall, wie die Verbraucherrechterichtlinie mit dem nationalen Recht zusammenwirkt. Auch hier steht eine methodengerechte Auslegung der im Einzelnen unbekannten Normen des Unionsrechts im Mittelpunkt.

Lorenz Reichert· JURA 2026, 58
Entstehung & Gegenstand der SicherungsmittelEntstehung von Schuldverhältnissen +2 weitere
JURA 20262. Staatsexamen / Referendariat

ZR-(Original ‑ )Referendarexamensklausur zum Mobiliarsachenrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht

Die im Mai 2024 in NRW gestellte Examensklausur behandelt Fragen aus dem Mobiliarsachenrecht und dem Handels- sowie Gesellschaftsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Anwaltshaftung, Gesellschafterhaftung, Verzug, gesetzlicher Eigentumserwerb (insbesondere Ersitzung), Pfandverwertung und gesellschaftsrechtliche Vertretung. Die Klausur verlangt eine genaue Schwerpunktsetzung aufgrund des Umfangs des Sachverhalts und der rechtlichen Besonderheiten.

Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+4 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Verbraucherschutz und Gesellschaftsrecht – (wie) passt das zusammen?

Z und die XY-KG streiten um die Verpflichtung des Z zur weiteren Einlagezahlung, nachdem dieser seine Beteiligung und künftigen Zahlungen widerrufen hat. Zur Prüfung stehen insbesondere der Verbraucher- und Unternehmerbegriff, das Widerrufsrecht, die fehlerhafte Gesellschaft und die richtlinienkonforme Auslegung im Zuge des gesellschaftsrechtlichen und verbraucherschutzrechtlichen Zusammenspiels.

Maximilian Mast· JA 2025, 890· 120 Min
Widerruf & VerbraucherverträgeGrundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+2 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter – Ärger im Fitnessstudio

Die Klausur behandelt den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter am Beispiel eines Streitfalls im Fitnessstudio. Schwerpunkt ist die Haftung des Schuldners gegenüber einem Dritten bei einer Leistungsstörung sowie die Einbindung des Dreipersonenverhältnisses im Schuldrecht. Zu prüfen sind die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Schutzwirkung im typischen Examen-Niveau.

Tobias Wende· JuS 2025, 865· 300 Min
DreipersonenverhältnisseGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+7 weitere
JuS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schuldrecht – Die Leiden der literarisch Tätigen

Die Klausur hat ihren Schwerpunkt auf der vertraglichen Schutzwirkung für Dritte sowie der Prüfung des § 106 UrhG als Verbotsgesetz und der Betrachtung des Plagiats als Sachmangel im Rahmen einer Beschaffenheitsvereinbarung. Wesentliche Themen sind dabei die rechtliche Einordnung von Plagiarismus, insbesondere hinsichtlich Plagiatsfreiheit als Eigenschaft und entsprechende Authentizitätsvereinbarungen. Außerdem wird die Pflicht zur Plagiatsprüfung sowie mögliche Folgeprobleme bei deren Unterlassung, unter anderem im Zusammenhang mit § 275 BGB, thematisiert. Insgesamt stehen die Abgrenzung der Rechte und Pflichten zwischen den Beteiligten sowie der Umgang mit plagiierten Werken im Mittelpunkt.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+3 weitere
JuS 2025Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Abschleppen mit Folgen

Die Klausur thematisiert zivile Haftungs- und Ausgleichsansprüche nach dem Abschleppen eines Fahrzeugs. Im Mittelpunkt stehen deliktische und vertragliche Ansprüche, insbesondere aus dem StVG, § 823 BGB sowie aus Geschäftsführung ohne Auftrag. Außerdem wird auf Besitzerfragen und mögliche Unterlassungsansprüche eingegangen.

Haftung nach StVG§ 823 Abs. 1 BGBDie echte GoA – Voraussetzungen+7 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT und Deliktsrecht – Verhängnisvolle Unfallserie

Die Zwischenprüfungsklausur behandelt zentrale Probleme des Schuldrechts AT sowie des Deliktsrechts anhand eines komplexen Unfallgeschehens. Schwerpunktmäßig werden die Entstehung von Schuldverhältnissen, der allgemeine Schadensersatzanspruch und die deliktische Haftung geprüft. Darüber hinaus werden Grundzüge der Gefährdungshaftung nach StVG und Fragen der Schadenszurechnung angesprochen.

PD Dr. Christian Deckenbrock, Sophie Grab· JuS 2025, 238· 120 Min
Entstehung von Schuldverhältnissen Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 823 Abs. 1 BGB+9 weitere
JuS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Zivilprozessrecht und Schuldrecht AT – Vorweggenommene Erbfolge mit Schwierigkeiten

Die Klausur befasst sich mit zivilprozessualen Fragestellungen im Zusammenhang mit einer vorweggenommenen Erbfolge und den rechtlichen Schwierigkeiten, die dabei auftreten können. Im Mittelpunkt stehen die Gerichtszuständigkeit sowie die Entstehung von Schuldverhältnissen. Weitere Themen wie Klageänderung und Prozessführungsbefugnis werden am Rand behandelt.

GerichtszuständigkeitEntstehung von Schuldverhältnissen Gesetzliche Erbfolge+4 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Examensklausur zum Schuldrecht

Die Klausur behandelt zentrale Probleme des Schuldrechts mit Sachverhalt und typischen Prüfungsfragen. Schwerpunkt sind Anspruchsgrundlagen, Leistungsstörungen sowie das kaufvertragliche Mängelrecht. Geeignet zur Examensvorbereitung.

Moritz Böbel, Franka Weckner· JURA 2025, 1218
Entstehung von Schuldverhältnissen Grundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Handels- und Gesellschaftsrecht

Adalbert (A), Benno (B) und Cristian (C) sind Partner in einer renommierten Kanzlei, die auf Unternehmensrecht spezialisiert ist. In ihrer Freizeit betreiben sie gemeinsam einen MyTube-Kanal mit ca. 30.000 Abonnenten. Die drei haben für die Aufnahmen ein gemeinsames Zimmer in der Wohnung von A eingerichtet. Außerdem haben sie unter dem Namen» Anwälte on Air «Kamera-Equipment im Wert von 1.000€ bei der Versandhändlerin D-GmbH (D) angeschafft. Durch ihre Tätigkeit auf MyTube erwirtschaften sie einen monatlichen Nebenverdienst von etwa 300€. Sie vereinbaren mündlich die gemeinsame Mitwirkung an der Aufnahme von Videos in regelmäßig wiederkehrenden Abständen. Alle drei haben sich zur wechselseitigen Recherche von Themen für den Kanal verpflichtet. Inhaltlich sollen sowohl Lernfilme als auch unterhaltsame Alltagsvideos umfasst sein. Da sie sich juristisch absichern wollten, haben die drei ihre Unternehmung unter dem Namen» Anwälte on Air «in das Gesellschaftsregister eingetragen. Nach einem halben Jahr gemeinsamer Aufnahmen beendeten A und C die Zusammenarbeit mit B einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag mit Wirksamkeit zum selben Tag. B wollte nach einem Vorfall in der Kanzlei nicht mehr mit A und C zusammenarbeiten, sodass A den Kanal mit C allein weiterführt. Im Register wird B weiterhin als Gesellschafter geführt. Vier Monate nach dem Ausscheiden von B bestellen sie ein neues Mikrofon für 700€ bei der Versandhändlerin D-GmbH auf Rechnung. Sie bestellen dieses erneut auf den Namen» Anwälte on Air «. Unmittelbar nach Aufgabe der Bestellung erhielten sie eine automatisch generierte E‑Mail, welche den Eingang der Bestellung bescheinigte. Keinem der Angehörigen der D-GmbH ist der Kanal bekannt. Da A und C bei der Arbeit ein gravierender Fehler unterlaufen ist, wurden sie aus der Sozietät ausgeschlossen und müssen über zehn Millionen Euro Schadenersatz an diese zahlen. A und C müssen schließlich aufgrund ihrer Schulden Privatinsolvenz anmelden, sodass sich die D-GmbH an B wendet. B lehnt dies unter Verweis auf sein Ausscheiden aus dem» Anwälte on Air «Team ab. Ein Mitarbeiter der D-GmbH meint jedoch, dass man sich auf die fortbestehende Eintragung des B im Gesellschaftsregister verlassen durfte. B ist der Ansicht, die D-GmbH könne sich jedenfalls nicht selektiv auf seine Stellung als Gesellschafter berufen. Ein solches» Herauspicken «des günstigsten Sachverhaltes würde ihn unangemessen benachteiligen.

Moritz Grosser· JURA 2025, 987
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreAngebot und Annahme+2 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

ZR-Anfängerklausur zum Allgemeinen Schuldrecht

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Allgemeinen Schuldrechts, die typischerweise im Anfangssemester des Zivilrechts auftauchen. Behandelt werden insbesondere Anspruchsgrundlagen, Leistungsstörungen und mögliche Sekundärrechte.

Roland Schimmel· JURA 2025, 903
Entstehung von Schuldverhältnissen Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+2 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Schuldrecht AT, Handelsrecht und Deliktsrecht

Die Klausur befasst sich mit Fragestellungen des Schuldrechts AT, des Handelsrechts sowie des Deliktsrechts und richtet sich an Fortgeschrittene. Thematisiert werden anspruchsbegründende und -ausschließende Voraussetzungen sowie typische Problemfelder dieser Rechtsgebiete.

