Klausuren
3 KlausurenZR-Schwerpunktbereichs-Klausur zum Europäischen Gesellschaftsrecht
An der höchsten deutschen Fußball-Profiliga nehmen Klubs verschiedener Rechtsformen teil. Manche Teilnehmer sind, wie es traditionell zwingend war, als eingetragener Verein (e. V.) i. S. v. § 21 BGB organisiert. Die übrigen Teilnehmer sind Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG), in welche die jeweiligen eingetragenen Vereine ihre Profiabteilungen ausgegliedert haben und an denen die Stammvereine ausnahmslos die Stimmrechtsmehrheit halten. Das Erfordernis einer solchen Stimmrechtsmehrheit war früher in den Regeln des zuständigen Fußballverbandes enthalten. Da aber zunehmend umstritten geworden ist, ob ein Verband solche Regeln aufstellen darf, hat sich der Bundesgesetzgeber zum Handeln veranlasst gesehen. Er hat die Sorge geäußert, dass ohne eine solche Regel externe Investoren, die keinerlei Verbindungen zum ursprünglichen Stammverein aufweisen und nur Interesse an Profitmaximierung haben, Fußball-Kapitalgesellschaften aus der Bundesliga übernehmen würden. Dadurch, so die Gesetzesmaterialien, drohten die Bindung des» Volkssports «an die Bevölkerung verloren zu gehen und die durch die Vereinsprägung des Fußballs erreichte Nachwuchsförderung beeinträchtigt zu werden. Deshalb hat der Bundesgesetzgeber das» Gesetz zur Optimierung von Amateur-und Leistungsfußball «(GOAL) beschlossen. Das GOAL lautet auszugsweise:
»Hausmannskost und Champagner«
Die Klausur prüft Kenntnisse im Zwangsvollstreckungsrecht anhand zweier Sachverhaltsteile. Im ersten Teil geht es um Vollstreckung in einen Gegenstand aus dem ehelichen Haushalt inklusive Dritterinnerung, Gewahrsams- und Eigentumsvermutung sowie Pfändungsverbot. Im zweiten Teil stehen Fragen zur Vollstreckungsabwehrklage und zum Pfändungs- und Überweisungsbeschluss im Vordergrund.
* "Schluss mit der Vetternwirtschaft!
Die Klausur thematisiert das Personengesellschaftsrecht am Beispiel einer OHG. Prüfungsgegenstand sind mögliche Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen einen Gesellschafter, die actio pro socio und die Voraussetzungen für den Ausschluss eines Gesellschafters. Zudem wird die gesellschaftsrechtliche Durchsetzung dieser Ansprüche behandelt.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Alexander Scheuch prüfen besonders häufig § 824 BGB (1×), § 826 BGB (1×), Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre (1×), Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB) (1×), Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO (1×) und Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO (1×).