Ingo Saenger, geboren 1961 in Hilden, Nordrhein-Westfalen, ist deutscher Jurist und Hochschullehrer an der Universität Münster. Als Professor widmet er sich der akademischen Ausbildung und Forschung im juristischen Bereich. Saenger zählt zu den etablierten Wissenschaftlern an seiner Fakultät und leistet einen Beitrag zur Entwicklung der Rechtswissenschaften in Deutschland.
Klausuren
11 KlausurenUmzug mit Folgen
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des GbR-Rechts nach der MoPeG-Reform, u.a. die Vertretungsbefugnis im Innen- und Außenverhältnis, die Wirksamkeit eines Mietvertragsabschlusses trotz Widerspruchs eines Gesellschafters sowie die Haftung der Gesellschaft und der (aktuellen und ausgeschiedenen) Gesellschafter gegenüber einem Vermieter nach einer Schadensverursachung. Zudem wird die Rechtsscheinhaftung für neue, noch nicht in die Gesellschaft aufgenommene Personen geprüft.
'Kohle' für Koalas – neue 'Hausnummern' (auch) für die Kommanditistenhaftung
Die Klausur thematisiert zentrale Fragen des Personengesellschaftsrechts am Beispiel einer Kommanditgesellschaft (KG). Im Vordergrund stehen die Haftung von Kommanditisten gegenüber Gesellschaftsgläubigern und das Zusammenspiel von Eintragung, Zahlung sowie Ausscheiden eines Gesellschafters. Zudem werden schuldrechtliche Ansprüche aus einem Pachtvertrag sowie Aufrechnungsmöglichkeiten beleuchtet.
*"Lang, lang ist's her
Die Klausur besteht aus zwei Sachverhalten zum Zivilrecht: Fall 1 behandelt die Möglichkeiten des Schuldbeitritts eines Verbrauchers zu einem Darlehensvertrag sowie den Widerruf und die Präklusion beim Verbraucherwiderrufsrecht im Rahmen von Zwangsvollstreckungsrecht (Vollstreckungsabwehrklage). Fall 2 befasst sich mit dem gutgläubigen Erwerb eines gestohlenen Rennrads, der Drittwiderspruchsklage und einem bereicherungsrechtlichen Anspruch nach Verwertung schuldnerfremder Sache („verlängerte Drittwiderspruchsklage“), insbesondere im Kontext der Verjährung und Eigentümerstellung.
Begehrtes Wohnmobil
Die Klausur thematisiert den gutgläubigen Erwerb eines Wohnmobils von einem Nichtberechtigten sowie den Herausgabeanspruch nach Eigentumserwerb, Possessorverhältnisse und nachfolgende Besitzstörungen. Sie prüft insbesondere Ansprüche aus dem Sachenrecht, Delikts- und Bereicherungsrecht aufgrund der unrechtmäßigen Verwendung und Aneignung des Wohnmobils.
Stein ist nicht gleich Stein
Der Fall befasst sich im Ausgangssachverhalt mit den rechtlichen Folgen einer Abweichung der gelieferten Ware von der vereinbarten Beschaffenheit (Langformat vs. Normalformat im Klinkersteinkauf) und beleuchtet insb. das kaufmännische Bestätigungsschreiben, Kaufmannseigenschaft, Rügeobliegenheit und die kaufrechtlichen Ansprüche zwischen Unternehmern. In der Abwandlung geht es um transport- und eigentumsrechtliche Beziehungen beim Speditionsgeschäft, insbesondere um das Pfandrecht des Spediteurs und den gutgläubigen Erwerb an unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware gemäß HGB.
* "Wer darf hier was?
Diese Zivilrechtsklausur zur Zwischenprüfung behandelt die Zwangsvollstreckung in bewegliche Sachen und thematisiert die Gewahrsams- und Eigentumsvermutung sowie die Rolle des Besitzes als Interventionsrecht. Im Rahmen zweier Szenarien werden Rechtsbehelfe wie die Dritterinnerung und die Drittwiderspruchsklage geprüft und auf Erfolgsaussichten untersucht. Der Schwerpunkt liegt auf dem Zusammenspiel von ZPO und BGB im Kontext des Sachenrechts und der Zwangsvollstreckung.
Nichts als Ärger mit dem Studierendenwohnheim
Die Klausur thematisiert die Haftung der Gesellschafter in einer OHG, insbesondere im Zusammenhang mit dem Widerspruch gegen Geschäftsführungsmaßnahmen (§ 115 I HGB), Einwendungen nach § 129 III HGB sowie Regressansprüche der Gesellschafter. Geprüft wird insbesondere, ob ein Dritter aus einem mit Vertretungsmacht getätigten Geschäft gegen einen einzelnen Gesellschafter vorgehen kann und wie sich interne Stimmverhältnisse sowie die Beteiligungsquote im Außenverhältnis auswirken.
Baumarkt in Existenznot
Die B-GmbH befindet sich in wirtschaftlicher Schieflage und steht kurz vor der Insolvenz. Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verschenkt der Geschäftsführer eine Sägemaschine an seine Schwester und nach Verfahrenseröffnung verkauft er einen Firmenwagen an einen Freund, obwohl der Insolvenzverwalter bereits eingesetzt ist. Zu prüfen ist, ob und mit welchen Ansprüchen der Insolvenzverwalter die Herausgabe dieser Vermögenswerte verlangen kann.
Anwaltliche Familienbande
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Haftungsfragen beim Eintritt neuer Gesellschafter in eine Sozietät, insbesondere im Zusammenhang mit einer Nachfolgeklausel und der Rechtsformwechsel zur Partnerschaftsgesellschaft. Im Ausgangsfall steht die persönliche Haftung des Eintretenden für Gesellschaftsschulden sowie die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Kaufvertrag im Vordergrund, während in der Abwandlung ein Schadensersatzanspruch wegen versäumter Einrede der Verjährung geprüft wird.
Die gelbe Feinstaubplakette
In diesem Übungsfall aus dem Kaufrecht geht es um den Kauf eines Wohnmobils mit gelber Feinstaubplakette. Der Käufer kann die Umweltplakette nach dem Erwerb nicht erneut erhalten, da das Fahrzeug die erforderlichen Abgaswerte nicht erfüllt. Die Klausur prüft das Vorliegen eines Sachmangels, Gewährleistungsrechte wie Rücktritt und Schadensersatz sowie den Ausschluss der Gewährleistung und Besonderheiten des Verbrauchsgüterkaufs.
* "Schluss mit der Vetternwirtschaft!
Die Klausur befasst sich mit den Ansprüchen einer OHG gegen einen Gesellschafter, der im Namen der Gesellschaft ein verlustbringendes Aktiengeschäft tätigt und unbefugt Geld vom Gesellschaftskonto entnimmt. Außerdem wird die Möglichkeit des Ausschlusses des betreffenden Gesellschafters thematisiert, vor allem unter Berücksichtigung eines wichtigen Grundes und der Beschlusslage nach Gesellschaftsvertrag.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Prof. Dr. Ingo Saenger prüfen besonders häufig Entstehung von Schuldverhältnissen (4×), Grundlagen des Kaufvertrags (3×), Dreipersonenverhältnisse (2×), Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO (2×), Grundprinzipien des Sachenrechts (2×), Sach- und Rechtsmängel (2×), Arten des Besitzes (1×) und Der Besitzschutz (1×).