Entstehung von Schuldverhältnissen § 823 Abs. 1 BGB+3 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

ZR-Anfängerhausarbeit zum Allgemeinen Teil des BGB und zum Schuldrecht

U bietet Reitunterricht unter anderem für Kinder von 5–8 Jahren auf ihrem Reiterhof an. Sie erzielt mit dem Reiterhof ihren Lebensunterhalt. Alle Pferde auf dem Hof der U stehen in ihrem Eigentum und allein die U kommt für die Unterhaltskosten der Pferde auf. Für den Reitunterricht hat sie auch eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Sie bietet Reitunterricht jedoch erst ab einer Gruppenzahl von 5 Kindern an, da es sich finanziell bei einer geringeren Gruppengröße für U nicht lohnt. Momentan hat sie eine neue Gruppe, jedoch besteht diese bisher lediglich aus 4 Kindern. U hat jedoch einen Bekannten, den V. Dieser ist seit einiger Zeit Witwer und hat eine Tochter T im Alter von 6 Jahren, von der U weiß, dass diese von Pferden fasziniert ist. Deshalb schreibt sie V mit ihrem Smartphone eine Nachricht über den Nachrichtendienst WhatsApp. Da sie nicht mit der Tür ins Haus fallen möchte, erkundigt sie sich erst einmal nach dessen Befinden. So schreiben sich U und V zunächst einige Nachrichten hin und her, wobei sich beide während der gesamten Zeit in dem WhatsApp-Chat miteinander befinden, also» online «sind, was beiden auch jeweils im Chat angezeigt wird. Nach dem allgemeinen Smalltalk schreibt U dem V folgende Nachricht:

Angebot und AnnahmeAbgabe und Zugang von Willenserklärungen+3 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Examensklausur zum Allgemeinen Schuldrecht

Student Simon (S), der in einer grenznahen Stadt in Süddeutschland wohnt, möchte seine kargen Einkünfte aufbessern. Er weiß, dass der Versand von Waren aus Deutschland in die Schweiz insbesondere wegen der hohen Portokosten von Kunden aus der Schweiz vielfach als unattraktiv empfunden wird. Das bringt ihn auf die Idee, seine Adresse gegen eine monatliche Gebühr von 5 Euro als Lieferadresse zur Verfügung zu stellen, die Kunden aus der Schweiz beim Online-Einkauf angeben können. Nach der Anlieferung soll die Ware bei ihm abgeholt werden. Da zu seiner WG-Wohnung ein großes Kellerabteil gehört, ist es ihm möglich, auch eine größere Anzahl von Paketen zu lagern. Die in der Schweiz wohnende Julia (J) erfährt aufgrund eines Inserats des S auf dem Schweizer Kleinanzeigenportal www. kleinanzeigen. ch von dessen Angebot und bekundet sofort ihr Interesse. Per E‑Mail vereinbaren J und S den Abschluss eines» Aufbewahrungs-und Lieferannahmevertrags «für zunächst sechs Monate. In den» Vertragsbedingungen «, die S für alle Verträge verwenden möchte und die er vorher der J zugesandt hatte, ist die Haftung des Verwahrers für einfache Fahrlässigkeit–auch im Hinblick auf gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen–ausgeschlossen und die Geltung deutschen Rechts vorgesehen. Weiter soll es nach dem Vertrag dem S überlassen sein, wann und wie Pakete angenommen werden. Insbesondere behält sich S die Möglichkeit vor, Pakete an eine Packstation oder Postfiliale weiterzuleiten. J soll Pakete außerdem nur nach Ankündigung und persönlich bei J abholen; ein eigener Zugang der J zum Kellerabteil ist nicht vorgesehen. S und J einigen sich weiter darauf, dass die Lieferanschrift der Bestellungen jeweils» J c/o S «lauten soll. Sie vereinbaren ferner, dass J, sobald sie ihr erstes Paket bei S abholt, die bis dahin angefallene Gebühr in bar bezahlen soll. Der Vertrag enthält auch alle hinsichtlich eines Widerrufsrechts erforderlichen Belehrungen und Informationen.

Entstehung von Schuldverhältnissen AGBWiderruf & Verbraucherverträge+2 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

ZR-Anfängerklausur im BGB

Die Klausur ist eine Anfängerklausur im Zivilrecht und behandelt Grundlagen des BGB. Geeignet für Studierende am Beginn ihres Jurastudiums, werden Grundfragen der Anspruchsprüfung und des Vertragsrechts aufgegriffen.

Florian Kitzig· JURA 2025, 59
Grundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JURA 2025Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur im Bankrecht

Die Schwerpunktbereichsklausur im Bankrecht befasst sich mit Fragen des Bankvertragsrechts und Bankaufsichtsrechts. Im Mittelpunkt stehen insbesondere deliktische Haftung im Zusammenhang mit Einlagengeschäften einer insolventen AG ohne Erlaubnis der BaFin sowie Fragen zum Geschäftsmodell eines 'Börsenflüsterers' und möglichen aufsichtsrechtlichen Folgen. Es sind zivilrechtliche und aufsichtsrechtliche Kenntnisse im Umgang mit Bankgeschäften und den daraus resultierenden Pflichten und Haftungsfragen gefragt.

JURA 2025, 2225· 180 Min
Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGB+3 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

Das rechtslose Rechtsgutachten

Die Klausur beschäftigt sich mit der Abgrenzung von Vertragstypen zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag am Beispiel eines von einem Influencer beauftragten Rechtsgutachtens. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Vertragsauslegung, Rücktritts- und Verjährungsfragen sowie die prozessuale Einbettung klassischer Problemstellungen im Schuldrecht und Werkvertragsrecht.

JURA 2025, 2114· 300 Min
Zustandekommen und BeendigungEntstehung von Schuldverhältnissen +3 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

Baufirmen in der Krise

Die Klausur behandelt Fragen rund um den Schuldbeitritt als Kreditsicherungsmittel im Bauvertragsrecht. Thematisiert werden insbesondere die Auslegung der Willenserklärung, Schriftform, das Verhältnis zu Richtlinien des EU-Verbraucherrechts, Widerrufsmöglichkeiten sowie die Abtretung (Zession) von Forderungen. Ausgehend von einem Bauvorhaben mit Zahlungsschwierigkeiten werden typische Problemfelder des Schuldrechts AT mit Bezügen zum Kreditsicherungsrecht adressiert.

JURA 2025, 2113· 300 Min
Entstehung von Schuldverhältnissen Auslegung der WillenserklärungEntstehung & Gegenstand der Sicherungsmittel+4 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

Kleingedrucktes

Die Klausur behandelt zentrale mietrechtliche Fragen rund um Schönheitsreparaturen bei Gewerberaummietverträgen und setzt sich mit der Wirksamkeit und Auslegung typischer Vertragsklauseln auseinander. Thematisiert werden insbesondere die Rolle von AGB im Mietrecht sowie Ansprüche aus dem allgemeinen Schuldrecht auf Renovierungsvorschuss und Schadensersatz. Es werden klassische Problemkonstellationen aus der aktuellen Rechtsprechung aufgegriffen.

JURA 2025, 2097
GewährleistungSchönheitsreparaturenAGB+3 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

Geldbriefkasten(?)

Die Klausur behandelt die Erfüllung einer Geldschuld aus einem Darlehensvertrag und erörtert u.a., ob bei Einwurf von Bargeld in einen Briefkasten die Schuld erlischt oder das Risiko des Geldverlusts beim Schuldner verbleibt. Auch wird geprüft, ob die Gläubigerin einen Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten als Verzugsschaden geltend machen kann. Im Kern werden die Voraussetzungen von § 270 I BGB, § 362 I BGB sowie die Verzugshaftung geprüft.

JURA 2025, 2081
Entstehung von Schuldverhältnissen Erlöschen des SchuldverhältnissesVerzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+3 weitere
JURA 2025Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Die Tücken der Selbstbedienung

Die Klausur behandelt im ersten Teil stellvertretungsrechtliche Fragen beim Abschluss eines Darlehensvertrages zwischen zwei GmbHs, insbesondere die Problematik des Insichgeschäfts und des Missbrauchs der Vertretungsmacht sowie die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung im Dreipersonenverhältnis. Im zweiten Teil werden Ansprüche auf Schadensersatz in Zusammenhang mit nicht gezahltem Benzin an einer Selbstbedienungstankstelle geprüft und inzident Fragen des Eigentumserwerbs behandelt.

JURA 2025, 2063· 300 Min
StellvertretungDie LeistungskondiktionGrundlagen des Kaufvertrags+5 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

Der (Alb ‑ )Traum vom Ponyreiten

Die Klausur behandelt grundlegende Probleme des BGB Allgemeinen Teils und des Schuldrechts. Im Mittelpunkt stehen der Vertragsschluss über WhatsApp und die Einbeziehung Dritter in Schuldverhältnisse sowie Fragen der Tierhalterhaftung und Haftung für Gehilfen bei Schadensersatzansprüchen aus Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.

JURA 2025, 2016
Angebot und AnnahmeStellvertretungEntstehung von Schuldverhältnissen +5 weitere
JuS 2024Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Das Kronkorken-Gewinnspiel

Die Klausur behandelt die rechtliche Einordnung eines Kronkorken-Gewinnspiels zivilrechtlich im Assessorexamen. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Vertragsschluss und der Verwendung von AGB im Rahmen von Preisausschreiben und Gewinnspielen. Es sind verschiedene zivilrechtliche Probleme im Kontext von Verbraucherverträgen und den dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lösen.

Dr. Philipp Eckel, Dr. Florian Paschold· JuS 2024, 1167· 300 Min
Angebot und AnnahmeAGBEntstehung von Schuldverhältnissen +6 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Finanzielle Verflechtungen – vom Abiball zum Kommanditisten

Die Klausur behandelt zwei Fragestellungen im Bereich des Personengesellschaftsrechts: Zunächst geht es um die Haftung und Vertretung im Rahmen einer GbR beim Vertragsschluss für einen Abiball. Im zweiten Teil wird die Stellung eines Kommanditisten sowie die Haftung eines ausgeschiedenen Gesellschafters in einer KG und typische Konstellationen beim Gesellschafterwechsel geprüft.

Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreAngebot und Annahme+2 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Vertrags- und Deliktsrecht und Zivilprozessrecht – „Bitte nicht den Stecker ziehen!“

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen aus dem Vertrags- und Deliktsrecht, insbesondere im Bereich der Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB sowie das Zusammenspiel mit vertraglichen Ansprüchen. Flankierend werden civilprozessuale Probleme wie die Feststellungsklage und die Prozessführungsbefugnis abgeprüft. Die Prüfung erfolgt im Stil des 2. Staatsexamens.

