Klausuren
1 KlausurJA 2018Anfänger:innen
Nichts als Ärger mit dem Studierendenwohnheim
Die Klausur thematisiert die Haftung der Gesellschafter in einer OHG, insbesondere im Zusammenhang mit dem Widerspruch gegen Geschäftsführungsmaßnahmen (§ 115 I HGB), Einwendungen nach § 129 III HGB sowie Regressansprüche der Gesellschafter. Geprüft wird insbesondere, ob ein Dritter aus einem mit Vertretungsmacht getätigten Geschäft gegen einen einzelnen Gesellschafter vorgehen kann und wie sich interne Stimmverhältnisse sowie die Beteiligungsquote im Außenverhältnis auswirken.
Mietverhältnisse über WohnraumGewährleistungWeitere Sekundäransprüche
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Lars Bühren prüfen besonders häufig Gewährleistung (1×), Mietverhältnisse über Wohnraum (1×) und Weitere Sekundäransprüche (1×).