Entstehung von Schuldverhältnissen § 823 Abs. 1 BGBFeststellungsklage, § 256 ZPO+6 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Schnee auf der Reeperbahn

Die Übungsklausur behandelt zwei zivilrechtliche Sachverhalte: Zum einen geht es um die Rückzahlung eines Darlehens nach Kündigung durch die Bank, zum anderen um nachbarrechtliche Ausgleichs- und Bereicherungsansprüche nach der Errichtung eines Gebäudes, das zu erhöhten Schneelasten auf dem Nachbargrundstück führt. Die Parteien streiten um Zahlung und Kostenerstattung vor dem Landgericht Hamburg.

David K. Takacs· JA 2024, 850· 300 Min
Grundlagen des KaufvertragsDie Leistungskondiktion+3 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT – Chaos in der Waschanlage

Die Klausur behandelt Grundfragen des Schuldrechts AT anhand eines Falles rund um eine Waschanlage. Im Mittelpunkt stehen die Entstehung von Schuldverhältnissen, Probleme der Leistungsstörungen – insbesondere Unmöglichkeit und Schadensersatzansprüche – sowie typische Anfängerprobleme in diesem Themenkreis.

Jonas Stabel· JuS 2024, 748· 120 Min
Entstehung von Schuldverhältnissen Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+4 weitere
JuS 2024Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT und Kaufrecht – Espresso and everything else

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen aus dem Allgemeinen Schuldrecht und dem Kaufrecht, insbesondere zum Zustandekommen von Schuldverhältnissen und zur Anwendung des Leistungsstörungsrechts. Neben den Grundlagen des Kaufvertrags werden auch Aspekte der Unmöglichkeit und Schadensersatzansprüche geprüft. Geeignet für Referendare im Assessorexamen.

Entstehung von Schuldverhältnissen Grundlagen des KaufvertragsWiderruf & Verbraucherverträge+7 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Algorithm & Blues – oder: Ärger mit der vernetzten Autobatterie

K erwirbt ein Elektroauto und mietet die zugehörige Batterie vom Hersteller R, wobei der Vertrag eine Klausel über die Sperrung der Wiederauflademöglichkeit bei Vertragsbeendigung enthält. Nach Zahlungsverzug sperrt R per Fernzugriff die Batterie, sodass K nicht weiter fahren kann und für ein Taxi zahlen muss. Zu prüfen sind sachenrechtliche und vertragsrechtliche Ansprüche zwischen K und R.

AGBDer BesitzschutzPflichten im Mietverhältnis +4 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Gesetzliche Schuldverhältnisse – Spaziergang im Park

Die Klausur thematisiert die gesetzlichen Schuldverhältnisse im BGB anhand eines Sachverhalts mit Alltagsbezug rund um einen Spaziergang im Park. Im Mittelpunkt steht die dogmatische Einordnung und Anwendung der zentralen Anspruchsgrundlagen gesetzlicher Schuldverhältnisse. Geeignet ist die Aufgabe für Studierende in der Anfangsphase des Studiums.

Tobias Solscheid, Tim Berweiler· JuS 2024, 523· 120 Min
Entstehung von Schuldverhältnissen Gesetzliche ErbfolgeRelativität der Schuldverhältnisse
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT – Augen auf beim Uhrenkauf

Die Klausur befasst sich mit dem Schuldrecht Allgemeinen Teil im Kontext eines Uhrenkaufs und prüft typische Grundlagen zu Schuldverhältnissen. Der Schwerpunkt liegt auf den rechtlichen Anforderungen und Fallstricken beim Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrages. Ziel ist es, grundlegende Kenntnisse und das Verständnis für den allgemeinen Teil des Schuldrechts zu vertiefen.

Dr. Torsten Kindt, Josia Dreifert· JuS 2024, 424· 60 Min
Entstehung von Schuldverhältnissen Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB+4 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Gesetzliche Schuldverhältnisse, Immobiliarsachenrecht und Zwangsvollstreckungsrecht

Die Klausur behandelt gesetzliche Schuldverhältnisse, das Immobiliarsachenrecht sowie das Zwangsvollstreckungsrecht. Es werden zentrale Anspruchsgrundlagen und prozessuale Besonderheiten in Bezug auf Grundstücksrechte und Zwangsvollstreckung geprüft. Die Aufgabenstellung orientiert sich an typischen Konstellationen der zivilrechtlichen Assessorklausur.

Raphael Reiss· JuS 2024, 249· 300 Min
Entstehung von Schuldverhältnissen Erwerb und Verlust von GrundstücksrechtenVollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO+5 weitere
JA 20241. Staatsexamen

„Krypto gefällig?“

Die Klausur beinhaltet zwei zivilrechtliche Fälle rund um Investitionen in Kryptowährungen und Transaktionen im MetaVerse. Im ersten Fall geht es um vermeintliche Schadensersatzansprüche nach verlustreichem Krypto-Handel im Rahmen eines Treuhand-Investments, im zweiten Fall um bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche nach einer betrügerischen Überweisung und Weiterleitung digitaler Werte. Die Schwerpunkte liegen im BGB AT, Schuldrecht AT und Bereicherungsrecht.

Felix-Julius Konow, Jan Sehorz· JA 2024, 191· 300 Min
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreEntstehung von Schuldverhältnissen Die Leistungskondiktion+2 weitere
JuS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Autonomiegefahren

Die Klausur thematisiert zivilrechtliche Haftungsfragen rund um den Einsatz von KI-Systemen. Im Mittelpunkt stehen die Sorgfaltsmaßstäbe bei unternehmerischen Entscheidungen und die Abwägung von Informationsbeschaffungskosten zum erwarteten Informationswert. Weiterhin wird die Systematik des § 278 BGB sowie die Zurechnung von Pflichtverletzungen eines KI-Systems diskutiert und eine Analogie zu § 278 BGB geprüft. Ebenso werden die Pflichten eines Geschäftsführers bei der Delegation von Aufgaben und beim Einsatz technischer Systeme betrachtet.

Maximilian Windorf· JuS 2024, 43· 120 Min
§ 823 Abs. 1 BGB§ 831 BGB+3 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Umzug mit Folgen

Die Klausur behandelt zentrale Fragen des GbR-Rechts nach der MoPeG-Reform, u.a. die Vertretungsbefugnis im Innen- und Außenverhältnis, die Wirksamkeit eines Mietvertragsabschlusses trotz Widerspruchs eines Gesellschafters sowie die Haftung der Gesellschaft und der (aktuellen und ausgeschiedenen) Gesellschafter gegenüber einem Vermieter nach einer Schadensverursachung. Zudem wird die Rechtsscheinhaftung für neue, noch nicht in die Gesellschaft aufgenommene Personen geprüft.

Prof. Dr. Ingo Saenger, Maximilian Mast· JA 2024, 15· 120 Min
Entstehung von Schuldverhältnissen Gläubiger- /SchuldnermehrheitDreipersonenverhältnisse+2 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Partynacht mit Folgen

Die Klausur behandelt schuldrechtliche Fragestellungen vor dem Hintergrund von Ereignissen nach einer Partynacht. Behandelt werden typische Problemstellungen des Schuldrechts, insbesondere aus dem Bereich des Leistungsstörungsrechts.

Marcel Holthusen, Rouven Stahl· JURA 2024, 536
Entstehung von Schuldverhältnissen Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Von Freiparken zu Teuerparken?

Die Klausur behandelt Fragestellungen zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen und dem Sachenrecht, mit thematischer Ausrichtung an Fällen rund ums Parken. Die Bearbeitung setzt Kenntnisse im allgemeinen Schuldrecht sowie im Sachenrecht voraus.

Eileen Friederichs· JURA 2024, 847
Entstehung von Schuldverhältnissen Grundprinzipien des Sachenrechts
JURA 2024Fortgeschrittene

Nur Bares ist Wahres

Die Klausur 'Nur Bares ist Wahres' behandelt schuldrechtliche Problemstellungen im Allgemeinen Teil des Schuldrechts. Sie eignet sich insbesondere zur Vorbereitung auf Fortgeschrittenen-Klausuren im Zivilrecht.

Emin Ozan Bilen· JURA 2024, 857
Entstehung von Schuldverhältnissen
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Die Risiken eines geschäftstüchtigen Studenten

Die Klausur behandelt die Wirksamkeit eines Anwaltsvertrags mit einem Studenten, insbesondere im Hinblick auf das Verbraucherwiderrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und Haustürgeschäften. Weitere Schwerpunkte sind die Rückforderung des Kostenvorschusses, die Rechtsfolgen eines Widerrufs, prozessuale Fragen und Aspekte des Bürgschaftsrechts.

Widerruf & Verbraucherverträge+2 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Examensklausur zum Gesellschaftsrecht und digitalen Inhalten

Die Klausur behandelt Problemstellungen aus dem Gesellschaftsrecht im Lichte des MoPeG und prüft zudem die Anwendung der neuen Regelungen über digitale Inhalte (§§ 327 ff. BGB) im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Schwerpunkt ist die rechtliche Einordnung eines Unternehmens (GbR), das Produktionsmittel und zugehörige Software in einem B2B-Szenario erwirbt.

Christopher Rennig· JURA 2024, 630
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+4 weitere
JURA 2024Anfänger:innen

ZR-Anfängerklausur zum Mietrecht

Die Klausur behandelt einen praxisnahen Fall über einen gemeinschaftlich ausgeliehenen Tandem-Fahrrad und prüft mietrechtliche sowie schuldrechtliche Fragestellungen. Schwerpunktmäßig werden Themen wie Mietvertrag, Ansprüche bei Sachmängeln, Gesamtschuld und Abtretung sowie die Haftung bei Mangelfolgeschäden bearbeitet. Sie eignet sich besonders für Anfänger:innen zur Vertiefung grundlegender Anspruchsprüfungen im Schuldrecht und Mietrecht.

Ulrike Kretz, Elias Feige· JURA 2024, 625
Pflichten im Mietverhältnis GewährleistungGläubiger- /Schuldnermehrheit+2 weitere
JURA 2024Anfänger:innen

Wie gewonnen, so zerronnen? – Ein Losgewinn mit Folgen

In der ZR-Anfängerhausarbeit zum BGB AT/Schuldrecht wird anhand eines Sachverhalts um einen minderjährigen Losgewinner ein zivilrechtliches Problem mit Schwerpunkt auf Rechtsgeschäftslehre, Geschäftsfähigkeit, Abgabe/Zugang, Auslegung, Anfechtung sowie Schadensersatz bei Rückgabe einer geliehenen Sache geprüft. Insbesondere wird das Minderjährigenrecht im Zusammenhang mit einer vereinbarten Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt beleuchtet.

Daniel Rodi· JURA 2024, 167
GeschäftsfähigkeitAbgabe und Zugang von WillenserklärungenAuslegung der Willenserklärung+4 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Die Studentenbude als Paketannahmestelle

Die Examensklausur behandelt zentrale Probleme des Allgemeinen Schuldrechts, insbesondere die Vertragsgestaltung als Paketannahmestelle, Haftungsausschlüsse und die Anwendung von AGB. Schwerpunkte sind außerdem die Stellvertretung sowie die Auslegung von Willenserklärungen. Aufgrund des grenzüberschreitenden Bezugs ist das Internationale Privatrecht relevant.

JURA 2024, 2177· 300 Min
Entstehung von Schuldverhältnissen StellvertretungAuslegung der Willenserklärung+3 weitere
JURA 2024Anfänger:innen

Die Bielefeld-Verschwörung

Die Klausur behandelt die rechtliche Einordnung eines Preisausschreibens, bei dem ein Preisgeld für den Nachweis der Nichtexistenz der Stadt Bielefeld ausgelobt wurde. Es geht insbesondere um die Frage, ob ein bindendes Versprechen im Sinne eines Versprechens nach den Regeln über Gewinnspiele oder Wetten vorliegt und welche zivilrechtlichen Ansprüche daraus entstehen könnten.

JURA 2024, 2105
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreGrundlagen des Kaufvertrags+2 weitere
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Mietrecht, Widerruf, Werklieferungsvertrag und Allgemeines Schuldrecht

Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen zum Mietrecht, zum Widerruf im Verbraucherrecht sowie zur Abgrenzung und Charakterisierung des Werklieferungsvertrags. Es werden typische Aspekte des allgemeinen Schuldrechts samt deren Anwendung in Anfängerfällen geprüft. Die Aufgabenstellung dient der Einführung in die wesentlichen Strukturen dieser zivilrechtlichen Teilgebiete.

Pflichten im Mietverhältnis Widerruf & VerbraucherverträgeCharakteristik und Abgrenzung+3 weitere
JA 20231. Staatsexamen

* "Der unliebsame Patient

Im Fall geht es um die zivilrechtlichen Ansprüche eines Zahnarztes gegen einen Patienten, der einen Behandlungstermin unentschuldigt nicht wahrnimmt. Es werden insbesondere Fragen zum Zustandekommen, zur Bindung und zu den Rechtsfolgen des zivilrechtlichen Behandlungsvertrags sowie zu prozessualen Änderungen der Klageforderung und zur Pfändbarkeit von Sonderzahlungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung behandelt.

Silas Hengstberger, Vincent Breme· JA 2023, 808· 180 Min
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Klageänderung+2 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zahlreiche Missgeschicke

Die Klausur behandelt die Voraussetzungen eines Rückzahlungsanspruchs nach Rücktritt vom Kauf eines Unfallwagens, insbesondere das Vorliegen eines Mangels und die Unmöglichkeit der Nach­erfüllung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Ausschluss eines Entgeltfortzahlungsanspruchs bei Wind­unfall und dem Begriff des Verschuldens. Zudem wird die Zurückweisung einer Kündigung nach § 174 BGB sowie die Anwendbarkeit der Norm bei organchaftlicher Alleinvertretungsmacht von GbR-Gesellschaftern geprüft.

Henssler, Deckenbrock, Kurzer· JuS 2023, 757
Grundlagen des KaufvertragsRücktrittMinderung & Schadensersatz+5 weitere
JA 20231. Staatsexamen

Von Sandkasten zu Sozialplan

Die Klausur behandelt kündigungsrechtliche und vertragsrechtliche Fragestellungen aus dem Arbeitsrecht am Beispiel einer Kita-Betriebsschließung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Zentral sind der Zugang und die Wirksamkeit von Kündigungen, die Sozialauswahl sowie Fragen zur Anfechtung und Wirksamkeit eines unter Druck abgeschlossenen Aufhebungsvertrags. Zudem wird der Anspruch auf Vergütung nach möglicher Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrags thematisiert.

Prof. Dr. Matthias Jacobs, David K. Takacs· JA 2023, 543· 300 Min
StellvertretungFormfreiheit und GrenzenAnfechtung der Willenserklärung+4 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Arbeitsrecht - Fair verhandeln und Maskenverweigerung

Die Klausur behandelt das Gebot des fairen Verhandelns im Arbeitsrecht und die daraus resultierenden Rechtsfolgen, wobei insbesondere auch die Rücksichtnahmepflichten von Arbeitnehmern im Privatleben und die Abgrenzung des billigen Ermessens thematisiert werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Abmahnung, ihrer Funktion sowie dem Maßstab der Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei werden typische Konfliktfelder wie fairer Umgang in Vertragsverhandlungen und grenzüberschreitendes Verhalten analysiert. Die Klausur vertieft zudem die Rechtsstellung des Arbeitnehmers insbesondere im Kontext des Verbraucherstatus gemäß BGB und dessen Hauptleistungspflichten im Aufhebungsvertrag.

Jacobs, Vogt· JuS 2023, 565
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBAGBGrundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Ein Wochenende in der Pfalz

Der Fall behandelt die Gebrauchsüberlassung eines Fahrzeugs durch ein Au-Pair-Mädchen, die Weitergabe des Fahrzeugs an einen Dritten, die Unterscheidung zwischen Miete und Leihe sowie Fragen des Schadensersatzes und der Pfändung beziehungsweise Verrechnung von Arbeitslohn bzw. Taschengeld. Im Mittelpunkt steht die Anspruchsprüfung bezüglich einer Kürzung des vertraglich vereinbarten Taschengelds.

Leihe, §§ 598ff. BGBDienstvertrag, §§ 611ff. BGBGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+2 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

Lockdown oder auch: Summertime Sadness

Die Examensklausur behandelt zivilrechtliche Probleme im Zusammenhang mit pandemiebedingten Veranstaltungsabsagen, insbesondere im Bereich Schuldrecht und Verbraucherrecht. Im Mittelpunkt stehen die rechtliche Rückabwicklung von Ticketkäufen, die durch die COVID-19-bedingte Gutscheinlösung (Art. 240 § 5 EGBGB) beeinflusst wird, sowie Fragen zur vorübergehenden Unmöglichkeit und zum Wegfall der Geschäftsgrundlage.

Daniel Deranco, Lars Großmann· JURA 2023, 1202
Entstehung von Schuldverhältnissen Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBWiderruf & Verbraucherverträge+3 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

Das Bauprojekt

Die Klausur behandelt einen Sachverhalt rund um ein Bauprojekt zwischen zwei Gesellschaften, wobei ein umfangreicher Kooperationsvertrag mit Grundverkauf, Finanzierungspflichten und Veräußerungserlösen im Mittelpunkt steht. Im materiellen Recht sind u.a. Fragen zum Zugang elektronischer Willenserklärungen, zur ergänzenden Vertragsauslegung und zum Rechtsmissbrauch (dolo-agit-Einwand) zu lösen. Prozessrechtlich stehen Gerichtszuständigkeit, Vollstreckungsabwehrklage und Präklusion von Gestaltungsrechten im Fokus.

Abgabe und Zugang von WillenserklärungenAuslegung der WillenserklärungVollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO+4 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Probleme mit der »Zeiterfassungs-App«

Die Klausur behandelt typische Probleme rund um Softwareverträge im Werkvertragsrecht. Behandelt werden insbesondere die Abgrenzung Werk-/Dienstvertrag, die rechtliche Qualifizierung des Startup-Zusammenschlusses, Gewährleistungsfragen, Rücktrittsrechte und Ersatzansprüche im Zusammenhang mit einer individuellen Softwarelösung für einen Unternehmer.

Simge Kurt, Katharina Doll· JURA 2023, 597
Charakteristik und AbgrenzungZustandekommen und BeendigungGewährleistung für Sach- und Rechtsmängel+3 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Der Parkplatzfall

Der Fall betrifft das Überschreiten der Parkhöchstdauer auf einem privaten Parkplatz und die Frage, ob daraus Ansprüche der Parkplatz-GmbH gegen den Fahrzeughalter sowie dessen Ehefrau als Fahrerin entstehen. Zu prüfen sind insbesondere die Wirksamkeit von Vertragsstrafe-AGB, die Haftung des Halters für Parkverstöße anderer, Auskunftsansprüche, und prozessuale Beweisfragen.

Daniel E. Holler· JURA 2023, 333
AGBEntstehung von Schuldverhältnissen Grundlagen des Kaufvertrags+2 weitere
JuS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT - Die gescheiterte Hochzeit

In der Klausur geht es um die zivilrechtliche Behandlung der gescheiterten Planung einer Hochzeitsfeier im Schuldrecht AT. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob der Hochzeitstermin als absolutes Fixgeschäft eine Unmöglichkeit im Rechtssinne begründet. Zudem wird die Verantwortlichkeit bezüglich der Planung einer Feier während der Corona-Pandemie sowie eine mögliche Risikoübernahme der Parteien thematisiert. Schließlich wird die Möglichkeit eines Teilrücktritts aus dem Vertrag und die entsprechenden Rechtsfolgen geprüft.

Jonas, Schreitmüller· JuS 2022, 1128
Entstehung von Schuldverhältnissen Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+2 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Verkehrssicherungspflichten und Gefälligkeiten

Die Klausur behandelt in zwei Abschnitten zentrale Fragestellungen zu Verkehrssicherungspflichten und Haftung im Rahmen von Gefälligkeitsverhältnissen. Teil 1 thematisiert die Haftung des Supermarktbetreibers für einen Sturz auf einer feuchten Kundentoilette, Teil 2 die Anspruchslage nach Beschädigung eines Fahrzeugs beim Ausparken durch einen Freund auf Bitten der Geschädigten.

Dr. Nienke Stamer· JA 2022, 889· 180 Min
§ 823 Abs. 1 BGBEntstehung von Schuldverhältnissen +3 weitere
JA 20221. Staatsexamen

Vereinsleben mit Folgen?

Die Klausur behandelt die Rückforderung von Versicherungsleistungen nach einem Unfall mit anschließender Unfallflucht. Der versicherte Fahrer wird von der Versicherung im Regress genommen, weil er gegen die Aufklärungsobliegenheit verstoßen haben soll. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Beweislastverteilung, Gesamtschuld, Einspruch gegen das Versäumnisurteil und der rechtlichen Bewertung des Verhaltens im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag.

Lukas Binner· JA 2022, 851· 300 Min
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Widerruf & VerbraucherverträgeEntstehung von Schuldverhältnissen +4 weitere
JA 20221. Staatsexamen

Unternehmensgründung

In dieser Übungsklausur wird die Gründung einer GmbH anhand eines Sachverhalts über einen Gastwirt und seinen Partner behandelt. Schwerpunkt sind die Kapitalaufbringung, die Einbringung von Sach- und Bareinlagen, die Haftung während der Vorgesellschaft und nach Eintragung der Gesellschaft sowie gründungsspezifische Haftungsfragen. Die Aufgaben wurden entsprechend dem Schwierigkeitsgrad für Examenskandidaten konzipiert.

Prof. Dr. Tilman Bezzenberger· JA 2022, 548· 180 Min
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreEntstehung von Schuldverhältnissen
JA 2022Fortgeschrittene

Immer Ärger – nicht nur – mit den Mietern

Der Sachverhalt untersucht die Haftung des Vermieters bei einem Schaden durch einen abstürzenden Baumast, die Haftung des Mieters bei Beschädigung eines Aufzugs durch tierbedingten Bedienungsfehler und die Berechtigung zur Mietminderung wegen Nichtnutzbarkeit des Aufzugs. Es werden Anspruchsgrundlagen aus dem Vertragsrecht mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, Fahrlässigkeitsbegriff, Tierhalterhaftung sowie das Mietrecht beleuchtet. Die Klausur richtet sich an fortgeschrittene Studierende und behandelt zivilrechtliche Problemfelder mit gutachterlicher Vertiefung.

Dennis Hornschu· JA 2022, 540· 300 Min
Pflichten im Mietverhältnis Gewährleistung§ 823 Abs. 1 BGB+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Urkundenprozess – Immer wieder Ärger mit dem Facility Management!

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Facility-Management-Vertrag zwischen einer spezialisierten GmbH und einem Rechtsanwalt mit Bezug zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Entgeltpflicht und Beweisführung im Urkundenprozess. Zentral sind Fragen rund um die Wirksamkeit und Anwendung von AGB, das Erlöschen vertraglicher Verpflichtungen sowie die prozessualen Besonderheiten des Urkundenprozesses gemäß ZPO. Die Klage bezieht sich auf ausstehende Entgelte und deren Fälligkeit nach vertraglichen Regelungen.

Max Bärnreuther, Lea Zisler· JA 2022, 146· 300 Min
AGBBesondere VerfahrensartenErlöschen des Schuldverhältnisses+2 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Überraschender Weihnachtsbesuch

Examensklausur im Zivilrecht mit arbeitsrechtlichem Bezug, bzgl. einer Reinigungskraft und deren Arbeitsverhältnis mit einer GbR. Thematisiert werden Kündigungsvoraussetzungen, Vertretung bei der GbR, Schriftform, außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB, Vorrang der Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Verbraucherwiderruf, Anfechtung und das Gebot fairen Verhandelns sowie Schadenersatz.

Benedikt Edlbauer· JURA 2022, 1467
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBStellvertretungAnfechtung der Willenserklärung+4 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Die geplatzte Aufstiegsfeier

Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der Entschädigung für den Ausfall des mobilen Internets, dem Mitverschulden sowie der Schadensminderungsobliegenheit im Rahmen eines Haftungsschadens des Leasingnehmers. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sowie die negative Publizität des Handelsregisters und der Umfang beziehungsweise die Einschränkung der Prokura geprüft. Im Mittelpunkt steht die rechtliche Analyse von Schadensersatzansprüchen und möglichen Haftungsbegrenzungen. Zusätzlich sind Aspekte der Dritthaftung und handelsrechtlicher Publizität relevant.

Kumkar, Aliprandi· JuS 2021, 670
Entstehung von Schuldverhältnissen Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
JURA 2021Anfänger:innen

Der verflixte Schallplattenkauf

Die Anfängerhausarbeit behandelt Probleme rund um den Kauf einer Schallplatte und thematisiert dabei grundlegende Fragen aus dem Allgemeinen Teil des BGB sowie dem Schuldrecht. Im Mittelpunkt steht die Anwendung typischer Normen des Kaufrechts und Schuldrechts auf einen praxisnahen Sachverhalt.

Grundlagen des KaufvertragsAngebot und AnnahmeEntstehung von Schuldverhältnissen +3 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

ZR-Fortgeschrittenenklausur zur Diskriminierung durch künstliche Intelligenz

Die Klausur thematisiert zivilrechtliche Implikationen beim Einsatz künstlicher Intelligenz im Personalmanagement und untersucht insbesondere Entschädigungsansprüche nach dem AGG wegen einer diskriminierenden Nichteinstellung. Zudem werden die Auswirkungen einer europarechtswidrigen Richtlinienumsetzung beleuchtet und die Verantwortlichkeit der U-Unternehmergesellschaft diskutiert.

Philipp Pordzik, Raphael Wagner· JURA 2021, 1231
Gesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteEntstehung von Schuldverhältnissen
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

»Der teuerste Wald ist der Rechtsanwald«

Die Examensklausur thematisiert zentrale Probleme des Allgemeinen Teils des BGB und des allgemeinen Schuldrechts, einschließlich Personengesellschaftsrecht, Vertragsabschluss über das Internet, Vertretung, anwaltlicher Haftung, Schuldanerkenntnis sowie Fragen zur Verjährung und Rückzahlung. Besonders geprüft wird der Umgang mit schuldrechtlichen Anspruchsgrundlagen und Inzidentprüfungen im Rahmen eines Hotelbuchungsfalls mit Zahlungsvorgängen und streitigem Rückzahlungsanspruch.

Vincent Calvin Brock· JURA 2021, 1217
Angebot und AnnahmeAGBGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+3 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

»Ärger auf dem Weihnachtsmarkt«

Der Fall schildert einen Schadensersatzstreit zwischen D und A/B nach einem Vorfall auf dem Weihnachtsmarkt, der im Rahmen einer Zivilprozessrechts-Anfängerklausur auf verschiedene prozessuale Sachverhalte wie Beklagtenwechsel, Prozessfähigkeit, Klageänderung und einseitige Erledigungserklärung eingeht. Die Aufgabenstellung erfordert die umfassende Lösung zivilprozessrechtlicher Probleme bis hin zum Abschluss des Verfahrens. Die Abwandlung betrifft einen Beklagtenwechsel nach Zeugenaussage.

Ordnungsgemäße KlageerhebungKlageänderungVorläufiger Rechtsschutz+5 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Beautysation auf der Königsallee

Die Klausur behandelt das Dienstvertragsrecht im Kontext eines kurzfristig abgesagten Schönheitstermins, die Abtretung von Forderungen an ein Inkassounternehmen, bereicherungsrechtliche Folgen sowie AGB-Kontrolle bei einem Behandlungsabo. Die Prüfung umfasst Fragestellungen zu Honoraransprüchen bei kurzfristigen Absagen, Forderungsübergang und Rückzahlungen nach Leistung an den Altgläubiger.

Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBAGBDie Leistungskondiktion+2 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

* "Pflegerin mit Geldsorgen

Die Klausur behandelt die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung einer Pflegerin nach Annahme einer Geldzahlung durch eine Patientin sowie die Frage eines vertraglichen Schadensersatzanspruchs wegen eines Dienstwagenunfalls. Der Schwerpunkt liegt auf arbeitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere zur außerordentlichen Kündigung und zum innerbetrieblichen Schadensausgleich.

Marcel Hagedorn· JA 2020, 893· 120 Min
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB+2 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Mobilfunkvertrag

Die Klausur behandelt den Vertragsschluss eines Mobilfunkvertrags über eine Hotline, die Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und insbesondere die Frage des Widerrufsrechts bei einem Fernabsatzvertrag. Thematisiert wird der mögliche Ausschluss des Widerrufsrechts bei Einschaltung eines Boten und die Rückabwicklung nach erklärtem Abstandnehmen durch die Kundin.

Prof. Dr. Tobias Lettl· JA 2020, 737· 300 Min
Angebot und AnnahmeWiderruf & VerbraucherverträgeAGB+3 weitere
JA 2020Anfänger:innen

Drum prüfe, wer sich ewig bindet, indem er erst den Kaufpreis mindert

Der Fall behandelt den Kauf eines Sportwagens, der mehrfach technische Defekte zeigt und dessen Käufer zunächst eine Minderung des Kaufpreises sowie später Rückzahlung des gesamten Kaufpreises und Schadensersatz verlangt. Thematisiert werden die Gewährleistungsrechte im Kaufrecht, insbesondere Minderung, Rücktritt und Schadensersatz sowie die Wirksamkeit einer Gewährleistungsbeschränkung auf Reparaturen. Zentrale Normen und Anspruchsgrundlagen werden geprüft.

Torsten Kindt· JA 2020, 493· 120 Min
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelMinderung & Schadensersatz+4 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Ein Griff ins Klo

Die Klausur behandelt einen komplexen Sachverhalt mit Schwerpunkt im allgemeinen Schuldrecht. Besonders relevant sind die Abgrenzung verschiedener Anspruchsgrundlagen, Schadensrecht, Mängelhaftung im Miet- und Werkvertragsrecht sowie Informationspflichten und der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Zusätzlich werden Aspekte der gesetzlichen Erbfolge und Gesamtschuldnerschaft in einem Fortsetzungsfall thematisiert.

Vincent Calvin Brock· JURA 2020, 962
Entstehung von Schuldverhältnissen Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Pflichten im Mietverhältnis +3 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Schöne neue (Zahlungs-)Welt

Der Fall thematisiert klassische und aktuelle Probleme des Allgemeinen und Besonderen Schuldrechts, insbesondere die Gefahrenübergangsregeln beim Kauf, den Verbrauchsgüterkauf bei dual use-Gütern und Existenzgründern sowie Haftungsprivilegierungen. Besonders behandelt werden Fragen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs im Erfüllungsrecht und eine komplexe Drittschadenskonstellation.

GefahrübergangVerbrauchsgüterkaufDreipersonenverhältnisse+4 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Nicht fit, kein Fun im Alpenland

Die Klausur behandelt die Haftung eines Vereins bei einem Mountainbike-Rennen für Schäden an einem geliehenen Mountainbike, insbesondere unter Berücksichtigung vertraglicher und deliktischer Anspruchsgrundlagen. Zusätzlich werden Probleme rund um den Verkauf von Eintrittskarten durch gewerbliche Händler am Beispiel eines Konzerttickets aufgegriffen. Der Sachverhalt umfasst die Behandlung von Dritten im Schuldverhältnis sowie Haftungs- und Abtretungsthemen.

Bastian Zahn· JURA 2020, 160
DreipersonenverhältnisseHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)§ 823 Abs. 1 BGB+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Reise nach Bergen aan Zee

Die Klausur thematisiert das Pauschalreiserecht nach Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie und stellt typische Haftungsfragen des Reiseveranstalters in unterschiedlichen Konstellationen dar. Es werden Sachmängel, Rechte und Ansprüche der Reisenden, insbesondere Minderung sowie Schadensersatz und Entschädigung, anhand eines Sachverhalts zur Reise nach Bergen aan Zee behandelt.

Victoria Best, Rafael Harnos· JURA 2020, 60
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGBGrundlagen des KaufvertragsSach- und Rechtsmängel+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Zahlen, bitte! Beschränkte Wirkung des PayPal-Käuferschutzes

Die Klausur behandelt die Frage, ob dem Verkäufer V nach Rückbuchung des Kaufpreises durch den PayPal-Käuferschutz ein Anspruch auf erneute Kaufpreiszahlung gegen den Käufer K zusteht. Im Mittelpunkt stehen die zivilrechtlichen Auswirkungen der Zahlungsabwicklung über PayPal bei Abweichung zwischen bestelltem und geliefertem Artikel sowie die Erfüllungswirkung und etwaige Rechtsfolgen des Käuferschutzes. Ansprüche auf Rückgabe des iPhone X sind nicht zu prüfen.

Grundlagen des KaufvertragsAGB+4 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Prinzip der freien Vertragspartnerwahl – oder doch nicht?

Die Klausur behandelt einen haftungsrechtlichen Fall im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang (§ 613a BGB) und dem Prinzip der Vertragspartnerwahl. Im Mittelpunkt stehen Ersatzansprüche aufgrund eines fahrlässig verursachten Schadens durch einen Lehrling, die Wechselwirkung zwischen alter und neuer Betriebsinhaberschaft sowie der Übergang von Arbeitsverhältnissen.

Daniel E. Holler· JA 2019, 182· 180 Min
Gesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteEntstehung von Schuldverhältnissen
JURA 2019Fortgeschrittene

Ein Traktor auf Abwegen

Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit Problemen des Besitzschutzes und dem Minderjährigenschutz, konkret anhand eines Abschleppfalls mit einem Traktor, den der minderjährige Sohn des Eigentümers parkt. Neben Fragen zu Rechtsgeschäftsfähigkeit und Besitz werden auch deliktsrechtliche und haftungsrechtliche Aspekte aus einem Verkehrsunfall ohne Berührung angesprochen.

GeschäftsfähigkeitDer BesitzschutzHaftung nach StVG+2 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Rechtsprobleme der Parkraumbewirtschaftung

Im vorliegenden Fall kommt es zu Konflikten um die Parkraumbewirtschaftung eines Supermarktparkplatzes. Streitpunkte sind die Vertragsstrafe für das Überschreiten der Parkzeit sowie Abschleppkosten im Zusammenhang mit Fremdparken. Die Klausur prüft insbesondere Anspruchsgrundlagen, AGB-Recht und Handlungsalternativen im Rahmen des Zivilrechts.

Michael Hippeli· JURA 2019, 642
AGBDie LeistungskondiktionDie echte GoA – Voraussetzungen+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Der glücklose Erbensucher

Die Klausur behandelt die klassische Konstellation eines Erbensuchers, der ohne vertragliche Absprache einen potenziellen Erben ausfindig macht und anschließend eine Vergütung verlangt. Schwerpunktmäßig werden Fragen der Geschäftsführung ohne Auftrag, Bereicherungsrecht und die Abgrenzung zu vertraglichen Ansprüchen geprüft.

Christoph Wendelstein· JURA 2019, 186
Die echte GoA – VoraussetzungenDie Nichtleistungskondiktion+3 weitere
JA 20181. Staatsexamen

Scheiden tut weh

Die Klausur behandelt Rückforderungsansprüche eines Schwiegerelternteils nach einer Vermögenszuwendung an den Schwiegersohn im Zusammenhang mit der Immobilienfinanzierung, die Abgrenzung zwischen Schenkung und unbenannter Zuwendung sowie die Mitverpflichtung eines Ehegatten für einen Stromlieferungsvertrag. Weiterhin geht es um Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen das großelterliche Umgangsrecht. Der Fall basiert auf einer echten Examensklausur aus dem Saarland.

Schenkung, §§ 516ff. BGBScheidung und ScheidungsfolgenRecht der ehelichen Gemeinschaft+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Eine folgenreiche Gefälligkeit

Die Klausur behandelt die rechtlichen Möglichkeiten einer Beklagten, sich gegen die Vollstreckung aus einem Versäumnisurteil zur Wehr zu setzen. Gegenstand sind insbesondere Einwendungen im Einziehungsverfahren, wie Erfüllung, Aufrechnung und die Unpfändbarkeit von Forderungen nach entsprechender Pfändung und Überweisung. Zudem wird die Rolle des Drittschuldners, Kontobewegungen und die Problematik der Doppelzahlung beleuchtet.

Christoph Brede· JA 2018, 848· 300 Min
EinziehungsklageVollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO+5 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Rennfahrer im Ruhestand

Die Klausur behandelt mehrere zivilrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Kauf einer App durch einen Ruhestandsrennfahrer sowie das Abschleppen dessen Fahrzeugs nach Falschparken. Im Vordergrund stehen Fragen zur Vertragsbeziehung im App-Store, das Verbraucherwiderrufsrecht, die Berechtigung und Höhe der Abschleppkosten sowie abtretungsrechtliche und bereicherungsrechtliche Aspekte. Der Fall eignet sich zur vertieften Anwendung verschiedener schuldrechtlicher, sachenrechtlicher und bereicherungsrechtlicher Grundsätze.

Grundlagen des KaufvertragsWiderruf & VerbraucherverträgeDie Leistungskondiktion+5 weitere
JA 20171. Staatsexamen

* "Das (vor-)weggenommene Erbe

Die Klausur behandelt das Verhalten eines Sohnes, der das Sparbuch seines geschäftsunfähigen Vaters erschleicht und über einen längeren Zeitraum Beträge abhebt sowie weitere Nachlassgegenstände unrechtmäßig nutzt. Thematisiert werden mögliche zivilrechtliche Ansprüche, das Betreuungsrecht, erbrechtliche Konstellationen und prozessuale Fragen nach dem Tod des Vaters. Der Schwerpunkt liegt auf gesetzlichen Schuldverhältnissen, dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), Erbrecht und Zivilprozessrecht.

Dr. Lars Bierschenk· JA 2017, 665· 300 Min
Gesetzliche ErbfolgeVermächtnisVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Umtrunk mit Folgen

Die Klausur thematisiert, ob durch die Zusammenarbeit der Hobbymusiker als Band eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gemäß §§ 705 ff. BGB entstanden ist und wie deren Innenverhältnis und Abwicklung nach Auflösung rechtlich zu bewerten sind. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und wie die Bandmitglieder Ansprüche auf Teilhabe am Gewinn aus einem gemeinsam durchgeführten Gewinnspiel gegen ein einzelnes Mitglied geltend machen können.

Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreEntstehung von Schuldverhältnissen +2 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

(Rechts-)Probleme im Alltag einer WG

Die Klausur thematisiert mehrere zivilrechtliche Probleme im Alltag einer Studenten-WG, insbesondere mietrechtliche Fragestellungen, übermäßige Tierhaltung, das Hausrecht und die Frage des Einzugs Dritter. Zudem behandelt sie einen Schadensersatzfall im Zusammenhang mit der Anmietung eines Lieferwagens sowie rechtliche Ansprüche daraus.

Meik Thöne· JURA 2017, 578
Mietverhältnisse über WohnraumGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Baumarkt in Existenznot

Die B-GmbH befindet sich in wirtschaftlicher Schieflage und steht kurz vor der Insolvenz. Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verschenkt der Geschäftsführer eine Sägemaschine an seine Schwester und nach Verfahrenseröffnung verkauft er einen Firmenwagen an einen Freund, obwohl der Insolvenzverwalter bereits eingesetzt ist. Zu prüfen ist, ob und mit welchen Ansprüchen der Insolvenzverwalter die Herausgabe dieser Vermögenswerte verlangen kann.

Prof. Dr. Ingo Saenger, Dr. Niklas Cordes· JA 2016, 732· 90 Min
Grundprinzipien des SachenrechtsEntstehung von Schuldverhältnissen +3 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Einmal hin, Arzt ist drin

Die Klausur behandelt Fragen der vorvertraglichen Haftung (culpa in contrahendo) und des Schuldverhältnisses mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, illustriert an einem Schadensfall im Supermarkt. Zusätzlich werden die Zurechnung des Verhaltens Dritter (Erfüllungsgehilfenhaftung) und in einer Abwandlung die Frage überprüft, ob ein Dieb, der ohne Kaufabsicht einen Supermarkt betritt, vertragliche Ansprüche auf Schadensersatz haben kann.

Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Entstehung von Schuldverhältnissen +1 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Vertragsnahe gesetzliche Schuldverhältnisse: § 179 BGB

Die Klausur behandelt die Haftung des falsus procurator nach § 179 BGB anhand eines prüfungsrelevanten Fallbeispiels: Ein Teilnehmer bestellt ohne Vertretungsmacht Waren für einen Dritten, der das Geschäft nicht genehmigt. Die Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des § 179 BGB sowie ein möglicher Anspruch des Verkäufers gegen den handelnden Vertreter werden diskutiert.

StellvertretungEntstehung von Schuldverhältnissen +3 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Schuldrecht – Ärger beim Pferdekauf

Der Übungsfall behandelt verschiedene schuld- und kaufrechtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit dem Kauf eines Dressurpferdes, darunter die Wirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses, die Beweislast beim Verbrauchsgüterkauf und Ansprüche aus fehlerhafter tierärztlicher Ankaufsuntersuchung. Die Aufgaben umfassen Fragestellungen zur Rückabwicklung des Kaufvertrags, Haftung und Schadensersatz sowie Schutzwirkungen zugunsten Dritter.

Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelAusschluss & Erweiterung der Gewährleistung+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Eine unglückliche Übernahme

Im Fall geht es um die Wirksamkeit und die Folgen mehrerer Verträge zwischen einer Immobiliengesellschaft und einem Energieversorger, die sich auf die Veräußerung eines Heizwerks und die Wärmeversorgung beziehen. Besonderes Augenmerk liegt auf Vertretungsmacht, Gesellschaftsrecht, der Auslegung und Kündbarkeit der Verträge sowie den gegenseitigen Ansprüchen aus dem gescheiterten Eintritt in einen bestehenden Gasliefervertrag und der Kündigung des neuen Versorgungsvertrages.

StellvertretungGrundlagen des KaufvertragsEntstehung von Schuldverhältnissen +4 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Die sichere Schiffsbeteiligung

In dieser anspruchsvollen Übungsklausur aus dem Zivilrecht stehen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit einer Beteiligung an einem Schiffsfonds im Mittelpunkt. Der Fall thematisiert Fragen der Beratungspflichten, der Haftung des Anlageberaters sowie prozessuale Aspekte im Zusammenhang mit einem Mahnverfahren und Abtretung von Ansprüchen. Die gesellschaftsrechtlichen Hintergründe einer Kommanditgesellschaft und die Anforderungen an den sicheren Kapitalerhalt werden ebenfalls behandelt.

Dr. Michael Duchstein· JA 2015, 693· 300 Min
Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Dreipersonenverhältnisse+5 weitere
JA 2015Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: "Die überraschende Klage der Ex-Nachbarin

Die Klausur befasst sich mit Ansprüchen zwischen ehemaligen Nachbarn nach einem Eigentümerwechsel, Fragen zur Zulässigkeit von Klage und Widerklage sowie mit mietrechtlichen und bereicherungsrechtlichen Fragestellungen. Weitere Schwerpunkte liegen auf Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, möglichen Aufrechnungen, Verjährung und Ausschlussfristen. Neben Sachverhalten zum Mietrecht werden auch Aspekte der Abtretung, Surrogate sowie Sekundäransprüche nach unberechtigtem Besitzwechsel thematisiert.

Dr. Hauke Hinrichs· JA 2015, 126· 300 Min
Pflichten im Mietverhältnis Vindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisVerjährung+4 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Vermögensrechtliche Konsequenzen von Leistungsanmaßungen am Beispiel der Schwarzfahrt eines Minderjährigen

Die Hausarbeit behandelt vermögensrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Schwarzfahrt eines minderjährigen Jugendlichen, wobei insbesondere die Folgen einer Leistungsanmaßung ohne Vertrag, ohne Bereicherung und ohne Schaden des Leistenden analysiert werden. Ein Schwerpunkt liegt auf der zivilrechtlichen Behandlung beim Handeln Minderjähriger, insbesondere hinsichtlich vertraglicher und quasivertraglicher Ansprüche sowie der Schuldverhältnisse zwischen den beteiligten Parteien. Neben bereicherungsrechtlichen werden auch deliktsrechtliche und Fragen der Haftung aus culpa in contrahendo geprüft.

Jan Felix Hoffmann· JURA 2015, 506
GeschäftsfähigkeitDie NichtleistungskondiktionHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)+4 weitere
JURA 2015Anfänger:innen

Gebrauchsüberlassung an Dritte bei der Leihe

Die Klausur behandelt die Gebrauchsüberlassung an Dritte im Rahmen eines Leihvertrags und beleuchtet klausurrelevante Probleme insbesondere zur Erlaubnis des Verleihers und zu vertraglichen Schutzwirkungen zugunsten Dritter. Es werden die gesetzlichen Voraussetzungen, die Haftung und Verjährungsfragen bei Drittbeteiligung berücksichtigt.

Jens Petersen· JURA 2015, 154
Leihe, §§ 598ff. BGB+2 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Abschleppen im Auftrag des Staates

Die Klausur behandelt Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung eines Fahrzeugs beim Abschleppen im Auftrag der Stadt. Thematisiert werden insbesondere die gesetzliche Haftungsverlagerung nach Art. 34 GG, das Vertragsverhältnis mit Schutzwirkung zugunsten Dritter nach § 328 BGB analog sowie deliktische und vertragliche Ansprüche. Die Abgrenzung zwischen hoheitlichem Handeln und zivilrechtlicher Haftung steht im Vordergrund.

Valerie Binder, Fabian Schöniger· JA 2014, 766· 90 Min
§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGDie echte GoA – SonderfälleEntstehung von Schuldverhältnissen +4 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Verbummelter Vertragsschluss beim Grundstückskauf

Die Klausur behandelt die Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrags, bei dem die Annahmefrist formularmäßig auf mehrere Monate festgelegt wurde. Zu prüfen ist insbesondere, ob ein Vertragsschluss wirksam erfolgte, die Klausel einer AGB-Kontrolle standhält und welche Ansprüche im Falle des Nichtzustandekommens des Vertrags bestehen, etwa wegen condictio indebiti oder cic.

Prof. Dr. Christoph Weber, Stephan Gräf· JA 2014, 417· 300 Min
Angebot und AnnahmeAGBFormfreiheit und Grenzen+4 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Anwaltliche Familienbande

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Haftungsfragen beim Eintritt neuer Gesellschafter in eine Sozietät, insbesondere im Zusammenhang mit einer Nachfolgeklausel und der Rechtsformwechsel zur Partnerschaftsgesellschaft. Im Ausgangsfall steht die persönliche Haftung des Eintretenden für Gesellschaftsschulden sowie die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Kaufvertrag im Vordergrund, während in der Abwandlung ein Schadensersatzanspruch wegen versäumter Einrede der Verjährung geprüft wird.

Prof. Dr. Ingo Saenger, Lisanne Uphoff· JA 2014, 338· 90 Min
Entstehung von Schuldverhältnissen Grundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Alpenbrause«

Im Sachverhalt entwickelt A eine Limonade und gründet zur Vermarktung eine GmbH & Co. KG sowie eine Verwaltungs-GmbH. Er schützt die Marke 'Alpenbrause' und überträgt das Geschäft per Lizenzvertrag an J und R, die hierfür eine eigene GmbH gründen. Der Fall thematisiert die Vertragsbeziehungen, gesellschaftsrechtliche Gründungsfragen und die Lizenzierung von Markenrechten.

Caspar Behme· JURA 2014, 1174
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreAngebot und AnnahmeGrundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Original Aktenvortrag: "Montageeinsatz nur mit Einzelzimmer

Im Rahmen eines Original-Aktenvortrags aus dem zweiten Staatsexamen wird das Verhältnis zwischen dem Weisungsrecht des Arbeitgebers und der Übernachtungspflicht des Arbeitnehmers bei Montageeinsätzen thematisiert. Der Fall betrifft außerdem die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung im Mehrpersonenverhältnis nach der eigenmächtigen Inanspruchnahme eines Einzelzimmers und der Kürzung des Nettolohns. Es ist zu prüfen, ob der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Rückzahlung des einbehaltenen Lohnes sowie einen Anspruch auf zukünftige Einzelzimmerbuchungen hat.

Britta Graja· JA 2013, 769· 60 Min
Bereicherungsausgleich im MehrpersonenverhältnisDienstvertrag, §§ 611ff. BGB+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»Kein Bett für Neonazis«!?

Ein ehemaliger Vorsitzender einer rechtsextremen Partei bucht über seine Frau ein Hotelzimmer. Nach Bekanntwerden seiner politischen Vergangenheit verweigert das Hotel die Aufnahme und spricht ein Hausverbot aus. Die Klausur behandelt unter anderem das Widerrufsbegehren gegen das Hausverbot und mögliche Benachteiligungen nach dem AGG.

Gesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteAGBEntstehung von Schuldverhältnissen +5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Der aufrechnende Kommissionskäufer

Die Examensübungsklausur behandelt die rechtlichen Fragestellungen rund um ein Kommissionsgeschäft, in welchem ein Kommissionär für den Kommittenten Grappa verkauft. Der Käufer erklärt gegenüber dem Kommissionär die Aufrechnung, wobei mehrere Schadensersatz- und Zahlungsforderungen zu prüfen sind, unter zusätzlicher Berücksichtigung handelsrechtlicher Normen wie der Rügepflicht sowie der teleologischen Reduktion von § 392 II HGB. Es wird die Frage untersucht, ob der Kommittent berechtigterweise Zahlung vom Käufer verlangen kann.

DreipersonenverhältnisseStellvertretungAufrechnung+4 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Gesellschafter- und Geschäftsführerhaftung in der GmbH – Bilanzielle Betrachtungsweise und Existenzvernichtung

Im Mittelpunkt der Examensklausur steht die zivilrechtliche Haftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern einer GmbH, insbesondere im Kontext der Existenzvernichtungshaftung. Thematisiert wird die Herbeiführung einer Unterbilanz, die Geschäftsführerhaftung nach § 64 GmbHG und die besonderen Konstellationen bilanzieller Eingriffe, einschließlich eines existenzvernichtenden Eingriffs nach der Trihotel-Rechtsprechung.

Dr. Sarah Röck· JURA 2013, 118
Gesellschaft mit beschränkter Haftung+3 weitere
JURA 2013Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Wie gewonnen, so zerronnen

In diesem Examensfall schließen sich Emil, Ferdinand und Gunnar zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammen, um gemeinsam mit Grundstücken zu handeln. Emil wirbt bei einer älteren Grundstückseigentümerin für den Verkauf eines Grundstücks, wobei gesellschaftsrechtliche und möglicherweise geschäftsfähigkeitsbezogene Fragen relevant werden.

Markus Fehrenbach· JURA 2013, 47
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreStellvertretungGrundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

* "Schluss mit der Vetternwirtschaft!

Die Klausur befasst sich mit den Ansprüchen einer OHG gegen einen Gesellschafter, der im Namen der Gesellschaft ein verlustbringendes Aktiengeschäft tätigt und unbefugt Geld vom Gesellschaftskonto entnimmt. Außerdem wird die Möglichkeit des Ausschlusses des betreffenden Gesellschafters thematisiert, vor allem unter Berücksichtigung eines wichtigen Grundes und der Beschlusslage nach Gesellschaftsvertrag.

Prof. Dr. Ingo Saenger, Alexander Scheuch· JA 2012, 651· 90 Min
Entstehung von Schuldverhältnissen Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+2 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Der voreilige Mieter

Die Klausur behandelt die Frage, ob ein Mieter nach eigenmächtiger Reparatur einer defekten Klingel- und Gegensprechanlage durch einen selbst beauftragten Handwerker einen Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Vermieter hat. Dabei werden die Voraussetzungen und Grenzen der Selbstvornahme im Mietrecht sowie deren Einbettung in das Leistungsstörungsrecht thematisiert. Es geht insbesondere um die Pflicht zur vorherigen Anzeige und um die Höhe des Erstattungsanspruchs.

Pflichten im Mietverhältnis Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Beendigung+3 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Darlehens- und Restschuldversicherungsvertrag als verbundene Verträge?

Die Klausur behandelt die Frage, ob ein Darlehensvertrag und ein gleichzeitig abgeschlossener Restschuldversicherungsvertrag als verbundene Verträge im Sinne von § 358 Abs. 3 BGB gelten. Im Fokus stehen die Widerrufsmöglichkeiten der Verbraucher und die Rechtsfolgen eines Widerrufs hinsichtlich der Rückabwicklung beider Verträge. Die Sachverhaltsgestaltung orientiert sich am Verbraucherdarlehensrecht und berücksichtigt BGH-Rechtsprechung sowie die seit dem 11.06.2010 geltende Gesetzeslage.

Dr. Eva Inés Obergfell· JA 2011, 412· 300 Min
Widerruf & VerbraucherverträgeDarlehensvertrag, §§ 488ff. BGB+1 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

* "Der zerstörte WM-Fußball und Ärger mit dem Töpferkurs

Bernhard Bruch beauftragt Allcall Solutions mit der Einrichtung und Betreuung seines Internetauftritts. Die Parteien schließen einen gemischttypischen Internet-System-Vertrag, in dem eine jährliche Vorleistungspflicht des Kunden als AGB vereinbart wird. B zahlt die letzten vertraglich vorgesehenen Vorleistungen nicht und beruft sich auf die Unwirksamkeit der Klausel, weshalb zu prüfen ist, ob A einen Zahlungsanspruch hat.

AGBGrundlagen des Kaufvertrags+4 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Standortschließung und -verlagerung

Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einer Standortschließung und Fragen des Betriebsübergangs. Zudem wird die Wirksamkeit eines rückwirkenden Lohnverzichts auf Basis eines Sanierungstarifvertrags sowie die Kollisionslage zwischen Sanierungs- und Entgelttarifvertrag geprüft.

Prof. Dr. Matthias Jacobs, Jörg Noltin· JA 2008, 186· 300 Min
Entstehung von Schuldverhältnissen
JA 2008Fortgeschrittene

Good Old Times

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragen rund um die Haftung und Kontinuität von Verbindlichkeiten beim Übergang eines kleingewerblichen Unternehmens sowie bei Eintritt eines Gesellschafters. Thematisiert werden u.a. Haftungsfragen nach Unternehmensnachfolge, der Übergang von Mietverbindlichkeiten und die Haftung in verschiedenen Gesellschaftsformen. Geeignet ist die Klausur insbesondere für Fortgeschrittene mit Schwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht.

Prof. Dr. Dominique Jakob· JA 2008, 101· 120 Min
Grundlagen des KaufvertragsEntstehung von Schuldverhältnissen Dreipersonenverhältnisse+1 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Gescheiterte Pläne

In der Klausur wird die vermögensrechtliche Abwicklung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach deren Scheitern dargestellt. Konkret ist zu prüfen, ob B gegen A einen Anspruch auf Entgelt für seine Arbeitsleistung im Geschäft der A während der Zeit der Partnerschaft zusteht. Der Schwerpunkt liegt auf schuldrechtlichen und bereicherungsrechtlichen Fragen.

Dr. Eva Kocher· JA 2007, 108· 120 Min
Die LeistungskondiktionEntstehung von Schuldverhältnissen +5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Auf der Suche nach Herrn Richards

Der Fall behandelt gesellschaftsrechtliche und schuldrechtliche Fragen rund um die Liquidation einer GbR mit internationalem Bezug. Im Zentrum stehen die Übertragung von Gesellschaftsanteilen zwischen internationalen Gesellschaften, Vertragstreue beim Werkauftrag und die außergerichtliche Beratung der Mandantin H GmbH nach dem Verschwinden eines Gesellschafters. Die Mandantin begehrt Ersatz entstandener Mehrkosten wegen Nichterfüllung eines Auftrags durch die neue Gesellschafterin.

Thomas Peschke, Dr. Oliver Rothe· JA 2006, 293· 300 Min
Zustandekommen und BeendigungEntstehung von Schuldverhältnissen Grundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JA 20051. Staatsexamen

Haftungsfallen auf dem Weg zum Kommanditisten

Die Klausur behandelt haftungsrechtliche Problematiken im Zusammenhang mit der Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG). Es werden mehrere Anspruchssituationen gegen einen werdenden bzw. eingetragenen Kommanditisten geprüft, nachdem Schäden oder Verpflichtungen durch den Komplementär verursacht wurden. Im Mittelpunkt steht die Frage der Haftung des Kommanditisten vor und nach Handelsregistereintragung sowie die Auswirkungen der Einlageleistung.

Annika Clauss, Andreas M. Fleckner· JA 2005, 866· 300 Min
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreEntstehung von Schuldverhältnissen +2 weitere
JA 20051. Staatsexamen

Ärger um die Schrottimmobilie

Die Klausur behandelt die Rückabwicklung eines kreditfinanzierten Beitritts zu einer Immobilienfonds-GbR. Im Kern geht es um die rechtliche Behandlung eines verbundenen Geschäfts, insbesondere um Widerrufsmöglichkeiten, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und etwaige Rückabwicklungsansprüche des Anlegers gegenüber der Bank nach teilweiser Rückzahlung und Steuervorteil.

Widerruf & VerbraucherverträgeHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Anfechtung der Willenserklärung+2 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Geschäfte in der Gründungsphase

In dem Fall gründen A, B und C eine GmbH, schließen aber bereits vor notarieller Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (Vorgründungsgesellschaft sowie Vor-GmbH) Geschäfte ab. Es geht um die Haftungsverteilung für Verträge, die in den verschiedenen Gründungsstadien abgeschlossen werden, und was sich mit der Eintragung ins Handelsregister bzgl. der Ansprüche von Gläubigern ändert.

Jacques Großkreuz· JA 2005, 347· 180 Min
Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+3 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Bequemlichkeit hat ihren Preis

Die Klausur behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit der unbeauftragten Übersendung und dem Einbau von Navigationsgeräten in Fahrzeuge im öffentlichen Bereich. Es geht um Fragen des Verbraucherschutzes bei nicht bestellter Ware, die Verbrauchereigenschaft einer GbR, gutgläubigen Eigentumserwerb sowie sachenrechtliche Aspekte bei Fahrnisverbindung. Verschiedene anspruchsgrundlagenrechtliche und sachenrechtliche Probleme sind zu prüfen.

Prof. Dr. Marc Eckebrecht· JA 2005, 184· 240 Min
Widerruf & VerbraucherverträgeDie LeistungskondiktionRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+4 weitere
ZjSFortgeschrittene

Übungsfall: Trautes Heim, dieses Glück gibt’s nur allein

Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Käufer, A und B, die jeweils bei V hochwertige Espressomaschinen erworben haben. Beide Käufer reklamieren Mängel an den Maschinen und fordern von V Nacherfüllung, wobei insbesondere um die Modalitäten der Rückgabe bzw. Reparatur gestritten wird. A verlangt nach erfolgloser Aufforderung zur Abholung der defekten Maschine die Rückzahlung des Kaufpreises, während V im zweiten Fall nach Feststellung eines Bedienungsfehlers von B die Rückzahlung von Transportkosten sowie die Abholung der Maschine fordert. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Kaufrecht bei Fragen zum Erfüllungsort der Nacherfüllung, den Konsequenzen eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens sowie den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien nach Rücktritt und bei mangelfreier Ware.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+39 weitere
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